GEZ: Kann man jetzt die Rundfunkgebühr bar bezahlen?

Das Bundesverwaltungsgericht sagt in einem Beschluss, dass Barzahlung rechtens sei - aber letztlich nur der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden kann. Was bedeutet das für den Gebührenzahler? Wie wird der EUGH entscheiden?

imago/Schöning

Frage: Herr Professor Murswiek, das Bundesverwaltungsgericht hat einen Vorlagebeschluss getroffen, ob die Rundfunkgebühr bar bezahlt werden kann. Wie interpretieren Sie den Beschluss?

Professor Murswiek: Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, aus § 14 Satz 2 des Bundesbankgesetzes – danach sind Euro-Scheine das gesetzliche Zahlungsmittel – ergebe sich für öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. „Öffentliche Stellen“ in diesem Sinne sind auch die öffentlichrechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, und die Rundfunkabgabe ist eine hoheitlich auferlegte Geldleistungspflicht. Legt man das deutsche Recht zugrunde, hat daher jeder das Recht, seinen Rundfunkbeitrag, wenn er will, in bar zu bezahlen.

Urteil zugunsten des Bargelds?
Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden
Allerdings fällt die Währungspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Dass der Euro in den EU-Staaten das gesetzliche Zahlungsmittel ist, ist auch im EU-Recht festgelegt (Artikel 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Da das EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht hat, kommt es darauf an, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Festlegung des gesetzlichen Zahlungsmittels im EU-Recht ergeben. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit über die Barzahlung der Rundfunkbeitrags noch nicht endgültig entschieden, sondern die Sache zunächst dem Gerichtshof  EU(EuGH) vorgelegt. Wie der EuGH entscheidet, wissen wir nicht. Es gibt also eine Art Schwebezustand.

Was bedeutet das für Gebührenzahler – können sie auf Barzahlung bestehen?

Professor Murswiek: Im Augenblick besteht Rechtsunsicherheit. Nach § 14 Bundesbankgesetz in der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts hat man einen Anspruch auf Barzahlung. Wer auf Barzahlung besteht, muss aber damit rechnen, dass die Gebühreneinzugszentrale, die jetzt Gebührenservice heißt, Gebührenbescheide erlässt und bis zur letzten Konsequenz eintreibt und vollstreckt. Denn ARD und ZDF werden auf ihrer Auffassung beharren, wonach Barzahlung zu umständlich ist und daher gemäß der Beitragssatzung ausgeschlossen werden darf; das sei mit Europarecht vereinbar. Gegen den Beitragsbescheid ist eine Anfechtungsklage möglich. Ob diese Erfolg haben wird, hängt davon ab, wie der EuGH über die Fragen entscheidet, die das Bundesverwaltungsgericht ihm gestellt hat. Damit trägt im Augenblick der Barzahler das Prozessrisiko.

Wie wird der EUGH entscheiden? Es ist ja schwer vorstellbar, dass er der EU diese Kompetenz wegnimmt dadurch, dass er es zum Beispiel Deutschland überlässt, ob eine bestimmte Zahlungsart zugelassen wird. Umgekehrt würde ein EU-weites Recht auf Barzahlung gegenüber staatlichen Institutionen die Rolle des politisch unbeliebten Bargelds stärken und die jeweiligen Behörden unter Druck setzen, Barzahlungswege zu eröffnen.

Professor Murswiek: Der Ausgang ist schwer vorauszusagen. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass die Euro-Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist nämlich in den EU-Verträgen nicht geregelt. Dennoch gibt es aber eine gute Wahrscheinlichkeit dafür, dass der EuGH zugunsten einer Verpflichtung öffentlicher Stellen, Bargeld zur Erfüllung von Zahlungspflichten entgegenzunehmen, entscheiden wird. Die EU-Kommission hat 2010 auf der Basis des Berichts einer aus Vertretern der Finanzministerien und nationalen Zentralbanken der Eurozone bestehenden Arbeitsgruppe eine Empfehlung „über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel“ verabschiedet. In dieser Empfehlung heißt es: „Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.“ Und weiter: „Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet.“ Ich sehe nicht, warum der EuGH anders entscheiden sollte.

Dass der EuGH den Nationalstaaten irgendwelche Spielräume in der Währungspolitik einräumt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das widerspräche der ausschließlichen Zuständigkeit der EU auf diesem Gebiet. Möglich wäre es aber, dass der EuGH – anders als die Kommission – meint, mit dem Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels sei eine Annahmepflicht nicht verbunden. Dann könnten die Mitgliedstaaten eigene Gestaltungsspielräume erhalten. Es fragt sich nur, was noch der Inhalt des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ wäre, wenn die Annahmepflicht entfiele.

Dietrich Murswiek ist prominenter Staats- und Verwaltungswissenschaftler und emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg.

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Kommentare ( 16 )

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16 Comments
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4 Jahre her

Manche machens so:

1. Barzahlung der RF-Steuer anbieten

GEZ (RF-Steueramt) lehnt wie immer ab >

2. RF-Steueramt damit in Annahmeverzug (RF-Steuerpfichtiger hat
Zahlung angeboten)

3. Beliebigen Betrag in Scheinen direkt (EIGENHÄNDIG Briefporto 5,50 €)
an den zuständigen Intendanten schicken

> 2 Möglichkeiten

– Geldschein kommt zurück > RF-Steueramt bleibt in Annahmeverzug
RF-Steuerzahler kann nicht gemahnt werden, da Zahlung geleistet werden
wollte, aber nachweisbar nicht angenommen wurde

– Geld wird auf RF-Steuerkonto gebucht > Gesamtbetrag, dh auch Porto-
kosten müssen gutgeschrieben werden, da RF-Steueramt in Annahmeverzug

Wenn das alle machen ……

Ivan de Grisogono
5 Jahre her

Es bestätigt sich immer wieder ein Dexit muß kommen! Nebenbei, Deutsche Gläubigkeit in obskure rechtliche Interpretationen die Souverenität eines Volkes zerstören und Bürger zur Sklaven der selbsternannten „Eliten“ macht ist gleich einem Selbstmord!

Graeferin
5 Jahre her

Mein Vorschlag: jeder sollte die Rundfunkanstalten um Auskunft nach DSGVO aufforfern. Da haben die Herrschaften zu tun

Babylon
5 Jahre her

„Schwebezustände“ kennt man aus gewissen nächtlichen Flugträumen. Man schwebt hierhin und man schwebt dahin. Plötzlich geh´s abwärts, man landet oder schlägt auf und aus ist´s mit dem Traum.
Übrigens Barzahlung, wo soll man bar zahlen in Mainz bei den Mainzelmännchen?
In sehr alten Zeiten kam jeden Monat der „Gasmann“ ins Haus und man konnte seine Gasrechnung bar bezahlen, siehe den Roman „Der Gasmann“ von Heinrich Spoerl. Wenn Mainzelmännchen an der Haustür klingelten und kassierten, wäre das ziemlich lustig.

benali
5 Jahre her

Professor Murswiek kenne ich als deutschen Rechtswissenschaftler. Seine Vorstellungskraft scheint fern jeder praktischen Erfahrung stark getrübt zu sein, wenn er sagt, dass es schwer vorstellbar sei…

Der Ausgang ist nicht schwer vorauszusagen. Der EUGH wird wie immer im Sinne des Regimes und absolut gegen die Bürger entscheiden…

Don Nicolas
5 Jahre her
Antworten an  benali

. Genau so wird es sein. Dafür spricht alle Erfahrung.
Was nicht darüber hinwegsehen lässt, dass das ganze EU- Konstrukt falsch ist, falsch, falsch, falsch. Brüssel das, was es als größere Einheit besser kann, freier Handel und endlich mal ein einheitliches Asylrecht. Alles andere den Nationalstaaten. Aber sie kümmern sich um Plastikstrohhalme und -Wattestäbchen. Nicht meine EU.

benali
5 Jahre her
Antworten an  Don Nicolas

@ Don Nicolas

„Brüssel das, was es als größere Einheit besser kann…“

Weil das Personal – Beispiel 100% Schulz – nichts besser kann, bearbeitet man in Brüssel Plastikstrohhalme und Wattestäbchen. Die meisten der Experten für alles und nichts in Brüssel sind dort nicht wegen ihrer Qualifikationen, sondern weil sie auf nationaler Ebene nicht mehr gebraucht werden…

Echoes
5 Jahre her

„…danach sind Euro-Scheine das gesetzliche Zahlungsmittel“
Nicht nur das, §14 (2) sagt:

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Es dürfte interessant werden, wie um die Worte ‚einzig‘ und ‚unbeschränkt‘ herumlaviert werden wird.

Ich bin sicher, dass der EuGH wieder mal alle Barrieren reißen wird und unsere Gerichte in der Tradition des BVerfG im Staub knien werden (Auf BVerfG Deutsch: ‚zähneknischend‘)

benali
5 Jahre her
Antworten an  Echoes

@ Echoes Das „Gesetz über die Deutsche Bundesbank“, so heißt es tatsächlich, ist ein weiteres Paradebeispiel für die Qualität deutscher Gesetze. In § 14, Abs 1, Satz 2 steht: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ § 14 kennt als Zahlungsmittel nur Banknoten, keine Münzen, keine Scheine § 35 führt aus: „…wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) …“. § 35 unterscheidet Zahlungsmittel u.a. nach Münzen und Scheinen. § 36, Abs. 1 führt aus: „…nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder… Mehr

Augustiner Edelstoff
5 Jahre her

Nur Bargeld- Banknoten und Münzen- sowie Gold und Silber war und ist Geld, alles andere ist ein Kreditversprechen ohne inherenten Wert.
Fragen Sie die Bundesbank, Greenspan oder lesen Sie bei JP. Morgan nach.

Augustiner Edelstoff
5 Jahre her

Kurze Frage, seit wann wird über deutsche Gebühren in der EU entschieden. Gehts eigentlich noch? Mehr Unterwerfung unter ein Joch von Beamten geht nicht mehr. Was ist denn noch Ländersache wenn schon die Verwendung von Ölkännchen in den Abruzen bestimmt wird? WEG mit diesem EU Moloch und zwar sofort. Braucht kein Mensch ausser die Bürokraten selbst die auf ihrem Posten festkleben.

mlw_reloaded
5 Jahre her

Der EuGH wird schon ein Schlupfloch finden, dass der GEZ in die Hände spielt. Euro-Kritiker und GEZ-Verweigerer sind doch quasi sowas wie ein gemeinsamer Feind.

BK
5 Jahre her

Das Recht gilt leider nur vertikal, also von oben nach unten in eine Richtung, und ist mit dem Gesetz der Schwerkraft gleichzusetzen. Falls das nicht in allen Fällen klar zu erkennen ist, hat das Naturgesetzt des Stärkeren Gültigkeit. Und falls der Stärkere vor Gericht unterliegt, wird die Moral über die Mächte der Finsternis siegen, den nationalen Notstand ausrufen, und das GG ändern. Dann ist das Bargeld über Nacht weg.