Frontalangriff aufs Lebensrecht: Überhastet, unnötig, unüberlegt

Es ist an Zynismus kaum noch zu überbieten: Während sich im Advent Christen wie Nichtchristen auf ein Fest freuen, dessen Anlass eine Geburt ist, wird die Legalisierung von Abtreibung vorangetrieben. Ein maß- und gedankenloses Ansinnen.

IMAGO / epd
Die Kampagne Abtreibung legalisieren rief am 07.12.2024 in Berlin zu Demonstrationen für die Legalisierung von Abtreibung

„Hätt‘ Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!“, so lautet ein Slogan der zumeist linksradikalen Demonstranten gegen den Marsch für das Leben. Ein unzutreffender Spruch. Tatsächlich würden dann Advent und Weihnacht ausfallen: Kein Glühwein, kein Weihnachtsmarkt, kein „Last Christmas“ und keine Geschenke – Lebensrechtler hingegen würde es trotzdem geben. Denn um Abtreibung abzulehnen, bedarf es keiner religiösen Weltanschauung:

Ein Menschenleben zu beenden, kann nicht rechtens sein. Auch dann nicht, wenn dieser Mensch bewusstlos, sehr hilflos, schwerstbehindert, noch sehr klein oder nicht voll entwickelt ist. Dieser einfachen Tatsache, und nicht etwa religiösen Überzeugungen, trägt die gesetzliche Regelung zur Abtreibung in Deutschland Rechnung: Das Strafrecht geht einen komplex und paradox erscheinenden „Kompromiss“ ein, indem Abtreibung zwar rechtswidrig ist, aber unter weit gefassten Bedingungen straffrei bleibt.

Das Gesetz erkennt damit an, dass es von dieser Tatsache keine Ausnahme geben kann, ohne sich auf eine abschüssige Bahn zu begeben. Denn wenn heute das Leben eines Menschen rechtmäßig beendet werden kann, weil er „nicht gewollt“ ist, wer garantiert, dass morgen nicht eine Mehrheit andere Bedingungen dafür durchsetzt, ab wann ein Menschenleben so wenig wert ist, dass man es vernichten darf?

Ein schiefer Diskurs
Die Charade um Paragraph 218: Wie die Menschenwürde untergraben wird
Dennoch wird seit einigen Wochen aggressiv propagiert, diesen Kompromiss zu kippen. Abtreibung soll legalisiert werden – und zwar möglichst noch in dieser Legislaturperiode, schließlich könnten sich die Mehrheiten nach den anvisierten Neuwahlen so verschieben, dass ein erneuter Angriff auf das Lebensrecht wenig Aussichten auf Erfolg haben könnte.

Flankiert von mainstreammedialer Unterstützung, die vor Desinformation und billigster Banalisierung nicht zurückschreckt, wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Abtreibung bis zur zwölften Woche legalisieren soll.

Vorerst scheiterte dieses Vorhaben am Mittwoch im Rechtsausschuss. Allerdings nicht aufgrund der ethischen und juristischen Expertise der Beteiligten, sondern wegen eines unwürdigen Brandmauerpolitpokers: Da die Abgeordneten der AfD für den entsprechenden Antrag gestimmt hatten – obwohl die AfD gegen den Vorstoß ist –, enthielten sich jene von SPD und Grünen, obgleich die Initiative unter anderem aus diesen Parteien hervorgegangen war.

Ein seltener Anlass, um dieser Form von Politik, die Inhalte und Ziele als marginal betrachtet gegenüber der Frage, wer für diese Inhalte und Ziele stimmt, etwas Positives abzugewinnen. Ausgesessen ist die Sache durch dieses zynische Strategiespiel aber noch nicht; der Rechtsausschuss beschäftigt sich am 18. Dezember nochmals mit dem Thema.

Die Haltung derer, die Abtreibung legalisieren wollen, ist von Maß- und Gedankenlosigkeit geprägt: Zum einen sterben in Deutschland bereits über 100.000 Kinder pro Jahr durch Abtreibung. Viele Frauen entscheiden sich nicht selbstbestimmt dafür, sondern weil sie unter sozialem, finanziellem oder psychischem Druck stehen. Anstatt hier anzusetzen und Hilfsangebote auszuweiten, birgt eine Legalisierung die Gefahr, dass sich Gesellschaft und Politik gänzlich aus der Verantwortung, Hilfe anzubieten, entlassen: Denn warum sollte man verhindern wollen, was legal ist?

Zum andern wird hier ein Konsens aufgegeben, der nicht bloß willkürliches Ergebnis einer Mehrheitsentscheidung ist, sondern eine nicht verhandelbare Grundlage der Rechtsstaatlichkeit: Unrecht kann nicht zu Recht erklärt werden. Ob es den Abtreibungsbefürwortern gelingen kann, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde, ist daher fraglich. Abtreibung aus dem Strafrecht zu verbannen, hieße de facto, sämtliche Lehren aus der deutschen Geschichte im Hinblick auf schrankenlosen Rechtspositivismus zu verwerfen. Dies käme einer moralischen Bankrotterklärung der deutschen Justiz gleich, deren langfristige Folgen nicht absehbar sind.

Ob diese Implikationen dem Großteil der Bevölkerung – oder auch nur den darüber beratenden Politikern – klar sind, darf bezweifelt werden. Umso sträflicher, dass eine Neuregelung nun in aller Eile durchgepeitscht werden soll, ohne sich zumindest einer sachlichen und intensiven Debatte zu stellen.

Denn der Informationsstand der Deutschen zum Thema Abtreibung ist keineswegs ausreichend. Was die rechtliche Lage betrifft, so halten sich laut einer aktuellen INSA-Umfrage 38 Prozent der Deutschen für eher schlecht (29 Prozent) oder sehr schlecht (9 Prozent) über die geltende Regelung informiert. Während sich 44 Prozent der Befragten für eine Erleichterung der Bedingungen für Abtreibung aussprechen, sind 36 Prozent dafür, die Regelung so zu belassen, wie sie ist, 9 Prozent dafür, sie (eher) zu erschweren.

Eine Diskussion, die die Engführung auf die „Selbstbestimmung“ der Frau aufgibt: Dies ist nicht nur ein absurdes Argument, weil die Frau hier ganz offensichtlich nicht über sich, sondern über einen anderen Menschen bestimmt, und weil der weibliche Fötus über dieses Recht zur Selbstbestimmung ebenso offensichtlich nicht verfügt; es ist auch deshalb absurd, weil das Recht auf Selbstbestimmung das Recht auf Leben voraussetzt: Wer tot ist, wird sich nie selbst bestimmen können.

Zudem wäre parallel zur rechtlichen Erörterung zu untersuchen, wie viel die Deutschen eigentlich über Schwangerschaft und embryonale Entwicklung, sowie über die Verfahren der Abtreibung wissen. Hier sind massive Wissenslücken zu vermuten. In der bereits genannten INSA-Umfrage werten nur 10 Prozent der Befragten das Recht auf Leben des Embryos höher als das der Selbstbestimmung der Frau. Was darauf deuten lässt, dass vielen nicht klar ist, dass es sich bereits hier um ein unverwechselbares Individuum – eben in einem sehr frühen Entwicklungsstadium – handelt, dem die Würde nicht erst zugesprochen werden kann, wenn und weil es den Geburtskanal passiert hat.

Spannend ist, dass hier gerade unter Jüngeren zumindest deutlich größeres Verständnis vorliegt: Während nur 4 Prozent der über 70-Jährigen das Recht auf Leben höher werten, sind es bei den unter 30-Jährigen immerhin 16 Prozent. Von einem Umdenken kann angesichts dieser Zahlen nicht die Rede sein, aber sie machen doch deutlich, dass unter jüngeren Deutschen eine differenziertere Sicht vorliegt, die offener sein könnte für die zahlreichen wissenschaftlichen Fakten, und für die rechtlichen und ethischen Überlegungen, die derzeit vom Selbstbestimmungsmantra übertönt werden.

Spricht man das Thema Abtreibung an, so schrillen beim Gegenüber zumeist die Alarmglocken: Reflexhaft rekurriert man auf den Konsens, dass dieser Sachverhalt „komplex“ sei, nuschelt vielleicht noch hinterher, das müsse „jeder selbst entscheiden“, und sieht in diesem Hinweis das Signal, das Thema abzuhaken. Sollte nicht andersherum die Komplexität Anlass sein, um darüber zu diskutieren?

Gleich, wie man zu diesem Thema stehen mag: Gerade aufgrund der Komplexität wäre eine Gesetzesänderung ohne vertieften Diskurs unverantwortlich. Das ist man angesichts der niedrigen Geburtenrate und zugleich über 100.000 Abtreibungen pro Jahr der Gesellschaft schuldig; das ist man angesichts der Not der Mütter und Väter in einem Schwangerschaftskonflikt den Betroffenen schuldig. Und das gebietet die Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Schließlich wird an dieser Stelle verhandelt, auf welchen ethischen, zivilisatorischen und humanitären Grundlagen unsere Gesellschaft aufgebaut sein soll. Der derzeitige unüberlegte und überhastete Angriff auf eine fragile, aber etablierte Regelung ist in jedem Fall schlicht unangemessen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 76 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

76 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Innere Unruhe
1 Monat her

Komisch… wenn man ASylanten ins Land lässt, die nachweislich hier Morde begehen (nicht alle, aber sie morden), spielt das Recht der Bürger auf Leben eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum Bedürfnis nach Sicherheit einer aus Polen fliehenden Irakers….

maru
1 Monat her

„Wer garantiert, dass morgen nicht eine Mehrheit andere Bedingungen dafür durchsetzt, ab wann ein Menschenleben so wenig wert ist, dass man es vernichten darf?“
Genau. Warum nicht auch Abtreibung NACH der Geburt? Zum Beispiel bis zum 85. Lebensjahr.
100.000 Abgetriebene pro Jahr, das ist eine komplette Großstadt. Und zugleich werden diese getöteten Ungeborenen ersetzt durch die Zwangsadoption von Heerscharen jugendlicher und wehrfähiger (!) Männer aus Afro-Arabien.
Weniger SELBSTACHTUNG als den eigenen Nachwuchs massenweise zu töten und fremde „Kinder“ stattdessen zu adoptieren und durchzufüttern geht nicht!

Last edited 1 Monat her by maru
agricolabauer
1 Monat her
Antworten an  maru

Zitat: „Weniger SELBSTACHTUNG als den eigenen Nachwuchs massenweise zu töten und fremde „Kinder“ stattdessen zu adoptieren und durchzufüttern geht nicht!“

Präziser kann man es nicht formulieren, Danke!

Juri St.
1 Monat her

Wenn die AfD dann im Dezember für Olaf den Vergesslichen stimmt, muss er ja konsequenter Weise zurücktreten oder will er dann mit den Stimmen der AfD Kanzler bleiben. Wer sein eigenes ernstes Anliegen nur deshalb nicht weiter verfolgt, weil jemand zustimmt, den er nicht mag,der hat nicht alle Tassen im Schrank. Aber nett, wie die AfD die Altparteien vorführt. Das lässt sich ausbauen. Weiter so, liebe AfD‘ler.

Juri St.
1 Monat her

Bei Befürwortern der Abtreibung heißt es oft „Mein Körper gehört mir“. Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber das ungeborene Kind hat einen eigenen Körper, auch wenn dieser bis zu einer bestimmten Entwicklungsstufe noch nicht alleine lebensfähig ist. Diesem heranwachsenden Körper/Menschen wird bei einer Abtreibung das komplette eigene Leben bewusst vorenthalten und zerstört. Als es um die Impfpflicht ging, verwehrten viele von denen, die sich jetzt vehement für die Freigabe des Rechts auf Abtreibung einsetzen den Ungeimpften das Recht am eigenen Körper. Wie man‘s gerade braucht.

JuergenR
1 Monat her

Man könnte das Ganze auch von der positiven Seite aus sehen. Für Abtreibung sind doch hauptsächlich Linke und Grüne. Was sollte man dagegen haben, wenn diese abtreiben?

Last edited 1 Monat her by JuergenR
Lars Baecker
1 Monat her

In den 80er Jahren gab es die Indikationslösung. Danach war Abtreibung strafbar, wenn nicht eine Ausnahme eingegriffen hat. Dazu zählte auch eine durch Vergewaltigung ausgelöste Schwangerschaft, da es, aufgrund der psychischen Belastung, ein Kind von jemandem auszutragen, der einem so etwas angetan hat, keiner Frau zuzumuten war und ist, die Schwangerschaft fortzuführen. Ebenso, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet hat.
Wer aber aus Spaß an der Freude (was jedem und jeder gegönnt sei) den Beischlaf ausübt, und unverantwortlich nicht verhütet, der soll gefälligst Verantwortung für ungewollte Folgen übernehmen.

ulix vanraudt
1 Monat her

„[…] sämtliche Lehren aus der deutschen Geschichte im Hinblick auf schrankenlosen Rechtspositivismus zu verwerfen.“

… sorry, aber die Nazis hatten mit dem Rechtspostitivismus nichts am Hut. Der wär der Herrschaft dieser Räuberbande (und ihres Räuberhauptmanns) massiv im Weg gestanden …

jopa
1 Monat her

Wenn eine Frau keine Kinder will, dann soll sie entweder Nonne oder lesbisch werden und Männer meiden. Wer Sex hat, muß nun mal mit den Folgen rechnen, Aufklärung gibts schließlich schon in der Schule. Die Kosten der eigenen Dummheit auf die Beitragszahler abzuschieben, ist auch keine Lösung. Ausnahmen sind hier nur Vergewaltigungen.

fatherted
1 Monat her

Die wenigsten wissen etwas über Abtreibung….ist bei der Organspende das Gleiche….kein Wissen aber viel Ideologie.

Innere Unruhe
1 Monat her

Ich bitte Sie! Haben Strafen für Morde je einen Mord verhindert? Verbote drängen Abtreibungen in die Illegalität. Denken Sie an „Dirty Dancing“ – da wird das thematisiert. Eine Tänzerin lässt illegal abtreiben und hat danach große Probleme. Ob die Figur je wieder Kinder kriegen wird, bleibt im Film offen. Wollen wir das? Wollen wir, dass Frauen auf Küchentischen oder im Ausland abtreiben? Wollen wir, dass dies ein Privileg der Reichen wird oder dass sich Frauen dafür verschulden? Ein Verbot wird keine Abtreibung verhindern, aber vielen Frauen das Leben zerstören. Wir sollten die Ursachen von unerwünschten Schwangerschaften beseitigen und die Folgen… Mehr