Kaum hilfreich, nicht durchführbar und ein Angriff auf die Bürgerrechte. Experten zerpflückten bei einer Anhörung im Bundestag das "Sicherheitspaket der Ampel". Selbst das wenige Lob ist eingeschränkt.
Zu Anhörungen laden sich Fraktionen des Bundestags Experten ein, die ein Gesetzesvorhaben bewerten. Die Fraktionen neigen dazu, immer die Experten einzuladen, die genau ihre Position vertreten. Vertreter der Universität Bremen sind da zum Beispiel für die Ampelparteien in der Regel eine sichere Bank. Denn deren Geisteswissenschaften neigen dazu, dass Linke von Linken erdachtes Material auswerten und für gutheißen. Verblüffende Erkenntnisse von der Bremer Universität sind seltener als der besungene Regen im südlichen Kalifornien.
Nun ging es bei einer Anhörung um das „Sicherheitspaket“, das die Ampel nach dem Terror von Solingen eilig zusammengeschustert hat. Hoch und heilig schwörend, dass das nichts, aber auch gar nichts mit den wenige Tage später stattfindenden Wahlen in Sachsen und Thüringen zu tun hätte. Sondern dass SPD, Grüne und FDP schon lange an den Vorschlägen gefeilt hätten und die nun rein zufällig zwischen Solingen und Thüringen präsentierten.
Die Anhörung lässt einen anderen Eindruck zurück: Von einem „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“ spricht Dennis-Kenji Kipker – von der Universität Bremen. Die Vorschläge überträfen alles, was es bisher im Bereich der digitalen Überwachung gegeben habe. Es werde zur Regel, dass der Staat persönliche Daten erfasse. Der unbescholtene Bürger werde damit zum „gläsernen Bürger“ – und somit letztlich zum grundsätzlich unter Dauerverdacht Stehenden.
Ähnlich äußert sich Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie hält die vermeintlich ausgereiften Maßnahmen der Ampel für „übereilt“. Sicherer würden sie das Land nicht machen. Und SPD, Grüne und FDP beachteten die Grundrechte nicht ausreichend – an einigen Stellen gingen die Koalitionspartner sogar über geltende Rechtsprechung hinweg. Etwa die des Verfassungsgerichtes.
Für fraglich halten es die Experten, ob die von der Ampel zusammengeschusterten Maßnahmen überhaupt etwas änderten. Zwar fand es Finn-Christopher Brüning richtig, dass es weiter Kontrollen an den Grenzen gibt. Doch der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebund monierte, zuerst müssten erstmal die Zuständigkeiten von Polizei, Landesverwaltungen und Ausländerbehörden geklärt werden, bevor sich etwas verbessern könne. Auch müssten die Stellen personell besser besetzt werden, die sich mit Abschiebungen befassen.
Ein Punkt, den Heiko Teggatz von der Bundespolizeigewerkschaft unterstützt. 300.000 Personen seien derzeit in Deutschland ausreisepflichtig – 50.000 müssten sogar sofort abgeschoben werden. Die Bundespolizei würde die Betroffenen auch immer wieder aufgreifen, etwa an Bahnhöfen. Doch könne sie die Abschiebung eben nicht einleiten, weil ihr dafür die Zuständigkeit fehle.
Jörg-Henning Gerlemann bezweifelt die Wirkung der Waffenverbotszonen. Er kommt vom Hamburger Rechnungshof – auch nicht gerade als Vorfeldorganisation der CDU oder AfD bekannt. Die Waffenverbotszonen ließen sich nicht kontrollieren, wenn sie auf alle Volksfeste und auf den öffentlichen Verkehr ausgeweitet würden. Gleiches gilt für Änderungen am Waffenrecht wie Niels Heinrich sagt – er ist von der „Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister“. Die Regelung der Ampel sei „praxisfern“. Es gebe schon jetzt einen „Wust an unnötiger Bürokratie“. Der werde mit dem hastig erstellten Gesetz noch größer. Taten wie die von Mannheim oder Solingen ließen sich so nicht verhindern.
Lob gab es aber auch. Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes, begrüßt die Möglichkeit, öffentlich gestellte Bilder im Internet nun vergleichen zu können. Das durfte das BKA bisher nicht. Das ist einer der Gründe, warum RAF-Terroristen wie Daniela Klette sich über Jahrzehnte verstecken konnten – buchstäblich unter der Nase des BKA. Die feierten zu laut in einem Berliner Lokal, worauf sich Klette beschwerte und die Bundespolizisten der Terroristin Besserung gelobten. Andere Experten mahnen aber an, dass die Ampel noch besser regeln müsse, wie das BKA diese Bilder auswerten darf.
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Eine Verbesserung der Lage war mit diesem Entwurf doch auch gar nicht das Ziel.
Natürlich war es purer Aktionismus, um bei den kommenden Landtagswahlen noch irgendwie zu punkten.
Wer glaubt, dass so was klappt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Die Wähler sind seit 1998 komplett imkompetent aufgestellt.
Sonst würden sie nicht ein ums andere Mal vertrottelte Regierungen zusammenwählen.
Zum Absatz über den „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“: Zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie haben Angst, dass der Gau unter einer anderen Regierung auf RRG zurückfällt und sie haben Recht, weil der Zugriff m. E. viel zu grenzenlos möglich ist.
Diese Experten kommen jetzt. Nachdem das GrundG aufs Ausland ausgedehnt wurde, nachdem Klima den Weg ins GrundG gefunden hat, nachdem Klima das wichtigste Grundrecht im GrundG geworden ist, dem sich alles unterordnen muss, nachdem das Hass und Hetze Gesetz verabschiedet worden ist. Wow.
Sie konnten es nicht, sie können es nicht, sie sind beratungsresistent und werden es deshalb nie können!
Der Rest der „Etablierten“ ist kaum besser!
Die Waffenbehörden sollen ermächtigt werden unbescholtene Bürger KI gestützt zu überwachen, und die Waffenbehörden sollen wegen einem Verdacht Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchführen dürfen, also ein Verwaltungsfachangestellter bekommt Kompetenzen die sonst nur ein Richter hat.
Gewaltenteilung?
Unschuldsvermutung ?
Eine zukünftige Regierung erwartet jede Menge Arbeit im zurücknehmen von Gesetzen. Da kommen Gedanken an Argentiniens Milei auf.
Im Grunde genommen ist es ein Stasi-Gesetz. Der Staat überwacht vollkommen die Bürger des Landes aber keinen Flüchtling. Das Gesetz wurde vermutlich schon vor einiger Zeit erstellt um dann im Anlassfall vor den BT zur schnellen Abstimmung vorzulegen. Damit werden die Einschnitte des GG gerechtfertigt. „Das brauch wir und das muss so kommen!“ ist dann ihr Argument.
Somit ist wieder alles klar!
Sie werden dennoch das alte, linke Konzept der Entwaffnung der Bevölkerung fortsetzen. Das Waffenrecht werden sie verschärfen, obwohl fast alle in Rede stehenden Straftaten in Verbotszonen mit Messern begangen wurden, deren Klingenlänge mehr als 12 cm betrug. Es geht nur darum, die eigenen Bürger wehrlos zu machen. Die potenziellen Straftäter werden sich wohl kaum an deutsches Waffenrecht halten und wenn man sie bei Zuwiderhandlungen erwischt, greift der Migrantenrabatt der deutschen Gesinnungsjustiz. Alles nur Show, aber es gibt ja noch genug naive und denkfaule Untertanen, die diesen ganzen Schwachsinn gut finden. Sie werden auch weiterhin alles tun, um die eigenen Bürger… Mehr
Ich widerhole mich zwar, aber rückblickend wurde die Entwaffnung der Bürger bereits 1964 durch den SPD-Mann Carlo Schmid initiiert. Aus seinem Entwurf stammt das 1973 in Kraft getretene Waffengesetz.
In den Jahren vor 1973 war das Waffenrecht fast wie in den USA.
Wo es möglich ist, disziplinieren Sozialisten die Bürger auch Anlasslos.
Das ist der Unterschied (oder einer der Unterschiede) zwischen einer Diktatur und einer Demokratie:
(1) In einer Demokratie ist die Regierung gläsern.
In einer Diktatur ist es der Bürger.
(2) In einer Demokratie werden die Freiheit des Einzelnen und seine Rechte geschützt.
In einer Diktatur werden sie für ein abstraktes „Kollektiv“ oder eine abstrakte „Zivilgesellschaft“ o.ä. geopfert.
Klingt derzeit so, als ob „Solingen“ die einzige Tat war, auf die jetzt alle reagieren.
Leider sind nunmehr seit fast 10 Jahren Gewalttaten an der Tagesordnung, aber irgendwie gibt es nur „Solingen“. Eine schaebiger Rahmen fuer die MSM.
Aber immerhin bleibt sich die Ampel treu und hat (noch) nicht die Vorschlaege der AfD zu eigen gemacht. Das macht dann die CDU.