Entmündigung von Eltern im Zuge des Transgender-Hypes

Ein Schweizer Gericht entzieht den Eltern die Tochter für einen Geschlechtswandel. Solche „Fälle“ werden sich wohl im Westen immer mehr häufen. Anfang 2024 wurde Eltern im US-Bundestaat Montana das Sorgerecht entzogen, weil sie ihrer minderjährigen Tochter eine Geschlechtsänderung verweigerten. Vormund der Tochter ist jetzt die Kinderschutzbehörde.

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Symbolbild

Behörden in Genf haben Eltern ihre 16jährige Tochter weggenommen. Grund: Das Mädchen identifiziert sich, seit sie 13 Jahre ist, als männlich. Die Eltern organisierten psychologische Unterstützung, sprachen sich auch gegen Pubertätsblocker und Geschlechtswechsel aus. Eine Klinik, die die Eltern mit ihrer Tochter aufsuchten, verstärkte indes den Transitions-Wunsch der Tochter, es wurden ihr Pubertätsblocker empfohlen, und die Klinik arbeitet mit dem einseitig und suggestiv ausgerichteten Schaubild des „Gender-Einhorn“ („Gender Unicorn“).

Die Schule des Mädchens folgte vorauseilend dem Transwunsch der Jugendlichen und führte es qua „sozialer Transition“ als Jungen, obwohl die Eltern sich dezidiert dagegen aussprachen. Die Schülerin bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen. Schließlich kontaktierte die Schule das Jugendamt (Service de Protection de Mineurs, SPMI) und eine staatlich finanzierte LGBT-Organisation, „Le Refuge“. In einem von der Schule einberufenen Termin mit „Le Refuge“ wurden die Eltern des Missbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung vorgezogen hatten.

Das Jugendamt trennte die Tochter schließlich im April 2023 von den Eltern und brachte die Jugendliche in eine staatlich betriebene Wohneinheit. Dort wird sie ermutigt, mit gegengeschlechtlichen Hormonen und Operationen ihr Geschlecht „anzugleichen“. Das Jugendamt und die LGBT-Organisation überzeugten das Mädchen, dass ihr Psychotherapeut „transphob“ sei. Daraufhin beendete sie die psychotherapeutische Behandlung und begann unter dem Einfluss von „Le Refuge“ und dem Jugendamt weitere Schritte in Richtung einer Geschlechtsumwandlung. Die Eltern kämpfen nun gerichtlich gegen diesen Alptraum an. Sie werden dabei unterstützt von der „Alliance Defending Freedom“ (ADF) mit Sitz in Wien.

Solche „Fälle“ werden sich wohl im Westen der Welt nun immer mehr häufen. Anfang 2024 wurde davon berichtet, dass Eltern im US-Bundestaat Montana das Sorgerecht entzogen bekamen, weil sie ihrer minderjährigen Tochter eine Geschlechtsänderung verweigerten. Vormund der Tochter ist jetzt die Kinderschutzbehörde.

Jüngst machte Elon Musk Schlagzeilen damit, dass er den Unternehmenssitz von X aus Kalifornien nach Texas verlegen wolle. Dem vorausgegangen war die Unterzeichnung eines neuen Gesetzes des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, das es den dortigen Schulen verbietet, Lehrer zu verpflichten, die Eltern eines Kindes über dessen etwaige Änderungswünsche zur geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung zu informieren.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Ab 1. November 2024 ist es ohne große Umstände, also ohne medizinische Eingriffe, gesetzlich möglich, das eigene Geschlecht je nach Wunsch amtlich (!) neu definieren zu lassen. „Man“ kann sich etwa als Mann zur Frau erklären, einen weiblichen Vornamen annehmen und umgekehrt. Das Ganze kann man im Standesamt durch Selbstaussage festlegen, pro Jahr „nur“ einmal. Seit 12. April 2024 gibt es dafür das „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG). Es wurde vom Bundestag mit der Mehrheit der „Ampel“-Koalition in dritter Lesung verabschiedet.

Etwas anderes ist die medizinische Transition: durch Hormongaben, Hormonblocker oder operative Eingriffe. In § 1 (2) des SBGG heißt es: „Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.“ Das „Selbstbestimmungsgesetz“ macht nur Vorgaben für die amtlich-bürokratische Geschlechtsänderung inkl. Namensänderung. In § 3 (1) heißt es: „Eine beschränkt geschäftsfähige minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) nur selbst abgeben, bedarf hierzu jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht …“ Das Ministerium der Ministerin Lisa Paus (Grüne) schreibt dazu lapidar: „Das Familiengericht wird die Zustimmung der Eltern ersetzen können – so wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht. Maßstab dabei wird das Kindeswohl sein. Familiengerichte sind erfahren in der Prüfung des Kindeswohls.“ Der „Bundesverband Trans“ wollte übrigens ganz auf die Zustimmung der Eltern verzichtet haben.

Entmündigung der Eltern

Vor allem Paragraph 3 des SBGG ist problematisch. Denn: Lehnen Eltern einen Geschlechtswandel eines Kindes zwischen 14 und 18 Jahren gegen dessen Wunsch ab, sind Standesämter verpflichtet, das dem Familiengericht zu melden. Vor diesem Gericht müssen die Eltern dann nachweisen, dass der Geschlechtswandel gegen das „Kindeswohl“ steht. Das läuft auf eine Beweislastumkehr hinaus: Eltern müssen vor Gericht nun nachweisen, dass ihr Widerspruch begründet ist.

Widersprechen Eltern dem Wunsch nach einem Geschlechtswandel vor Vollendung des 14. Lebensjahrs, werden sie also zum Fall fürs Gericht: „Das Familiengericht kann jederzeit von Amts wegen oder auf Anregung der Beteiligten (des Minderjährigen, der Eltern) wie auch Dritter (dem Jugendamt, Beratungsstellen, Vertrauenspersonen) tätig werden.“ Damit eröffnet das Gesetz queeren Interessengruppen, Kinder zu ermutigen, ihre Eltern vor Gericht zu bringen. Und nicht nur das: Widersetzen sich Eltern dem Geschlechtswandel etwa eines achtjährigen Kindes, kann das Gericht einen „Ergänzungspfleger“ bestellen.

Für eine medizinisch vorgenommene Geschlechtsänderung bei Minderjährigen gilt indes das Bürgerliche Gesetzbuch § BGB 1631e (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631e.html) Auch hier kann es sein, dass das Familiengericht bei Minderjährigen bei operativen Eingriffen zur Angleichung an das Erscheinungsbild an das weibliche bzw. männliche Geschlecht entscheidet. Das nicht nur Bedenkliche, sondern Skandalöse ist, dass mit solchen Aktionen der „Transgender-Hype“ und das Krankheitsbild der „Genderdysphorie“ befördert werden. Renommierte Fachleute warnen eindringlich davor. Schließlich hat sich nicht zuletzt durch öffentlich-rechtliche Propaganda bis hinein in den Kinderkanal (s.u.), durch „Aufklärung“ des Bundesjugendministeriums über Pubertätsblocker und durch das „Selbstbestimmungsgesetz“ der „Trans-Hype“ exponentiell verbreitet. Mittlerweile fühlt sich ein Vielfaches mehr an Jugendlichen im falschen Körper als früher. Großbritannien hat die Reißleine gezogen, die Tavistock-Klinik wurde 2023 nach Tausenden von „Transoperationen“ geschlossen und Pubertätsblocker verboten.

Öffentlich-Rechtliche Formate pushen den Trans-Hype unter Jugendlichen und Kindern

Die Öffentlich-Rechtlichen ziehen bei „trans“ voll mit: Der WDR mit der „Sendung mit der Maus“ etwa. Dort erklärt eine Katja (vormals Erik), was es bedeutet, „trans“ zu sein. Katja wurde als Mann geboren. Doch schon früh merkte Katja, dass sie sich mit ihrem biologischen Geschlecht nicht identifizieren kann: „Man wird geboren mit männlichen Geschlechtsorganen, also mit einem Penis und weiß aber tief im Inneren, das ist man nicht. Ich bin eine Frau.“

ZDF „Logo“ zeigte am 9. Oktober 2021 den Transgender-Jungen Tim. Im Vorspann heißt es: „Der 13-jährige Tim ist transgender. Er wurde mit dem Körper eines Mädchens geboren, fühlt sich aber als Junge.“ (In der ZDF-Mediathek nicht mehr aufrufbar.)

Um „nicht-binäre“ Menschen geht es ZDFneo im Mai 2022 in einer „Instant-Dramaserie“. Die Vorankündigung las sich so: „‘Becoming Charlie‘ erzählt von Charlies Suche nach Identität. Charlie fühlt sich weder als Frau noch als Mann. Doch was ist Charlie dann?“ (In der ZDF-Mediathek ebenfalls nicht mehr aufrufbar).

Der Radio Berlin-Brandenburg (rbb) betreibt seit September 2020 vor allem über TikTok das sog. Jugend-Format „safespace“. Mit wohlgemerkt 27 Mitarbeitern! In einem Clip erläutert die „non-binäre“ Person Saphira Siegmund (seit November 2023 auch für das ZDF tätig) Tipps, wie man sich mit einem ‚Binder‘ die Brüste abbindet, um weibliche Attribute zu verstecken. Notfalls gegen den Willen der Mutter. In einem anderen Clip wirbt „Saphira“ für die Amputation der Brüste.

— R. Eder-Kirsch 🐡 (@EderKirsch) July 17, 2024

Solche „öffentlich-rechtlichen“ Produkte werden – statt wegen Anstiftung zur Körperverletzung verfolgt zu werden – gar mit Preisen überhäuft. Im Mai 2021 bekam das Format RBB-„safespace“ einen Preis der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien BLM. BLM-Chef Siegfried Schneider gratulierte; er war von 2005 bis 2008 bayerischer Kultusminister und von 2008 bis 2011 Chef der bayerischen Staatskanzlei gewesen. Im November 2023 bekam „safespace“ den „Deutschen Sozialpreis“ (genannt: Medienpreis der Freien Wohlfahrtspflege). 2022 war „safespace“ für den Grimme-Award nominiert.

RBB trommelt unverdrossen für dieses „Produkt“: „Safe Spaces haben ihren Ursprung in der feministischen und der queeren Bewegung der 60er Jahre in den USA … Ein Safe Space ist per Definition ein reeller, virtueller oder sozialer Ort, an dem die Personen sich im Gegensatz zum Leben im öffentlichen Raum sicher sein können, auf Gleichgesinnte zu treffen und nicht für ihre Aussagen und das Teilen ihrer Erfahrungen kritisiert zu werden.“

Knappes Fazit: So läuft – pro Jahr mit 8,5 Milliarden Euro zwangsgebührenfinanziert – Indoktrination bis hin zur Kindesmisshandlung.

In den USA ebenso wie in Großbritannien häufen sich indes die Fälle von jungen Menschen, die Kliniken und Ärzte wegen erfolgter Hormonbehandlungen und Operationen verklagen:

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