Ein Jahr Hanau: Rechtsruck oder Psychose, System oder Symptom?

Die Ideenwelt des Hanau-Täters war vordergründig rechtsextrem, aber vor allem vollständig geisteskrank. Die Tat war auch möglich durch einen systematisch falschen Umgang mit Psychotikern, berichtet die Autorin aus der psychologischen Praxis.

© Getty Images

Am 19. Februar jährt sich das Attentat von Hanau: Tobias Rathjen tötete innerhalb kürzester Zeit vier Menschen in einer Shisha-Bar, erschoss vier weitere in einem Kiosk und einen jungen Mann in seinem Auto. Danach ging er nach Hause, tötete seine 72-jährige Mutter und richtete sich selbst. Mit Ausnahme seiner Mutter sind sämtliche Opfer Menschen mit Migrationshintergrund – die Annahme einer rechtsextremistischen Tat drängt sich auf. Wären da nicht dieses abstruse Manifest und seine vor Verschwörungstheorien nur so triefende Website. Rathjen warnte vor unsichtbaren, geheimen Gesellschaften, die das amerikanische Volk bedrohen, ohne dass es etwas davon ahnt. Er sprach mit starrem Blick und völliger Ruhe von unterirdischen Militäranlagen, in denen Kinder gefoltert und ermordet würden und fühlte sich dazu berufen, die Welt aufzuklären.

Ein Rechtsterrorist diagnostiziert

Trotz alledem
Die Mörder der Hoffnung
Als diese Informationen nur Stunden nach der Tat publik wurden, stand für mich sofort fest, dass dieser Mann kein Rechtsterrorist, sondern krank war – genauer gesagt, paranoid schizophren. Obwohl diese These im November 2020 durch ein von der Bundestaatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Fachgutachten nochmals bestätigt wurde, herrscht in den Medien nach wie vor das Narrativ eines rassistisch motivierten Anschlages vor. Nun gerät der Vater des Täters, Hans-Gerd Rathjen, in das Visier der Öffentlichkeit. Der 73-Jährige gilt als völkischer Rassist und aggressiver Verschwörungstheoretiker. Abermals wird zum Handeln und zum Kampf gegen Rassismus aufgerufen.

Angehörige der Opfer von Tobias Rathjen fürchten sich vor dem Mann, der laut Spiegel-Informationen die Tatwaffen und Munition seines Sohnes zurückforderte und die Gedenkstätten als „Volksverhetzung“ entfernen lassen wollte. Sie fürchten sich zurecht. Wie schon der Sohn, scheint auch Rathjen senior unter Verfolgungswahn und Halluzinationen zu leiden. Er soll laut Vernehmungsprotokollen behauptet haben, „sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation geworden. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.“ Die Inhalte seines Wahnkonstrukts scheinen denen seines Sohnes also sehr ähnlich, wenn nicht sogar identisch mit ihnen zu sein. Vor allem, wenn man bedenkt, dass er schon 2004 mit ihm gemeinsam eine Strafanzeige wegen Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst gestellt haben soll. Vater und Sohn könnten sich in ihrem Wahn also gegenseitig verstärkt und unterstützt haben. Die Aussage einer Detektei in Wuppertal über Tobias Rathjen, „dass er sich mit einem ‚Bruder im Geiste‘ über seine Ideen austausche“, würde insofern sogar Sinn ergeben – bis heute ist seitens Ermittlungsbehörden offiziell nichts über etwaige Mitwisser oder -täter bekannt.

Übertragung von Wahnvorstellungen

Schwere psychotische Krankheit
BKA-Präsident Münch zum Mörder von Hanau
Prof. Dr. Wolfgang Meins hat die These aufgestellt, dass in der Familie eine induzierte Psychose aufgetreten ist – eine seltene Erkrankungsform, bei der die Wahnvorstellungen einer Person auf die einer nahestehenden gesunden Person übertragen werden. Man kann aber auch vermuten, dass auch der Vater an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Dafür könnte schon sprechen, dass die genetische Disposition der größte Risikofaktor für das Auftreten einer Schizophrenie ist – bei Angehörigen ersten Grades beträgt die Erkrankungsrate immerhin 10-20 Prozent. Von dieser Spekulation abgesehen erkenne ich in den Verhaltensbeschreibungen des Vaters sehr viele Verhaltensweisen von Klienten wieder, die ich in meiner achtjährigen Arbeit in einem Berliner Betreuungsbüro beobachten musste.

Allein die Tatsache, dass Hans-Gerd Rathjen seit geraumer Zeit diverse Strafanzeigen gegen alle möglichen Nachbarn und Behörden gestellt haben soll, ist einer der Klassiker schlechthin – Klagen gegen irgendjemanden wegen seltsamen, offenkundig an den Haare herbeigezogenen Vorwürfen: Bekannte Musiker, die ihre Songtexte gestohlen haben; Nachbarn, die sich verschwören, oder das Bezirksamt, das ihnen absichtlich nicht die Leistung auszahlt, die ihnen zusteht. Klagen und Anzeigen wegen Observierungen, Hinterhalten, Inszenierungen und angeblichen Entführungen. Rathjens Anklage gegen Oberbürgermeister Claus Kaminsky vor vier Jahren wegen einer angeblichen Scheinkandidatur bei der Kommunalwahl, lässt sich ebenfalls hier einreihen. Genau wie die Strafanzeige an den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Hanau. Laut Spiegel „lesen [sie] sich zum Teil wirr, sind aber vor allem durchzogen von rassistischen und verschwörungsideologischen Sätzen und Bemerkungen, manches scheint wahnhaft“: teils logische, teils vollkommen unzusammenhängende dramatische Sätze mit ständigen Einwürfen sind das Muster solcher Texte – übrigens dennoch oft in gewähltem Ausdruck. Dem Generalbundesanwalt warf er zwei Tage später zusätzlich vor, seine Behörde sei eine „politische Organisation“, die „sämtliche Wahrheiten unterdrücken wollte“ – er scheint also eine Verschwörung zu vermuten, gegen die er etwas tun muss. Dazu passend, beschreibt eine Verwandte außerdem wirre Mails, die dem auffälligen Verhalten des Tobias Rathjen geähnelt haben sollen.

Berechtigte Angst vor dem Nachbarn

Das war keine Schießerei
Der Täter von Hanau war ein Terrorist und Antisemit
Laut Bild-Zeitung soll Rathjens Vater seine Nachbarn außerdem stalken, belästigen, bedrängen, anzeigen und rassistisch beleidigen. Die Polizei kenne ihn u.a. wegen übler Nachrede, Falschaussage und Erpressung. Dass er morgens ab sieben Uhr mit seinem Schäferhund durch die Straßen patrouillieren soll, passt genauso in das Bild eines paranoid Schizophrenen wie die Belästigung und Beleidigung der Nachbarn. Wahrscheinlich fühlt er sich dazu berufen, auf den Straßen für Recht und Ordnung zu sorgen. In etwa so wie ein Klient von mir, der am Flughafen mit einem Messer herumlief und versuchte, einen Kassierer zu verhaften – er sollte ein von Interpol und der Europäischen Kommission beauftragter General auf einer Mission sein. Für den Erkrankten war sein Verhalten rational und völlig logisch, auch dass er festgenommen wurde, war nur Teil einer Verschwörung – in die er übrigens auch rassistische Ideologien einbaute, nur nicht in Bezug auf sich selbst, sondern auf seine „Feinde“. Er hielt seinen Gutachter zum Beispiel für einen Reichsbürger und teilte die Leute dann zusätzlich auch noch in „Alpha-Weibchen“ und „Alpha-Männchen“ ein, die normale Leute wie ihn unterdrücken.

Hanau hätte verhindert werden können

In den Wahnkonstrukten selbst macht alles Sinn, was von außen nur noch als irrational und verstörend wahrgenommen werden kann. Wie etwa die Beschreibung eines Nachbarn im Interview mit Bild.de: Hans-Gerd Rathjen verstellte die Mülltonnen seiner Nachbarn nicht nur immer und immer wieder, er versteckte sie zum Teil sogar in seiner Garage. Eine Woche vor dem Attentat seines Sohnes soll er den Müll dann noch auf den Bürgersteig bei seinen Nachbarn ausgeschüttet haben. Auf Ansprache reagierte er nicht, bei Berührung rastete er aber völlig aus und brüllte „Körperverletzung“ und dass er die Polizei holen würde – wieder ein Hinweis auf Verfolgungswahn mit Bedrohungsgefühl. Wir hatten mal einen ganz ähnlichen Klienten, der seinen Nachbarn über Monate die Schlüssellöcher mit Zahnpasta zuklebte und seinem Müll vor ihre Haustür schüttete, weil sie ihn angeblich beobachteten und ihm etwas Böses wollten.

Gedanken zu den Morden in Hanau
Ich verstehe, wenn die Nachbarn und Angehörigen der Opfer (die zum Teil selbst Nachbarn sind) vor diesem Mann Angst haben. Das Bedrohungsempfinden eines Schizophrenen in einer akuten Phase seiner Krankheit kann schnell in aggressives, unter Umständen auch tödliches Verhalten gegenüber anderen umschwingen. Drohung mit Schusswaffen, Attacken mit Messern und Eisenstangen bis hin zum U-Bahnschubsen oder der Angriff mit einem PKW treten auf. Der Fall des Hanau-Attentäters  ist ein weiteres grausames Beispiel – und: Es hätte verhindert werden können. Laut Spiegel ist Tobias Rathjen bereits im Jahre 2002 kurzzeitig wegen einer Psychose aus dem Schizophrenen Formenkreis zwangsuntergebracht worden. Rathjen hatte damals wegen seiner „psychischen Vergewaltigung“ im Polizeipräsidium Oberfranken angerufen und berichtet, dass er „durch die Wand und durch die Steckdose abgehört, belauscht und gefilmt“ worden sei. Er wurde daraufhin zum Gesundheitsamt eskortiert, von einem Amtsarzt diagnostiziert und erhielt eine Empfehlung auf sofortige Unterbringung in einem Krankenhaus. Wie die meisten Psychotiker zeigte er keine Einsicht, rammte einen Polizisten mit seinem Kopf und versuchte zu fliehen, bis er überwältigt wurde. Sein wahrscheinlich damals auch schon psychotischer Vater engagierte einen Anwalt und ließ seinen Sohn noch am selben Tag aus der Unterbringung holen.

Wie ist so etwas möglich? Wieso werden offensichtlich eigen- und fremdgefährdende Menschen nicht untergebracht? Warum werden keine Konsequenzen gezogen? Die Gesetzeslage ist fatal. Polizei und Gesundheitsbehörden dürfen im Prinzip nämlich erst eingreifen, wenn es schon zu spät ist – wenn jemand ernsthaft verletzt oder getötet wurde. Und genauso kann es auch mit Hans-Gerd Rathjen laufen: Niemand wird auch nur einen Finger krumm machen, bis der Mann jemandem ein Messer an den Hals hält oder ähnliches. Das ist das Problem. Und dahin sollten sich auch die Forderungen der Angehörigen der Opfer richten. Die Gesetzeslage müsste so geändert werden, dass man im Umgang mit psychotischen Menschen mehr Möglichkeiten hat frühzeitig zu handeln. Es wäre unter anderem schon hilfreich, wenn der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) von anderen Stellen früher informiert werden dürfte – nach den momentanen gesetzlichen Bestimmungen durfte nämlich z.B. das bereits im November 2019 vorliegende Manifest von Tobias Rathjen nicht an den Sozialpsychiatrischen Dienst weitergeleitet werden. Der hätte zumindest theoretisch eine Unterbringung veranlassen oder den Entzug der Waffenlizenz fordern können.

Kommentar um "5 vor 12"
Hanau: Sündenbocksuche statt Aufarbeitung
Wenn Bundespräsident Steinmeier am 19. Februar zur Gedenkfeier der Opfer nach Hanau kommt und seine Rede hält, wird er dies vermutlich im Sinne des Kampfes gegen Hass und Hetze tun. Wie schon bei der Trauerfeier im März letzten Jahres werden er und die anderen prominenten Gäste aus der Politik vermutlich darüber sprechen, dass der Anschlag einer auf unser aller Freiheit war und wir jetzt zusammenstehen müssen. Das ist auch nicht falsch. Aber über den Umgang mit eigen- oder fremdgefährdenden psychotischen Menschen, wird wohl niemand ein Wort verlieren. Dabei wäre es grade nach Tragödien wie in Hanau längst an der Zeit, darüber zu sprechen und Konsequenzen zu ziehen. Ein Psychotiker, der ein akutes Bedrohungspotential aufweist, sollte zum Schutz der Bevölkerung und explizit auch zu seinem eigenen Schutz untergebracht werden – sonst drohen Verwahrlosung, Selbstverletzung und Suizid. Damit das gelingen kann, bevor jemand zu Schaden kommt, muss aber erst die Gesetzeslage geändert werden. Ohne den entsprechenden politischen Willen, wird das nicht möglich sein.

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Kommentare ( 34 )

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Eckhard
3 Jahre her

„Hanau-Tag“ ist heute vorüber, wie aber das Gedenken an die 10 Toten (9 Migranten und die Mutter des Täters) in den Medien politisch instrumentalisiert wird ist unerträglich. Ein Todesopfer findet überhaupt nicht statt, aus den anderen Toden werden Märtyrer des deutschen Fremdenhasses gemacht. Die Darbietung der politischen Kaste und der Medien hat mit echter Trauer oder Demut gar nichts zu tun. Dieser Gedenktag 2021 erinnert eher an ein Hochamt linken anti-deutschen Glaubens oder besser an einen Feldgottesdienst im „kalten Bürgerkrieg“ gegen den Konservatismus

November Man
3 Jahre her

Nachdem mehrere große Tageszeitungen und die Tagesschau gemeldet hatten: „Nach Erkenntnissen der BKA-Ermittler soll Tobias R. keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben“, erfolgte kurze Zeit später das Dementi.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sprach noch am 21.02.2020 von einer offensichtlich „schweren psychotischen Krankheit“
Der Streitgegenstand über die Deutungshoheit des tragischen Geschehens, wurde dann kurz später nach der Tat entschieden, der Täter könne nur ein Rechtsextremist sein. Die typische politische Rolle rückwärts.
Die schwere Erkrankung des Täters spielt inzwischen überhaupt keine Rolle mehr.

Helene Baden
3 Jahre her

Bei mir um die Ecke im Café hängt ein Plakat, das an Hanau erinnert und vor rechtsradikalem Gedankengut warnt. Dass der Täter psychisch krank war, kommt darin nicht vor. An diese schreckliche Tat zu erinnern, finde ich wichtig, die Zielsetzung, die verfolgt wird, lenkt aber vom wahren Problem ab. Danke, dass Sie in Ihrem Artikel herausgearbeitet haben, worum es wirklich geht!

November Man
3 Jahre her

Sehr interessant zum Thema ist auch der offene Brief des Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau.
Danach ist man um einiges schlauer.
https://www.achgut.com/artikel/offener_brief_an_den_generalbundesanwalt_dr._peter_franke_zum_attentat_von_

November Man
3 Jahre her

Elf Menschen wurden insgesamt in Hanau erschossen.
Der vermeintliche Täter selbst, seine schwerkranke Mutter und neun Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Staatsanwaltschaft hat es bis heute noch nicht für nötig gehalten, unwiderlegbar bewiesen oder veröffentlicht, dass alle tödlichen Projektile aus einer der beiden Waffen des mutmaßlichen Täters verschossen wurden.
Dabei wäre das recht einfach.
Warum tut die Staatsanwaltschaft das nicht, es wäre im öffentlichen Interesse.  

November Man
3 Jahre her

Der Attentäter von Hanau war psychisch schwer krank – besaß aber dennoch seit Jahren Waffen. In der Wohnung sollen zwei Schusswaffen gefunden worden sein, eine Sig Sauer und eine Walther-Kleinkaliberwaffe, sagten Behördenvertreter in einer Telefonkonferenz den Mitgliedern des Innenausschusses im Deutschen Bundestag. Es ist im Waffengesetz streng geregelt: „Zuverlässigkeit und persönliche Eignung“ Voraussetzung für Waffenbesitz. Wer beispielsweise geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank ist, darf keine Waffe besitzen. Warum also hatte der Waffen, ein psychisch schwer Kranker gehört in die Geschlossene und nicht auf unsere Straßen. Das gilt auch für diejenigen, bei denen nach ihren Taten immer wieder eine psychische Erkrankung,… Mehr

Stefan Spumante
3 Jahre her

Schöner Artikel. Der Staat versagt, wieder ein deutliches Beispiel, aber die Schuld bekommen die vielen Rechtsradikalen in Deutschland -wo kommen die eigentlich alle her? Eigenes Versagen anderen in die Schuhe zu schieben, sogar und vor allen von Steinmeier, dem höchsten Mann im Staat. Allerhand!

F.Peter
3 Jahre her

Natürlich wird der BuPrä nicht auslassen, von Hass und Hetze zu schwadronieren, aber dabei sicherlich das Adjektiv „rääächts“ nicht vergessen.
Und bevor der die politisch Verantwortlichen – inklusive sich selbst – für ihre Fehlleistungen in die Verantwortung nimmt, fällt eher Ostern und Weihnachten auf Karfreitag!

Lotus
3 Jahre her

Ich kann die Rede von Steinmeier schon jetzt förmlich hören. Er wird nicht mit Anspielungen auf die AfD sparen, die von Beginn an als Mittäter am medialen Pranger stand. Laut dt. Presserecht gibt es im Journalismus eine Sorgfaltspflicht: „Konkret bedeutet die publizistische Sorgfaltspflicht, dass Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt von Nachrichten vor der Veröffentlichung überprüft werden müssen und dass die Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergegeben werden dürfen.“ (Quelle: Wikipedia). Wenn man nun den Fall Hanau mit dem Fall des Bahnhof-„Schubsers“ von Frankfurt – den Nachbarn als völlig normalen Zeitgenossen beschrieben – vergleicht, springt einen die Doppelzüngigkeit des politisch-medialen Komplexes geradezu an. In… Mehr

Manfred_Hbg
3 Jahre her

Zitat: „Ein Psychotiker, der ein akutes Bedrohungspotential aufweist, sollte zum Schutz der Bevölkerung und explizit auch zu seinem eigenen Schutz untergebracht werden“ > Nun ja, was Sie bzgl der dbzgl Gesetzeslage und Anpassung schreiben, finde ich ja nicht so verkehrt. Wobei hier dann aber auch nicht vergessen werden sollte, dass es zum Schutz anderer Menschen und für das eigene Leben auch schon „Festsetzungsregellungen“ gibt um einen Mendchen für eine gewisse, kurze, Zeit von der Straße zu holen. WAS mir aber hier gerade im heutigen Merkel-Deutschland mit all den in der linksgrünen Regierung sitzenden Ja-Sagern und Durchwinkern Sorgen bereitet, ist, dass… Mehr