Die Forderung nach einer Migrantenquote zielt auf eine Änderung des Grundgesetzes

Der rot-grüne Berliner Senat unternimmt einen ersten Vorstoß für eine gesetzliche Migrantenquote im öffentlichen Dienst. Vorbild sind die von Union und SPD schon beschlossenen und noch geplanten Quoten-Gesetze für Frauen.

imago images / Reiner Zensen

Nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes lautet eines unserer Grundrechte: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Benachteiligungen einzelner Bevölkerungsgruppen, etwa durch gesetzliche Quotenregelungen in Unternehmen oder Behörden, sind daher ebenso verboten wie deren Bevorzugung. Einzig für Menschen mit Behinderungen gilt nur ein Benachteiligungs-, aber kein Bevorzugungsverbot. Private wie öffentliche Arbeitgeber sind in Deutschland daher gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit behinderten Mitarbeitern zu besetzen.

Berlin
Senatorin fordert 35-Prozent-Migrantenquote in Verwaltung
Der Frauenbewegung ist es mittlerweile gelungen, die Widerstände gegen die gesetzliche Bevorzugungen von Frauen zu durchbrechen und nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in Aufsichtsräten von Privatunternehmen eine gesetzliche Frauenquote durchzusetzen. Darüber hinaus ist von der Bundesregierung geplant, noch während der laufenden Legislaturperiode eine Quotenregelung für Frauen in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen einzuführen. Die Protagonisten dieser Gesetze berufen sich auf Absatz 2 von Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das Bevorzugungsverbot gemäß Absatz 3 wird dadurch zwar bezüglich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen eingeschränkt, nicht jedoch aufgehoben.

Da Frauen nach herrschender Auffassung im Berufsleben gegenüber Männern unter Nachteilen zu leiden haben, wird inzwischen das Bevorzugungsverbot aufgrund Absatz 2 für Frauen als eingeschränkt betrachtet. Mit Hilfe von gesetzlich vorgeschriebenen Quoten sollen Frauen daher verstärkt bei der Besetzung von Stellen in privaten und öffentlichen Unternehmen bevorzugt werden. Eine neue Qualität erhielt dieser Ansatz durch den Vorstoß der Grünen, der SPD und der Linken bei der Besetzung von Partei-Listenplätzen für Wahlen. Entsprechende rot-grüne Gesetze für „paritätische Wahllisten“ in Thüringen und Brandenburg wurden nach Klagen der AfD von den zuständigen Verfassungsgerichten mittlerweile jedoch als verfassungswidrig verworfen. Parteien müssen bei der Aufstellung ihrer Kandidaten und Kandidatinnen frei bleiben.

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Die Rufe nach Migrantenquoten
Das gilt bei der Besetzung von Stellen in privaten und öffentlichen Unternehmen so nicht. Deswegen gelten gesetzliche Quotenregelungen auf diesem Gebiet nach herrschender verfassungsrechtlicher Meinung aufgrund von Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auch als verfassungskonform. Anders dürfte es sich indes mit dem aktuellen Vorstoß der rot-grünen Regierung in Berlin verhalten, die per Gesetz eine Migrantenquote von 35 Prozent bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst vorschreiben möchte. Sie folgt damit einer identitätspolitischen Agenda, die sich die „positive Diskriminierung“ von bestimmten sozialen Gruppen auf die Fahnen geschrieben hat, die von einigen Sozialwissenschaftlern sowie von linken und grünen Parteien zu Opfern „struktureller Diskriminierung“ deklariert worden sind.

Unabhängig von der Frage, wer nach Vorstellung des Berliner Senats genau in den Genuss der vorgesehenen migrantischen Bevorzugung kommen soll, ob also etwa europäische Migranten ebenso darunter fallen sollen wie außereuropäische, dürfte ein solches Gesetz, das Migranten bei der Stellenbesetzung einen rechtlichen Anspruch auf Bevorzugung verschaffen will, wegen der damit einhergehenden schwerwiegenden Benachteiligung von Nicht-Migranten gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen. Hinzu könnte ein Verstoß gegen Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes kommen, der jedem deutschen Staatsbürger einen „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amte“ zusichert. Genau dies stünde in Frage, sollte in Zukunft, wie geplant, die Herkunft eines Bewerbers oder einer Bewerberin bei gleicher Eignung darüber entscheiden, ob er oder sie eine Stelle zum Beispiel in einer Stadtverwaltung, in einem Jobcenter oder an einer Hochschule erhält.

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Wir können von daher sicher sein, dass auch gegen das geplante Berliner Quoten-Gesetz für Migranten mit guten Erfolgsaussichten geklagt werden wird. Anders als bei den Behinderten und den Frauen verbietet das Grundgesetz nämlich zum Schutz der Gleichberechtigung eine Bevorzugung aufgrund der Abstammung. Genau dagegen richten sich nicht nur die Betreiber des neuen Gesetzes, sondern etwa auch die von jesidischen Kurden abstammende Publizistin Düzen Tekkal. In einem Interview mit der Welt vom 19. Januar zur geplanten Berliner Migrantenquote fordert sie, der Migrationshintergrund eines Bewerbers solle per Gesetz allgemein „als positives Einstellungsmerkmal definiert werden, ähnlich wie bei Frauen und Schwerbehinderten.“ Wer über ein solches Merkmal nicht verfügt, soll bei gleicher Qualifikation bis zur Erreichung der Quote keine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst erhalten. Da das Grundgesetz einen Abstammungs-Bonus aber ebenso verbietet wie einen Abstammungs-Malus, läuft diese Forderung darauf hinaus, per Quoten-Gesetz dagegen zu verstoßen oder Artikel 3 des Grundgesetzes in Zukunft so zu ändern, dass nicht nur Frauen, sondern auch Migranten mittels gesetzlicher Quoten bei Stellenbesetzungen bevorzugt werden können.

Das dürfte auch die eigentliche Absicht hinter dem Vorstoß des rot-grünen Berliner Senats sein, der sich der Verfassungswidrigkeit seines geplanten Gesetzes bewusst sein dürfte, mit Blick auf die nächste Bundesregierung aber darauf setzt, im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes initiieren und organisieren zu können. Dazu bedarf es nicht, wie derzeit im Land Berlin, einer Regierung aus Grünen, SPD und Linken, nachdem die Union sich bereit erklärt hat, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes mit Blick auf das dort verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse zu ändern. Bei dieser Gelegenheit ließe sich auch ein Förderungsgebot für Migranten einbauen, dem dann wie bei den Frauen mittels gesetzlicher Quoten nachgekommen werden kann.

Bewerber für den öffentlichen Dienst müssten dann mittels eines Abstammungsnachweises belegen, dass sie über einen Migrationshintergrund verfügen. Eine Idee, die die Grünen mit in die Verhandlungen für eine schwarz-grüne (wahlweise auch schwarz-grün-gelbe oder schwarz-grün-rote) Bundesregierung einbringen könnten. Vielleicht wird die Union diese Idee im Sinne ihrer weiteren „Modernisierung“ aber selbst schon in ihr Programm für die kommende Bundestagswahl mit aufnehmen. Identitätspolitisch ist sie nämlich, wie auch die CDU-Anhängerin Tekkal meint, noch nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Der rot-grüne Testballon aus Berlin könnte dies ändern.

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Kommentare ( 46 )

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46 Comments
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flo
3 Jahre her

„Bewerber für den öffentlichen Dienst müssten dann mittels eines Abstammungsnachweises belegen, dass sie über einen Migrationshintergrund verfügen.“ Mal abgesehen von allen anderen negativen Folgen und der Grundgesetzwidrigkeit: Quotierungen werfen in der Tat auch enorme datenschutzrechtliche Fragen auf. Seine Migrationsgeschichte nachweisen zu müssen, während man evtl. ohne Pass ins Land gekommen ist (das soll es geben), klingt nach einer Herausforderung. Müssen die Personaldienstleister da alles glauben, was ihnen beteuert wird (Ich bin ein Berliner und Migrant), oder eine eigene Rechercheabteilung aufmachen? Und sollten künftig Herkunft, sexuelle und geschlechtliche Merkmale, „Sprache“ usw. quotiert werden als möglicher Benachteiligungsfaktor, würden Personalakten dicker. Wer sagt… Mehr

Onan der Barbar
3 Jahre her

„die von jesidischen Kurden abstammende Publizistin Düzen Tekkal“
Danke, mehr muss man darüber nicht wissen. Denn auch wenn die Jesiden – eine strikte Stammesreligion – derzeit groß auf der Opferwelle schwimmen: Ihr Schwarzes Buch enthält die Forderung, jeden Muslim zu töten, da der Islam dem jesidischen Theoid, dem „Pfauenengel“ Melek Taus, gegenüber „respektlos“ sei. Damit sind sie kein Deut besser als die übelsten Salafisten.

Erzet
3 Jahre her

Na was bin ich froh, noch aus Großvaters Zeiten, in denen schon mal die Herkunft der Eltern und Vorfahren eine große Rolle bei der Frage der Rechtsgleichheit spielte, noch einen ausführlichen Stammbaum bis hinab ins 16. Jahrhundert zu besitzen! Und da guckstu: Habe Hugenotten, Polen und einen Engländer im Blute! Also mit dermaßen viel Migrationshintergrund kann ich mich, wenn das segensreiche Gesetz in Berlin durch ist, doch wohl erfolgreich um eine hoch dotierte Verwaltungsposition bewerben.

fory63
3 Jahre her

Verfassungsänderungen sollten nur möglich sein, wenn eine parlamentarische 2/3 Mehrheit UND eine Volksabstimmung mit 2/3 Mehrheit die Änderung beschließen. Ausserdem ist ein Wahlrechtsreform dringend notwendig, deren Ziel die Abschaffung der Listenwahl sein muß. Nur noch direkte Abgeordnete, die sich jede Entscheidung von Tragweite im Wahlkreis bestätigen lassen müssen. Es muß Schluß sein für Parteiendiktatur und Umkrempelung unserer Demokratie durch jegliche Art von Zeitgeist, Ideologie, nur weil der Bürger zum Stimmvieh degradiert wurde.

Mausi
3 Jahre her

Ah, die böse AFD hat geklagt. Alle anderen Parteien haben geschwiegen? Lässt tief blicken.

Hoffnungslos
3 Jahre her

Der Migrationshintergrund als Einstellungsvoraussetzung in Berlin. Was bedeutet schon Qualifikation. Anstatt die allgemeinen Schulen besser auszustatten und den Bildungsstand anzuheben, wird das Herkunftsland eines Einwanderers zu seiner Qualifikation. Je weiter ein Einwanderer gereist ist, um nach Berlin zu kommen, desto mehr qualifiziert ihn das? Rassische Zugehörigkeit als Qualitätsmerkmal? „Berliner Traditionen“? – Furchtbar!

flo
3 Jahre her
Antworten an  Hoffnungslos

„Je weiter ein Einwanderer gereist ist, um nach Berlin zu kommen, desto mehr qualifiziert ihn das?“ Bringen Sie die Berliner Politiker bitte nicht auf neue kreative Gedanken!

Querdenker_Techn
3 Jahre her

Die Frauenquote wird mit Artikel 3 Absatz 2 begründet, der heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Wann fängt der Staat an, die Nachteile der Männer zu beheben? Wer hat schon einmal davon gehört, dass ein Mann ein Kind geboren hat? Es wird endlich Zeit, dass sich der Staat um diese schreiende Ungerechtigkeit kümmert. Außerdem wird hier immer Gleichberechtigung (im GG) mit Gleichstellung (nicht im GG) verwechselt. Gleichberechtigung heißt alle haben gleiche Chancen. Gleichstellung heißt alle werden gleich gemacht, ob sie… Mehr

Jan des Bisschop
3 Jahre her

Es ist das Problem von TE, dass derart wichtige Themn im Stile eines Staatsrechtlers abgehandelt werden, es ist das Problem der AFD, dass sie sich zu einfach in die Defensive drängen lässt. Es genügt zu sagen, dass diese Pseudopolitiker*innen Staatsfeinde sind, die das Grundgesetz verhönen und aushöhlen möchten. Die Begründung muss auch ein Normalbürger verstehen. Deshalb bleibt der Aufschrei der grundgesetztreuen Bürger aus. Wir brauchen klare Aussagen, keine Demagogie, aber auch keine wissenschaftlichen Aufsätze. Die AFD hat viele kluge Köpfe, die derzeitige Partei und die Fraktionsführung im Bundestag ist leider nicht, mitreisend. Meuthen ist klug, aber kein Volkstribun, Weigel ist… Mehr

Konservativer2
3 Jahre her

Ich habe gerade festgestellt, dass in meinem Beitrag unten etliches fehlt, so dass der Sinn teilweise unverständlich ist. Deswegen hier nochmal korrigiert: Die Logik all dessen, was sich da abspielt, ist perfide: Das GG ändert sich nicht, die Zusammensetzung der Bevölkerung und die Praxis der Bevorzugung von Bevölkerungsgruppen dagegen schon. Diese Entwicklungen bewegen sich, so die herrschende Lehre, grob gesagt auf dem Boden des GG. Wer also dagegen ist, ist folglich auch gegen das GG, die FDGO, ist kein Demokrat, etc. Und schon bist Du argumentativ raus. Dies ist natürlich verkürzt dargestellt und die Frage, ob der geschilderte Vorstoß GG-… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Konservativer2
Mausi
3 Jahre her
Antworten an  Konservativer2

Das GG ist neutral. Es passt auf auch bei Änderungen in der Bevölkerung. Jetzt wird diese Neutralität ausgehebelt, indem Anpassungsbedarf behauptet wird. Das macht das GG beliebig. Ein GG, dass unter dem Eindruck einer Diktatur aufgesetzt wurde. In dem Bedürfnis, einen Damm gegen eine weitere Diktatur zu errichten. Jetzt lassen die Parlamentarier eine Umformung zu. Mehr noch, sie arbeiten aktiv daran mit. Und die vierte Gewalt? Voll auf Linie. Ich höre interessehalber immer mal Kinderbücher. Wenn bei Karl May meine Helden immer Versöhnung un Freundschaft über die Kulturen hinweg gelebt haben, dann ging es im vorletzten Buch für Jugendliche nur… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Mausi
country boy
3 Jahre her

Diese Forderungen gehen an die Wurzeln unseres Gemeinwesens! Warum wird so eine zentrale Frage sowohl von den privaten als auch den staatlichen Medien nicht thematisiert und jede mediale Diskussion unterdrückt? Donald Trump hat sich den Fragen der feindlichen Journalisten in jeder Pressekonferenz gestellt. Wer sind hier die eigentlichen Antidemokraten?
Unseren Journalisten fehlt einfach die Traute, der Schneid, die Courage. Zu fünft im Studio sitzen und gemeinsam über Trump herziehen, das bringen sie noch fertig.