Der neue Kulturkampf der AfD verfehlt den alten

Bismarck ging es um den Primat des Staates, nicht um einen Primat von Recht und Freiheit. Die AfD will das dominierende etatistische Poli­tikmodell durch ihr eigenes etatistisches Politikmodell ersetzen. Die AfD will keinen Primat von Recht und Freiheit, sondern den ihrer "richtigen" Politik. Von Norbert F. Tofall

© Getty Images

In der Bundesrepublik Deutschland waren über Jahrzehnte zwei Stellen im politischen Parteiengefüge unbesetzt. Es fehlte – vom Standpunkt der politischen Philosophie aus betrachtet – zum einen eine nationalkonservative Partei und zum anderen eine klassisch-liberale Partei.

I.

Mit der AfD scheint sich zur Zeit eine Partei in Deutschland zu etablieren, die in ihrer Gründungsphase im Frühjahr 2013 von beiden Leerstellen im deutschen Parteiengefüge profitierte. Nachdem die AfD im Jahr 2014 in das Europäische Parlament und die Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen und 2015 in die Bürgerschaften von Hamburg und Bremen erfolgreich eingezogen war, zer­legte sie sich im Sommer 2015 selbst. Die Spaltung der AfD beruhte indes nur sekundär auf den üblichen Eitel­keiten und rivalisierendem Machtstreben des parteipolitischen Führungspersonals. Pri­mär beruhte diese Spaltung auf der Un­vereinbarkeit der beiden politi­schen Philoso­phien „National­kon­ser­vativismus“ und „klassischer Libera­lismus“ und war deshalb ab­sehbar. Schon im Januar 2014 kamen die ersten Gerüchte in Umlauf, dass viele Liberale die AfD verlassen wollen.

Nur wenige Wochen nach ihrer Selbst­zersetzung im Sommer 2015 wurde die AfD durch die „Torheit der Regierenden“ (Barbara Tuchman) in der Flüchtlingspolitik wie­derbelebt. Die AfD stellt sich heute als eine natio­nalkon­servative, deutsch­nationale Partei mit sozialdemokratischer Zukunftsausrichtung und Restbe­stän­den libertärer Pro­grammatik dar.

Die Wahlerfolge der AfD am 13. März 2016 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt und die Ergebnisse für Union, Grüne, Linke, SPD und FDP zeigen, dass sich die deutsche Parteienlandschaft geändert hat. In Baden-Württemberg regiert jetzt eine grün-schwarze Koalition, in Rheinland-Pfalz eine Ampel und in Sachsen-An­halt Schwarz-Rot-Grün.

Nach der Bundestagswahl 2017 ist die nächste große Koalition aus CDU/CSU und SPD wahrscheinlich. Sollte diese nicht zustande kommen, weil Union und SPD nicht die ausreichende Anzahl von Bundestagsmandaten gewinnen sollten, dann ist Schwarz-Rot-Grün geplant, wie gut unterrichtete Kreise in Berlin derzeit immer wieder berichten. Denn auch für Schwarz-Grün könnte es nicht reichen.

Die Wahlerfolge der AfD führen bislang nicht zu einer anderen Politik in Deutsch­land, son­dern zur Verstetigung der derzeitigen in anderer Farbgebung. Die Erfolge der „Alter­­native für Deutschland“ eröffneten in der Praxis bislang keine Alternativen. Ein Politikwechsel ist weiter entfernt als 2009, als die FDP unter Guido Westerwelle die historische Chance hatte, einen Politikwechsel in Deutschland herbeizuführen, und in der christlich-liberalen Koalition von 2009 bis 2013 vollkommen versagte.

Heute ist Deutschland politisch noch weiter zurückgefallen und steckt in einer parado­xen Situa­tion. Während Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ihre Flüchtlingspolitik entgegen den eigenen Absichten die AfD wiederbelebt hat und von Wahlerfolg zu Wahlerfolg führt, sorgen gerade diese AfD-Wahlerfolge entge­gen der lautstark prokla­mierten Ab­sicht der AfD-Anhänger – „Merkel muss weg“ – dafür, dass Merkel an der Macht bleiben könnte. Der AfD-Chefstratege Alexander Gauland und der AfD-Bundes­vorsit­zende Jörg Meuthen wollen laut ihren eige­nen Aussagen in einem gemeinsamen Interview mit der FAZ auch gar keine Regierungsverantwortung. Denn eine neue Bundesre­gierung unter Merkel ab 2017 wäre die effektivste fünfte Ko­lonne, um die AfD auch 2021 in den Bundestag zu führen.

Auf dem Weg zu einer weiteren etablierten Partei

Die AfD betreibt letztlich die gleiche Ämter- und Steuermittel­-Gewin­nungspolitik wie die etablierten Parteien auch, was nicht illegitim ist. Ohne Geld und ohne politische Ämter ist Politik nicht wirksam zu betreiben. Mit ihrer expliziten Strategie, auf Re­­­gie­rungs­ver­ant­wor­tung zu verzichten, um auch die nächsten und übernächsten Wahlen zu überstehen, offenbart sich die AfD jedoch als eine politische Verantwortung scheuende Bewegung, die zwar von den Privilegien des etablierten Parteiensystems und von staat­lichen Netto-Transferleistungen profi­tieren, die Lasten von Kompromissen aber nicht tragen will. Ängstlich werden realpolitische Praxistests und Kompromisse gescheut, die bei jedem Handeln und Umsetzen von Programmen unausweichlich sind. Lieber werden Politikänderungen und das umsetzungsorientierte Lösen von Problemen zurückgestellt und wie die Lasten der Staatsverschuldung in die Zukunft verschoben. Patriotismus sieht anders aus.

Erfolgreich überdeckt wird das legitime, aber wenig Sex-Appeal ausstrahlende Kalkül zur Gewinnung von Ämtern und Steuermitteln durch ei­nen Kulturkampf gegen das „System“ und das „Establishment“. Dieser „neue Kultur­kampf“ ist der eigentliche Mag­net, der Menschen in großer Zahl zur AfD zieht. Er ist als undifferenzierte und begriff­lich unklare Gegenbewegung gegen einen jahrzehntelangen, zumeist verdeckten und nur zuweilen offenen „alten Kulturkampf“ von Links angelegt. Und es ist kein Zu­fall, dass der Bismarck-Kenner Alexander Gauland, die stell­vertretende AfD-Bun­desvorsit­zende Beatrix Herzogin von Oldenburg, verheiratete von Storch, der Thüringer Björn Höcke und andere sich gegenseitig in ihrem Jakobi­nertum gegen TTIP und CETA, gegen Flüchtlinge und afrikanische Reprodukti­onsstrategien und gegen den Islam zu überbie­ten scheinen. Durch wechselnde Provokationen und Tabubrüche soll das Publikum in immer neue emo­tio­na­le Aus­nahme- und Skandalisierungszu­stände versetzt werden, so dass der ent­stehende Furor durch mimetische Anste­ckung destruktive Dynamiken in alle Politik- und Kulturberei­che trägt. Ohne Freund-Feind-Polarisierung ist das nicht möglich. Eine differenzierte Her­angehensweise an Probleme und klare Begriffe sind ungeeignet, um Freund-Feind-Polari­sierungen anzu­heizen. Zudem würde bei differen­zierter Herange­hensweise und klarer Begrifflich­keit auch den eigenen Anhängern auf­gehen, dass der „neue Kultur­kampf“ der AfD voll­kom­men am Kern des „alten Kultur­kampfes“ von Links vorbei­geht, der seit den 1950er Jah­ren die westlichen Gesellschaf­ten schrittweise, aber nach­haltig verändert hat.

II.

Um institutionellen Wandel zu analysieren, berücksichtigt der Nobelpreisträger Doug­lass C. North neben einer Theorie der Eigentumsrechte und einer Theorie des Staates in einer Theorie der Ideologie sogenannte „Shared Mental Model“. Gemeinsame mentale Modelle sind Denkschablonen, Beurteilungs- und Werte­muster, die als – oftmals unbewusste – Hintergrundschemata von vielen Menschen geteilt und durch Sozialisie­rung und Medien sowie andere gesellschaftliche Prozesse weitergereicht werden und die Wahrnehmung sowie das Denken und Handeln von Menschen nachhaltig prägen. Shared Mental Model sind sehr langlebig und von der Politik kurzfristig nicht zu än­dern. Entscheidend sind Prozesse der kulturellen Evolution.

Der seit den 1950er Jahren in den westlichen Gesellschaften zu beobachtende  Kultur­kampf gegen bürgerlich liberale Institutionen hatte die „Transformation des liberalen Rechtsstaats in den Sozialstaat“ (Wolfgang Abendroth) zum Ziel. Dieser „alte Kultur­kampf“ war nachhaltig erfolgreich. Es war gelungen, den liberalen Begriff Zivilgesell­schaft in sein genaues Gegenteil zu verkehren. Und seit einigen Jahren wird mit Nach­druck versucht, diese Transformation auf die supranationale Ebene eines „europäischen Sozialstaats“ (Jürgen Habermas) zu heben.

In der liberalen Tradition von Adam Ferguson, Adam Smith, Immanuel Kant, Alexis de Tocqueville, Lord Acton, Ludwig von Mises, Friedrich August von Hayek und anderen wird die individuelle Freiheit jedes Menschen durch Institutionen wie Privateigentum, Vertragsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit und Gewerbefreiheit, aber auch durch die Au­tonomie der Familie sowie Religions- und Gewissensfreiheit vor der Herrschaft durch andere Menschen geschützt. Im Prozess der Transformation des liberalen Rechtsstaats in den Sozialstaat wurden diese Institutionen der Zivilgesellschaft hingegen als nicht legi­timierte Herrschaftsformen des Spätkapitalismus umgewertet. Die Kurzformen dieser erfolgrei­chen Angriffe lauten: Eigentum ist Diebstahl, Familie ist ein Unterdrückungs­apparat und Re­ligion ist das Opium des Volkes.

Durch viele mediale, bildungs- und kulturpolitische Prozesse und bis in die Vorabendse­ndungen und Tatortfiguren hinein wurde in mehr als einem halben Jahrhundert diese Um­wertung der Zivilgesellschaft in die westlichen Gesellschaften internalisiert, die diese Transformation unter der Tarnkappe der „Demokratisierung aller Lebens­be­rei­che“, ei­nem Schlachtruf der 68er-Bewegung, als kollektive Selbst­be­freiungsprozesse und Um­setzung emanzipatorischer Projekte feierte. Die Grundsäulen einer freien und offenen Gesellschaft wurden nicht wie in den 1920er Jahren von rech­ten und linken totalitären Bewegungen, den Feinden der offenen Gesellschaft, frontal angegriffen. Vielmehr wurden diese Grundsäulen und Institutionen aus der Mitte der Gesellschaft heraus langsam, aber stetig in einem Prozess der kulturellen Evolution ausgehöhlt und zwar von Menschen, die sich als Freunde der offenen Gesellschaft ver­stehen. Dass CDU und CSU heute sozial­demokratische Parteien sind, die sich von der SPD und den Grü­nen in vielen Politikfel­dern nur marginal unterscheiden, ist auch, aber nicht nur, die Folge dieser kulturellen Evolution. Die westlichen Gesellschaften haben sich in den letzten 60 Jahren verändert und stimmenmaximierende Parteifunktionäre haben auf diese Veränderungen reagiert.

Entmündigung der Entmündigungswilligen

Dass nach Immanuel Kant der Staat als eine Vereinigung von Menschen unter Rechtsge­setzen eigentlich die Aufgabe hat, die Bedingungen zu schützen, unter denen der Wille des einen Individuums mit dem Willen der anderen Individuen unter einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen bestehen kann, wird aufgrund dieser kulturellen Evolu­tion und der heute dominierenden Shared Mental Model nicht mehr erkannt und schon gar nicht anerkannt. Es wird nicht erkannt und nicht anerkannt, dass der Staat keine Glücks- und Wohlfahrtsvorstellung per Gesetz – und das heißt per Zwang – durchsetzen oder fördern darf. Glücks- und Wohlfahrtsvorstellungen sind ausschließlich individuelle Le­bensführungsprogramme. Der Staat hat lediglich die Aufgabe, die Bedingungen zu schützen, unter denen diese individuellen Glücks- und Wohlfahrtsvorstellungen neben­einander bestehen können. Es wird heute aber nicht mehr anerkannt, dass kein Mensch, keine Gruppe, keine Religionsgemeinschaft, keine noch so demokratisch gewählte Mehrheit und auch kein Staat das Recht hat, Menschen zu zwingen, auf eine bestimmte Art und Weise glücklich zu sein. Und es wird in weiten Teilen der westli­chen Gesell­schaften nicht erkannt, dass deshalb die Bedingungen des Freiheitsschutzes in der Beach­tung zivilgesellschaftlicher Institutionen bestehen, also in der Achtung von Insti­tutionen wie Privateigentum, Vertragsfreiheit, Kapitalverkehrs­freiheit und Gewerbefrei­heit, aber auch der Au­tonomie der Familie und die Religions- und Gewissensfreiheit.

Verantwortlich für diese gesellschaftlichen Entwicklungen sind aber sicherlich nicht die Bilderberger oder die Freimaurer oder sonstige an­geb­lichen Verschwörer, Despoten und Tyrannen oder das „System“. Alexis de Tocqueville sah bereits im 19. Jahrhundert hell­sichtig, dass die alten Begriffe Despotismus und Ty­rannei nicht auf die Art der Unter­drückung pas­sen, die den demokratischen Völkern drohe:

„Über diesen Bürgern erhebt sich eine gewaltige Vormundschaftsgewalt, die es allein übernimmt, ihr Behagen sicherzustellen und über ihr Schicksal zu wachen. Sie ist ab­solut, ins einzelne gehend, pünktlich, vorausschauend und milde. Sie würde der väterli­chen Gewalt gleichen, hätte sie – wie diese – die Vorbereitung der Menschen auf das Mannesalter zum Ziel; sie sucht aber, im Gegenteil, die Menschen unwiderruflich in der Kindheit festzuhalten; sie freut sich, wenn es den Bürgern gut geht, vorausgesetzt, dass diese ausschließlich an ihr Wohlergehen denken. Sie arbeitet gern für ihr Glück; aber sie will allein daran arbeiten und allein darüber entscheiden; sie sorgt für ihre Sicherheit, sieht und sichert ihren Bedarf, erleichtert ihre Vergnügungen, führt ihre wichtigsten Geschäfte, leitet ihre gewerblichen Unternehmungen, regelt ihre Erfolge und teilt ihren Nachlass; könnte sie ihnen nicht vollends die Sorge, zu denken, abnehmen und die Mühe, zu leben?“

Tocqueville ging davon aus, dass „diese Art einer geregelten, milden und friedlichen Knechtschaft … sich mit einigen äußeren Formen der Freiheit besser verbinden könnte, als man denkt, und dass es ihr nicht unmöglich wäre, sich sogar im Schatten der Volks­souveränität niederzulassen.“ Die Gefahr, die Tocqueville in demo­kratischen Gemein­wesen heraufziehen sieht, besteht in der schrankenlosen Herrschaft und in der Entmün­digung des Volkes im Namen der Herrschaft des Volkes. Dazu bedarf es derjenigen, die gerne ihre Mitmenschen zu ihrem eigenen Wohl entmündigen wollen. Herrschsucht ist eine anthropologische Grundkonstante, weshalb es an solchen Men­schen nie fehlen wird. Es bedarf zur Entmündigung des Volkes im Namen des Volkes aber auch Men­schen, die sich weitgehend freiwillig entmündigen lassen, sich sogar entmündigen las­sen wollen.

Der „alte Kulturkampf“ gegen Eigentum, Familie und Religion konnte seit den 1950er Jahren nur deshalb verfangen und die westlichen Gesellschaften in einem jahrzehnte­langen Prozess nachhaltig verändern, weil er den einzelnen Menschen scheinbar eine Last von den Schultern genommen hat, weil er den einzelnen Menschen das Leben zu­mindest vordergründig bequemer und einfacher und gefahrenloser gemacht hat, weil er die Last der Einhaltung von Grenzen und Regeln als spießig und kleinlich verunglimpft hat. Wieso denn für die Folgen des eigenen Handelns haften, wenn die nicht legitimier­ten Herrschaftsformen des Spätkapitalismus für diese Folgen verantwortlich sind und nicht ich selbst? Die Übernahme der Haftung durch den Wohlfahrtsstaat erscheint als befreiend, obwohl sie in die Unfreiheit führt. Wenn solche Angebote dann auch noch erfolgreich als fortschrittlich und modern und moralisch höher stehend ausgewiesen werden, dann folgen mehr und mehr Menschen diesen Angeboten freiwillig. Und die Anbieter dieser Angebote können ihre Macht zumindest solange bequem sichern, bis die mit dieser Vorgehensweise in die Zukunft verschleppten Probleme immer größer wer­den und gesellschaftliche Polarisierungen erzeugen.

III.

Für die Beurteilung der heutigen geänderten Parteienlandschaft in Deutschland muss berücksichtigt werden, dass einer der ersten, der diese wohlfahrtsstaatlichen Prozesse zur Herrschaftssicherung bereits im 19. Jahrhundert erfolgreich angewendet hatte, der preußische Ministerpräsident und deutsche Reichs­kanzler Otto von Bismarck war. Durch die Einführung der Sozialversicherungen einer­seits und die Sozialistengesetze und den Kampf gegen die katholische Kirche an­dererseits wollte er die Herrschaft des Staates sichern. Es ging Bismarck um den Primat des Staates, nicht um einen Primat von Recht und Freiheit im Sinne von Immanuel Kant, Alexis de Tocqueville, Lord Acton, Ludwig von Mises oder Friedrich August von Hayek. Es ging Bismarck um die Steuerung der Gesellschaft, wenn auch nicht im totalitären Sinne. Dazu musste er die Möglichkeiten begrenzen, dass sich die Gesellschaft autonom und in dezentralen freien Prozessen selbst entwickelt und dass intermediäre Gewalten, wie das Genossenschafts­wesen, Gewerkschaften und die katholische Kirche, die Macht des Staates begrenzen. Dass Bismarck mit Religionsfreiheit wenig anfangen konnte, zeigt sich allein daran, dass 1876 alle katholischen Bischöfe Preußens entweder im Gefängnis oder im Exil waren.

Der Zentrumspolitiker Ludwig Windthorst fasste in einer Reichstagsrede von 1878 die Situation treffend zusammen:

„Wir hören auf vielen Stellen die Lehren vom omnipotenten Staate: Der Staat soll alle Lebensverhältnisse der Menschen ordnen, außer ihm ist gar nichts … Wenn wir die So­zialdemokratie mit Erfolg bekämpfen wollen, dann müssen wir zunächst diese Lehre vom omnipotenten Staate aufgeben, dann müssen wir vor allen Dingen anerkennen, dass es Rechte, Institutionen gibt, welche eine andere Basis haben als die des Staates, wir müssen anerkennen, dass es Rechte gibt, die älter sind als der Staat, dass der Staat nicht der allein Recht erzeugende ist, dass er vielmehr nur darum ist, um die gegebenen Rechte zu schützen, nicht aber um sie nach Willkür und nach Zweckmäßigkeitsgründen zu modeln.“

Diese Einsichten von Ludwig Windthorst sind heute aktueller denn je. Die etablierten Parteien in Deutschland haben sich im Zuge des nachhaltig erfolgreichen „alten Kultur­kampfes“ gegen Eigentum, Familie und Religion zu mehr oder weniger sozialdemokra­tischen Parteien entwickelt, worin auch der tiefere Grund für den schleichenden Zerfall der SPD zu finden ist. Heute glauben alle im Bundestag vertretenen Parteien fest an die Omnipotenz des Staates in Form des modernen Wohlfahrtsstaates.

Wer die ökonomischen und politischen Probleme, die aus dieser Situation erwachsen, lösen will, muss die Lehre von der Omnipotenz des Staates generell bekämpfen und die Omnipotenz des Staates und etatistische politische Programme zurückdrängen. Was nicht hilft, ist die Ersetzung des einen etatistischen Programms durch ein anderes etatis­tisches Programm. Was nicht hilft, ist die Ersetzung des linken oder rot-grünen Gesell­schaftsprojekts mittels staatlichen Zwangs und Umerziehung durch ein rechtes oder nationalkonservatives Gesellschaftsprogramm mittels staatlichen Zwangs und Umerzie­hung. Das eine Programm ist so falsch wie das andere, weil beide den Primat von Recht und Freiheit verletzten und beide die freie dezentrale gesellschaftliche und wirtschaftli­che Evolution scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Beide Programme erkennen nicht an, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, Glücks- und Wohlfahrtsvorstellungen, zu denen auch kulturpolitische Vorstellungen gehören, per Gesetz – und das heißt per Zwang – durchzusetzen.

Und aus diesem Grund geht der „neue Kulturkampf“ der AfD am Kern des „alten Kul­turkampfes“ gegen Eigentum, Familie und Religion vorbei. Die Entwicklung der AfD seit ihrer Gründung im Frühjahr 2013 bis heute weist deutlich darauf hin, dass sich die AfD als nationalkonservative, deutschnationale Partei mit sozialdemokratischer Zu­kunftsausrichtung ganz im Sinne des Bismarck-Kenners und AfD-Chefstrategen Ale­xander Gauland festigen wird. Trotz einiger libertärer Restbestände in ihrem neuen Grundsatzprogramm wird am Kampf der AfD gegen den Islam und an ihrer Verurtei­lung privater Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen überdeutlich, dass die AfD kei­nen Primat von Recht und Freiheit vertritt, sondern einen Primat der Politik. Die AfD hält wenig von freier dezentraler gesellschaftlicher und wirtschaftli­cher Evolution. Und die AfD führt deshalb auch nicht zu Alternativen zum dominierenden sozial­de­mo­krati­schen Politikmodell in Deutschland. Sie will das noch dominierende etatistische Poli­tikmodell allerdings durch ihr eigenes etatistisches Politikmodell ersetzen.

Herrschaft durch Wohlfahrt

Natürlich gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Islam und Christentum, die spätes­tens seit der Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2006 in vielfältiger Form öffentlich erörtert werden. Nur folgen aus diesen Unterschieden gerade nicht die Forderungen der AfD, die z.B. in Erfurt den Bau einer Moschee verhindern will. Aus den Unterschieden zwischen Islam und Christentum kann keine Einschränkung der Re­ligionsfreiheit abgeleitet werden. Und aus der Forderung, dass man Gott mehr gehorchen muss als dem Staat, kann nicht mit bismarck’scher Logik gefolgert werden, dass ein Moslem kein loyaler Staatsbürger sein könne. Genau diesen Vorwurf hatte Bismarck gegen die Katholiken nach dem 1. Vatikanischen Konzil erhoben. Der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler hatte Otto von Bismarck und seine Anhänger im Kampf gegen die katholische Kirche zurecht dahingehend charakterisiert, dass sie zuerst immer Preußen seien und dann erst Christen. Für die AfD und ihrem „neuen Kulturkampf“ gilt das gleiche. Sie sind in erster Linie Etatisten und dann erst Christen, wenn überhaupt. Sie missbrauchen das Christentum für kulturpolitische Forderungen, die sie per Gesetz – und das heißt per Zwang – durchsetzen wollen. Anders lässt sich der Satz „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ in einem Programm einer politischen Partei gar nicht verstehen.

Dabei machen sie es sich zu Nutze, dass sich Mi­gran­ten aus dem arabischen und nord-afri­ka­ni­schem Raum nur schwer in unsere Wirtschaft und Gesellschaft integrieren und manche Mus­lime aus dem Koran ein totalitäres Staats­ver­ständnis ableiten. Damit lässt sich indes keine Ein­schränkung der Religionsfreiheit begründen. Ein nach klaren Kriterien kontrollier­ter Zuzug nach Deutschland und eine konse­quente Durch­setzung von Recht und Gesetz für alle Ein­woh­ner eines Staatsgebietes, seien es Christen, Mus­­lime oder Atheisten, sind etwas entschie­den anderes als die Inanspruchnahme des Christen­tums für eine ethnische Kulturpoli­tik. Kirchliche Amtsträger wie der Paderborner Erzbischof Hans Josef Becker haben das sehr schnell erkannt: „Ich wende mich entschieden gegen den Missbrauch des christlichen Glaubens für Stimmungsmache gegen Ausländer und Flüchtlinge. Für mich sind Fremdenfeindlichkeit und Rassismus mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar.“ Festzuhalten bleibt, es ist nicht die Aufgabe des Staates, Glücks- und Wohlfahrtsvorstellungen – zu denen auch kulturpolitische Vorstellungen gehören, seien es christliche, islamische, atheistische, „links rot grün versiffte“, natio­nalkonservative oder deutschnational völkische – per Gesetz durchzusetzen. Gleiches gilt für die Familienpolitik. Die verpflichtende Zivilehe hat übrigens Bismarck im Kampf gegen die katholische Kirche eingeführt.

Der „neue Kulturkampf“ der AfD zielt aber auch bezüglich des Eigentumsschutzes am „alten Kulturkampf“ gegen das Eigentum vorbei, was sich an der strikten Ablehnung von privaten Schiedsgerichten in Freihandelsabkommen zeigt. Wenn mir in Deutsch­land vom Staat ein Grundstück enteignet wird, weil es direkt ne­ben einem staatlichen Nationalpark liegt und dieser erweitert werden soll, dann habe ich ein Recht auf Ent­schädigung. In der Bundesrepublik Deutschland folgt das aus Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes. Nur sehr wenige Zeitgenossen würden ernsthaft be­haupten, dass dieses Grundrecht auf Entschädigung den Rechtsstaat und den demokrati­schen Entscheidungs­prozess beeinträchtigt, weil sich die gewählten Vertreter des Volkes aufgrund der mögli­chen Entschädigungszahlungen gegen das geplante Projekt entschei­den könnten. Die möglichen Entschädigungszahlungen gehören zu den Kosten des Pro­jektes. Wenn die demokratische Mehrheit das Projekt will, muss der Staat diese Kosten tragen. Fast jedem in unserem Land ist klar, dass eine entschädigungslose Enteignung gegen Grundprinzi­pien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates verstößt. Eine entschädigungslose Enteignung wäre staatlicher Raub.

AfD: Variante, nicht Alternative

Auf der internationalen Ebene stellt sich die Lage genauso dar. Auch im Rahmen der internationalen ökonomischen Kooperation wären entschädigungslose Enteignungen Unrecht. Und gesicherte Eigentumsrechte, die unparteiische Durchsetzung von Verträ­gen und die Abwesenheit von Raub in jeglicher Form sind sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene die Grundvoraussetzungen für Wohlstand für alle. Internationale Schiedsgerichte, die in Streitfällen zwischen Investoren und Staaten ent­scheiden sollen, höhlen deshalb nicht Demokratie und Rechtsstaat aus. Denn entschei­dend ist nicht, ob ein deutsches Gericht, ein internationales Gericht oder ein privates internationales Schiedsgericht diese Streitfälle zwischen Staaten und Investoren ent­scheidet. Entscheidend ist, ob nach Recht und Gesetz ent­schieden wird. Demokratie und Rechtsstaat werden nicht durch private internationale Schieds­gerichte ausgehöhlt, son­dern durch Entscheidungen, die Recht und Gesetz widerspre­chen. Die Behauptung, nur deutsche Gerichte würden in Streitfällen, in denen der deutsche Staat verklagt wird, nach Recht und Gesetz entscheiden, zeugt nicht nur von einer gewissen Lebensfremd­heit, sondern von nationaler Verblendung. Natürlich besteht immer die Gefahr, dass ein Gericht, sei es ein deutsches, ein internationales oder nur eine internationale Schieds­stelle, Fehlentscheidungen oder sogar interessengefärbte Entscheidungen fällt. Aber gerade deshalb entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass nicht die Organe des Staates, der in einem Streitverfahren Partei ist, entscheiden sollten, sondern Organe, die nicht Partei sind, aber vorab von beiden Parteien als Streit­schlichtungsinstanz vertrag­lich anerkannt wurden. Der freiheitlich-de­mokratische Rechtsstaat wird durch Investiti­onsschutzklauseln und private Schiedsgerichte si­cherlich nicht untergehen. Im Gegen­teil: Der Investitionsschutz in diesen Verträgen trägt dazu bei, dass im demokratischen Entscheidungsprozess alle Kosten eines Projekts zu berücksichtigen und zu tragen sind und Eigentumsrechte möglichst nicht verletzt werden.

Wenn die AfD gegen die TTIP und CETA und gegen private Schiedsgerichte schießt, dann hat dies mit dem Schutz von Eigentumsrechten nichts zu tun. Vielmehr drückt sich darin aus, dass es der Partei um den Primat von Staat und Politik, um den Primat des deutschen Staates und der deutschen Politik geht. Dies ist aber nur die nationalkonser­vative Variante des gegenwärtig bestehenden ökologisch-sozialen „Shared Mental Mo­del“.

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