Nancy Faesers Anschlag auf den freiheitlichen Rechtsstaat

Um einen Staatsstreich handelte es sich nicht, was ein Prinz und seine Komplizen ausheckten. Eine große Rolle spielt er trotzdem: zur Begründung einer freiheitsfeindlichen Maßnahmenwelle, die den Charakter des Landes verändern soll.

IMAGO / Metodi Popow
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf der Pressekonferenz zum Entwurf des Demokratiefördergesetzes, Berlin, 14.12.2022

In diesen Tagen benutzen viele die Begriffe ‚Putsch‘ und ‚Staatsstreich‘ synonym. Zu Unrecht, denn es handelt sich nicht um das Gleiche. Der aus dem Schweizerdeutsch stammende Begriff ‚Putsch‘ bezeichnet den Versuch einer bisher nicht an der politischen Führung beteiligten Gruppe – meist Militär –, die Regierungsgewalt zu ergreifen. In einem Staatsstreich sichern sich Personen, die schon zum Regierungsapparat gehören, eine extralegale, also eine über die Verfassungsbestimmungen hinausreichende Machtfülle.

Der Putsch kommt von außen und richtet sich gegen den Staat. Ein Staatsstreich kommt von innen und richtet sich vor allem gegen die Verfassung. Putsche finden meist mit Blutvergießen statt, Staatsstreiche so gut wie nie. Ab und zu gibt es Mischformen. Als Klassiker unter den Staatsstreichen mit leichten Putschelementen gilt bis heute der 18. Brumaire, also der 9. November 1799 in Paris, in dessen Folge Frankreich von einer wackligen parlamentarischen Ordnung mit einem Direktorium an der Staatsspitze zu einem diktatorischen Trio mit Napoleon Bonaparte als Erstem Konsul wechselte. Die Planung des Coups lag in den Händen des Direktoriumsvorsitzenden Emmanuel Sieyès, der dann zusammen mit seinem Direktoriumskollegen Roger Ducos Konsul wurde.

Die wesentliche Hilfe dabei, Parlament und Direktorium auszuschalten, organisierte Napoleons Bruder Lucien, bis dahin Vorsitzender des Rats der Fünfhundert. Die einzige Fehlkalkulation der Verschwörer, die schon in wichtigen Positionen saßen, lag in der Wahl des Generals. Der erwies sich nämlich nicht als Werkzeug ihrer Pläne, sondern entwickelte sie blitzartig in seinem Sinn weiter. Während die anderen sich eine Teilung der Macht in ihrem sehr kleinen Kreis vorstellten, fand er sie nur als Primus und nicht inter pares reizvoll. Seine Ansicht änderte er bekanntlich bis 1815 nicht mehr. Für das Auseinanderjagen von Direktorium und Parlament und die formale Absicherung der neuen Spitze durch eine Verfassung, die das Volk in einer nach allen Künsten zusammengefälschten Abstimmung bestätigte, erwies es sich als nützlich, den Staatsstreich als notwendige Vorbeugung gegen einen royalistischen Putsch zu verkaufen, der angeblich unmittelbar bevorstand.

Parallelen zur Gegenwart ergeben sich aus dieser Geschichte nur sehr bedingt, angefangen beim Personal auf allen Seiten. Aus Nancy Faeser lässt sich beim besten Willen kein Joseph Fouché machen, der sich bekanntlich eine gewisse Unersetzbarkeit verschaffte. Umgekehrt hätte sich im Paris des Jahres 1799 noch nicht einmal eine allerkleinste Nebenrolle für Prinz Heinrich XIII. Reuß ergeben. Allenfalls finden sich, wie es heute heißt, einige strukturelle Ähnlichkeiten zwischen den Ereignissen von damals und heute.

Schon an dem Tag, an dem der Prinz, drei frühere Offiziere, eine Ex-AfD-Abgeordnete, ein Soldat und ein Koch mit Spezialisierung auf leichte asiatische Küche und noch einige andere festgenommen und ihr Waffenarsenal ausgehoben wurde (mehrere Langwaffen, Gerüchten zufolge 11 Armbrüste, eine Steinschleuder, eine echte Pistole, außerdem 20.000 Euro Bargeld bei etwa 150 Durchsuchungsorten) gab es medial einiges Hin und Her bei der Namensgebung, die zwischen Versuchsputsch und gerade noch verhütetem Staatsstreich schwankte.

Aus der regen medialen Beteiligung folgte aber noch ein ganz anderes und ziemlich handfestes Problem. Nach Edward N. Luttwak, dem führenden Theoretiker für Staatsumstürze, gibt es grundsätzlich nie Bilder von einem Staatsstreich, eigentlich auch nicht von einem Putsch. Im deutschen Frimaire resp. am 7. Dezember entstanden allerdings außerordentlich viele Fotos und Bewegtbilder von der vermuteten Putschniederschlagung, da nicht nur die beteiligten 3000 Polizisten, sondern auch dutzende Journalisten samt Kamerateams teils Tage vorher über die zu verhaftenden Personen, Ort und Zeit Bescheid wussten, ein Umstand, der die Gefährlichkeit der Beinahumstürzler nicht gerade unterstreicht. (Die auf diese Weise eingebetteten Medienschaffenden lösen das Problem bisher dadurch, dass sie in gleichlautenden Worten versichern, sie hätten die Informationen weder vom Bundesinnenministerium noch vom Generalbundesanwalt erhalten, sondern durch eigene Recherche.)

Auch die Erzählung, die Behörden hätten die Prinzengarde schon seit Monaten fest im Auge gehabt, dann aber den Staatsstreichputsch trotzdem erst im letzten Moment vereitelt, enthielt ein paar mehr Plausibilitätslöcher als ein durchschnittlicher „Tatort“, weshalb flugs nachnarratiert werden musste. Ein Kolumnist des Spiegel schrieb stellvertretend für andere, niemand weit und breit habe behauptet, ein Staatsstreich unter Führung des Heinrich hätte unmittelbar bevorgestanden, das sei ein Strohmannargument. Worauf ihm mehrere Leute erstens die entsprechende Schlagzeile in der Süddeutschen vorhielten, die lautete: „Staatsstreich vereitelt“. Und zweitens auf den aktuellen Spiegel-Titel aufmerksam machten: „Operation Staatsstreich“.

Um einen Staatsstreichversuch handelte es sich bei dem, was der Verein aus etwa fünfzig Männern und einer Frau plante, im Sinn der Wortbedeutung unter Garantie nicht. Selbst nach Maßstäben seines Adelshauses saß Heinrich XIII. Prinz Reuß, 71 und Nummer 17 der internen Erbfolge, auf keinem für einen Coup nun einmal notwendigen herausgehobenen Posten, genauso wenig wie die Ex-Offiziere, der Ex-Polizist, die Abgeordnete a. D. und ein noch bis vor kurzem aktives Mitglied der „Mainzer Hofsänger“ namens René R. Ob es sich wenigstens um eine definitionsgemäße Putschvorbereitung handelte, müssen Richter entscheiden. Bis jetzt drang noch nicht einmal an die Öffentlichkeit – bei diesem Presseauftrieb eigentlich erstaunlich – wann genau die Verschwörer zuschlagen wollten. Bis zur Weihnachtspause des Parlaments wäre ihnen jedenfalls nicht viel Zeit geblieben. Anschließend hätte der Winter den aus einem Wohnmobil bestehenden Tross möglicherweise aus der Spur gebracht.

Und ab Frühjahr 2023 soll bekanntlich ein frisch ausgehobener Burggraben den Reichstag abschirmen. Neben Steinschleudern und Armbrüsten wäre also auch das eine oder andere an Belagerungstechnik unabdingbar gewesen. Sonderlich weit konnten die Vorbereitungen zum Zeitpunkt der großen Verhaftungsaktion jedenfalls nicht gediehen sein: Einen der drei künftigen Führer des militärischen Arms, der frühere Panzergrenadier-Oberst Maximilian Eder, nahmen italienische Polizisten per Amtshilfe in Perugia fest, also etwas abseits vom Schuss. Die Bundesanwaltschaft legte bisher auch nicht das beschlagnahmte Arsenal zum Abfilmen und -fotografieren aus. Folglich musste das ARD-Magazin „brisant“ seinen Beitrag mit Filmmaterial aus dem Jahr 2018 bestücken, das aus einer völlig anderen Durchsuchung stammte.

Außerdem schält sich nach bisherigem Stand nicht heraus, wie Kaiser beziehungsweise Reichsverweser Heini Eins sein frisch etabliertes Regime machttechnisch abgesichert hätte, falls es ihm und seinem Trupp gelungen wäre, die Sicherheitsschleusen des Reichstags zu durchbrechen. Immerhin hatte er, um mit Bertolt Brecht zu sprechen, einen Koch bei sich.

Innenministerin Nancy Faeser erklärte nach dem Zugriff auf Prinz, Hofsänger und den vor Diktat verreisten Oberst i. R., der Staat habe in einen „Abgrund terroristischer Bedrohung geschaut“, machte allerdings keine näheren Angaben über die Abgrundtiefe. Ein Begriff fiel in wohlgesinnten Medien schon am 7. Dezember auffallend oft, nämlich der Befund, diese Bedrohung sei aus der Mitte der Gesellschaft gekommen. Beispielhaft schrieb der Tagesspiegel: „Was die Umstürzler schon alles geplant hatten: Eine monarchische Staatsform anstelle der Demokratie und sogar Verantwortliche für die einzelnen Ressorts standen fest. Personen mit einflussreichen Positionen in sozialen oder finanzstarken Bereichen des öffentlichen Lebens sollen es sein, was heißt, sie kommen mitten aus der Gesellschaft.“

Es bringt eine gewisse Schwierigkeit mit sich, den Kreis um Prinz Reuß einerseits mit der AfD als Ganzes zu verbinden, die wiederum als Paria gelten soll – von Politikern der SPD und der Linken gab es umgehend Verbotsforderungen –, sie andererseits aber auch als Verschwörung der Mitte zu porträtieren. Zumal ein Heinrich der XIII., der schon vor 14 Jahren aus seiner Familie hinauskomplimentiert worden war, noch nicht einmal so richtig für die Mitte des Thüringer Adels steht. Aber das Gesamtnarrativ – Mitte der Gesellschaft, Personen mit einflussreichen Positionen, Staat am Abgrund, Staatsstreich in letzter Minute vereitelt – musste schon aufgeboten werden für das, was dann auf der Staatsseite folgte beziehungsweise mit neuem Hochdruck fortgesetzt wurde.

Es handelt sich um Vorstöße auf vier Gebieten mit dem Ziel, den Bewegungsraum für einzelne Bürger enger zu machen, und den des Staates stark zu erweitern. Erstens stellte die Innenministerin in den Tagen nach dem angeblich niedergeschlagenen Putschstreich ihren Plan vor, die Beweislast im öffentlichen Dienst umzukehren. Künftig sollte der einzelne Mitarbeiter oder Beamte beweisen, kein Extremist zu sein. In der Fragestunde des Bundestags erklärte Faeser, die konventionelle Vorgehensweise, nach der jemandem ein Vergehen nachgewiesen werden muss, sei zu „kompliziert“. Was, ganz nebenbei, für den gesamten Rechtsstaat gilt. Zivilisatorischer Fortschritt lässt sich auch als Verkomplizierung von Verfahren beschreiben. Früher sparten die so genannten kurzen Prozesse viel Mühe.

Zweitens versuchte Faeser, die europäischen Vorgaben zur Internetkontrolle so auszulegen, dass der Staat demnächst auch anlasslos und unbegrenzt Chats mitlesen darf. In einem bemerkenswerten Auftritt versicherte Faeser dem Fragesteller in der Bundespressekonferenz: „Ich möchte keine Chatkontrolle“, schob dann aber sofort nach, bei den Plänen ihres Hauses ginge es darum, „dass wir uns dem Client-Side-Scanning nähern können“. Es ginge aber nicht darum, die Technik auf Endgeräten zu installieren. „Client side“ bedeutet aber genau das: Im Gegensatz zu der Technik, Informationen an den Servern abzugreifen („server side“) erfolgt bei „client side“ der Zugriff auf das private Endgerät des Kommunikationsteilnehmers. Das bietet den Vorteil, auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten mitlesen zu können, etwa WhatsApp-Botschaften.

Entweder weiß Faeser also nicht, wovon sie spricht. Oder sie versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen.

Das dritte große Feld betrifft die Finanzierung von para-staatlichen Organisationen namens „Demokratiefördergesetz“. Die Neuigkeit besteht darin, dass es fortan als staatliche Aufgabe gilt, Organisationen mit Geld zu versorgen, die sich im weitesten Sinn auf dem progressiven Meinungsfeld tummeln, das die Bundesregierung wie folgt absteckt:

„Daneben zeigen“, heißt es im Begründungstext, „unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates die Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene auf. Durch sie wird das friedliche und respektvolle Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art und Weise beschädigt. Sie betreffen nicht nur Einzelne, sondern greifen die demokratisch verfasste, offene, pluralistische, freie und vielfältige Gesellschaft als Ganze an. Dabei nehmen die Verbreitung von Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung, eine sich zunehmend radikalisierende Szene (etwa vor dem Hintergrund der öffentlichen Coronamaßnahmen), die neue Bündnisse zwischen verschiedenen radikalisierten Milieus schafft, aber auch Hass und Hetze im Internet sowie multiple Diskriminierungen und Bedrohungen immer weiter zu.“

Dass auch islamischer Extremismus und Linkextremismus als nötige Beimischung vorkommen, muss niemanden irritieren. Bei der Verabschiedung im Bundestag fasste der SPD-Abgeordnete Sönke Rix Sinn und Zweck so zusammen: Es gehe darum, „Extremismus zu bekämpfen, und das vor allen Dingen gegen rechts“. Das, könnten Bürger meinen, sei doch ein alter Schlapphut. Grundsätzlich stimmt das, allerdings kommen einige neue Markierungen dazu. „Desinformation“, „Wissenschaftsleugnung“ und die „gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates“ erweitern die Kampfzone so, dass es eher schwer fällt aufzuzählen, was eigentlich nicht als demokratiebedrohend gelten soll – von der Tätigkeit der Bundesregierung und ihrer tragenden Parteien einmal abgesehen.

Die vierte Staatsaktivität betrifft den sogenannten Hinweisgeberschutz. Auch hier entstammt die entsprechende Vorformulierung der EU. Ursprünglich sollte das Gesetz vor allem Whistle blower, also Hinweisgeber in Privatunternehmen schützen, wenn sie von dort anonym Gesetzesverstöße melden. Die deutsche Variante namens „Hinweisgeberschutzgesetz“ legt einen Schwerpunkt auf den öffentlichen Dienst, in dem in Zukunft geschützt „verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten“ gemeldet werden können. Ausdrücklich heißt es, dass dieses Gesetz auch für Hinweise „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ gilt. Für die Vorgesetzten besteht in Zukunft eine Pflicht, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Was alles unter verfassungsfeindlich und staatsgefährdend fallen kann, dazu liefert die Aufzählung aus dem Demokratiefördergesetz genügend meldungsfördernden Stoff. Die eine oder andere Konkurrenz um Leitungsposten dürften Beamte künftig mit nichtunterschriebenen Meldungen über Kollegen oder Kollegin X ausfechten. Wer davon verschont werden möchte, entnimmt in Zukunft besser jeden einzelnen Satz zum politischen Geschehen, den er im Kollegenkreis äußert, wortwörtlich der „Tagesschau“ oder einer Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung. Außerdem hält er sich aus sozialen Netzwerken sicherheitshalber völlig fern. Wie schnell setzt ein Nutzer dort ein karrierebeendendes Like oder folgt jemandem, der sich später auf der Firmenweihnachtsfeier mit einer nichtzertifizierten Bemerkung um Kopf und Kragen schwätzt? Um noch einmal Bertolt Brecht zu zitieren: „Unvorsichtig sind die Leute!“

Um alle Vorstöße zusammenzufassen: In Zukunft darf jeder im öffentlichen Dienst anonym einen Kollegen anschwärzen, ein Beschuldigter kann per Verwaltungsakt auf Verdacht aus dem Dienst entfernt werden. Um seine Unschuld zu beweisen, steht ihm der Verwaltungsgerichtsweg offen. Für den Staat existieren kaum noch Grenzen, wenn es um das Mitlesen von privaten elektronischen Nachrichten geht. Zumindest im öffentlichen Dienst steht damit jeder mit mindestens einem Bein im Verdachtssumpf, der von den öffentlich gutgeheißenen Ansichten zu einem beliebigen Thema abweicht oder sie nicht deutlich genug vertritt. Was als jeweils gutgeheißene Ansicht auf dem Gebiet der Geschlechterverhältnisse, der Migration, der Gesundheit, des Klimas und vielen anderen gilt, und wo die Grenzen zu zig Ismen und Phobien aktuell verlaufen, legen staatliche Vorfeldorganisationen im Tagesgeschäft und in enger Abstimmung mit den geneigten Medien fest, weshalb es sich empfiehlt, ihre Verlautbarungen ständig zu verfolgen. Vor der Bundestagswahl 2021 beispielsweise galten Leute als Verschwörungstheoretiker, die behauptet hatten, es gebe Pläne für eine Impfpflicht, anschließend gehörte jeder zu den Gesellschaftsfeinden, der öffentlich und sogar auf der Straße Argumente gegen die Impfpflicht vorbrachte; heute fallen diejenigen in die Kategorie der Zersetzer und Delegitimierer, die an beides erinnern, womöglich noch mit Vorher-Nachher-Zitaten.

Sämtliche Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung unter besonders tätiger Mithilfe von Faeser und Familienministerin Lisa Paus angeblich die Demokratie retten will, richten sich nicht gegen irgendwelche Ränder, sondern gegen die Mitte. Deshalb liegt schon eine Folgerichtigkeit darin, genau diese Mitte zu verdächtigen, sie zu denunzieren und drauflos zu behaupten, Heini Dreizehn mit seinen elf Armbrüsten wäre nicht nur um seine Haupthaaresbreite König von Deutschland geworden, sondern hätte sich in dieser Funktion auch wie weiland Bürgerkönig Louis-Philippe auf die Mitte der Gesellschaft stützen können. Neu sind all die aufgezählten Bemühungen nicht. Aber jetzt, nach dem Abgrund an Umsturzplanung, eröffnet sich die Möglichkeit, jeden, der widerspricht, als Putschistenverharmloser oder Sympathisanten zu brandmarken.

Die Partei des Kleineren Übels versichert zwar, eine Beweislastumkehr im öffentlichen Dienst werde es so nicht geben (es läuft wohl wie oben beschrieben darauf hinaus, dass die Exekutive entscheidet, und die betroffene Person dann jahrelang klagen darf). Außerdem werde es, so verkündete es jedenfalls Justizminister Marco Buschmann, keine anlasslose Chatkontrolle geben. Aber selbst dann, wenn diese Maßnahmen hier und da etwas anders ausfallen als geplant, zeigen sie, welcher autoritärer Wille und welche Rechtsverachtung in den ausschlaggebenden Figuren steckt. Die Gefährlichkeit einer Person oder einer Gruppe für die Verfassung bemisst sich nicht nach ihren Absichten, sondern nach ihren Möglichkeiten. Wer schon im Innenministerium sitzt, verfügt über einen echten Vorsprung gegenüber einem Prinzen aus Schloss Waidmannsheil. Das, was Faeser zusammen mit anderen betreibt, trägt Züge eines langsamen und in viele Schrittchen aufgeteilten Staatsstreichs.

Hören wir einfach dem zu, was der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang bei einer vom Südwestrundfunk ausgestrahlten Veranstaltung (ab Min 4:04) am 17. November 2022 zu Protokoll gab: „‚Rechts‘ bedeutet für mich nicht allein Hass/Hetze, das ist ein elementarer Bestandteil auch, aber rechts steht eben auch für dieses völkische Denken, für dieses Ausgrenzen von Minderheiten, gegen alle Minderheiten, die hier in Deutschland zur Farbe dieser Gesellschaft beitragen, gegen Diversität. Das ist antisemitisch, antimuslimisch, anti-Sinti-Romija, anti-Schwulen-/Lesbenbewegung, alles was unser Grundgesetz schützt, was unsere bunte vielfältige Gesellschaft ausmacht, das ist für rechts ein Dorn im Auge.”

Der Chef des Inlandsgeheimdienstes spricht ausdrücklich nicht von Rechtsextremismus oder Rechtsradikalismus, sondern ganz grundsätzlich von einem ganzen politischen Spektrum, das vieles von dem umfasst, was nicht zur Linken gehört. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, Haldenwang hätte einfach nur salopp formuliert und eigentlich etwas anderes gemeint. In seinem Buch „Intellektuelle Rechtsextremisten“ schreibt Armin Pfahl-Traughber, ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, heute Lehrer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste, es gebe „keinen grundsätzlichen Gegensatz zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus“.

Bei dem Begriff ‚Konservatismus‘ kommt es immer darauf an, wo seine Bezugspunkte liegen. Wer bürgerliche Freiheiten erhalten will – und bemerkenswert viele Konservative, Liberalkonservative und Libertäre wollen genau das – der gehört zu den natürlichen Gegnern von Kollektivideologien, egal, welchen Anstrich sie tragen.

In dem von Haldenwang ausgeheckten Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Staatsdelegitimierung“ liegt von vornherein eine propagandistische Täuschung. Bei den Grundrechten der Verfassung handelt es sich um Abwehrrechte gegen den Staat. Sie binden den Staat, nicht den Bürger. Nur der Staat mit seinen Vertretern kann dagegen verstoßen. Und nur der Staat kann sich delegitimieren. Dass irgendeine kleine Gruppe ihn mit legalistischen Argumenten ablehnt, schadet ihm nicht. Wenn Kabinettsmitglieder und hohe Sicherheitsbeamte im Verein mit staatlich finanzierten Meinungsbildnern und anonymen Hinweisgebern eine Ordnung des institutionalisierten Misstrauens errichten, in der sich der Bürger ständig fragen soll, was er heute wieder falsch macht, sagt und denkt, dann beseitigen sie damit die Reste der alten liberalen Bundesrepublik.

In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009, in dem es exakt um diese Frage ging – die Legitimität der staatlichen Ordnung und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern –, heißt es:

„Demokratie bedeutet nicht nur die Wahrung formaler Organisationsprinzipien (vgl. BVerfGE 89, 155 <185>) und nicht allein eine korporative Einbindung von Interessengruppen. Demokratie lebt zuerst von und in einer funktionsfähigen öffentlichen Meinung, die sich auf zentrale politische Richtungsbestimmungen und die periodische Vergabe von politischen Spitzenämtern im Wettbewerb von Regierung und Opposition konzentriert. Diese öffentliche Meinung macht für Wahlen und Abstimmungen erst die Alternativen sichtbar und ruft diese auch für einzelne Sachentscheidungen fortlaufend in Erinnerung, damit die politische Willensbildung des Volkes über die für alle Bürger zur Mitwirkung geöffneten Parteien und im öffentlichen Informationsraum beständig präsent und wirksam bleiben. Art. 38 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG schützen insoweit auch den Zusammenhang von politischer Sachentscheidung mit dem wahlkonstituierten Mehrheitswillen und dem daraus abgeleiteten Regierungs-Oppositions-Dualismus in einem System konkurrierender Parteienvielfalt und beobachtender, kontrollierender öffentlicher Meinungsbildung.“

Wüssten sie die Quelle nicht, Faeser, Haldenwang et al. würden bei diesen Worten sofort die Stirn in Falten werfen, mit den Köpfen wackeln und erklären, solche Ansichten seien ja höchst bedenklich. Meinung und Gegenmeinung, Rede und Gegenrede, der Bürger im Mittelpunkt und nicht der Staat; die freie, staatlich ausdrücklich nicht kuratierte Meinungsbildung entscheidend für die Demokratie, und nicht die staatlich durchfinanzierte Zivilgesellschaft, die weiß, was gut und gerecht ist – ja, wer garantiert dann, dass gesellschaftliche Debatten in die richtige Richtung laufen?

Das Verfassungsgerichtsurteil von 2009 gilt immer noch. Diejenigen, die jetzt daran arbeiten, eine gelenkte Gesellschaft zu vollenden, können sich auf alles Mögliche berufen. Aber nicht auf das Grundgesetz und seine bisher noch gültige Auslegung. Von einem Prinz Reuß hatte die Bürgergesellschaft nie etwas zu befürchten. Von denen, die schon in verantwortlichen Positionen sitzen, jede Menge. Sie sind illiberal durch und durch.

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Kommentare ( 46 )

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Querdenker73
1 Jahr her

„Das ist ein ganz wichtiger Bereich; Denn diejenigen, die den Staat vertreten, müssen sich nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, sondern sie haben eine besondere Vorbildfunktion. Das will ich nochmal herausheben. Um so wichtiger ist es, dass wir Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst auch schnell entfernen können“. Ob Frau Faeser diese Aussage mal vor ihrem eigenen Spiegelbild öffentlich wiederholt? Wo, Frau Faeser ist denn Ihre Vorbildfunktion? Sie beugen schon verfassungsmäßiges Recht, wenn Sie Ihren Mund auf machen! Der beste verfassungsmäßige Schutz würde schnell wieder vorhanden sein, wenn Sie sofort zurücktreten!

flo
1 Jahr her

Ein entscheidender Schlüsselbegriff im obigen Text ist m.E. „„unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“. Dass eindeutig illegale Wortmeldungen und Taten verfolgt werden, versteht sich von selbst. Wer allerdings Äußerungen und Handlungen, die nicht strafbar sind, verfolgt, begeht einen Angriff auf die Meinungsfreiheitfreiheit. Streng genommen richten sich Initiativen wie das kommende Demokratiefördergesetz mit dem Vorreiter „Demokratie leben!“ deutlich auf das Denken, Gefühle, Einstellungen, für die hehre „NGOs“ mit verantwortlich sein sollen. Die erhoffte „Förderung von Toleranz und gegenseitigem Respekt sowie der Anerkennung von Diversität“ zielt im Kern auf psychologische/mentale Haltungen („Anerkennung“) der erwachsenen Mitmenschen, nicht nur auf verbale Äußerungen und aufs Handeln. Auch die… Mehr

Sidetrack
1 Jahr her

„In einem Staatsstreich sichern sich Personen, die schon zum Regierungsapparat gehören, eine extralegale, also eine über die Verfassungsbestimmungen hinausreichende Machtfülle.“

Exakt das trifft doch seit Merkel auf die Regierungsparteien zu.

armin wacker
1 Jahr her

Höchstes Lob für den Artikel. Also für mich bereitet der Derzeitige Bundestag gerade den Weg in eine Diktatur. Aber diese Herrschaften sollten sich Fragen, ob sie auch den Diktator stellen werden.

Hairbert
1 Jahr her

Ist vermutlich nur mein subjektives Empfinden, aber der eigentliche Putsch gegen unseren Staat kommt doch aus der Mitte der extrem rechtverachtenden Politgarde des Ampeladels.

Zonen-Gaby
1 Jahr her

Beweislastumkehr, um herauszufinden, ob jemand ein Extremist sein könnte, ist für Nancy bei den Beamten vorstellbar, bei Asylbewerbern nicht. Finde den Fehler.

Peter Pascht
1 Jahr her

Um den „Generalverdacht“ gegen alle Beamte und Staatbedienstet überhaupt, „Verfassungsfeinde“ zu sein, darum geht es mit diesem „Whistleblower“ Gesetz.
In einem Rechtstaat gibt es soetwas wie „Generalverdacht“ gegen ein bestimmte „Soziale Gruppe“ nicht.
Wie war das nochmal mit „Gruppenschutz vor Diskriminierung“ ? gegen Volksverhetzung
Gruppenschutz gilt nur für „queer“? Beamte sind Freiwild ?

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Viele frühere Verfassungsrichter werden nun quasi im Nachhinein zu Personen erklärt, die den Staat delegitimieren. Zur Meinungsfreiheit gibt es ja auch eine Grundsatzentscheidung des BVerfG in der davon die Rede ist, dass diese Freiheit auch gefährliche, absurde oder vollkommen abwegige Meinungen schützt. All dies wollen Faeser und Co. wohl nicht mehr gelten lassen. Man muss nicht viel Scharfsinn besitzen, um zu erkennen, wer hier die freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen und am Ende beseitigen will. Was darüber hinaus auch erstaunt, ist die Tatsache, dass diejenigen, die auf diese Weise gegen politisch Andersdenkende vorgehen, sich nicht vorstellen können, dass ihre eigenen antidemokratischen Affekte… Mehr

Peter Pascht
1 Jahr her

Bekannter antisemitischer Nazijargon, worüber sie sogar einen ekelerregenden Film gemacht haben. „wie die Ratten unter den Tieren so sind sie unter den Menschen“
Es könnte sein, dass ein paar Menschen oder deren Kinder von damals noch heute leben und bei solchen Vergleichen nur noch Tränen in den Augen haben, was aus diesem Land wieder geworden ist, „im Namen des Guten“ wie damals.

Peter Pascht
1 Jahr her

ARD-Korrespondent nennt Twitter-Nutzer Ratten: Zeit abzurüsten (nzz.ch)
Der „Feind“ muss zuerst immer entmenschlicht werden bevor er vernichtet wird.
Denn die Vernichtung von Nichtmenschen ist ja erlaubt, belastet nicht das Gewissen jener die kein Gewissen haben.
War schon bei den „Nazis“ und „Stalinisten“ so, praktizierte Methode.
die man „aus dem Staatsdienst enfernen muss“, Diktion der politischen Klasse,
zur Entmenschlichung,
so wie man Unkraut, Dreck und Müll einfach entfernt wenn er stört.