Der nur in wenigen Aspekten bekannte Masterplan geht in die richtige Richtung. Dies wird aber nicht reichen, um den endemischen Missbrauch des deutschen Asylrechts für die Arbeitsmigration zu beenden.
Getrieben durch die immer deutlicher zutage tretenden Probleme, die mit der anhaltend unbegrenzten und ungesteuerten illegalen Massenzuwanderung sowie dem endemischen Missbrauch des deutschen Asylrechts einhergehen, forciert die CSU angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und den dort drohenden Stimmenverlusten an die AfD inzwischen ihre mehrfach angekündigte, aber nie vollzogene „Asylwende“. Sie umfasst neben der im Koalitionsvertrag vereinbarten Begrenzung der jährlichen Aufnahme von Asylbewerbern inzwischen auch die Rückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Außengrenzen. Das gilt bis zum nächsten EU-Gipfel Ende Juni vorerst nur für Asylbewerber, die nach einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland in ein anderes EU-Land rückgeführt worden sind und versuchen, von dort wieder einzureisen, um einen erneuten Asylantrag zu stellen. Danach soll die Rückweisung für alle Asylbewerber wirksam werden, soweit diese schon in anderen Ländern der EU registriert worden sind oder dort einen Asylantrag gestellt haben. Auch sie sollen gemäß Seehofers bislang nur in Umrissen bekannten „Masterplans“ in Zukunft nicht mehr illegal einreisen dürfen, um sich in Deutschland mit Hilfe eines Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis und einen Zugang zu Sozialleistungen verschaffen zu können.
Mit diesem Schritt leistet die CSU, sofern er nach dem anstehenden EU-Gipfel tatsächlich vollzogen wird, nicht nur einen Beitrag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Begrenzung der jährlichen Zuwanderung über den Asylweg auf 180.000 bis 220.000 Personen, sondern vollzieht gleichzeitig eine richtige Abkehr von im Koalitionsvertrag noch getroffenen falschen Annahmen. Dort ist unter anderem zu lesen: „Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“. Begrenzt werden soll die illegale Zuwanderung über die Einrichtung eines weiteren Weges, der in Gestalt des deutschen Aufenthaltsgesetzes im Grundsatz allerdings schon längst besteht. Schon heute können Migranten auch aus den derzeitigen Asyl-Hauptherkunftsländern Arbeitsvisa beantragen, um in Deutschland arbeiten zu können. Vermutlich wollen die Koalitionspartner die Hürden der Visa-Erteilung absenken, um mehr Zuwanderern aus diesen Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, ohne Asylantrag einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Rückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen würde sich, so die bisherige Hoffnung der Koalitionäre, damit erübrigen.
Dies sehen auch Seehofer und seine CSU inzwischen offenbar so. Die „Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“ wollen sie daher nicht mehr in erster Linie mittels eines Einwanderungsgesetzes, sondern mit Hilfe geeigneterer Maßnahmen, allen voran der Anwendung der geltenden nationalen Asylgesetze an den deutschen Außengrenzen vermindern. Auf deren Anwendung soll nur noch verzichtet werden, wenn europäische Asylgesetze den deutschen wirkungsgleich sind. So wird nicht nur unmittelbar die schiere Anzahl der illegalen Zuwanderer reduziert, sondern auch der Anreiz vermindert, sich nach Europa auf den Weg zu machen, um in Deutschland Asyl zu bekommen. Dies begrenzt nicht nur den Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland, sondern insbesondere auch in die Länder mit europäischen Außengrenzen.
In Deutschland gilt bislang das vom SVR propagierte und von allen Befürwortern einer möglichst unbegrenzten Zuwanderung über den Asylweg verfolgte Prinzip der „Integration von Anfang an“. Es ist einer Hauptgründe für die ungute Vermischung von Asyl und Arbeitsmigration, die dem endemischen Asylmissbrauch zum Zweck der Arbeitsmigration Vorschub leistet und zwangsläufig in die allmähliche Aushöhlung und schließlich Auflösung des humanitären Asylrechts mündet. Wir wissen noch nicht, ob in Seehofers „Masterplan“ auch Maßnahmen etwa dergestalt vorgesehen sind, dass Asylbewerber erst dann Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten, wenn ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Asylantrag positiv beschieden ist. Die Missbrauchsmöglichkeiten des Asylgesetzes für die Arbeitsmigration wären dadurch stark beschnitten, der humanitäre Charakter des Asylgesetzes wieder hergestellt. Ziel eines Antrags auf Asyl wäre nicht mehr der dauerhafte Verbleib, sondern der vorübergehende Aufenthalt in Deutschland mit anschließender Rückkehr in die Heimat. Bestehende Arbeitskräftebedarfe aus dem Ausland würden, wie im Koalitionsvertrag versprochen, in erster Linie mit Hilfe eines verbesserten Einwanderungsgesetzes gedeckt. Ein Wechsel aus dem Asylstatus in den Arbeitsmigrationsstatus wäre nur in Ausnahmefällen bei Überwindung hoher Hürden möglich.
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Grenzen kontrollieren allein reicht schon lange nicht mehr. Der Doppelpass sollte abgeschafft werden, und alle Straftäter, die keinen deutschen Pass haben, sollten umgehend abgeschoben werden. Für 50 Milliarden Euro pro Jahr, die die Flüchtlinge©️kosten, wird Deutschland ja wohl irgendwo eine Insel abzwacken können. Dann könnten wir in 3-4 Jahren wieder daran denken, echten Asylsuchenden zu helfen. Also, liebe CSU, es kann nur ein Anfang sein, was Ihr vorhabt. Die Taktung der Gewalttaten von Zugereisten wird kürzer, jeden Tag Messerstechereien, alle paar Tage ein Toter. Solange das passiert, wird die AfD trotzdem Zulauf haben, und das liegt nicht daran, dass die… Mehr
Bei allem Empörungsgetrommle der bunten Nation Deutschland wird scheinbar oft eins vergessen: Was Seehofer fordert ist bestenfalls eine Zurückweisung ‚light‘ und muss nach sowohl deutscher wie auch europäischer Gesetzesgebung selbstverständlich sein. Weiterhin nicht angekratzt wird der Grenzübertritt all dener, die angeblich nicht einmal ein Ausweisdokument haben. Und DAS ist das eigentliche Problem. Alle anderen Migranten möchte man gemessen daran fast schon als Beiwerk betrachten. Auch der Mörder von Susanna inkl. seiner Familie war im Besitz von Ausweisdokumenten, die ihnen aber angeblich von Schleusern abgenommen worden waren (sagten sie bei Stellung ihres ‚Asyl‘-Antrags). Komischerweise waren sie just zur Ausstellung von Laissez-passer-Papieren… Mehr
Siehe hierzu:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/integration-in-den-arbeitsmarkt/
Siehe hierzu:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/integration-in-den-arbeitsmarkt/
Zahlen und Fakten über eine Auswahl von minderjährigen „Flüchtlingen“, die seit ca. 2015 intensivst betreut werden mit der Frage, wie lange wir uns so was leisten können und wohin das führen soll:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-ort65548/zwoelf-junge-fluechtlinge-und-ihr-schicksal-9965648.html
Es steht auch die politische Frage, ob wir das leisten „wollen“ oder ob das Geld lieber in sinnvollere Projekte gehen sollte.
Der Masterplan der CSU zielt ganz sicher in die richtige Richtung. Und es wäre scxhon ein Fortschritt, wenn er umgesetzt würde, denn dann würden wir als Land zumindest nicht noch tiefer in den Dschungel laufen. Allerdings könnte er auch nicht viel mehr als ein Stop-Schild bewirken. Um umzudrehen und wieder in zivilisierte Gegenden zu kommen, müsste der Rechtsstaat in allen Facetten wieder aktiviert werden. Das kann die CSU allein gar nicht. Dafür bräuchte es tatsächlich einen Zusammenschluß aller Willigen. Mit anderen Worten, wir bräuchten dafür eine Sachregierung. Eingesetzt nur um den demokratischen Rechtsstaat zu retten. In der sich die Besetzung… Mehr
„Träumend plant der Geist seine eigene Wirklichkeit.“
Søren Kierkegaard
„…aber auch die einheimische Bevölkerung vor zu vielen Zuwanderern zu schützen. “ Ha ha ha. Die Bevölkerung muß zuallererst vor Kriminalität geschützt werden. Dublin 4 wird nichts besser machen, denn wie andere schon schrieben es geht weder um Asyl, Kriegsflüchtlinge noch Arbeitsmigration. Oder wie erklären Sie die hohe Anzahl Analphabeten und Krimineller im Land. Helfen Sie doch bitte nicht mit, den Deutschen ein X für ein U vorzumachen. Die Umsiedlungspläne sollen bereits 2000 beschlossen worden sein. Ich erinnere mich, dass einer meiner Dozenten davon schon Mitte der 90er sprach. Europäer sterben aus, also Afrikaner rein. Politik für ganz einfach gestrickte.… Mehr
Auch in Südafrika haben die Weißen eine hohe Immigration von Afrikanern (als Gastarbeiter) zugelassen. Ergebnis: Der Staatschef von Südafrika sagt auf die Frage, ob er einen Genozid gegen die weiße verbliebene kleine Minderheit im Land führe: „Nein das tue ich nicht, NOCH nicht.“
So viel zum Thema Minderheitenschutz, wenn Weiße die Minderheit sind.
Australien hat den verbliebenen Weißen inzwischen Asyl angeboten.
Kommt es Ihnen nicht selbst seltsam vor, wenn sie schreiben, dass Südafrika Afrikaner ins Land läßt ….
Faktisch ist das richtig,es hätten ja auch Europäer oder andere sein kömnen!
Südafrika ist ein weisses Land mit einer farbigen Bevölkerungsmehrheit.
Vor den Buren und Engländern war da nix, ausser ein paar Buschmännern.
Erst der wirtsch. Aufstieg und Erfolg der Weissen lockte Schwarze an, die sich zur Mehrhheit entwickelt haben.
GG 16a und Asylrecht §18 reglementieren den Zuzug von Asylbewerbern sehr stark. Nach GG 16a hätte fast keiner der Flüchtlinge einreisen dürfen. Das europäische Recht steht höher als das deutsche Recht. Mir hat noch niemand gesagt, welcher europäische Vertrag und dort welcher Paragraph diese Einwanderung entgegen dem GG und Gesetz fordert. Das wird einfach immer so behauptet. Die Grünen meinen, zu GG und Gesetz kämen Moral und Humanität. Das ist falsch. Die Gesetze regeln, was richtig oder falsch ist. Wenn jeder seine eigene Moral definieren kann und die über die Gesetze stellen kann, dann ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr. Wer… Mehr
Hier die Diskussion Thilo Sarrazin – Daniel Thym u.a. auf der Achse…
http://www.achgut.com/suche/eyJyZXN1bHRfcGFnZSI6InN1Y2hlXC9pbmRleCNzdWNoZXJnZWJuaXNzZSIsImtleXdvcmRzIjoidGh5bSJ9#suchergebnisse
Europäisches Recht steht nicht über dem Grundgesetz. Nichts steht über dem Grundgesetz.
Die Behauptung, europäisches Recht stehe immer über nationalem Recht ist was sie ist, eine Behauptung, die nicht stimmt.
Im letzten Jahrzehnt ist die geplante europäische Verfassung gescheitert. Deshalb behauptet man jetzt einfach, europäisches Recht stehe über dem Grundgesetz.
Sorry, dieser Beitrag enttäuscht mich nun doch. Irgendwie wird immer noch suggeriert, man könne durch ein Einwanderungsgesetz irgendwie die illegale Migration eindämmen. Dem ist nicht so. Auch hier bei TE gab es doch schon Beiträge, die auf das Problem hinwiesen, dass Deutschlands System für ein Einwanderungsland untauglich ist (s. z. B. der Beitrag von Herrn Sinn in der letzten Print-Ausgabe). Oder habe ich diesen Beitrag hier falsch verstanden? Also, ich versuche noch mal das eigentliche Problem darzustellen. Zunächst einmal möchte ich aber darauf hinweisen, dass es kaum Länder gibt, in die Fachkräfte zum Zweck einer Erwerbstätigkeit leichter einwandern können als… Mehr
Sie haben meinen Artikel in der Tat etwas mißverstanden. Ich sage, daß ein Einwanderungsgesetz die illegale Migration über den Asylweg nicht stoppen wird. In Heft 05/2018 von TE können Sie außerdem nachlesen, was ich zu dem „Märchen von den Fachkräften“ zu sagen habe.