TE berichtete mehrfach von der Denunziations- und Schnüffel-NGO „REspect!“. Dieses „Meldeportal“ wurde seit 1. Oktober 2024 ganz offiziell von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als „Trusted Flagger“ (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) geadelt. Nicht ganz uninteressant: Die BNetzA als oberste Bundesbehörde wird geleitet von Klaus Müller (Grüne); sie untersteht dem Wirtschaftsministerium Robert Habecks (Grüne).
Es mutet fast so an, als wolle die angebliche „grüne“ Bürgerrechtspartei hier ein neues IM-System errichten: (Zur Erinnerung: IM war ein Informeller Mitarbeiter der DDR-Stasi). Nun wurde TE von Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn (mit Kanzleien in München, Augsburg und Kempten) darauf aufmerksam gemacht, dass die bayerische Justiz Anzeigewilligen „REspect!“ bereits lange vor der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2024 als „Meldestelle gegen Hass und Hetze“ empfahl. Und zwar bereits seit dem 20. Juli 2022. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz schrieb über „REspect!“ damals schon: „Online-Meldeverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger / Einfache Anzeigemöglichkeit für Opfer von Hate Speech / Kooperation mit baden-württembergischer Meldestelle REspect!“
„REspect!“-Plakate in bayerischen Gerichtsgebäuden
Rechtsanwalt Thomas Jahn ist der Sache nun auf den Grund gegangen. Es war ihm aufgefallen, dass in den Gebäuden der bayerischen Gerichte für „REspect!“ plakatiert wird. Dr. Jahn schreibt nach Briefwechseln mit dem Obersten Bayerischen Landesgericht und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz an TE: „Bis heute konnte mir niemand die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Finanzierung von ‚privilegierten‘ Meldeportalen nennen. Die Entgegennahme von Strafanzeigen ist schließlich gesetzlich geregelt und limitiert. Zuständig hierfür sind entsprechend Strafprozessordnung § 158 nur die Polizeidienststellen, die Staatsanwaltschaften und die Amtsgerichte. Der Gesetzgeber wollte gerade verhindern, dass juristisch unqualifizierte Personen oder voreingenommene Politaktivisten Entscheidungen zu rechtlich komplexen Sachverhalten treffen und unliebsame Meinungen kriminalisieren. Auch Fragen des Datenschutzes, die hier an nichtstaatliche Politaktivisten ausgelagert werden, stoßen auf erhebliche rechtliche Bedenken …“
Das bayerische Justizministerium vertritt indes die Auffassung, dass das Denunziationsportal „REspect!“ befugt sei, Strafanzeigen an die oben genannten Behörden weiterzuleiten, also selbst Strafanzeige zu erstatten. Das Ministerium schreibt an Dr. Jahn am 25. Juni 2024 allen Ernstes folgendes: Der Aushang der Plakate der Meldestelle „REspect!“ in bayerischen Gerichtsgebäuden sei auf Bitte des Justizministeriums erfolgt. Wörtlich dann: „Ein wichtiger Baustein beim Einsatz der bayerischen Justiz zur Bekämpfung von strafbarer Hate Speech ist die Unterstützung Betroffener bei der Strafanzeigeerstattung … Die 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat in ihrem Beschluss vom 10. November 2023 deswegen zum Ausdruck gebracht, dass möglichst niedrigschwellige Online-Anzeigemöglichkeiten zur Meldung von Hasskommentaren im Internet ein wichtiges Mittel sind, um eine effektive Verfolgung von Hasskriminalität im Internet zu ermöglichen. Die bayerische Justiz kooperiert deswegen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, um Betroffenen von strafbarer Hate Speech noch besser zur Seite stehen zu können. Zu diesen gehört auch die Meldestelle ‚REspect!‘. Es handelt sich dabei um eine zivilgesellschaftliche Einrichtung, die gerade keinen verlängerten Arm staatlicher Behörden darstellt …“ Weiter heißt es an Rechtsanwalt Jahn gerichtet: „Der von Ihnen erhobene Vorwurf, dass ‚REspect!‘ ein ‚Denunziationsportal‘ sei, entbehrt daher jeglicher Grundlage und ist entschieden zurückzuweisen …“ (Das Schreiben sowie Fotos der „REspect!“-Plakate in Gerichtsgebäuden liegen TE vor)
Liefert sich der Rechtsstaat aktivistischen „Stiftungen“ aus?
Was hier von der Bundesnetzagentur und unter anderem von der bayerischen Justiz praktiziert wird, ist die Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten an die privatrechtliche, aktivistische „Jugendstiftung“ mit dem Namen „REspect!“. Deren offizieller Stiftungszweck besteht auch gar nicht darin, Strafanzeigen und Strafanträge zu bearbeiten. Vielmehr beschränkt sich der Stiftungszweck auf Aufgaben „im Land Baden-Württemberg“ und dort auf „pädagogische und sozialpädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlich demokratischer Verantwortung entwickeln“ sollen.
Zur Erinnerung: Als Direktor von „Respect“ firmiert nicht etwa ein Jurist, sondern der aus Ägypten stammende und an der Kairoer Universität qualifizierte Islamgelehrte Ahmed Haykel Gaafar.