Die bayerische Justiz empfahl Anzeigewilligen „REspect!“ bereits lange vor der Entscheidung der Bundesnetzagentur als „Meldestelle gegen Hass und Hetze“. Und zwar bereits seit dem 20. Juli 2022. In zahlreichen bayerischen Gerichtsgebäuden wird das dubiose Meldeportal plakatiert. Da kann Söder noch so sehr gegen Grün wettern - sein Bundesland unterstützt genau die grüne Methodik zur staatlichen Meinungseinhegung der Bürger
TE berichtete mehrfach von der Denunziations- und Schnüffel-NGO „REspect!“. Dieses „Meldeportal“ wurde seit 1. Oktober 2024 ganz offiziell von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als „Trusted Flagger“ (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) geadelt. Nicht ganz uninteressant: Die BNetzA als oberste Bundesbehörde wird geleitet von Klaus Müller (Grüne); sie untersteht dem Wirtschaftsministerium Robert Habecks (Grüne).
Es mutet fast so an, als wolle die angebliche „grüne“ Bürgerrechtspartei hier ein neues IM-System errichten: (Zur Erinnerung: IM war ein Informeller Mitarbeiter der DDR-Stasi). Nun wurde TE von Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn (mit Kanzleien in München, Augsburg und Kempten) darauf aufmerksam gemacht, dass die bayerische Justiz Anzeigewilligen „REspect!“ bereits lange vor der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2024 als „Meldestelle gegen Hass und Hetze“ empfahl. Und zwar bereits seit dem 20. Juli 2022. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz schrieb über „REspect!“ damals schon: „Online-Meldeverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger / Einfache Anzeigemöglichkeit für Opfer von Hate Speech / Kooperation mit baden-württembergischer Meldestelle REspect!“
„REspect!“-Plakate in bayerischen Gerichtsgebäuden
Rechtsanwalt Thomas Jahn ist der Sache nun auf den Grund gegangen. Es war ihm aufgefallen, dass in den Gebäuden der bayerischen Gerichte für „REspect!“ plakatiert wird. Dr. Jahn schreibt nach Briefwechseln mit dem Obersten Bayerischen Landesgericht und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz an TE: „Bis heute konnte mir niemand die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Finanzierung von ‚privilegierten‘ Meldeportalen nennen. Die Entgegennahme von Strafanzeigen ist schließlich gesetzlich geregelt und limitiert. Zuständig hierfür sind entsprechend Strafprozessordnung § 158 nur die Polizeidienststellen, die Staatsanwaltschaften und die Amtsgerichte. Der Gesetzgeber wollte gerade verhindern, dass juristisch unqualifizierte Personen oder voreingenommene Politaktivisten Entscheidungen zu rechtlich komplexen Sachverhalten treffen und unliebsame Meinungen kriminalisieren. Auch Fragen des Datenschutzes, die hier an nichtstaatliche Politaktivisten ausgelagert werden, stoßen auf erhebliche rechtliche Bedenken …“
Das bayerische Justizministerium vertritt indes die Auffassung, dass das Denunziationsportal „REspect!“ befugt sei, Strafanzeigen an die oben genannten Behörden weiterzuleiten, also selbst Strafanzeige zu erstatten. Das Ministerium schreibt an Dr. Jahn am 25. Juni 2024 allen Ernstes folgendes: Der Aushang der Plakate der Meldestelle „REspect!“ in bayerischen Gerichtsgebäuden sei auf Bitte des Justizministeriums erfolgt. Wörtlich dann: „Ein wichtiger Baustein beim Einsatz der bayerischen Justiz zur Bekämpfung von strafbarer Hate Speech ist die Unterstützung Betroffener bei der Strafanzeigeerstattung … Die 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat in ihrem Beschluss vom 10. November 2023 deswegen zum Ausdruck gebracht, dass möglichst niedrigschwellige Online-Anzeigemöglichkeiten zur Meldung von Hasskommentaren im Internet ein wichtiges Mittel sind, um eine effektive Verfolgung von Hasskriminalität im Internet zu ermöglichen. Die bayerische Justiz kooperiert deswegen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, um Betroffenen von strafbarer Hate Speech noch besser zur Seite stehen zu können. Zu diesen gehört auch die Meldestelle ‚REspect!‘. Es handelt sich dabei um eine zivilgesellschaftliche Einrichtung, die gerade keinen verlängerten Arm staatlicher Behörden darstellt …“ Weiter heißt es an Rechtsanwalt Jahn gerichtet: „Der von Ihnen erhobene Vorwurf, dass ‚REspect!‘ ein ‚Denunziationsportal‘ sei, entbehrt daher jeglicher Grundlage und ist entschieden zurückzuweisen …“ (Das Schreiben sowie Fotos der „REspect!“-Plakate in Gerichtsgebäuden liegen TE vor)
Liefert sich der Rechtsstaat aktivistischen „Stiftungen“ aus?
Was hier von der Bundesnetzagentur und unter anderem von der bayerischen Justiz praktiziert wird, ist die Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten an die privatrechtliche, aktivistische „Jugendstiftung“ mit dem Namen „REspect!“. Deren offizieller Stiftungszweck besteht auch gar nicht darin, Strafanzeigen und Strafanträge zu bearbeiten. Vielmehr beschränkt sich der Stiftungszweck auf Aufgaben „im Land Baden-Württemberg“ und dort auf „pädagogische und sozialpädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlich demokratischer Verantwortung entwickeln“ sollen.
Zur Erinnerung: Als Direktor von „Respect“ firmiert nicht etwa ein Jurist, sondern der aus Ägypten stammende und an der Kairoer Universität qualifizierte Islamgelehrte Ahmed Haykel Gaafar.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Söder ist eine politische Ultrazentrifuge; dagegen war „Drehhofer“ die Verlässlichkeit in Reinkultur. Ansonsten – ich hatte es soeben schon gepostet: Wäre die Union vertrauenswürdig und stünde sie für eine verlässliche liberal-konservative Politik ein, könnte sie sogar die absolute Mehrheit erringen. Sie wird nur noch von Ewiggestrigen gewählt, die die 7/24-Propaganda aus ÖRR und MSM für bare Münze nehmen. Diese Partei möge der Democrazia Cristiana auf die Sondermülldeponie der Parteiengeschichte folgen.
👍
Liefert sich der Rechtsstaat aktivistischen „Stiftungen“ aus? Nein, dieser sog. „Rechtsstaat“ hat sich diesen Staat mit all‘ seinen NGO’s längst unter den Nagel gerissen.Wertschöpfung kommt in derem Vokabular ergo schon längst nicht mehr vor. Und ja, ich hasse Einrichtungen, die bei einer möglichen Wertschöpfung nur an sich denken, aber der Wert ihrer „Arbeit“ ansonsten tatsächlich niemand anderem nützt! Ganz abgesehen davon, dass Gefühle wie Hass nicht unter Strafe stehen und lediglich die sog. Hetze strafbewehrt ist, wobei man bedenken sollte, dass auch dieser Begriff neuerlich mancher Meinung nach missbraucht wird, gerade dann, wenn es anderen/deren Meinungen entgegen steht. Hierzu kann… Mehr
Deswegen Vorsicht bei der Union. Die Gefahr, dass in der nächsten Legilatur wieder Grüne die Politik maßgeblich mitbestimmen ist sehr konkret.
Die CSU gehört natürlich zum Kartell, das sich anmaßt, Herr über Demokratie und Meinungsfreiheit zu sein.
Ich denke, es ist dieses Kartell, welches die eigentliche Gefahr für Demokratie und Meinungsfreiheit ist. Und in einer funktionierenden Demokratie gibt es keine Brandmauern. Daran lässt sich Verachtung der funktionierenden Demokratie erkennen.
Perfide ist es, Brandmauer und Meinungszensur als Rettung der Demokratie zu bezeichnen.
Sowas hatten wir zuletzt 1989 in Deutschland!
Jeder Politiker weiß, dass er ein solches Instrumentarium im Zweifel gut gebrauchen kann. Adaptiert auf die eigenen Vorstellungen ist es ja schnell.
Und nun.? Sieht denn Herr Dr. Jahn eine Möglichkeit juristisch gegen diesen Schwachsinn vorzugehen?
Man sollte dann für die entstehenden Kosten sammeln.
Blogwart statt Blockwart hat einer geschrieben; damit dürfte er ziemlich richtig liegen.
Tja, mit der CSU wirds weiter bergab gehen. Dasi ist der Verdienst von Söder. Aiwanger reibt sich schon jetzt die Hände.
Markus Söder ist der Prototyp des Wendehalses. Ich kann mich noch gut an seine Fernsehauftritte vor einigen Jahren erinnern, als er plötzlich weisses Hemd und Krawatte abgelegt und mit 3-Tage-Bart und grünen Kalendersprüchen Robert Habeck imitiert hat. Während der Coroa-Krise spielte er dann den autoritären Hardliner Richtung totalitärer Sozialismus, dem Grundrechte schnurzegal sind. Jetzt gibt er wieder den Franz-Josef-Strauß-treuen bayerischen Rechtskonservativen und Grünen-Fresser, dem angeblich Freiheit und Privatautonomie über alles geht. Der Mann hofft offensichtlich auf ein sehr, sehr kurzes Wählergedächnis. Und die bayerische Justiz tut es ihm gleich. Die Plakate im Bayerischen Justzministerium haben daher wahrscheinlich eine recht kurze… Mehr
Das ist noch nicht einmal das Hauptproblem, denn die dubiose Organisation, die in der Sache eine vom Staat ausgelagerte Zensur bewirtschaftet, kann ja selbst zum Gegenstand von Prozessen – vor genau diesen Gerichten und auch in diesem Zusammenhang – werden. Kein Richter der Welt, der täglich an der Werbung vorbei geht, behält die nötige kritische Distanz zu der Organisation und dem Vorgang der Denunziation an sich. Die Reaktion der bayerischen Justiz unterstreicht das nur. Gerichte sind kein Ort für Werbung – schon gar nicht für politische. Soweit die bayerische Justizverwaltung nicht einmal auf die Idee kommt, dass dies hoch problematisch… Mehr
Sehr guter Kommentar. Schon seit geraumer Zeit hat man sich daran gewöhnen müssen, dass in Deutschland Behörden ihre Arbeit und Regierungen ihre Politik ganz genau so bewerben wie beliebige Wirtschaftsunternehmen ihre Produkte, obwohl wir alle gar nicht anders können, als sie für ihre Tätigkeiten zu bezahlen, und sie demnach überhaupt kein Recht hätten, Steuergelder der Bürger, denen sie verpflichtet sind, für Eigenpropaganda zu verwerten. Jetzt ist es also auch schon soweit gekommen, dass der angeblich unabhängige deutsche Justizapparat offiziell Werbekampagnen von staatlich geförderten Meldestellen mitträgt, um seinen angeblich überlasteten Mitarbeitern zusätzliche Arbeit aufzubürden. Was für ein Selbstverständnis haben eigentlich Staatsdiener,… Mehr
Es gibt x Beispiele dafür, dass die bayrische Justiz mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß steht: Mollath, Giftanschlag auf Chrupalla, Bittner und sonstige Corona-UNRECHTsprechung, … Ähnlich desaströs geht es in BW und in Niedersachsen zu.