„Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden“

Sie gilt als „AfD-Jägerin“: die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg. In einem Interview schreckt sie auch nicht davor zurück, „Desinformation“ zur Straftat machen zu wollen. Sie ist eine Juristin ganz nach Faesers und Haldenwangs Geschmack.

IMAGO / snapshot

Die laut Selbstauskunft linksliberale „Berliner Zeitung“ hat ein endlos langes Interview – aufgehübscht durch vier nette Bilder – mit der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg veröffentlicht. Anlass war Badenbergs einjähriges Dienstjubiläum als parteilose, laut Koalitionsvertrag auf CDU-Ticket nominierte Juristin.

Man muss nicht jede Antwort der Interviewten wiedergeben. Viele Aussagen waren Allerweltsanalysen und Null-Aussagen – etwa über den Antisemitismus, den sie nicht konkreter verortet, von dem sie aber sagt: „Antisemitismus ist niemals geringfügig.“ Oder über die Demos gegen Corona-Maßnahmen, die für sie das Ziel hatten, „das System zu schwächen“. Aha!

Aufhorchen lässt folgende Passage aus dem Interview:

„Wir müssen darüber sprechen, ob unsere Gesetze Deutschland noch ausreichend vor diesen Gefahren schützen und die Berliner Strafverfolgungsbehörden die rechtlichen Instrumente dafür haben. Das Strafrecht schützt vor Sabotagemaßnahmen aus der Zeit des Kalten Krieges. Heute ist aber nicht mehr nur das Abgreifen von Informationen, sondern auch das Einbringen von Desinformationen und Propaganda gefährlich. Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden. (Hervorhebung durch TE) Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich, haben dies erkannt, und auch die Europäische Kommission hat einen Regelungsvorschlag erarbeitet. Ich sehe hier die Bundesregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Regelung vorzulegen. Es geht um nicht weniger als um unsere Demokratie. In einem Staat, in dem die Macht vom Volke in freien Wahlen ausgeübt wird, ist der freie Willensbildungsprozess der erste Angriffspunkt für autokratische Regime.“

Woher der Wind weht

„Sabotage“? Was meint die Justizsenatorin mit „entsprechenden Regelungen“ der Bundesregierung? Weiß die promovierte Juristin denn nicht, dass das Strafgesetzbuch (StGB) „verfassungsfeindliche Sabotage“ in § 88 längst kennt? Etwa bei der Störung der öffentlichen Versorgung oder bei „Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze“.

Will Badenberg eine „Lex AfD“? Wenn man ihre Äußerungen mit wiederkehrenden Äußerungen der Bundesinnenministerin Faeser (SPD) und des BfD-Präsidenten Haldenwang (CDU) zusammennimmt, liegt diese Vermutung nahe.

Nun, Badenberg kann nicht aus ihrer Haut. Die 1975 in Teheran geborene und 1987 nach Deutschland gekommene Felor Badenberg hat eine steile Karriere hingelegt. Sie gibt sich vor allem entschlossen im Kampf gegen die Aktivitäten autokratischer Regime in Deutschland. Die Juristin war nach zunächst anderen staatlichen Verwendungen unter Hans-Georg Maaßen (bis 8. November 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz – BfV) in den BfV-Leitungsstab gewechselt. Zuvor war Badenberg mehrere Jahre Referatsgruppenleiterin in der Abteilung „Spionageabwehr“, 2019 wurde sie erste Abteilungsleiterin der neuen Abteilung Cyberabwehr. Ab Januar 2020 leitete sie die Abteilung Rechtsextremismus und Terrorabwehr. Ihre Einschätzungen hatten die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zur Folge – mit nachfolgender Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Köln vom März 2021.

Am 15. Juni 2022 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Felor Badenberg schließlich zur neuen Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz berufen. Gemeinsam mit Präsident Thomas Haldenwang und Vizepräsident Sinan Selen bildete sie für kurze Zeit die Amtsleitung.

„Größte AfD-Jägerin Deutschlands“

Dieses BfV-Amt hatte Badenberg also nur zehn Monate inne, denn dann folgte der nächste Karriereschub. Am 27. April 2023 wurde sie Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Berlins „Regierender“ Kai Wegner (CDU) verteidigte sich übrigens gegen den Vorwurf, er sei auch von der AfD mitgewählt worden, mit den markigen Worten, er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, „dass die AfD einen Regierenden Bürgermeister wählt, der die größte AfD-Jägerin aus ganz Deutschland nach Berlin holt“. Er meinte damit Badenberg.

Wenn es um Informations- und Meinungsfreiheit geht, ist Badenberg jedenfalls ganz nach dem Geschmack Faesers und Haldenwangs. Es ist Faeser, die zusammen mit Ministergenossin Lisa Paus (Grüne) zig Millionen in die Hand nimmt, um „Antifa“-Gruppen zu alimentieren. Und es ist Haldenwang, der den schrägen Begriff des „Phänomenbereichs verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden hat und der schon auch mal am 20. Juni 2023 in das ZDF-„heute journal“ hinein verkündet, er sehe es seine Aufgabe, „die Umfragewerte der AfD zu senken“ und die „Bevölkerung wachzurütteln“.

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Kommentare ( 76 )

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Grumpler
6 Monate her

„Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden“

Und das einen Tag nach den Enthüllungen aus dem Wirtschafts- und Energieministerium! Die müssten sich doch gleich selber im Knast einliefern.

Innere Unruhe
6 Monate her
Antworten an  Grumpler

Was ist denn ein angemessener Meinungsbildungsprozess? Wer leitet und überwacht ihn?
Wie würde man das Verschweigen der Feierlichkeiten auf der Kölner Platte in diesem Kontext bewerten? Welche Möglichkeiten hatte der gemeine Bürger, hier eine Meinung zu bilden?
Wie zuträglich sind Angriffe in Zügen und Gruppenvergewaltigungen der Meinungsbildung? Oder das Verschweigen der Herkunft von Tätern? Gerade da kocht die Gerüchteküche sofort. Einfache Nennung würde die Meinungsbildung beschleunigen.

Emsfranke
6 Monate her

Immer wenn ich von „hochbegabten“ Jurist*Innen lese, fällt mir Heinrich Mann und sein Roman „der Untertan“ ein. Dort wird der handelnde Advokat sinngemäß (kein vollständiges Zitat) so beschrieben:
“Er ist nur Advokat und auch sonst von wenig ausgeprägter Begabung“.??
Nur mal so zur Umschreibung von solchen Ministerialheld*Innen.??

giesemann
6 Monate her

Ist Das Islamische Grundgesetz | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung, also Verunglimpfung“ des GG, und damit der Grundlage der FDGO? Doch lieber Scharia? Statt GG?

christin
6 Monate her

„Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden.“
Dann bitte umgehend die Zwangsgebühren für die Öffentlich rechtliche Sender abschaffen.

HansKarl70
6 Monate her

Auch Jemand auf den wirklich Freiheitsliebende gerne verzichten können.

Johann Thiel
6 Monate her

Man kann den Eindruck gewinnen, dass deutsche Politiker mit Migrationshintergrund keine große Hilfe für unsere Land sind. Nicht, dass es bei jenen ohne solchen anders wäre, aber so zeigt sich ein ums andere Mal was von den Segnungen durch Migration zu halten ist.

Juergen P. Schneider
6 Monate her

Für mich ist es äußerst beunruhigend zu sehen, wie viele Juristen es im Land gibt, die die Rechtsprechung des BVerfG betreffend die Meinungsfreiheit und ihrer tragenden Rolle in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht kennen. Offenkundig ist die herrschende Meinung diesbezüglich im Staatsrecht entweder nicht mehr Bestandteil der Juristenausbildung oder bestimmte Herrschaften wie beispielsweise Faeser, Haldenwang und Badenberg haben vieles aus ihrem Studium schon wieder vergessen. Die Unverfrorenheit mit der Frau Badenberg versucht, die Meinungsfreiheit zur Disposition zu stellen, zeigt einmal mehr, wie sehr der antidemokratischen Geist Einzug in die politische Klasse dieses Landes gehalten hat. Dass selbst ein Kammergericht in Berlin… Mehr

libelle
6 Monate her

Durch freie Meinungsäusserung, Diskussion und Diskurs selbst kann der Meinungsbildungsprozess nicht sabotiert werden – er ist es. Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses ist genau das, und nichts anderes als das, was jetzt und spätestens seit 2000 das politmediale Establishment betrieb und betreibt: Die Beeinflussung, wenn nicht Zerstörung, des gesellschaftlichen Diskurses mit diskursfremden Mitteln und Methoden. Mit Niederbrüllen, mit keine Plattform geben, mit Bücher- und Auftrittsverbot mit öffentlich rechtlicher, konzertierter Falschinformation, mit Verfolgung der Opposition durch den Verfassungsschutz mit der Verleumdung der Opposition als rechtsextremistisch einerseits und mit der wohlwollenden Duldung, ja Förderung von gewaltsamen Störungen bis zu Überfällen auf Versammlungen, Kundgebungen… Mehr

Wolfgang Schuckmann
6 Monate her

Man sieht, das beste Fachpersonal kommt immer von weit her, weil nach einer alten ‚Weisheit‘ der Prophet im eigenen Land nichts gilt.
Und auch hier wieder: Berlin ist immer für eine Überraschung gut.
Wer hat sich nur den Unsinn mit Berlin als Hauptstadt ausgedacht? Na ja, Hauptsache Cannabis ist jetzt frei, denn ohne bekifft zu sein hält man das nicht aus.

Kassandra
6 Monate her

Susanne Dagen hatte eine Lesung aus Erich Kästners „Die Schule der Diktatoren“ in Dresden für den 25. April 2024 vorbereitet. Diesmal sabotiert der Atrium Verlag, Sitz in Zürich. Auch Veranstaltungsräume in Dresden wurden, wie vor der dann doch stattgefundenen Lesung aus Klemperer LTI, das die Sprache der Nationalsozialisten während ihrer Herrschaft beschreibt, gecancelt. Aus dem Vorwort: „Sprach früher ein Tribun zu fünftausend Männern, so sprach er zu fünftausend Männern. Spricht er heute zu zehn Millionen, so spricht er entweder zu zehn Millionen oder, wenn in der Tonkabine an einem Knopf gedreht wird, zu niemandem. Er ist besiegt und weiß es nicht.“… Mehr