Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch über die „Volksverhetzung“ hatte bei Gründung des Deutschen Reiches 1871 einen Absatz, nach der Änderung 1960 bereits drei Absätze, 1994 erstreckte sich der Paragraph 130 schon über fünf Absätze und heute umfasst dieses Gesetz acht Absätze.
Wenn Ideologie in Gesetze gegossen wird, wird Ideologie nicht dadurch zu Recht, sondern Ideologie bleibt Ideologie, nur wird Recht zu Unrecht. Vor unseren Augen werden die Gesetze umgebaut, immer neue Regelungen und immer neue Straftatbestände werden geschaffen. So hatte der Paragraph 130 Strafgesetzbuch, der Paragraph über die „Volksverhetzung“, bei Gründung des Deutschen Reiches 1871 einen Absatz, nach der Überarbeitung 1960 bereits drei Absätze, 1994 erstreckte sich der Paragraph 130 schon über fünf Absätze und heute umfasst dieses Gesetz acht Absätze. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde ein Denunziationsförderungsgesetz verabschiedet. Nach dem geplanten Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung kann ein Bürger, der die simple Wahrheit ausspricht, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt, in bestimmten Zusammenhängen mit einer Geldbuße von 10.000 Euro bestraft werden. In Pionierleiter-Vorfreude hat die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von den Linken in Stalins Geist schon einmal eine Strafe in diesem Sinne verhängt.
Arnd Diringer schrieb über das Gesetz, das die Ampel durchpauken will: „Wer also beispielsweise offenlegt, dass ein Mann mit weiblichem Geschlechtseintrag auf einem Listenplatz für Frauen kandidiert oder sich in einen Schutzraum für Frauen begibt, muss sich nicht sorgen, wenn er seine Begeisterung darüber zum Ausdruck bringt. Ist die Darlegung dagegen mit Kritik verbunden, kann das bis zu 10.000 Euro kosten.“
Mit einer empfindlichen Geldstrafe soll nach der geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auch belegt werden, wer andere mit seiner Meinung belästigt, wenn bspw. „Abtreibungswillige“ mit Tatsachen konfrontiert werden, die „geeignet sind“, sie „stark zu verwirren oder stark zu beunruhigen“. Ministerin Paus spricht über „zukünftige Ordnungswidrigkeiten“, wenn Abtreibungswillige „belästigt werden mit Meinungsäußerungen, die sie klar erkennbar nicht wollen“.
Aber die Transformation des Rechtsstaates in den Gesinnungsstaat ist erst dann vollzogen, wenn er vollständig erfolgt ist. Zum Übergang in den Gesinnungsstaat gehört die Auflösung der Gewaltentrennung. Zu diesem Zwecke hat Nancy Faeser nun auch den „Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ vorgelegt. Faeser hatte ja schon nach Mitteln und Wegen gesucht, widerspenstige, eigensinnige oder dem Grundgesetz im eigentlichen Sinne und verstocktem Maße treue Beamte zu entlassen, indem sie eine Beweisumkehr anstrebte. Nicht der Bund, sondern der Beamte sollte beweisen, dass er nichts rechts oder rechtsextrem sei. Links- oder grünextrem ist in der Welt der Nancy Faeser wohl nicht nur in Ordnung, sondern auch regierungstauglich.
Mit dem Polizeibeauftragten schafft sich Faeser in der Art eines Großinquisitors einen Ermittlungsbeamten eigner Machtvollkommenheit, der weitestgehend außerhalb der Jurisdiktion handeln kann, heißt, er ist im Extremfall nicht abhängig von der Staatsanwaltschaft, kann eigene Ermittlungen anstellen aufgrund anonymer Eingaben, auch wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist. Doch der Polizeibeauftragte ist nicht von Eingaben abhängig, er kann auch tätig werden wenn ihm „auf sonstige Weise Umstände aus ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, die auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten.“ „Sonstige Weise“? Durch Correktiv? Durch Greenpeace? Durch die Vulkangruppe? Denn es geht auch darum „mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, das auf eine Verletzung von Grundrechten, insbesondere Artikel 3 des Grundgesetzes, schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen.“
Im Artikel 3 handelt es sich im Absatz 3 um folgendes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Eigentlich in Ordnung, aber selbst der Entwurf der Ampel-Leute gesteht ein, dass „der bestehende Rechtsrahmen bereits jetzt Beschwerde- und Untersuchungsmöglichkeiten“ vorsieht. Wozu also ein neues Instrumentarium. Ein wenig gleißnerisch heißt es weiter: „Diese untersuchen jedoch allein die Rechtmäßigkeit des Einzelfalles und haben nicht das Ziel, darüber hinaus eventuell bestehende strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in den Blick zu nehmen.“ Mit anderen Worten, man kann die Untersuchungen nicht benutzen, um die Polizei umzubauen, um Beamte einzuschüchtern, weil sie immer konkret den Einzelfall im Blick haben.
Und Ostermann stellt fest: „Aus Polizeibeamten, die ideologiefrei nach geltendem Recht und Gesetz ermitteln und handeln, können politische Polizeibeamte gemacht werden. Und das darf nie wieder passieren. Ganz egal, unter welcher Regierung.“ Auch wenn ein Gericht in einer Causa entschieden und den Beamten freigesprochen hat, kann der Polizeibeauftragte nach Gutdünken weiterermitteln oder die Ermittlungen neu aufnehmen. Ostermann kommt zu der Einschätzung: Sollte der Polizeibeauftragte dann der Meinung sein, dass der Beamte zu Unrecht freigesprochen wurde, könnte er die Ergebnisse seiner Ermittlungen der Innenministerin Faeser mitteilen, die dann den Beamten „in Kombination mit dem neuen Bundesdisziplinargesetz mit einem Federstrich entlassen“ könnte. So würden Staatsanwaltschaft und Gerichte ausgehebelt werden – und das bedeutet, dass die Judikative der Exekutive untergeordnet und die Gewaltenteilung durch dieses Gesetz aufgehoben wird. Zuständig wäre der Polizeibeauftragte für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.
Was also würde passieren, wenn ein Mitglied der Vulkangruppe Beschwerde beim Polizeibeauftragten einlegt, weil er sich rassistisch oder als Frau oder als Transperson beleidigt fühlt? Würde ein Polizeibeauftragter dann im Sinne der herrschenden Ideologie handeln und würde der ermittelnde Polizeibeamte dann Ärger bekommen und wenn der Polizeibeamte Ärger bekäme, wie würden in Zukunft die Ermittlungen bei linksextremen oder grünextremen Straftaten verlaufen? Im Sande? Ist das der neue Rechtsstaat nach Faeser? Ein Staat mit zweierlei Recht?
In der Orwellschen Umkehr von Wahrheit und Propaganda begründen die Ampel-Leute den Entwurf damit, Vertrauen in die Polizei zu erhöhen. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Eine Polizei, die nach politischen Vorgaben, unter Ansehung von Ethnie und politischen Vorstellungen agiert, verliert das Vertrauen in der Bevölkerung, die wird nur noch als Knüppelgarde der Regierung wahrgenommen, wie auch ein Rechtsstaat sich selbst delegitimiert, wenn er nicht mehr neutral, nicht mehr unparteiisch ist, sondern nach zweierlei Recht handelt. Der Schaden, denn die Regierung anrichtet, ist weitaus größer, als sie ihn in ihrem Machtrausch wahrnimmt, denn das Instrumentarium, das sie jetzt einführt, kann, wenn es eine konservative Regierung gibt, auch benutzt werden, um dann grüne Beamte nach den gleichen Methoden aus dem Dienst zu entfernen – und auf keinerlei Neutralität und auf keinerlei Unparteilichkeit könnten sich die Parteien der Ampel dann mehr berufen, wenn sie beides selbst liquidiert haben.
Schon Augustinus mahnte im Gottesstaat: „Was sind Staaten anderes als große Räuberbanden, wenn das Recht fehlt.“
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„Nie wieder ist jetzt“ ? – Nein, „Schon wieder ist jetzt“
H. Broder weiß: „Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“
Und die Untertanen „demonstrieren“ zusammen mit Linksextremisten, Antisemiten und Verfassungsfeinden auf der Straße….
Solange niemand konkret definiert und definieren kann, was Hass und Hetze ist, kann auch kein Politiker sich anmaßen, zu zensieren.
In einem Rechtsstaat gehört das in den Kompetenzbereich eines ordentlichen Gerichts.
Es sind installierte Gummiparagraphen – die Symptome eines totalitären Staates.
Macht besitzen und Macht ausüben, ohne Verantwortung zu übernehmen, ist schon die totale Herrschaft. Man könnte es auch Despotismus nennen.
Das gefährliche daran ist, solange die Intelligenten schweigen vermehrt sich die Dummheit ungezügelt. Also ich bin da tiefenentspannt. Ich kann den Staat nicht delegitimieren. Weil wir alle sind der Staat. Daran erkennt unsereins, dass die Herrschaften dort nicht die hellste Kerze auf der Torte sind. Wir können die Regierung delegitimieren. Und das sollten wir nun vermehrt auf die Straße bringen. Es ist gibt kein verbrieftes Recht, dass nur Linke/Grüne gegen Rechts auf die Straßen gehen dürfen. Wir konservative dürfen das genauso Frau Faeser und Verfassungsschutz. Das GG gilt für alle, wenn Politiker die Axt daran anlegen ist es unsere demokratische… Mehr
mir ist es lieber sie lassen endlich die Masken fallen und die Beamten müssen sich für das Recht oder sie entscheiden…als das die Beamten aus Angst oder was auch immer Maßnahmen des Staates gegen ihr Gewissen exekutieren, wie sie es ja leider immer wieder und zu Tausenden in der jüngsten Vergangenheit getan haben….und immer wieder tun werden, wann gab es jemals Polizeiaufstände ? Nie soweit mir bekannt, ein aufrechter Polizist ist also zweckfrei, weil er trotzdem funktioniert…
Allein schon der Begriff Volksverhetzung gab Diktaturen freien Lauf, allen, welche sich dort noch für freiheitliche Demokratie offenbarten, als Schädlinge zu behandeln. Und Schädlinge wird man los, in dem man sie vernichtet. Entsprechend der ideologischen Logik der Diktatur, egal welcher Farbe galt, wenn eine Regierung oder Führung vom Volk eingesetzt wird, kann doch nicht das gleiche Volk mit ihr unzufrieden sein. Wer es trotzdem ist, will dem Volk damit schaden. Verhetzung bedeutet in diesem Sinne, weitere Schädlinge mit Worten zu zugewinnen. Die Vorstufe jeder Diktatur ist die Meinungsbeschränkung. Erst in ideologischer Selbstzensur, später bis zum gesetzlichen Meinungsverbot. Das Wesen einer… Mehr
Es scheint, als repräsentiere die quantitative Ausweitung des § 130 StGB den Niedergang seines publizierenden Staatswesens.
Bereits vor zwei Millennien wußte Publius Cornelius Tacitus:
Der verdorbenste Staat hat die meisten Gesetze.
„Wenn Ideologie in Gesetze gegossen wird, wird Ideologie nicht dadurch zu Recht, sondern Ideologie bleibt Ideologie, nur wird Recht zu Unrecht.“
Dann muss man wohl Bertold Brecht zitieren, der sagte: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Dieser Spruch ist nach wie vor aktuell.
Die Ampel-Parteien sind sich anscheinend nicht darüber im Klaren, wie gefährlich es ist, solche Gesetze in die Welt zu setzen.
Denn nach ihrer Abwahl könnte der Spieß einfach umgedreht werden:
Sie müssten doch eigentlich befürchten, das die angeblich „Rechtsextremen“ dann diese Gesetze gegen die Ampel-Parteien und ihre Anhänger einsetzen würden.
Anscheinend trauen sie den angeblich „Rechtsextremen“ jedoch nicht so viel Skrupellosigkeit, Extremismus und Verfassungsbruch wie sich selbst zu.
Gewaltenteilung und Unschuldsvermutung sind tragende Säulen eines Rechtsstaates. Ist das Vorhaben der Wahlverliererin nicht verfassungsfeindlich? Für mich ein klarer Fall für den Verfassungsschutz, egal wie einträchtig dessen Präsident neben seiner Dienstherrin sitzt….