Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP möchte mehr Fortschritt wagen und nennt sich selbst das „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Was genau das für uns alle bedeuten wird, haben sie nun in einem fast 180 Seiten langen Koalitionsvertrag offengelegt. Einem ‚Vertrag’, bei dem jedem normalen Menschen nur Angst und Bange werden kann, denn es soll nichts mehr so bleiben, wie es einmal war. Es scheint, als wolle die Ampel unsere Gesellschaft komplett umbauen und unserem traditionellen Familienbild den Rest geben – es soll abgeschafft und völlig neu definiert werden. Die Leidtragenden sind wie so oft gerade die Kleinsten und Schwachen in unserer Mitte. Die Familie wird völlig austauschbar, ein Kind zu einer Art Verhandlungsobjekt.
Nur ein neues „Institut“ reicht dem „Zukunftsbündnis“ aber nicht. Man will zusätzlich noch eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ etablieren. Ein Instrument, dass „zwei oder mehr“ Volljährigen außerhalb von Ehe und Liebesbeziehungen die Möglichkeit geben soll, auch rechtlich Verantwortung füreinander zu übernehmen. Also: Weg mit der bürgerlichen Kleinfamilie, her mit Kommune Eins! Zumindest sollen Verhütungsmittel als „Satzungsleistungen“ von den Krankenkassen erstattbar werden, wodurch möglicherweise ein bis zwei Kinder weniger in den pseudoliberalen Wahnsinn hineingeboren werden.
Davon abgesehen soll aber niemand kinderlos bleiben, der es sich anders wünschen würde. Ohne die Frage des Kindeswohls, der psychischen Gesundheit und Entwicklung von Kindern auch nur zu erwägen, soll künstliche Befruchtung in Zukunft „diskriminierungsfrei“ werden. Und zwar explizit bei „heterologer Insemination“ (also fremder Samenspende) und „unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität“. Nimmt man das wörtlich, kann bald also auch ein alleinstehender Transmann (also als ehemalige Frau) zum Doktor gehen und sich ein Baby implantieren lassen. Dann gibt’s Mutter und Vater gleich in einem, und zwar auf Kosten der Krankenkasse. Anders lässt sich die „diskriminierungsfreie Befruchtung“ nicht interpretieren, denn schon jetzt kann sich auch eine Single-Frau künstlich befruchten lassen. Bislang zahlte die Krankenkasse aber nur bei homologer Insemination die Kosten für die Behandlung, also bei heterosexuellen Ehepaaren, die ihre eigenen Ei- und Samenzellen einsetzen – dazu gab es erst am 10. November 2021 einen Entscheid des Bundessozialgerichts.