Koalition will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen und Meinungszensur einführen

Die Koalition demonstriert Einigkeit bei der Einengung der verbliebenen Freiräume und den noch verblieben Handlungsspielräumen für Medien. Die Rampel plant einen beispiellosen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit und die Freiheit jedes Einzelnen - und will stattdessen SPD-Zeitungen mit Steuergeld fördern.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | ODD ANDERSEN

In den Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Ampel wird alles in immer kleiner werdenden Einheiten zerteilt. Die Verhandler machen das, weil sie sich nicht über den Weg trauen. Beide schließen von sich auf den Anderen und misstrauen einander deshalb zu Recht. Ironischerweise gibt es aber keine Unterschiede mehr zwischen CDU und SPD. Beide Parteien wollen, wie die Grüne und die Linke, mehr Staat, mehr Vorschriften, mehr Regulierung, mehr Bürokratie und mehr Gängelung und wollen deshalb konsequenterweise die letzten verbliebenen Freiräume abschaffen. Sie, die seit Jahrzehnten, in unterschiedlich zusammengesetzten Regierungen das Land ruinierten und an allem scheiternten, wollen jetzt, großmäulig Deutschland retten.

Ein besonders brisanter Punkt ist die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz. Die CDU will es abschaffen, die SPD sagt, sie wolle es behalten, nutzt es aber nur als Verhandlungsmasse. Die SPD fordert Geld als Gegenleistung. Das braucht sie für ihren darbenden Zeitungskonzern. Nebenbei kann sie sich als Hüter der Freiheit aufspielen, und am Schluss hat sie das Geld und das ihr genauso lästige Gesetz ist auch noch abgeräumt. Man könnte das unter anderen Umständen als Verhandlungsgeschick loben, nicht jedoch, wenn der Verhandlungspartner die CDU des Friedrich Merz ist. Die CDU kann keine Position räumen, denn sie hat keine mehr und ist auch seit langem nicht mehr in der Lage, irgendetwas inhaltliches zu formulieren.

Durch das Informationsfreiheitsgesetz wurden allein im letzten Jahr wichtige Information, gegen den expliziten Willen der Regierenden, freigeklagt. Das abenteuerliche Verhalten von Habeck und seinem Ministerium beim Atomausstieg durch Cicero und die Freigabe der Protokolle des Robert-Koch-Instituts, die das Magazin Multipolar erstritt. Ein der Mitkläger, Paul Schreyer, schreibt: “Die mehrere tausend Seiten langen internen Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, die der Autor dieses Textes als Mitherausgeber des Magazins Multipolar freigeklagt hat, zeichnen allerdings ein anderes Bild. Hinter den Kulissen, so wird jetzt klar, haben die Wissenschaftler des RKI immer wieder Zweifel und Warnungen gegenüber der Regierungslinie geäußert, die aber von der Behördenleitung nie öffentlich gemacht wurden – offenbar, um die Regierung nicht zu kompromittieren. Dass das RKI kein unabhängiges Institut ist, sondern als nachgeordnete Behörde den Weisungen des Gesundheitsministers zu folgen hat, war zwar nie ein Geheimnis, doch das Ausmaß der politischen Steuerung in der Corona-Zeit wird erst durch die Protokolle sichtbar”.

Das Informationsfreiheitsgesetz, IFG, war am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hatte, im internationalen Vergleich, damit einen erheblichen Entwicklungsrückstand bei der Verwaltungstransparenz aufgeholt. In den USA, in Frankreich, in den skandinavischen Ländern und in weiteren mehr als 50 Staaten gab es bereits Informationsfreiheitsgesetze. Derartige Gesetze räumen einer jeden Person ohne besondere Voraussetzungen (wie etwa ein „berechtigtes“ oder „rechtliches Interesse“) einen Anspruch gegen Behörden auf Zugang zu amtlichen Informationen ein. Das können Auskünfte, Akteneinsicht oder Informationszugang sein.

Das IFG gilt natürlich nicht unbegrenzt. Geheimnisse des Staates und schützenswerte Interessen Dritter, etwa personenbezogene Daten, geistiges Eigentum oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind vom Informationszugang grundsätzlich ausgenommen. Die EU erließ 2001 die Transparenzverordnung. Es regelt und ermöglicht den Zugang zu Informationen und Akten der Behörden, der EU-Kommission und amtliche Informationen des Rates und des Europäischen Parlaments.

Prof. Dr. Friedrich Schoch schreibt dazu in der legal-tribune-online, lto.de. “Das IFG zielt darauf, die Transparenz des Handelns von Behörden des Bundes zu verbessern. Die Gesetzesbegründung bezeichnet die Transparenz als eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten, die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Kontrolle staatlichen Handelns, aber auch die Unterstützung der europäischen Integration”.
“Die Rechtsprechung hat die Gesetzesziele mehrfach gewürdigt und betont die Stärkung demokratischer Rechte durch das IFG, darunter Teilhabe an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten, und die Verbesserung der Kontrolle der Staatstätigkeit, beispielsweise Verwaltungskontrolle und Korruptionsbekämpfung. Die Gerichte heben zudem die Förderung der Akzeptanz staatlichen Handelns als guten Grund für das IFG hervor. Befürchtungen, das IFG werde die Verwaltung „lahmlegen“, haben sich nachweislich nicht bewahrheitet”.

“Die Legitimität der Herstellung von Verwaltungstransparenz erschließt sich unmittelbar bei einem Blick auf die Praxis”, schreibt Prof. Schoch weiter.
Durch das IFG sind viele bedeutende Themen an die Öffentlichkeit gelangt.

• Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramts über die “Rote Armee Fraktion” (RAF)
• Zugang zu den Afghanistan-Papieren
• Einsichtnahme in Protokolle des Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie
• Zugang zum “Glyphosat-Gutachten”
• Zugang zu Reisekostenabrechnungen von Bundestagsabgeordneten
• Offenlegung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für Abgeordnete
Geheime Besprechungen beim UN-Migrationspakt: Auswärtiges Amt räumt nichtöffentliche Sitzungen ein.

In all diesen Fällen wurde durch das IFG Transparenz hergestellt, die das Parlament nicht bewerkstelligen konnte oder wollte.

Das IFG steht auch in keinem Gegensatz zu Kontrolle des Parlaments von Regierung und Verwaltung. In einem parlamentarischen System wird die Kontrolle ohnehin hauptsächlich von der jeweiligen Opposition übernommen.

Eine Frage des Gönnens?
Grüner Netzagentur-Chef - Staatliche Kommunikations-Herrschaft ist das Ziel
Prof. Schoch: “Bereits 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass parlamentarische Kontrolle und Öffentlichkeitskontrolle nicht in einem Gegensatz zueinander stehen, sondern sich, im Gegenteil, ergänzen: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung stelle den demokratischen Verantwortlichkeitszusammenhang gegenüber dem Repräsentativorgan her, schließe eine Kontrolle durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen sei, jedoch nicht aus; gerade der Bereich des Regierungshandelns solle zwecks Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger vom IFG erfasst werden, denn das Recht der Bürger auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in Wahlen, und die parlamentarische Kontrolle der Regierung werde durch die Inanspruchnahme des IFG in keiner Weise beeinträchtigt”. Es ist ein Signal, dass ausgerechnet Gregor Gysi, Ex-Funktionär der DDR, der SED und ihrer Nachfolgeorganisation DIE LINKE den Bundestag als herbeimanilulierter „dienstältester Abgeordneter“ eröffnen durfte – und die DDR versuchte gesundzubeten.

Da stellt sich die Frage: Warum wollen CDU und SPD unbedingt zurück in vordemokratische Zeiten? Warum wollen also beide Parteien in der neuen Regierung unbedingt so weitermachen, wie unter Merkel oder der Ampel?

Pikant ist auch, dass der Verhandlungsführer der CDU Philipp Amthor wegen seiner umstrittenen Nebentätigkeiten bei Augustus-Intelligence, selbst unter IFG-Anfragen zu leiden hatte.

Die Abschaffung dieses IFG reiht sich in eine hochgefährliche, die Freiheit massiv bedrohende Reihe früher Gesetze ein. Zunächst wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas 2017 eingeführt. Dem Heiko Maas, der nur noch wegen seines unrühmlichen Auftrittes in der UNO zusammen mit dem damaligen deutschen UN-Botschafters Christoph Heusgen, bei dem die beiden meinten, Trump wegen Bemerkungen präpotent verlachen zu müssen, die sich kurz darauf allesamt als zutreffend erwiesen haben.

Hier die Gedanken des Medienrecht Professors Wolfgang Schulz, die er in einem Interview in der sz äußerte:
SZ: “Sie nennen das NetzDG einen „Exportschlager“.
Prof. Schulz: “Aber wirklich nur in Anführungszeichen. Denn die Entwicklung scheint mir mehr als bedenklich. Es gibt viele Länder, die das Gesetz – in Teilen – kopiert haben, darunter Weißrussland, Indien, Malaysia und andere. Zu den Ersten, die das Gesetz umsetzten, gehörte Russland, das auch explizit auf Deutschland verwiesen hat. Man darf nicht unterschätzen, welchen Einfluss es hat, wenn sich Regierungen darauf beziehen können, dass es ein solches Gesetz auch in Deutschland gibt. Deutschland hat international einen exzellenten Ruf in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Befolgung der Menschenrechte. Dabei fällt unter den Tisch, dass in den genannten Ländern die Gerichte nicht so frei sind wie hier und die Regierungen repressiver vorgehen”.

Dieses Gesetz wurde dann 2024 vom Digital Service Act, DSA, der EU abgelöst. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel bewertet den DSA in Tichys Einblick: “Die Freiheit der politischen Debatte im Internet in der Europäischen Union und in Deutschland“  sei in akuter Gefahr. Durch den Digital Services Act (DSA) werde „der machttrunkenen EU die Befugnis eingeräumt, in Krisenzeiten Plattformen wie Facebook und Youtube abzuschalten. Er ist ein Dokument der Panik, der Angst, der Missachtung elementarer Grundrechte und entspringt dem Geist eines restlos übergriffigen Staates“, kritisiert Steinhöfel. Der DSA sei „mit verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen“.

Zu der ganzen Freiheitsfeindlichen Richtung der beiden Möchtegernkoalitionäre passt das Vorhaben, Meinungsäußerungen noch schärfer strafrechtlich zu sanktionieren. Dieses Begehren von CDU und SPD fügt sich nahtlos in das bisherige Vorgehen von Regierung und Staat ein, auch zulässige regierungskritische Meinungsäußerungen mehr und mehr zu kriminalisieren.

Nach den Vorstellungen der beiden Parteien Deutschland reichen bei Deutschen zwei Vergehen, nach den neuen angedachten verschärften Gesetz zur “Volksverhetzung” aus, um das passive Wahlrecht zu verlieren. Wer aber Asyl beansprucht und Recht bricht, soll laut Koa-Vertragsentwurf erst bei „schweren Straftaten“ abgeschoben werden.

Selten war die Freiheit so sehr bedroht wie jetzt.

 

 

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Kommentare ( 92 )

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Britsch
2 Tage her

Das Ziel ist doch andere Meinungen und Entwicklungsziele derer an der Macht als Volksverhetzung zu kriminalsieren und so entsprechende Verteter / innen z.B. für Wahlen nicht zuzulassen und die AfD noch mehr zu Verunglimpfen, zu schaden und zu verbieten wo es nur geht. Damit wird natürlich ach große Teile des Volkes verfolgt und Kriminalisiert. Derzeit sind das 20% mit steigender Tendenz. Zu früheren Zeiten Grundlage für eine gewaltsame Revolution. Totalitäre „Visionäre“ (mehr und mehr Diktatoren) an der Macht

Last edited 2 Tage her by Britsch
Riffelblech
2 Tage her

Warum wunderst es einen nicht mehr wenn eine sich demokratisch – im schrillsten Tone – nennende zukünftige Regierung ,die nur durch Lug und Trug an die Regierung kommen will auch noch die Informationsfreiheit abschaffen will. ? Weil sie sich nur so ,also ohne Blick hinter die Kulissen , sich für einige Zeit am politischen Schaufenster halten kann . Dann haben die – „ach so volksnahen und bürgernahen – „Politiker ihr Schäfchen im Trockenen ,können vor Lachen nicht in den Schlafanzug kommen weil der dämliche Pöbel ( ihre Sichtweise ) alles mit sich machen lässt . Widerspruch gibt es nicht nennenswert… Mehr

Juergen Waldmann
2 Tage her

Gleiches Recht für alle Zeitungen , nicht nur für Zeitungen , die der ehemaligen Ampel nahe stehen ! Das Geld sollte aus der schon vorhandenen GEZ Gebühr entnommen werden , damit alle Meinungsbilder gleich gestellt werden ! In GB werden nur 2,5 Milliarden Euro für das Fernsehen vom Staat bezahlt , die Folge ist , dass der BBC der beste Nachrichtensender in Europa ist . Mit fast 10 Mrd ist in Deutschland die Glotze überbezahlt , 2,5 Mrd reichen !

Karl Schmidt
2 Tage her

Herr Punzmann, ich schlage vor, dass wir nicht mehr von einer „Gefährdung“ der Freiheit sprechen, wenn der Schaden schon eingetreten ist: Von einer Brandgefahr zu sprechen, wenn das Haus in Flammen steht, wirkt nicht nur in diesem Zusammenhang unfreiwillig komisch. Darüber hinaus ist eine Verharmlosung der Vorgänge, die in Ihrer Formulierung leider auch liegt, völlig unangebracht. In Deutschland stirbt die Freiheit der Bürger, ihre Selbstbestimmung und Autorität über die Politik nicht mehr nur zentimeterweise.

stebu
2 Tage her

Und warum wollen sie mehr Gängelung des Souveräns? Weil sie dadurch einen einfachen demokratischen Wechsel der Politikrichtung ausschließen wollen. Und warum wollen sie das? Ganz einfach, weil sie im Selbstbedienungsladen BRD ihre Pfründe nicht verlieren wollen, koste es den Bürger was es wolle, z.B. unauskömmlich hohe Steuern. Man sieht, Ockham’s Razor funktioniert auch hier.

Schwabenwilli
2 Tage her

Scheibchenweise kappen Sie unsere Freiheit und die wenigsten machen sich Gedanken oder regen sich auf oder gehen gar auf die Straße nicht mal wählen.
Und Merz weiß das und deshalb macht er das auch und seine Lügen gehen irgendwann durch.
:Psychologie der Massen:, gibt’s sogar ein Buch darüber zu verstehen warum man so blöd ist.

H. Priess
2 Tage her

Und Honni hatte doch recht: Den Sozialismus in seinem Lauf…….!!! Nur das heute Ochs und Esel den Karren zur großen Transformation in Richtung Sozialismus ziehen. Das wird allerdings ein Sozialsmus sein, der die ehemaligen DDR Bürger mit Wehmut an ihren damaligen realexistierenden Sozialismus zurück denken lassen wird. Früher wollte ich die Begriffe Wessi – Ossi nicht gerne verwenden, heute denke ich, irgendwie müssen wir uns vom Wahnsinn, dem die Wessis verfallen sind, abgrenzen.

Britsch
2 Tage her

Das Alles zeigt und ist ein Beweis dafür was für ärmliche Figuren das sind. Nicht nur Ärmlich an realem praxisbezogenem Wissen und Fähigkeiten sondern auch karakterlich. Überheblich von sich selbst eingenommen. Wenn Jemand nicht mit Kritik umgehen kann und Diskussion, Diskurs scheut sagt das doch eine ganze Menge. Wohl keine, oder fast keine der heutigen Polit Figuren interessiert mehr wie es dem Land, dem Volk geht. Alles nur Egoisten, die nur der Eigene Posten, eigene Vorteile interessiert. Die Selbstbedienungsorgien bei Bezügen, Sonderleistungen und auch Reisen, Nutzung Flugbereitschaft z.B. sprechen doch Bände und dann eventuell noch von Umwelt und Nachhaltigkeit schwafeln.… Mehr

Last edited 2 Tage her by Britsch
Logiker
2 Tage her

zum Stand der Koalitionsverhandlungen:

„Wer im Dschungel Primzahlen sortiert, ist nicht intelligent – sondern nur
schlecht priorisiert.“

Peter Pascht
2 Tage her

Wie konnte Deutschland in den aktuellen Linksextremismus abdriften ?
„Die Patin – wie Merkel den deutschen Staat umbaut“ – Prof. Gertrud Höhler
Der „Stamokap-Marxist“ Olaf Scholz hat dann das Werk „Der Patin“ fortgesetzt,
(Quelle: „Als Olaf Scholz noch ein Stamokap-Marxist war“ )

In seinen jungen Jahren war Scholz ein Marxist und bei den ohnehin schon knalllinken Jusos der Vertreter des noch linkeren Stamokap-Flügels.

indem er eine Linksextremistin zur Innenministerin gemacht hat, die ihr Amt dazu missbraucht hat ihre Paranoia vom „Kampf gegen rechts“ zu phantasieren,
was sie auch in der Zeitschrift der „Antifa“ kundt getan hat.