Weil die deutschen Nachrichtendienste vollkommen abhängig vom Ausland sind, schließt der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer daraus, man müsse die Abhörrechte ausweiten. Läuft sich der SPD-Mann warm für die Haldenwang-Nachfolge?
Deutschland hat drei Sicherheitsdienste: als Auslandsgeheimdienst den Bundesnachrichtendienst (BND), als Inlandsgeheimdienst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Der erste Dienst untersteht dem Kanzleramt, der zweite dem Bundesinnenministerium, der dritte dem Bundesverteidigungsministerium.
Mit Ruhm bekleckern sich diese Dienste nicht immer. Außer wenn es um Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder um den „Kampf gegen Rechts“ geht. Wenn in Deutschland Gefährder, gar kurz vor einem weitgehend vorbereiteten Anschlag, aufgedeckt werden, dann oft genug erst, weil ausländische „Dienste“ Hinweise gegeben haben. Gerhard Schindler, ehemaliger Präsident des BND, fällte Anfang 2023 ein ernüchterndes Urteil: „Wir sind auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten angewiesen. Die bittere Realität ist: Wir brauchen sie, sie uns nicht!“
Auslöser: Anschlagspläne des Libyers Omar A. gegen Israel-Botschaft
Nun schlägt der im letzten Moment vereitelte Anschlag eines tatverdächtigen Libyers und mutmaßlichen IS-Anhängers namens Omar A. (28) hohe Wogen. Er plante bereits im Endstadium ein Attentat auf die israelische Botschaft in Berlin. Den Ermittlungen zufolge wollte er die Botschaft mit Schusswaffen angreifen. Vereitelt werden konnte der Anschlag aufgrund des Hinweises eines ausländischen Dienstes.
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer will deswegen die Abhörrechte der Dienste ausweiten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Die gute und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit funktioniert. Aber es zeigt auch, dass wir endlich grundsätzlich über die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur Informations- und Datenerhebung reden und Konsequenzen ziehen müssen.“ Kramer weiter: „Es kann nicht sein, dass wir auf Hinweise aus dem Ausland angewiesen sind, aber selbst unsere Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen dürfen, weil ein falsches Datenschutzverständnis uns die Hände bindet.“ Die Politik habe die Pflicht, „uns die nötigen Befugnisse und Werkzeuge zu geben, um die Bedrohung unserer offene Gesellschaft endlich besser abwehren zu können“. Denn beim nächsten Mal komme der Hinweis aus dem ausländischen Partnerdienst vielleicht zu spät.
Stephan Kramers Agieren haben wir hier auf TE regelmäßig kritisch betrachtet. Aufgrund der Erfahrungen mit Kramers „Politik“ fragt man sich nun, was Kramer als Verfassungsschützer im Schilde führt (etwa zum Abhören im „rechten“ Bereich) bzw. ob Kramer den Nachrichtendienst BND und das Verfassungsschutzamt BfV überhaupt auseinanderhalten kann.
Wenn sich der Nicht-Jurist und Sozialpädagoge Kramer (SPD) nun mit der Forderung nach mehr Abhörrechten in Szene setzt, könnte das auch damit zu tun haben, dass Bundesinnenministerin Faeser (SPD) in Kürze einen neuen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz braucht. Der seit 2018 amtierende Präsident Thomas Haldenwang (CDU) wird im Frühjahr 2025 65 Jahre alt und ist damit reif für den Ruhestand.
Der BND wird gebremst
Zum Beispiel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 eine solche Hürde. Danach ist „die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den BND an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden. (…) Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten (…). Laut BVerfG ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Abwehrrechte gemäß Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstrecken sich auch auf Ausländer im Ausland.“
Nach den oft genug gerichtlich aufgebauten Hürden gegen so manche Abschiebung von Gefährdern und Kriminellen haben wir hier wieder ein Beispiel von Rechtsprechung, die nicht im Interesse der Sicherheit Deutschlands ist.
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> Mit Ruhm bekleckern sich diese Dienste nicht immer. Außer wenn es um Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder um den „Kampf gegen Rechts“ geht.
Das sind nun mal die Prioritäten, die in ähnlichen Satrapien gleich sind – Oppositionelle First!
Den Mann sollte man sofort ins Gefängnis werfen wegen Taten gegen die freiheitliche Grundordnung. Rechtlicher Grundsatz: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Da soll nun die eigene Unfähigkeit damit entschudligt werden wofürsie die feiheitlich Grundordnung brehen wollen. Was für eine dämliche Dummheit, „mehr Abhörrechte“, „IP-Adressen langfristig speichern“, „Gesichtsabgleich“. usw. Die einstigen Kommunistischen Diktatoren rotieren vor Freude im Grab. Das sind Methoden um den ehrlichen Bürger zu überwachen, „Feind ist wer anders denkt“ Schon wieder ein politisch motivierter terroristischer Anschlag auf unsere Grundrechte. Uns davor zu schützen, also vor sich selber, ist die Aufgabe der Staatsmacht. Richtig Kriminelle können ihre Identität im… Mehr
Kurz zur Physiognomie Kramers. Mit den Ohren hört dieser Mann doch sogar im Infra- und Ultraschall alles was sich aufmacht die korrupten Staats’diener‘ zu delegitimieren. Der braucht doch nun wirklich keine Erlaubnis mehr die Fledermausohren auf besseren Empfang zu stellen.
Kramer? Ist das der Mann, für den die einst geltenden Voraussetzungen für den Posten des Verfassungsschutzchefs von der Ramelowtruppe extra zurechtgebogen wurden?
In diesem Absurdistan funktioniert beim Staat gar nichts mehr, außer die arbeitende Bevölkerung abkassieren zugunsten illegaler Einwanderer, heute bei Nius: https://www.nius.de/gesellschaft/news/geschaeftsmodell-pflegefamilie-wie-ein-syrischer-migrant-23-mit-fuenf-fluechtlingskindern-ueber-13-000-euro-vom-staat-kassiert/155ab2b6-546f-4cd2-85ce-8e60a9a5a23f