Der nächste Bayerische Landtag könnte 231 statt 180 Abgeordnete umfassen.
Eine Überschrift soll nach ungeschriebener journalistischer Regel mehr Lockruf als Inhaltsangabe sein. Gegen alle journalistische Regel steht jetzt hier schon der Schlus dieses Beitrages als verlängerte Überschrift:
Gewänne bei der Bundestagswahl die CSU wieder 45 der 46 Wahlkreise in Bayern mit 36 Prozent der mandatswirksamen Zweitstimmen, was etwa 5 Prozent auf Bundesebene sein könnten, dann hätte sie danach nur Anspruch auf 30 Mandate im Bundestag. Da sie aber 45 Direktmandate gewonnen hätte, entstünden 15 Überhangmandate. Die wiederum erforderten wegen des riesengroßen Hebels von 20 (100:5) insgesamt 300 Zusatzmandate einschließlich der 15 Überhangmandate der CSU zu den gesetzlich vorgesehenen 598 Mandaten. Im Berliner Reichstagsgebäude säßen dann 898 Mandatsträger! Fast genau auf diese Zahl (900) kommt ein „Mandatsrechner“ im Internet auf Grund der letzten Insa-Prognose für die nächste Bundestagswahl. Eine Krönungsmesse des deutschen Parteienstaates.
Das sollte auch mal beim Bundesverfassungsgericht nachgerechnet werden. Bis zur Bundestagswahl 2021 ist ja noch reichlich Zeit dafür.
Unmittelbar!
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Artikel 18 Grundgesetz
Der Autor dieses Beitrages sagte bei Tichys Einblick vor der Bundestagswahl 2017 voraus, dass auf Grund der Wahlprognosen der nächste Bundestag über 700 Abgeordnete haben könnte. Da viele andere niedrigere Zahlen in den Medien kursierten, wurde die Warnungen vor einem aufgeblähten Bundestag in der breiten Öffentlichkeit nicht ernst genommen, auch weil vereinzelte Berechnungen nicht verstanden wurden. Nach der Wahl erst einmal große Empörung über die 709 anstatt der gesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten. Dann weitgehend Funkstille zu diesem erneuten Ausufern des deutschen Parteienstaates. Dabei blieb völlig unbeachtet:
Mindestens 111 Abgeordnete des aktuellen Bundestages sind nicht unmittelbar gewählt. Und deshalb auch keine „Abgeordneten“ in des Wortes eigentlicher Bedeutung.
Der größere Teil durch die Ausgleichsmandate, der kleinere Teile durch die Fremdstimmen, die eigentlich von den Wählern für kleinere Parteien abgegeben wurden.
Wer das bisherige Wahlsystem nicht versteht, lässt sich dann damit abspeisen, dass es nur schwer oder gar nicht zu ändern ist.
Der Grund für die Unübersichtlichkeit liegt nicht zuletzt daran, dass unser Zweistimmen-Wahlrecht auf Bundesebene föderal aufgebaut ist. Es gibt für 16 Bundesländer eigene Landeslisten, nach denen die Parteien nach ihren Zweitstimmenanteilen Mandate gewinnen. Auch für die Erststimmen, die sogenannten Wahlkreisstimmen, hat jedes Bundesland gemäß seiner Bevölkerungszahl eine bestimmte Anzahl von Wahlkreisen und gleichzeitig Anspruch auf rund doppelt so viel Mandate, wie es Wahlkreise in dem jeweiligen Lande gibt.
Am Beispiel der bayerischen Landtagswahl weitergerechnet!
Viel verständlicher, weil übersichtlicher, ist es deshalb, am Beispiel einer Landtagswahl von den aktuellen Wahlprognosen für die Zweitstimmen auf die zu erwartende Größe des jeweiligen Parlaments zu schließen. Das soll am Beispiel des Bundeslandes Bayern gezeigt werden, wo bald eine Landtagswahl stattfindet und danach der Landtag mit ziemlicher Sicherheit und erstmalig auch größer als die bisherige gesetzlich festgelegte Größe von 180 Sitzen sein wird. Das Wahlergebnis in Bayern bei der Landtagswahl kann dann wie eine frühzeitige Prognose auch für die nächste Bundestagswahl gesehen werden
Das soll mit der nachfolgenden matrixartigen Tabelle anschaulich und erstmalig dargestellt werden:
Zunächst eine Erklärung der Tabelle, die zugleich eine möglichst einfache Klärung des schwierig erscheinenden Sachverhaltes ist.
- Mandatswirksame Stimmen der CSU in Prozent (Erste Spalte)
In den Wahlprognosen vorher und der Wahlberichterstattung hinterher werden die Stimmengewinne der Parteien in Prozent aufgeführt. Bayerische Besonderheit – weitgehend unbekannt – ist dabei, dass Erststimmen und Zweitstimmen für die Parteien zusammengezählt werden. Die sind aber noch nicht bestimmend für die Mandatsverteilung, denn die Stimmen für die Parteien, die an der 5%-Hürde gescheitert sind, fallen nicht, wie es gern formuliert wird, unter den Tisch, sondern werden „über dem Tisch“ den erfolgreicheren Parteien zugeschoben. Unmittelbar, wie es das Grundgesetz verlangt, ist das wirklich nicht.
Bei der Bayern-Wahl 2013 errang die CSU „nur“ 47,7 Prozent der Stimmen. Weil 14,1 Prozent der Stimmen von den Parteien, die unter fünf Prozent blieben, den anderen Parteien gutgeschrieben wurden, die darüber lagen, hatte die CSU auf einmal 55,5 Prozent mandatswirksame Stimmen. Das wirkte sich auf die Zahl der CSU-Mandate im Landtag so aus:
CSU Landtagswahl 2013
Gewonnene Mandate durch CSU-Stimmkreisgewinne 89
+ Zugeteilte Mandate durch Stimmen für andere Parteien 12
= mandatswirksame Stimmen CSU 101
Die CSU Fraktion setzt sich also seit 2013 aus 89 direkt im Stimmkreis (bayerische Wortwahl für Wahlkreis) mit Erststimmen gewählten Abgeordneten und 12 Abgeordneten zusammen, die mit Hilfe von „fremden“ Stimmen ins Parlament kamen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die 5%-Hürde verfassungsgemäß ist. Es hat – wie auch kein Verfassungsgericht eines Bundeslandes – bisher nicht darüber entschieden, ob es mit dem Grundgesetz bzw. den Landesverfassungen vereinbar ist, dass Abgeordnete mit Fremdstimmen gewählt werden können.
Das einzige diskussionswürdige Argument für das Zuschieben der Stimmen und Mandate von den „Verlierern“ zu den „Gewinnern“ ist, dass die Zahl der gesetzlich festgelegten Abgeordnetenzahl nicht unterschritten werden soll oder darf. Das ist aber praktisch hinfällig, wenn durch Zusatzmandate die Abgeordnetenzahl ohnehin wesentlich größer wird.
Die Tabelle oben links fängt mit 50% mandatswirksame Stimmen für eine Partei an, weil darüber keine Überhangmandate und damit auch keine Ausgleichsmandate entstehen können. Links unten kann die Tabelle natürlich auch bei weniger als 36 % mandatswirksamer Stimmen für die CSU enden.
- Mindestmandate für die CSU (Zweite Spalte) und andere Parteien (Dritte Spalte) auf Grund der mandatswirksamen Stimmen
Unter Mindestmandaten ist hier die Verteilung der Mandate auf die CSU und alle anderen Parteien vor Zuteilung von Überhangmandaten für die CSU und Ausgleichsmandaten für alle anderen im Parlament vertretenen Parteien zu verstehen.
2013 waren hier die „Anderen“ nur SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. 2018 ist damit zu rechnen, dass die AFD und die FDP, möglichweise auch die Linken oder die Bayernpartei dazukommen.
Gewonnene Stimmkreise (Kopfzeile)
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl mit 16 Länderlisten gibt es für sieben bayerische Regierungsbezirke (im Wahlgesetz Wahlkreise genannt) eigene Listen. Überhangmandate für die CSU und Ausgleichsmandate für die anderen Parteien können folglich in jedem Regierungsbezirk entstehen. Die obige Tabelle zeigt dann die Summe der getrennt berechneten Ergebnisse für sieben bayerische Regierungsbezirke.
Mit den gewonnenen 89 der 90 Wahlkreise in Bayern hat die CSU bei der letzten Landtagswahl 2013 fast 50 Prozent der Mandate schon allein durch Wahlkreisgewinne erreicht. Da ihr aber 55,5 Prozent der Mandate zustanden, kamen auch 12 CSU-Kandidaten von der Landesliste zum Zuge. Noch einmal:
Die 12 CSU-Abgeordneten sind weder durch persönliche Erststimmen, noch durch CSU-Stimmen (Erststimmen + Zweitstimmen), sondern durch Fremdstimmen der bayerischen Wähler für kleinere Parteien in den bayerischen Landtag gekommen.
- Sitze im Landtag (Ab vierte Spalte)
Die Zahl der Mandate für den bayerischen Landtag ergibt sich aus folgender Summe
- Mindestmandate (180)
- + Überhangmandate in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirken)
- + Ausgleichsmandate in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirken)
- = Mandate (Sitze im Landtag)
Überhangmandate entstehen rein mathematisch durch eine größere Zahl von Stimmkreis-Mandaten (oberste Zeile) für eine Partei, als ihr nach dem Gesamtstimmen-Ergebnis (Zweite Spalte) Mandate in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirken) zustehen.
Ausgleichsmandate entstehen auch rein mathematisch durch die Wiederherstellung der ursprünglichen Relationen zwischen den Parteien auf Grund des mandatswirksamen Stimmenergebnisses.
Dafür ein einfaches Rechenbeispiel auf Grund aktueller Wahlprognosen für die CSU:
Nach den jüngsten Insa-Umfragen könnte die CSU etwa 36 Prozent der Stimmen und damit etwa 39 Prozent der mandatswirksamen Stimmen erreichen. Dabei könnte sie wie beim letzen Mal 91 der 92 Wahlkreise gewinnen.
Der große Vorteil der matrixartigen Darstellung ist, dass sofort nachvollziehbar ist, wie Stimmgewinne in Prozent einerseits und Wahlkreisgewinne der CSU andererseits sich auf die Parlamentsgröße auswirken wird. Es ergibt sich jetzt auf Grund reiner Mathematik:
Bei 36 Prozent Stimmen und folglich 39 Prozent der mandatswirksamen Stimmen stehen der CSU 70 Mandate zu (39 Prozent von 180). Daraus ergeben sich 20 Überhangmandate (90 minus 70). Das sind 28,6 Prozent Mandate mehr als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Um 28,6 Prozent muss folglich die Gesamtzahl der Mandate erhöht werden, um dem Verhältniswahlrecht Geltung zu verschaffen. 128,6 Prozent von 180 gesetzlich vorgegebenen Parlamentssitzen sind 231 tatsächliche Sitze. Das ist alles von der Tabelle oben abzulesen, ohne jedes Mal rechnen zu müssen.
Jede neue Wahlprognose kann mit Hilfe der Tabelle in die Parlamentsgröße (mit leichten Abweichungen nach oben und unten durch den Wahlkreislisten-Effekt und Rundungsabweichungen) umgerechnet werden. Zum Beispiel: Jeder Prozentpunkt weniger bei den mandatswirksamen Stimmen der CSU bedeuten bei gleichbleibender Anzahl von bayerischen Stimmkreisgewinnen der CSU rund sechs Abgeordnete mehr bei den anderen Parteien.
Immer dann, wenn für eine Partei Überhangmandate – und das genauso für die CDU bei etlichen Landtagswahlen in anderen Bundesländern – entstehen, besteht diese Fraktion nur aus Stimmkreis-Gewinnern und alle anderen Fraktionen überwiegend oder ausschließlich aus Listenplatz-Gewinnern. Unrechtmäßig ist das nicht, aber sicher etwas politisch unhygienisch.
Auch bei erheblichen Stimmverlusten der CSU braucht die Anzahl der CSU-Abgeordneten nicht viel geringer zu werden. Der erdrutschartige Rückgang von 55% mandatswirksamer Stimmen 2013 auf 39 Prozent (nach den aktuellsten Prognosen 2018) führt nur zu einem Rückgang der CSU-Abgeordnetenzahl von 101 auf 90. Dieser Verlust ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass es dann keine Mandate durch Fremdstimmen für die CSU mehr gibt!
Aber: Wer als CSU-Kandidat seinen Stimmkreis nicht gewinnt, kommt auch nicht in den bayerischen Landtag. Das hat den Wahlkampf vor Ort sicher angefeuert. Das kann übrigens auch für die CDU-Kandidaten in Hessen so kommen.
Zum Schluss dieser Ausführungen zur bayerischen Wahl der Ausblick auf die nächste Bundestagswahl:
Gewänne bei der Bundestagswahl die CSU wieder 45 der 46 Wahlkreise in Bayern mit 36 Prozent der mandatswirksamen Zweitstimmen, was etwa 5 Prozent auf Bundesebene sein könnten, dann hätte sie nach dem maßgeblichen Zweitstimmenergebnis danach nur Anspruch auf 30 Mandate im Bundestag. Da sie aber 45 Direktmandate gewonnen hätte, entstünden 15 Überhangmandate. Die wiederum erforderten wegen des riesengroßen Hebels von 20 (100:5) insgesamt 300 Zusatzmandate einschließlich der 15 Überhangmandate der CSU zu den gesetzlich vorgesehenen 598 Mandaten. Im Berliner Reichstagsgebäude säßen dann 898 Mandatsträger! Fast genau auf diese Zahl (900) kommt ein „Mandatsrechner“ im Internet auf Grund der letzten Insa-Prognose für die nächste Bundestagswahl. Eine Krönungsmesse des deutschen Parteienstaates wäre das.
Das sollte auch mal beim Bundesverfassungsgericht nachgerechnet werden. Bis zur Bundestagswahl 2021 ist ja noch reichlich Zeit dafür.
Dieter Schneider brachte als selbständiger Unternehmensberater und Journalist den Information- und Beratungsdienst MARKTLÜCKE heraus. Jetzt ist sein Arbeitsschwerpunkt Wahlforschung.
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Die Sache ist eigentlich einfach. Aktuell gibt es 50% Direktmandate und theoretisch 50% Listenmandate, die dann über die Überhangmandate und Ausgleichsmandate hochgepuscht werden.
Wenn man auf ca. 40% Direktmandate, ginge, gäbe es wieder vernünftig große Parlamente. Das würde bedeuten, dass es im Bund statt 299 nur noch 240 Wahlkreise gäbe. Das würde allerdings eine riesige Umorganisation der Wahlkreise bedeuten.
ich halte das für Selbstbedienungsmentalität und Raubrittertum an der Demokratie. Da muss sich niemand wundern, wenn viel die Nase voll haben von der Berliner Republik.
Das wäre in Bonn nicht passiert
Weniger ist mehr, aber viel hilft viel.
Ueberall wird wegrationalisiert, aber in der Politik braucht man mehr Leute um weniber hinzubekommen und mehr zu erklaeren.
Es geht nicht um Demokratie. In Zeiten wo die etablierten Parteien verlieren und Abgeordnete damit ihre Existenzgrundlage müssen Wege gefunden werden diese bei Laune als Stimmvieh zu halten. Deshalb müssen die Parlamente aufgebläht werden.
Nicht alles, was Ihr Klischee vom gierigen und ansonsten nichtsnutzigen Politiker stützt, bestätigt das Klischee auch. Manchmal gibt es schlichte Rechtsfolgen aus Rechtsnormen heraus.
Wie oft soll diese Sau eigentlich noch durch’s TE-Dorf getrieben werden? Die entscheidende Frage ist, ob der Bundestag das Zweitstimmenergebnis repräsentieren soll; alles andere ist Mathematik. Hanebüchener Unsinn ist die Behauptung, die Ausgleichsmandatsträger seien nicht unmittelbar gewählt. Die unmittelbare Wahl i. S. des Grundgesetzes bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß jeder Bundestagskandidat vom Wähler direkt in’s Parlament geschickt werden kann, also keine Wahlmänner wie z. B. bei der amerikanischen Präsidentenwahl dazwischenstehen. Diese Forderung ist auch bei den Ausgleichsmandaten erfüllt – es sei denn, man sagt, daß das Abschneiden der Parteien relativ zueinander erst den Einzug des Kandidaten ermögliche.… Mehr
Letztlich kommt das ganze Unheil von der Verrechnung der Erststimmen mit den Zweitstimmen. Einerseits will man ein (mehr oder weniger) reines Verhältniswahlrecht, andererseits will man den persönlichen Bezug zu einem örtlichen Kandidaten, der den Wahlkreis gewonnen hat. Man muß sich in Deutschland halt von liebgewordenen Denkgewohnheiten trennen. In den 60er-Jahren, glaube ich, war es, daß man ein Grabenwahlrecht diskutiert hat: Erstimmen und Zweitstimmen wie bisher, aber keine Verrechnung der Direktmandate mit den Listenmandaten mehr. Die Hälfte (oder ein gewisser Teil) des Bundestags würde direkt gewählt, die andere Hälfte über Listen. Dann ist das natürlich kein Verhältniswahlrecht mehr. Für Leute, die… Mehr
Sage ich doch. Die Verrechnung von Erst- und Zweitstimmen ist solange geboten, wie das Parlament nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusammengesetzt sein muß. Das genau fordert das Bundesverfassungsgericht.
Ob die Entscheidung der Verfassungsrichter auf mathematische Unfähigkeit oder auf politisch-rechtliche Überlegung zurückgeht, mag offen bleiben; sie stellt die aktuelle Rechtsprechung dar.
Wenn es nur Direktmandate gäbe, bestünde der Bundestag ausschließlich aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und ein paar ganz wenigen Exoten anderer Parteien.
Sie unterstellen mit Ihrer Aussage, daß das Wahlverhalten trotz geänderten Wahlrechts gleich bliebe. Das ist aber nicht ausgemacht. Auch könnten sich bei einem reinen Mehrheitswahlrecht Parteien, die einander nicht ganz fernstehen, auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen, um dem, der sonst den Wahlkreis mit großer Wahrscheinlichkeit gewönne, das Mandat mit Aussicht auf Erfolg streitig machen zu können.
Wahrscheinlicher ist, daß sich die Dinge so entwickeln wie in den Ländern, die heute das Mehrheitswahlrecht haben; es läuft auf ein Zwei-Parteien-System hinaus, in dem es andere Parteien sehr schwer haben, etwas auszurichten, also wie bei Republikanern und Demokraten oder bei Tories und Labour. Liberals und UKIP hatten es ungleich schwerer aufzusteigen als neue deutsche Parteien.
Wir können mit einiger Sicherheit davon ausgehen, daß die AfD in einem Mehrheitswahlrecht bei weitem nicht so weit wäre wie heute.
Falsch. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, daß es nicht mehr als 15 Überhangmandate ohne Ausgleichsmandate geben darf. Das Gericht sagt also das genaue Gegenteil dessen, was Sie insinuieren.
Man könnte solch ein Aufblähen des Parlaments recht einfach vermeiden: Möglichkeit 1: Es gibt halt maximal soviele Direktmandate, wie es der Zweitstimmenanzahl entspricht. Überhänge gäbe es somit nicht und somit auch keine Ausgleichsmandate. Die „schwächsten“ Direktkandidaten bekommen halt kein Mandat. Möglichkeit 2; Überhänge werden länderübergreifend mit anderen Liste der Fraktionen verrechnet. Hat die Union sagen wir im Saarland 1 Überhangmandat erzielt, fällt halt in einem anderen Bundesland ein Listenplatz für die Union weg Es gibt sicher noch weitere Möglichkeiten Möglichkeit 1 hätte den „Nachteil“, daß es einige Wahlkreise ohne Direkmandat geben könnte. Halte ich aber für irrelevant – es herrscht… Mehr
Der Nationalrat ist die grosse Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit 200 Mitgliedern. Der Ständerat (kleine Kammer) ist die Vertretung der Kantone mit 46 Mitgliedern. In der Schweiz genügen 246 Mitglieder. Der Bundesrat ist die Bundesregierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Regierung der Schweiz besteht aus sieben Mitgliedern des Bundesrates. Das ist völlig ausreichend. Warum also hat Deutschland so viele Mitglieder? Kann es sein, daß die Regierung der Schweiz kompetenter ist? Dort wechselt kein Minister sein Amt wie in Deutschland. Er muß auch dafür geeignet sein. Daß in Deutschland keine Reform erfolgt, zeigt, daß eine moralische und geistige Erneuerung mehr… Mehr
Es lohnt in keinerlei Hinsicht Deutschland mit der Schweiz zu vergleichen. Da kann Deutschland nicht gewinnen! 😉
900 Abgeordnete ist einfach zuviel in Berlin.
Aber vergleichbar mit der Schweiz in Relation zu den Einwohner müsste der Bundestag 2300 Mitglieder haben ( Schweiz hat 8,3 Mio Einwohner ) 😉
Genau dieses vermaledeite System ist der Grund, aus dem keine Revolte gegen Merkel in der CDU stattgefunden hat. Solange die CDU-Bundestagsabgeordneten ihre bequemen Sinekuren behalten können, werden sie nicht aufmucken.