Wie der Staat das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aushöhlt

In Deutschland haben diverse Regierungskoalitionen mehrere Brecheisen gesetzlich implementiert, mit denen jede Regierung die Meinungsfreiheit effektiv aushebeln kann.

IMAGO

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt“ (GG Artikel 5.1). Eine wunderbares Grundrecht, das die Grundlage von Kommunikation, Kreativität, Klugheit und Demokratie ist. Wer die Meinungsfreiheit zersetzt, der legt die Axt nicht nur an die Wurzeln der Demokratie, sondern auch an die Wurzeln einer lebendigen, lernwilligen und progressiven Gesellschaft.

Allerdings haben Regierungen eine meinungsoffene Gesellschaft nicht so gerne. Sie wollen zum eigenen Machterhalt die Deutungshoheit und Kontrolle über den Diskurs in eigenen Händen halten. Logisch, dass Regierungen das Recht auf Meinungsfreiheit an allen möglichen Stellschrauben im eigenen Interesse herunterregulieren, sofern die freien Bürger sich das gefallen lassen. In Deutschland haben diverse Regierungskoalitionen mehrere Brecheisen gesetzlich implementiert, mit denen jede Regierung die Meinungsfreiheit effektiv aushebeln kann.

Da ist das „Neztwerkdurchsetzungsgesetz“ von 2017, ein Brandbeschleuniger zur Meinungsunterdrückung. Die Zensur im Internet wird darin an private Firmen ausgelagert. Durch hohe Strafandrohungen löschen gewinnorientierte Unternehmen bestimmte Inhalte lieber 1.000.000.000 mal zuviel, als einmal zu wenig. Kein Wunder, dass das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ als Vorbild für entsprechende Gesetze in autoritären Ländern dienen konnte. Am deutschen Zensurwesen können mittlerweile weltweit Diktaturen genesen.

Darüber hinaus ist es auch das deutsche Strafrecht, dass die Zensurschere in Kopf und Gesellschaft fördert:

Da ist die „Volksverhetzung“ (130 StGB). Wenn man möchte, kann man mit diesem vielfältig interpretierbaren Tatbestand jede Kritik am Islam oder an der Regierung als „Volksverhetzung“ kriminalisieren. Auch jeder noch so kleine Nazivergleich kann mit diesem Paragraph (130.3) als „Verharmlosung“ der Nazizeit zu einem Straftatbestand aufgebauscht werden. Die Willkür dieses Paragraphen zeigt sich daran, dass Rot-Grün mit Nazivergleichen („Wehret den Anfängen“, „Nie wieder ist jetzt“ usw.) und sogar Nazigleichsetzungen (Hendrik Wüst, CDU: „Die AfD ist eine Nazi-Partei“) um sich werfen kann, ohne strafrechtlich belangt zu werden, während Liberal-Konservative wegen ungleich harmloserer NS-Zeitvergleiche strafrechtlich verfolgt werden.

Da ist der Straftatbestand der „Beleidigung“ (StGB 185); grundsätzlich ein wichtiges Gesetz zum Schutze des Ansehens der Bürger in der Öffentlichkeit. Doch wenn Professor Homburg mit diesem Paragraph strafrechtlich verfolgt wird, weil er getwittert hat, dass die ehemalige Ethikratsvorsitzende „Buyx faselt“, dann wird deutlich, dass mit diesem Gummiparagraphen „Beleidigung“ das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bestimmter Menschen nach Belieben zersetzt werden kann.
Natürlich sollte jeder, der sich beleidigt fühlt, eine Anzeige auf Beleidigung stellen dürfen. Doch dann haben wir eigentlich die Staatsanwaltschaft als Filterinstanz, die dafür sorgen sollte, allgemein zu akzeptierende Verunglimpfungen wie „Buyx faselt“ herauszufiltern, damit Polizei und Rechtssystem nicht mit der Verfolgung von Mikro-Empfindlichkeiten überlastet werden.

Den Staatsanwälten kommt die wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu, Bürger vor überzogener Anzeigenwut zu schützen. Wird die Staatsanwaltschaft dieser Aufgabe nicht gerecht, so kommen auf Professor Homburg bereits bis zum möglichen Gerichtsverfahren Anwaltskosten im vierstelligen Bereich zu. Der Staatsanwalt dagegen verdient ungefährdet sein volles Gehalt finanziert durch die Steuergelder von Professor Homburg. Das ist ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen Staat(sanwaltschaft) und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes auf Kosten der Bürger. Der Staat verfügt über immense Ressourcen, wohingegen straftrechtlich Verfolgte das Nachsehen haben.

Da ist der Straftatbestand der „Feindeslisten“ (StGB 126a). Dieser Straftatbestand wurde 2021 neu eingeführt, um öffentliche Personen vor Gewaltaufrufen zu schützen. Mittlerweile gibt es Versuche, mit diesem Paragraphen Bürger zu kriminalisieren, die allgemein zugängliche Aussagen von anderen Bürgern namentlich veröffentlichen. Im Augenblick läuft ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz gegen „micliberal“. Diesem wird staatsanwaltlich vorgeworfen, auf Twitter eine Feindesliste veröffentlicht zu haben, indem er z.B. Joachim Gaucks allgemein bekanntes Zitat aufführt, das Nichtgeimpfte als „Bekloppte“ abqualifiziert. Tichys Einblick hat in seinem Buch „Der Coronakomplex“ in dem Kapitel „Hass und Hetze von höchster Stelle“ eine Zitatensammlung diskriminierender Aussagen von bekannten Persönlichkeiten veröffentlich. Falls „micliberal“ verurteilt wird, könnte das auch Folgen für das Buch „Der Coronakomplex“ mit seiner „Feindesliste“ haben.

Die Straftatbestände „Volksverhetzung“, „Beleidigung“ und „Feindeslistenerstellung“ werden zur Kettensäge in der Hand von Menschen, die es natürlich nur gut meinen, die aber de facto das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung grundlegend zerstören. Einige wenige prominente Verfolgungsfälle reichen bereits aus, um die ganze Bevölkerung zu verunsichern: „Ich muss vorsichtig sein, was ich sage, damit ich keinen Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekomme.“ Die Stichworte der Regierungswahrheit „Kampf gegen rechts“ reichen aus, um die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft auf ein bestimmtes Klientel hin zu fokussieren.
Kein Wunder, wenn in der Gesellschaft mittlerweile eine Mehrheit davon überzeugt ist, dass man öffentlich nicht mehr frei sein Meinung sagen dürfe.

Mit Strafrecht und Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird aber nicht nur Einzelpersonen vielfach ungerechterweise das Leben schwer gemacht. Die gesamte Gesellschaft leidet, wenn der freie Diskurs abgewürgt wird. Ohne freien Diskurs verhärten und vertiefen sich Vorurteile und Filterblasen. Ohne freien Diskurs gibt es keine intelektuelle Korrektur und Weiterentwicklung. Ohne freien Diskurs verliert Deutschland seine wichtigsten Ressourcen, um in Zukunft bestehen zu können: Erkenntnisfortschritt und Bildung. Es wird Zeit, dass immer mehr Bürger erkennen, dass der Staat mit der Aushöhlung der Meinungsfreiheit die Axt an die Wurzel der freiheitlich-demokratischen Lebensweise gelegt hat.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 1 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

1 Kommentar
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Andreas Meier
5 Monate her

Ist nicht die Glaubensfreiheit eine Untermenge der Meinungsfreiheit? Es ist mir egal, welches M/W/D an der Ladenkasse sitzt, denn das ist „in der Welt“. Aber darf ich, wenn ein derartiger Papagei zur Tür des Bethauses hereinkommt, noch sagen, daß dieses eine geschlossene Gesellschaft ist und Homosexualität Praktizierende ein Greuel vor Gott sind und nicht an einer Versammlung der Heiligen teilnehmen dürfen? Es wird mir befohlen, eine fremde Meinung über das Geschlecht zu wiederholen und mit Ritualen zu unterlegen, die meinem Glauben widerspricht. Das hat ähnliche Qualität wie die Kaiser-Anbetung der Antike. Daß die Herrschenden bauchgepinselt werden wollen, das ist historisch… Mehr

Last edited 5 Monate her by Andreas Meier