Die „Evangelische Verlagsanstalt“ aus Leipzig hat im Juli 2023 ein Buch zu einem heiklen Thema herausgegeben: „Angst, Politik, Zivilcourage: Rückschau auf die Corona-Krise“. Im November ist die weitere Auslieferung des Buches mit sofortiger Wirkung gestoppt worden.
Die „Evangelische Verlagsanstalt“ aus Leipzig (11 Mitarbeiter) hat im Juli 2023 ein Buch zu einem heiklen Thema herausgegeben: „Angst, Politik, Zivilcourage: Rückschau auf die Corona-Krise“. Darin hinterfragen mehr oder weniger bekannte kirchennahe Intellektuelle die politische Pandemieerzählung und deren mediale und kirchliche Befeuerung. Der Sammelband mit 17 Referaten und einer Predigt enthält aufregende Gedankengänge wie zum Beispiel dieses Zitat: „Wenn ich in Deutschland einen Staatsstreich machen wollte, dann würde ich eine Corona-Pandemie erfinden“ (Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht).
Jetzt im November ist die weitere Auslieferung des Buches mit sofortiger Wirkung gestoppt worden. Die Gesellschafter der Evangelischen Verlagsanstalt, die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“ und das zur EKD gehörende „Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik“, haben die Reißleine gezogen. „Wir sind froh, in diesem Punkt nach eingehenden Beratungen mit der Geschäftsführung der Evangelischen Verlagsanstalt übereinzustimmen.“ Wie wunderbar gefügig abhängige Tochtergesellschaften in evangelischer Freiheit sein können.
Das „Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik“ erläuterte seine Bücherverbannung in einer Presseerklärung am 8. November: „Dieser einmalige Schritt“ in der mehr als 50-jährigen Geschichte evangelischer Publizistik sei „unverzichtbar“, da das Buch Passagen enthalte, „die keinen Zweifel lassen, dass sie weder mit den publizistischen Standards der evangelischen Publizistik vereinbar, noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.“ Der Sammelband habe mit seiner „Menschenfeindlichkeit“ und „Demokratieverachtung“ und mit seinem „Antisemitismus“ eindeutig markierte „Rote Linien“ überschritten.
Und so endet die Presseerklärung mit dem niederschmetternden Urteil: „Das Buch ‚Angst, Politik, Zivilcourage’ war ein gravierender Fehler, den wir zutiefst bedauern. Wir werden daraus lernen.“ Mit dem letzten Satz wird wohl gemeint sein, dass man in Zukunft bereits im Vorfeld einer Buchveröffentlichung die Schraube der Zensur anziehen werde.
Wenn die Demokratiefeindlichkeit dieses Buches „keinen Zweifel“ lässt, warum hat die Evangelische Verlagsanstalt dieses Buch dann überhaupt herausgegeben und vier Monate lang verkaufen können?
Wenn dieses Buch ein „gravierender Fehler“ war, warum hält dann der Leipziger Theologieprofessor Rochus Leonhardt das Buch in seiner Rezensionsüberschrift nicht nur für salonfähig, sondern sogar für „Absolut salonpflichtig!“? Da mag man einwenden, dass der Professor befangen sei, weil er selber ein Referat zu diesem Sammelband beigetragen hat. Aber auch der nicht am Buch beteiligte Professor Harald Walach lobt das Buch in seiner Rezension als „das klarste und verbindlichste“ Coronabuch, das er bis jetzt gelesen habe.
Die kirchlichen Zensoren inszenieren sich als die demokratischen Hüter der „Roten Linien“. Doch wo waren diese selbsternannten Rote-Linien-Wächter, als Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich proklamiert hat, dass es im Kampf gegen Corona keine „Rote Linie“ mehr gäbe? Da ging die „Zivilcourage“, um in der Sprache des zensierten Buches zu bleiben, nicht von den EKD-Oberen und ihren Presseorganen aus, sondern von einer Vielzahl von Bürgern, die dafür erhebliche individuelle Nachteile in Kauf nahmen und die auch von der offiziellen Kirche verachtet wurden.
Die evangelische Kirche ist in Deutschland eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Diese Rechtsstellung bringt erhebliche finanzielle und gesellschaftliche Privilegien mit sich. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf die EKD anders als andere Medienunternehmen ihren Tochtergesellschaften in politischen Dingen keine gesinnungspolitischen Vorgaben machen, die das Spielfeld des Grundgesetzes einengen. Die EKD als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann halt nicht wie der Springer-Verlag ein Tendenzbetrieb sein, der sich politisch einseitig aufstellt. Es spielt also keine Rolle, ob das Buch „Angst, Politik, Zivilcourage“ die roten Linien aller EKD-Funktionäre oder fast aller Theologieprofessoren in Deutschland übertreten hat. Nur eine stichhaltige und rechtssichere Beweisführung, dass das Buch wirklich grundgesetzwidrig ist, sollte es einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlauben, politische Zensur in den eigenen Reihen auszuüben.
Machen wir die Probe aufs Exempel und schauen uns die beiden Stellen des Buches an, die in der Presseerklärung der EKD-Zensoren als „völlig unakzeptabel“ gebrandmarkt werden:
Da ist zum einen die Passage in dem Referat „Angst und Auflage“, die rechtsextremistisch sei:
„Die Corona-Welle war ein idealer Nachrichten-Hype (…) Gleichzeitig (…) ist die regierungsamtliche Corona-Politik mit ihren zahlreichen Auflagen und gesellschaftlichen Beschränkungen flächendeckend von den Medien propagiert worden. Die Journalisten wurden so zu Handlangern der Herrschenden (…) Es gibt inzwischen eine kämpferische Gegenöffentlichkeit – u.a. Die Tagespost, Tumult, Die Junge Freiheit, Sezession, Cato, Tichys Einblick, die auch Verlage wie Manuscriptum oder Antaios einschließt. Oder alternative Portale wie Die Achse des Guten, Rubikon, Multipolar, Uncut News, Zeitzeichen, businessinsider, die Blogs von Vera Lengsfeld, Matthias Matussek, Henry M. Broder, Alexander Wendt u.v.a.m. Gegen einen Block der Autoritären brauche es einen Block der Antiautoritären (…) In jedem Fall ist es ratsam, seine Meinungen aus vielen Quellen zu beziehen, um nicht zum Spielball unserer Auflagen-Junkies und Moralapostel zu werden.“
Nach der Meinung der EKD-Zensoren werden hier die Hauptstrom-Medien delegitimiert und stattdessen einige gesichert rechtsextremistische und antisemitisch verschwörungstheoretische Portale hofiert. Ein durchaus ernstzunehmender Einwand, der allerdings eine aufwendige argumentative Unterfütterung bräuchte: In welchem Artikel ist welches der genannten Portale wie häufig und wie stark antisemitisch, verschwörungstheoretisch oder rechtsextremistisch? Und was ist, wenn es in den Hauptstrommedien antisemistische, verschwörungstheoretische und coronaextremistische Artikel oder Passagen gibt, darf man diese dann auch nicht mehr in einem kirchlichen Sammelband aufzählen und empfehlen?
Doch gerade wo der demokratische pluralistische Meinungsstreit beginnt, da hören die EKD-Zensoren bereits auf. Die Meinungsunterdrücker schlagen stattdessen wild mit Begriffen um sich, die in unserer Gesellschaft wenig definiert herumwabern und moralistisch enorm unter Druck setzen: „Menschenfeindlich“, „demokratiefeindlich“, „rechtsextremistisch“, „verschwörungstheoretisch“ und „antisemitisch“. Diese modischen Containerbegriffe mit ihrer vagen Unbestimmtheit bekommen als Keulen gegen Unliebsame fast schon mystisch-mythische Heiligkeits-Tabu-Qualität. Damit kann die Mehrheit jeden Andersdenkenden ohne großen argumentativen Aufwand zum Ketzer erklären. So bestätigen die EKD-Zensoren ungewollt die Kernthese des von ihnen kritierten Refererats „Angst und Auflage“: Wir brauchen eine antiautoritäre Gegenöffentlichkeit gegen den autoritären Hauptstrom, dem die Totschlagwörter und die Zensur näher liegen als die Argumentation.
Die zweite provozierende Passage des Buches, die in der Presseerklärung der Kirchenzensoren als hinreichende Begründung für die Bücherverbannung genannt wird, stammt ebenfalls aus dem Kapitel „Angst und Auflage“. Ich zitiere diese skandalisierte Stelle mit Kontext:
„Irgendwie sind wir als ehemalige, allerdings eher kleinformatige Kolonialisten verpflichtet, all den korrupten Regierungen in Afrika und Lateinamerika finanziell unter die Arme zu greifen, um uns ein bisschen besser zu fühlen. Nebenbei soll die hochmoralische Bundesrepublik an immer mehr Länder Reparationen für lange zurückliegende Kriegszerstörungen bezahlen. Das schlechte Gewissen lässt sich nämlich auch anzapfen. Wie das geht, haben uns die Erben der israelischen Opfer der Olympischen Spiele von München 1972 perfekt vorgeführt. Aber schon stehen andere Länder schlange.“
Vielleicht ist es erwähnenswert, dass der Vortrag „Angst und Auflage“ im Jahr 2022 gehalten wurde, als das 50-jährige Jubiläum der Münchener Olympischen Sommerspiele begangen wurde. In dem Jubliäumsjahr gelang es dem Anwalt Gerhart Baum (FDP) für seine israelischen Olympia-Terroropfer-Angehörigen-Mandanten eine Entschädigungszahlung über 28 Millionen Euro vom Bund, dem Land Bayern und der Stadt München auszuhandeln, damit die Gedenkfeierlichkeiten in würdiger Form in Anwesenheit der Hinterbliebenen stattfinden konnten.
Nach der Meinung der EKD-Zensoren geht es in der oben zitierten Buchpassage um „eine zutiefst antisemitische Aussage, in der die Angehörigen der Opfer der Terroranschläge bei den Olympischen Spielen 1972 auf menschenverachtende Weise diffamiert werden“. Ein durchaus ernstzunehmender Einwand, dem ich viel abgewinnen kann. Und doch drängen sich auch hier Fragen auf, die in einer echten Demokratie diskutiert werden müssen:
- Kann man diese Passage überhaupt als „antisemitisch“ bezeichnen, weil es dem Kontext nach gerade nicht um eine Abwertung der Juden geht, sondern um die weltweit bei allen Nationen verbreitete verständliche Neigung, das deutsche schlechte Gewissen finanziell anzuzapfen?
- Kann diese Passage zu einer Nichtung des gesamten Sammelbandes führen, in dem durchgehend ein Israel wertschätzender Geist weht? So wird etwa in der Predigt des Buches betont, dass die wunderbare Verheißung Gottes „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein“ (Jesaja 43) an erster Stelle dem Volk Israel gilt.
- Wenn nach Meinung der EKD-Zensoren diese Passage schon „zutiefst antisemitisch“ ist, wie bezeichnen die EKD-Zensoren dann den Demonstrations-Schlachtruf „Hamas, Hamas – Juden ins Gas“, welche Menschen auf deutschen Strassen skandieren, die von EKD-Schlepperschiffen ins Land geholt wurden?
Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass andere Meinungen nicht autoritär wegzensiert werden. Demokratie kommt nicht umhin, in mühsamen „Diskussionsorgien“ (Angela Merkel) um die politische Wahrheit zu ringen. Leichter ist Demokratie nicht zu haben. Alles andere ist demokratiefeindlich, selbst wenn es mit kirchlichem Heiligenschein unter der verlogenen Maske der Demokratiefreundlichkeit daherkommt.
Gegen unausgegorene Machtausübung durch Zensur hilft nur eins: Eine kämpferische Gegenöffentlichkeit. Gegen den Block der Autoritären braucht es eine starke Bewegung der Antiautoritären. Es würde mich darum freuen, wenn es den Antiautoritären gelingen würde, eine Neuherausgabe des Sammelbandes in liberalerer Trägerschaft hinzubekommen. Diese Neuherausgabe würde die anregenden und aufregenden Inhalte des Sammelbandes wieder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Zudem wäre eine baldige Neuherausgabe per se ein Anti-Zensur-Freiheitsdenkmal und ein bürgerliches Bekenntnis gegen eine EKD, die meint, sich als politische Gesinnungsdiktatur aufspielen zu müssen.
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In einem oder über einen Verlag gibt es immer jemand, der etwas zu bestimmen hat. Er hat das Recht dazu. Was wäre Freiheit ohne dieses Recht?
Das Buch oder etwas Vergleichbares kann woanders veröffentlicht werden.
Bleibt allerdings festzuhalten, dass die ev. Kirche etwas unter den Teppich kehren möchte. Das schadet wieder einmal mehr der Glaubwürdigkeit der Institution, die so sehr auf Glauben angewiesen ist.
Wenn die Instanz, die etwas ÜBER einem Verlag zu sagen hat, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dann sollte diese Instanz nicht grundgesetzkonforme Bücher zensieren, wenn sie nicht ihren privilegierten Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts selber delegitimieren möchte.
Das halte ich rechtslogisch nicht für richtig. Öffentlich-rechtliche Körperschaft bedingt nicht, dass sie sich alles zu eigen machen bzw. veröffentichen muss, was das Grundgesetz erlaubt. Sie darf allerdings nichts tun, was das Grundgesetz verbietet.
Aus Ihrer Interpretation der Grundgesetzformel, würde sich ergeben, dass der Verlag jedes grundgesetzkonforme Buch veröffentlichen muss, wenn es jemand dem Verlag anträgt. Das ist weder gesetzlich noch nach ethischen Gesichtspunkten forderbar.
Zum Beispiel müsste die Kirche manche Bücher des heutigen Zeitgeistes wegen (eigentlicher) kirchlicher Standards nicht zwingend veröffentlichen, obwohl der Inhalt grundgesetzkonform ist.
Ergänzung: Auch der Begriff „Zensur“ ist hier falsch. Ein Verlag kann gar nicht zensieren, denn es besteht weiterhin das Veröffentlichungsrecht für denselben Stoff, der übrigens schon vorher in Form der Referate etlicher Persönlichkeiten öffentlich war und bleibt. Ein anderer Verlag könnte den Stoff nach Vereinbarung mit den Urhebern übernehmen oder eine Privatperson einen Verlag gründen. Zensieren könnte nur der Staat. Aber das ist grundgesetzlich verboten gemäß Grundgesetz Art. 5.1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit… Mehr
Ein Verlag bringt ein Buch heraus und verkauft es vier Monate lang. Dann kommt die Muttergesellschaft und interveniert und nimmt das Buch vom Markt. – Warum sollte man das nicht „Zensur“ nennen dürfen? „Zensur“ ist die Kontrolle von Inhalten; dabei werden nur bestimmte Inhalte erlaubt. Bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sollte die Zensur IN POLITISCHEN FRAGEN – und darum handelt es sich in den strittigen Punkten bei diesem Buch – allein nach den Kriterien des GG geschehen. – Warum sollte eine Gesamtgesellschaft einer bestimmten Institution den privilegierten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zubilligen, wenn diese Institution nicht die… Mehr
Natürlich sind die Kirchen in religiösen Fragen ein Tendenzbetrieb und sollten nicht für jeden Impuls des Zeitgeistes offen sein. Aber IN POLITISCHEN FRAGEN – und darum geht es hier bei dieser Zensur – sollte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einzig dem Grundgesetz verpflichtet sein. – Ansonsten würden religiöse Gemeinschaften die Priviliegien der Körperschaft des öffentlichen Rechts für sich in Anspruch nehmen, um dann mit diesen gesamtgesellschaftlichen Privilegien politische Partikularinteressen zu verfolgen. Damit ziehen die kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht nur innerkirchlich Ärger auf sich; auch außerkirchlich werden die Gegner dieser Partikularinteressen mit guten politischen Gründen die Beschneidung der kirchlichen… Mehr
Nichtkirchliche Verlage sind freier in der innergrundgesetzlichen politischen Meinungsrichtung, weil sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.
Lieber Herr Zorn, Sie billigen Ihrer politischen Meinung m.E. zu viel Gesetzlichkeit zu. Werfen wir einen Blick aufs Grundsätzliche. Es gibt folgende Kategorien von Gesetzen: • Verbote • Gebote • Erlaubnisse (explizite oder implizite durch Nichterfassung eines Gegenstands) Sie sollten sich auch entscheiden, ob Sie in einem gesetzlichen Kontext, den Sie selber herstellen, entweder die gesetzliche Definition von „Zensur“ oder Ihre Meinung konsistent verwenden. Sollten Sie Ihre Meinung vorziehen, können Sie nicht mit dem Grundgesetz argumentieren. Was Sie schreiben und mehrfach an verschiedenen Stellen wiederholt haben, ist nicht anderes als aus einer Erlaubnis ein Gebot herbeizudefinieren. Damit wollen Sie der… Mehr
Das Erscheinen des Buches „Angst, Politik, Zivilcourage: Rückschau auf die Corona-Krise“ hatte ich als einen ersten richtigen, guten und notwendigen Schritt bei der Aufarbeitung der dunklen Corona-Zeiten durch die evangelische Kirche angesehen und auch gewürdigt. Mit dessen Auslieferungsstopp wird dieser Schritt nun mehr als nur zurückgenommen. Die Verbannung des Buches unter Zuhilfenahme des Propagandainstruments Nummer 1 der letzten Jahre, nämlich der Etikettierung als „rechtsextremistisch“ und „antisemitisch“, und dessen unreflektierte Anwendung auf einzelne Passagen kommt einem (vorläufigen) finalen Urteilsspruch zu „Corona“ gleich und wirkt wie eine Art „Heiligsprechung“ der Maßnahmen und „Exkommunizierung“ der Kritiker. Für mich ist es unfassbar, wie sich… Mehr
Als ich vor einer Stunde das Buch kaufen wollte, war es bei Amazon, Booklocker, Ebay nicht verfügbar. Mein Ehrgeiz erwachte und ich suchte intensiver.
Dabei stieß ich auf ein E-Book-Angebot siehe Link
https://www.weltbild.de/artikel/ebook/angst-politik-zivilcourage-georgiana-bd-8_41635019-1
Da wird der rein elektronische Download als „Leider schon ausverkauft“ geführt.
Meines Wissens nach die erste Download-Verbrennung.
Das muß ja ein gehöriges Theater gegeben haben
Antwort an „Fragen hilft“: Manchmal helfen keine Fragen mehr, weil das Gegenüber selbst Download keine Antworten mehr zulässt. – Danke für Ihre erstaunlichen Rechercheergebnisse für den Zustand der evangelischen Freiheit 🙂
Wollte eben das Buch bestellen/kaufen. Negativ bei Amazon. Booklocker und Ebay. Da hat gleich jemand die Kanäle verstopft.
Der Sammlerwert der bisher verkauften Bücher wird hochschnellen.
Dies ist eine interessante Gelegenheit um mitzukriegen, was der „einfache“ Gläubige zu seinem eigenen Schutz nicht wissen sollte.
Mit Genugtuung verzeichne ich meine 4 Jahrzehnte Amtskirchen-Abstinenz.
Danke, Herr Zorn für Ihre Offenbarung.
4 Jahrzehnte Amtskirchen-Abstinenz.4 Jahrzehnte Amtskirchen-Abstinenz.
…. das kann ich noch topppen mit einigen Jahren obendrauf und bin froh darüber. Das GlaubensGangsterPack kassiert ohnehin noch Steuergelder in Mio-Höhe von uns,
Ich bin im religiösen Ort Hermannsburg/Nds. geboren. Von da zog man aus, um den Neeeescher in Afrika auf den rechten Glaubensweg zu transferieren. Auf dem Rückweg brachten einige „Wissenschaftler“ein paar afrikanische Menschen mit, um sie im Menschenzoo der Hagenbecks in HH auszustellen. Aufgearbeitet wurde da bis heute nicht.
“Gegen unausgegorene Machtausübung durch Zensur hilft nur eins: Eine kämpferische Gegenöffentlichkeit.” Danke Tichys Einblick, dass sie eine wunderbare Plattform für diese kämpferische Gegenöffentlichkeit sind.❤️
„dass sie weder mit den publizistischen Standards der evangelischen Publizistik vereinbar, noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.“ Über die Meinungsfreihit und deren Verletzung entscheidet das BVerfGE. Die Verletzung der Meinungsfreiheit anzuführen, überschreitet die Befugnisse, die der Verlag hat. Nachträglich evangelische publizistische Standards als verletzt zu beanstanden, ist ohne ausführliche Begründung nicht mehr als eine Behauptung. Und zusammen mit dem Buch sollten dann die im Verlag Verantwortlichen zumindest abgemahnt werden. Bei einer so drastischen Maßnahme wie dem Stoppen weiterer Auslieferungen des Buches mit sofortiger Wirkung, sollten m. E. die Verantwortlichen sofort entlassen werden können. Welche Möglichkeiten zu klagen, stehen den Autoren… Mehr
Der Verlag hat das wohl nur auf Druck der Gesellschafter gemacht. Deshalb richtet sich mein „Zorn“ nicht gegen den Verlag, sondern gegen die Gesellschafter, in erster Linie gegen den EKD-Mehrheitsgesellschafter. Der Verlag war so mutig, den Sammelband herauszubringen. Der Verlag hat bei mir Pluspunkte gesammelt.
Wieder einmal ein „Wort zum Sonntag“, das mich tief durchatmen ließ. Ganz herzlichen Dank, Herr Zorn. Immer mehr bin ich froh, dass wir diesen „Verein“ schon lange verlassen haben. Seit dem suchen wir nach einem Gottesdienst, der den Namen verdient hat und nicht als „Grüner Parteitag“ daherkommt.
Dabei haben wir uns beide aus übezeugung konfirmieren und später kirchlich trauen lassen. Was die ev. kirche in den letzten Jahren den Gläubigen geboten und unter Corona verbrochen hat, ist schon schier unglaublich.
Aber noch unglaublicher finde ich, dass es nur so wenige sind, die das erkennen und ebenfalls austreten?
Sie messen die EKD an Maßstäben die dort längst überholt sind. Das ist eine Vorfeldorganisation der Grünen. Eine Partei mit totalitärer Agenda in einer Regierung mit einem Kanzler der wie sie ein problematischen Verhältnis zu unserer Verfassung hat. Es ist die „Stolpe EKD“. Stolpe? Sie wissen schon: der Stasimitarbeiter in leitender kirchlicher und später auch bundespolitischer Funktion.
Die EKD hat nur vier echte Maßstäbe, an denen sie gemessen werden muss: Jesus Chtistus, die Heilige Schrift, die ev. Bekenntnisschriften, das Grundgesetz. Als ev. Pfarrer bin ich diesen 4 Maßstäben verpflichtet. Alle vier Maßstäbe sprechen gegen die Zensur dieses Sammelbandes.
Was hat das mit Zensur zu tun? Das ist m.E. allenfalls ein Kommunikations-Fauxpas. Ist ein Verlag verpflichtet, Alles zu veröffentlichen? Oder besitzt er die Freiheit darüber zu entscheiden, was er veröffentlichen will? Diese Pfeifen hätten einfach gar nichts tun müssen. Kein Nachdruck, keine Nachlieferung, keine Listung im Katalog. Aber nein! Sie mußten ja ihrer Linientreue zum woken Zeitgeist Ausdruck verleihen. „Wir haben verstanden“. Hier unterstelle ich, woke Leser „beschwerten“ sich bei der „Muttergesellschaft“. Woraufhin diese erstmals den Inhalt des Buches zur Kenntnis nahm. Und sich dem Urteil der woken Denunzianten anschloß. Wenn, dann kann ich dieses Vorgehen, dieses Einknicken, dem… Mehr
Gedruckte Bücher nicht mehr ausliefern dürfen – das ist Zensur. Dass sich die Kirche mit Zensur ein Eigentor schießt und auch wie es dazu gekommen ist, haben Sie gut beschrieben.
Gedruckte Bücher nicht mehr ausliefern WOLLEN, das ist keine Zensur.
Der Eigentümer des Werkes hat sich von seinen Besitzern dazu bringen lassen, es nicht mehr verbreiten zu wollen.Verboten wurde da wohl direkt nichts, die Wirkung mag gleich sin, der Begriff ist es nicht.
Sie mögen recht haben: dann muss man mein „Zensur“ in Richtung „de-facto-Zensur“ verstehen, weil es de facto Zensur ist.
Für mich bliebe die grundsätzliche Frage, warum kirchliche Verlage und Gesellschafter politische Meinungsverengung WOLLEN würden, obwohl sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts in politischen Dingen dem weiten Horizont des Grundgesetzes verpflichtet sind.
Kann ein Verlag wirklich WOLLEN, wenn der Mehrheitsgesellschaft mit „sanfter“ und „evangelisch-freier-liebevoller“ Pistole hinter einem steht?
Blitzartiger erster Gedanke:
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Herr Zorn, die erste Passage ist ein sehr schöner Einkaufszettel. Stecke ich mir in die Brieftasche für Interessenten, die fragend erwachen.