Donald Trump muss womöglich nach Verlassen des Weißen Hauses vor Gericht. 30 Verfahren gegen ihn sind in die Wege geleitet. In einem davon spielt auch die Deutsche Bank eine zwielichtige Hauptrolle.
Die New York Times gehört nicht gerade zu den Freunden des vermutlich scheidenden US-Präsidenten Donald Trump. Ein Verhältnis, das auf Gegenseitigkeit basiert. So darf es nicht wundern, dass die NYT nun exemplarisch auflistet, was nicht nur in New York ohnehin schon die Spatzen von den Dächern pfiffen: Muss Trump das Weiße Haus verlassen, könnte es geschehen, dass er die kommenden Jahre damit beschäftigt ist, vor Gericht um seine persönliche Freiheit zu kämpfen.
30 mögliche Verfahren sind es, die die NYT auflistet. Zwölf der Untersuchungen, die vor Gericht anhängig werden könnten, hat der Kongress auf den Weg gebracht. Zehn Untersuchungen laufen durch Bundesbehörden, acht Verfahren in einzelnen Bundesstaaten. Da geht es um Behinderung der Justiz, die mögliche Anhängigkeit Trumps von der Einflussnahme fremder Mächte, Missbrauch der offiziellen Email-Accounts des Weißen Hauses. Manches davon scheint eher einem politischen Rachegelüst zu entwachsen, als dass es tatsächlich den dann Ex-Präsidenten ernsthaft in Bedrängnis bringen könnte – und manches verpufft vielleicht auch, wenn Joe Biden im Amt ist und kein Interesse daran spüren sollte, schmutzige Wäsche von gestern zu waschen.
Das allerdings trifft nicht auf alle potentiellen Anklagen zu. Deutlich unangenehmer könnten Untersuchungen sein, die klären sollen, ob Trumps Steuererklärungen über einen Zeitraum von sechs Jahren korrekt waren. Dahinter stehen der Verdacht auf Bilanzfälschung, Unterschlagung – und damit am Ende Steuerbetrug. Das ist etwas, bei dem die US-Finanzbehörden wenig Spaß verstehen.
Unmittelbar damit in Zusammenhang steht der Vorwurf der Geldwäsche. Hier aus deutscher Sicht besonders delikat: Die Deutsche Bank AG gilt als Trumps wichtigster Kreditgeber. Mit wie viel Millionen Trump bei den Frankfurter Bankern in der Kreide steht, ist nicht bekannt. Die Rede ist von aktuell mindestens 100 Millionen.
Verbürgt ist ein erster Kredit über 425 Millionen Dollar im Jahr 1998 – zu einem Zeitpunkt, als sich andere Banken bereits aus der Kreditierung des Immobilien-Spekulanten zurückgezogen hatten, weil sein Spielbankprojekt in Atlantic City als gescheitert galt. Im Jahr 2005 erhielt Trump einen Kredit über 640 Millionen Dollar. Beide Kredite liefen über die Immobilienabteilung.
Drei Jahre später – das weltweite Finanzsystem hatte gerade den heftigsten Crash des jungen Jahrhunderts hingelegt – forderte die Bank den noch nicht bedienten Restkredit zurück. Abbezahlt war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Hälfte. Doch statt zu zahlen, verklagte Trump nun die Deutsche Bank wegen angeblicher Mitschuld am Crash. Er verlangte 3 Milliarden Dollar Schadenersatz. Die Bank forderte im Gegenzug 40 Millionen aus Trumps Privatvermögen. Ein Vergleich gab einerseits der Bank recht, gewährte Trump aber eine Zweijahresfrist, um den Betrag zu zahlen. Das tat er dann auch – mit einem Kredit, den er sich von der Abteilung für Privatvermögen der Bank holte.
Auch ist völlig offen, in welchem Umfang die Bank in den USA für eine mögliche Mitwirkung am vermuteten Steuerbetrug des Noch-Präsidenten in die Verantwortung gezogen wird. Um welche Höhen es selbst bei privatrechtlichen Klagen gehen kann, wissen mittlerweile nicht nur die Volkswagen AG und die Bayer AG, welche für die Sünden der teuer erkauften Monsanto zahlen muss.
Doch selbst, wenn die Frankfurter gegenüber den US-Behörden mit einem blauen Auge davon kommen sollten – ob sie jemals auch nur einen einzigen Cent aus dem angeblichen Trump-Vermögen sehen, ist mehr als fraglich. Sollte die Staatsanwaltschaft einen berechtigten Verdacht des Steuerbetrugs belegen können, wird sie vor allen anderen sich den Zugriff auf Trumps Immobilien sichern. Die privaten Kredite, die auf Trump laufen, stehen dann erst ganz hinten. Deren Stand hatte Trump selbst 2017 mit 315 Millionen Dollar angegeben. Den größten Teil davon soll nach wie vor die Deutsche Bank gestellt haben.
Kein Wunder also, dass in den Reihen der Deutschen Bank nun Hektik ausgebrochen ist. Offenbar sorgt sich die Chefetage, dass bei einem Trump, der vor US-Gerichten angeklagt und wegen Steuerbetrugs verurteilt wird, kaum noch etwas zu holen sein wird. Gut vorstellbar, dass da demnächst eine neunstellige Dollarsumme abgeschrieben werden muss. Doch mit solchen Verlusten hat die Deutsche Bank bereits einige Erfahrungen. Wie sagte der damalige Deutsche Bank-Chef Hilmar Kopper, als 1994 die Schneeball-Geschäfte des Leipziger Immobilien-Jongleurs Jürgen Schneider platzten, der damals mit 1,4 Milliarden DM bei der Deutschen Bank in der Kreide stand? „Es handelt sich auch nicht um viel Geld. Wir schätzen, dass ein Betrag dabei zur Debatte steht, der ganz deutlich unter 50 Millionen Mark liegt. Wir reden hier eigentlich von Peanuts.“
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Kompliment für die interessante Zusammenstellung, die bei den gegebenen Unvollständigkeiten bei den verfügbaren Informationen nicht einfach ist. Zu den Peanuts von Herrn Kopper ist meine Erinnerung, dass er dies auf die Forderungen einer größeren Zahl von der gewerblichen Lieferanten für die Schneider-Immobilien bezog, für die der Forderungsausfall u.U. existentiell und keineswegs Kleingeld waren. Kopper war diesbezüglich wohl etwas abgehoben. Aktuelle Spekulationen aus den USA scheinen auch dahingehend zu laufen, dass Trump bei der Transition auf Obstruktion spielt, um Biden möglichst viel Schutz vor Strafverfolgung abzuhandeln. Eine noch wüstere Spekulation geht dahin, dass Trump kurzfristig zugunsten Mike Pence zurücktritt ( sich… Mehr
Jo mai. Dafür hat er der amerikan. Mittel- u. „Drunter“-Klasse Steuern gespart. Das Leben ist halt kein Zuckerschlecken.
Herrn Scholz hat plötzliche Amnesie überkommen, als er im Bundestag zu Wirecard befragt wurde. In Deutschland ist so ein Skandal offenbar leichter runter zu spielen als irgendwo sonst.
Ob die US Behörden auch so locker drauf sind, ist tatsächlich eine spannende Frage.
Danke für interessante Fakten Herr Spahn!
Bitte lieber Herr Spahn, bitte jetzt nicht wieder solche Schauergeschichten. Hätte, sollte, würde, könnte. Ich hab noch nicht mal meine Trauerbinde abgestaubt und Sie versuchen mich jetzt auch noch „aufzumuntern“. Wie heißt es so schön: „Sonst gerne“.
Jetzt schreien die Demokraten „haltet den Dieb“ . Nur wo sind die Gerichte, wenn es um die Expräsidenten und deren Stellvertreter geht.
Ich verliere immer mehr das Vertrauen, hier umseitig informiert zu werden.
Wieso? Auch Konjunktivartikel wie dieser gehören zu umfassender Information.
Fakt ist eben, daß Trump, sollte er Immunität verlieren, sich den Verfahren wird stellen müssen. Was auch immer dabei dann herauskommt.
Wir ändern am Ausgang der Wahl ohnehin nichts.
Aber natürlich würden mich auch Artikel zu Verstrickungen des Herausforderers freuen. Nicht mit Klopapier sollte man sich eindecken, sondern mit Pop-Corn – ganz großes Kino da in Übersee.