Seehofer plant neuen Radikalenerlass – und niemand regt sich auf

Damals wurde aus dem „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“ schnell die irreleitende Floskel vom „Berufsverbot“ - heute schweigt alles.

Tobias Schwarz/AFP/GettyImages

Manche Dinge sind erstaunlich. Jüngst geisterte eine Meldung aus dem Hause des Bundesministers des Innern durch die Gazetten, deren eigentliche Brisanz kaum jemand wahrzunehmen schien. Horst Seehofer, so war zu hören, habe hausintern den Auftrag gegeben festzustellen, ob das Beamtenverhältnis mit politischer Tätigkeit in Parteien zu vereinbaren sei – und insbesondere zu prüfen, ob politisch extreme Positionen die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst zuließen. Die Meldung erschien hier und dort – und verpuffte. Auf den Presseseiten des Ministeriums findet sich dazu – nichts. Da jedoch ein bei Fehlmeldungen übliches Dementi unterblieb, dürfen wir unterstellen: Es ist so.

Die Unvereinbarkeit von Staatsamt und Abgeordnetentätigkeit

Diese Idee scheint nicht neu – und sie hatte in der Vergangenheit  zur Folge, dass in dem einen oder anderen Parlament Abgeordnete, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung für die Zeit ihrer Abgeordnetentätigkeit ihre Beschäftigung ruhen lassen mussten. Sie werden beurlaubt, bis die Abhängigkeit vom exekutiven Dienstherrn der parlamentarischen Aufgabe nicht mehr im Wege steht.

Tatsächlich aber steht hinter Seehofers Prüfauftrag etwas anderes. Denn hier geht es um etwas Grundsätzliches – um die Frage, ob jemand dem Staat dienen kann, wenn er diesen politisch bekämpft.

Auch so etwas hatten wir schon einmal. Es ist mir insofern sehr gut in Erinnerung, weil ich seinerzeit in einem Seminar die Position vertrat: Selbstverständlich hat ein Verfassungsstaat das Recht, Personen vom Staatsdienst auszugrenzen, wenn diese das erklärte Ziel verfolgen, gegen diesen Staat zu kämpfen oder dessen Verfassungsinhalte nicht teilen. Schließlich kann auch ein Tiermastbetrieb nicht gezwungen werden, einen militanten PETA-Kämpfer einzustellen, oder eine Bank die Verpflichtung haben, einen Feind des monetären Geldsystems zu beschäftigen.

Gut in Erinnerung ist mir noch, wie ich seinerzeit seitens zahlreicher Kommilitonen das über mich ergehen lassen durfte, was man heute als Shitstorm bezeichnen würde. Nur, dass sich das damals auf die Seminarteilnehmer beschränkte und nicht via unsoziale Medien seine Kreise zog.

Der Runderlass der Ministerien

Hintergrund dieser kleinen Turbulenzen im universitären Seminarbetrieb war ein Runderlass aller Ministerpräsidenten und Landesminister vom 18. Februar 1972. In diesem Runderlass wurde auf Grundlage des geltenden Beamtenrechts festgeschrieben: „In das Beamtenverhältnis [darf] nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Beamte sind verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen“.

So weit, so nachvollziehbar. Niemand macht den Bock zum Gärtner – und Beamte sind Vertreter des Staates, dem sie dienen. Wollen sie lieber einem anderen Staat dienen, der nicht auf dem Boden der jeweils geltenden Verfassung steht, so ist dieses zwar ihr gutes Recht – aber dann können sie nicht Beamte des von ihnen zu vertretenden und bekämpften Staates sein. Naheliegend auch, dass die Minister sich einig waren, diese Voraussetzung für Angestellte im Öffentlichen Dienst wirken zu lassen.

Der Widerstand gegen das Berufsverbot

Doch diese im Volksmund als „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“ bezeichnete Selbstverständlichkeit stieß bei interessierten Kreisen auf vehemente Kritik und Widerspruch. Schnell wurde die irreleitende Floskel vom „Berufsverbot“ erfunden und als Kampfbegriff gegen den Erlass eingesetzt. Der Hinweis darauf, dass es jemandem, der gern Aktenberge hin und her wälzte, durchaus frei stände, beispielsweise bei einer Versicherung anzufangen, wurde damit begegnet, dass jemandem, der gern Briefe austragen möchte, dieses verboten würde. Damals war die Deutsche Bundespost noch zu 100 Prozent ein staatliches Unternehmen.

Kurz: Die Front jener, die aus dem, was als „wehrhafte Demokratie“ bezeichnet wurde, eine wehrlose machen wollten, wuchs beharrlich. So ziemlich alles, was links von einer gemäßigten SPD stand – jene hatte 1972 nicht nur auf Bundesebene das Sagen gehabt, machte Front gegen diesen aus ihrer Sicht unerträglichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf freie Berufswahl. Dabei beruhte der Erlass ausdrücklich auf einer Entscheidung des seinerzeit noch unabhängigen Bundesverfassungsgerichts, welches die von den Ministerialen in Einigkeit beschlossene Vorgehensweise eingefordert hatte. Auch der Europäische Gerichtshof verurteilte in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 den Erlass nicht. Jedoch sprach er einem bekennenden DKP-Mitglied, seinerzeit als BRD-Ableger der SED agierend, einen Schadensersatzanspruch zu, weil er auf Grundlage des Erlasses aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis entlassen – und erst später wieder eingestellt – worden war. Auf bereits bestehende Beamtenverhältnisse durfte, so die EuGH-Richter, der Erlass keine Anwendung finden.

1991 waren die staatlichen Tore geöffnet

Wie dem auch sei: Die Front gegen die Selbstverteidigung des Staates wuchs sich aus von linksextremistischen Antifa-Gruppen über Jungsozialisten bis hinein in Gewerkschaften und Medien. In den Achtzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts begann die Abwehrfront zu bröckeln. Als letztes stellte 1991 der Freistaat Bayern die mit dem Erlass zur Neuanstellung verbundene Regelanfrage beim Verfassungsschutz ein. Nun stand endlich bundesweit auch jenen die Tür zum Öffentlichen Dienst offen, die im Sinne der Studentenideologen um Rudi Dutschke in der Unterwanderung des freiheitlich-demokratischen Staates unter dem Schlagwort des „Marsches durch die Institutionen“ den optimalen Weg sahen, eine Revolution durchzusetzen, die von den Betroffenen als solche nicht wahrgenommen werden sollte.

Vor allem Staatsämter mit Einfluss auf die Meinungsbildung waren hierbei beliebt. Denn schließlich ging es darum, die klassischen Demokraten, die von den Ideologen immer noch als heimliche Faschisten betrachtet wurden, zu progressiven Demokraten zu erziehen, die bei allem, was von den Vordenkern als „rechts“ bezeichnet wird, instinktiv zurückzucken und Pickel im Gesicht bekommen.

Steht nun also die Neuauflage einen Radikalenerlasses ins Haus? Denn selbstverständlich dient dieser Prüfauftrag nichts anderem als einer Neuauflage dessen, was seinerzeit als Berufsverbot gegeißelt wurde.

Schweigen statt Aufschrei

Eigentlich, so hätte man angesichts dieser Vorgeschichte meinen müssen, hätte Seehofers Prüfungsauftrag, der, sollte er positiv beschieden werden, zu einer Neuauflage des Radikalenerlasses führen muss, bei der versammelten Front jener Erben des damaligen Kampfes gegen das behauptete Berufsverbot einen unüberhörbaren Aufschrei des Entsetzens veranlassen müssen. Doch zu hören ist – nichts. Schweigen im Walde, in den Parteien, in den Medien. Keine Kritik, kaum eine Erwähnung. Wie ist das zu erklären?

Da wir nicht in die Köpfe jener Scharen schauen können, die einstmals gegen das „Berufsverbot“ kämpften und für die unkontrollierte Freiheit der Meinungsäußerung und der politischen Ausrichtung auf die Straße gingen, bleibt nur die Spekulation. Und die lässt leider nur einen Schluss zu: Jene, die seinerzeit in der Absicht, den demokratischen Staat zu unterhöhlen, die wehrhafte Demokratie bekämpften, fühlen sich heute derart sicher, dass sie für sich keinerlei Gefahr mehr in einer Neuauflage jener Zugangsbeschränkungen zum Öffentlichen Dienst erkennen.

Zeitlich fällt diese Meldung in eine Phase, in der sich die etablierten Parteien von Kommunisten bis Union in einem Abwehrkampf gegen eine sich ausbreitende, rechte Gefahr wähnen. In manchen Parteien scheint die Panik offensichtlich sogar so weit zu gehen, dass kaum verhohlen mit bürgerkriegsähnlichen Maßnahmen gedroht wird, sollte dieser „rechte Spuk“ weiter an Boden gewinnen. Sie alle gehen dabei offensichtlich davon aus, dass die von ihnen eroberten Positionen davon nicht betroffen sein werden. Und so schweigen sie, begleiten vermutlich sogar das Ansinnen Seehofers mit klammheimlicher Freude, denn es kann sich ja nur gegen „rechts“ richten.

Eine Lex AfD

Benennen wir es also so, wie es nur zu verstehen sein kann: Seehofer bereitet in den Augen jener, die einst Radikalenerlass und Regelanfrage als menschenrechtswidriges Vorgehen gegen die Freiheit von Meinung und Berufswahl geißelten, ein „Lex AfD“ vor. Erst die öffentliche Verkündung des „Prüffalls“ – nun der Prüffall der Wiedereinführung eines Radikalenerlasses. Hier entlang scheint der Rote Faden aktueller Innenpolitik zu verlaufen.

Was nun lehrt uns das? Die Freiheit von Meinung und Berufswahl gilt offenbar nur, wenn es die „richtige“ Meinung ist. Das war in gewisser Weise nach 1972 schon so, nur steckte damals die Verfassung den Rahmen dessen, was im Öffentlichen Dienst vertreten sein durfte. Wer den Rahmen heute steckt – darüber möchten wir nicht einmal spekulieren. Obgleich heute selbst bekennende Verfassungsgegner mit Staatsgeldern gefördert werden und in feiner Sahne schwimmende Fischfilets ihren Hass auf die freiheitliche Demokratie nicht nur auf staatlich unterstützten Veranstaltungen herausbrüllen, sondern sogar noch stolz auf die Empfehlung des Bundespräsidenten schauen dürfen.

An einer Erkenntnis jedoch führt kein Weg vorbei: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. So behalten nun zumindest jene recht, die seinerzeit den Runderlass gegen die Front seiner Gegner verteidigten. Denn sie ahnten schon damals: Öffnet die Demokratie ihre Pforten für Verfassungsfeinde, wird die Demokratie zu Grunde gehen. Eine Genugtuung ist diese späte Bestätigung allerdings nicht. Nur ein Grund zur Trauer darüber, dass sich die Demokratie dann eben doch nicht als wehrhaft genug bewiesen hat, um sich gegen ihre Gegner zu behaupten.

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Kommentare ( 89 )

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Christoph_Koehler
5 Jahre her

Dafür, dass bisher eigentlich niemand etwas Konkretes über den geplanten Erlass WEISS, wagen Sie sich mit Ihrer Interpretation bzw. Schlussfolgerung ganz schön weit vor ins Niemandsland. Man könnte auch sagen, Sie spekulieren wild ins Blaue hinein. Das ist journalistisch nicht gerade überzeugend. Vielleicht bleibt der Aufschrei bisher auch aus, eben WEIL man bisher nichts genaues weiss und es eben auch ganz anders kommen könnte. Das Problem bei Ihrer Argumentation ist, dass ohne eine entsprechende belastbare Einschätzung des Verfassungsschutzes ein „Berufsverbot“ nicht durchsetzbar sein dürfte. Gibt es derzeit aber nicht, und wie das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zugunsten der AfD… Mehr

KorneliaJuliaKoehler
5 Jahre her

Der Zweck heiligt die Mittel. Stück für Stück, Schlag auf Schlag wird die Opposition erledigt und mundtot gemacht! Natürlich zum Schutz der Demokratie, wie könnte es auch anders sein. Ein Blick zurück in den Osten Europas vor 75 Jahren genügt, um zu wissen, wie es hier wahrscheinlich weitergeht, wenn nicht noch ein (Wahl)Wunder geschieht.
Wann befasst sich der Mann ohne Rückgrat, zum Schutz der Demokratie, mit den letzten (auf) rechten konservativen Medien?

mlw_reloaded
5 Jahre her

Die BRD ist gegründet auf dem über alle Zweifel erhabenen Aspekt der Demokratie, stets erstrangig das GG und zweitrangig den Willen des Volkes abzubilden. In logischer Konsequenz muss es dem Staat jederzeit möglich sein, neuartige oder ihm feindlich gesinnte Elemente zu bekämpfen, zu unterdrücken. Dieses System schützt insbesondere vor radikalen politischen Bewegungen wie die NSDAP eine war. Soweit so gut. Problematisch wird das Konzept aber, und das wurde nie für möglich gehalten, wenn es nun gelingt, das Volk irgendwie dazu zu bewegen, Böcke zu Gärtnern zu machen, mehrheitlich, freiheitlich, demokratisch, fortgesetzt. Dann – und das haben wir aktuell – ist… Mehr

Sani58
5 Jahre her

Ein sehr richtiger Aufsatz.
Man muss aber konstatieren, der Bürger, zumindest eine mehrzahl davon, möchte in genau so einem Gemeinwesen leben.
Da können die Autoren von Tichys wir paar User kaum/nicht dagegen anschreiben.
Sogar meist vergeblich, wenn man die Veröffentlichungsquote z.B. bei Welt.de in Betracht zieht.
Mein Optimismus schwindet von Umfrage zu Umfrage dahin.

stolzerSachse
5 Jahre her
Antworten an  Sani58

Ooch nee SO sehe ich das nich, natürlich ist die Medienmacht von welt, spon etc.pp(-wir wolle ja keine Werbung machen noahr ;-)) um einiges größer.
UND doch registriert man dort sehr genau das geschriebenWort- von den Autoren UND von den Usern
Wie wären sonst dei Angriffe auf TE, NZZ, Cicero zu erklären?

Wir haben es in der Hand , diese Plattform zu stärken -durch verlinken zu Freunden und Interessierten in der Welt

Von vielen meiner weltweiten Gesprächspartner (sei es im I-net oder Amateurfunk weltweit) erhalte ich fast immer positive Rückmeldungen. 😉

leonaphta
5 Jahre her

Sehr geehrter Herr Spahn, ich hätte damals zu Denen gehört, die Ihnen widersprachen… Die Politik der Berufsverbote unter W. Brandt und Schmidt waren ein verheerender Schlag gegen die Freiheit, die die Verfassung verspricht. Denn sozialistische Zielsetzungen, wie z.B. wir radikaleren Jungsozialisten verfochten, waren kein Schlag gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung, sondern eine der Möglichkeiten, die sich aus dem Klassenkompromiß der BRD-Verfassung ergaben. Ich hörte von einem Fall aus Kaiserslautern: da hatte jemand ein Plakat von K. Staeck in seiner Wohnung hängen: sein Vertrag wurde nicht verlängert. Genau diese Art von Spitzelei wird heute auch betrieben, gefördert von den gleichgeschalteten Medien, die… Mehr

Tomas Spahn
5 Jahre her
Antworten an  leonaphta

Ich könnte nun mit Ihnen trefflich darüber streiten, ob Sozialismus und Freiheit nicht unvereinbar sind. Doch unabhängig davon gilt auch hier zu unterscheiden zwischen dem Sinn eines bestimmten Vorgehens und der Umsetzung. Zugegeben: Staeck habe ich nie als Künstler, sondern immer als Agitator verstanden. Jemanden aber nicht in den Staatsdienst zu lassen, weil er sich von ihm ein Plakat an die Wand hängt, ist absurd. Insofern hätte ich damals auch keine Chancen gehabt – denn so sehr ich die wehrhafte Demokrarie verteidigte, so hatten wir dennoch unsere Freude an den Songs der Scherben, Eulenspygel, Hubert K. und Co. – mithin… Mehr

Heinrich Niklaus
5 Jahre her
Antworten an  leonaphta

Nach so vielen Jahrzehnten, verehrte Ieonaphta, hat sich Ihnen das Wesen der Freiheit immer noch nicht erschlossen. Höchst bedauerlich! Hier eine Hilfe:

„Der Gegensatz von Demokratie und Sozialismus ist der von Freiheit und Gleichheit…
Freiheit ist die Forderung des Individuums, Gleichheit aber eine gesellschaftliche Forderung; und gesellschaftliche Gleichheit schränkt selbstverständlich die Freiheit des Individuums ein.“Thomas Mann: Das Problem der Freiheit

Jo_01
5 Jahre her

Finis Germania

KorneliaJuliaKoehler
5 Jahre her

Sicherlich hat Herr Seehofer nicht die Linksextremen im öffentlichen Dienst im Visier! Welch ein Zufall, dass sich alle „demokratischen“ Parteien einig sind.: Die AfD muss weg und mit ihr auch gleich deren Wähler, die dann eben, schlimmstenfalls, nicht mehr zu Wahlen gehen! So kann die Einheitspartei und deren Personal für immer ganz „demokratisch“ an der Macht bleiben. Nur dieses Streben nach Machterhalt scheint Herrn Seehofer‘s, und das der ganzen Regierungsriege, Motivation zu dieser Aktion zu sein. Da fällt mir nur folgender Spruch eines lupenreinen Demokraten ein: ……die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufspringen, bis wir am Ziel… Mehr

Langsamnervts
5 Jahre her

Ich wählte seinerzeit AfD, anstatt gar nicht zu wählen. Irgendwie „leakte“ das (ich erzählte es einem Kollegen, der das auch völlig unproblematisch fand, nur trug er es weiter.), und in der Folge sah ich mich in diesem Teil des Freundeskreises stundenlangen Anschuldigungen und Diskussionen ausgesetzt. Mein Fazit: Werde ich wieder tun, nur niemandem davon erzählen. Das wird lustig, wenn die 32% kriegen und niemand will’s gewesen sein 😉

Bummi
5 Jahre her

Das Beamtentum abschaffen. Das braucht niemand.

Stefan L.
5 Jahre her
Antworten an  Bummi

Klar.

Und Sie richten es dann, wenn zB. Polizisten streiken?

Augustiner Edelstoff
5 Jahre her
Antworten an  Stefan L.

Dann entlassen Sie die Polizisten, denn SIE begehen mit einem Streik einen Kündigungsgrund, das scheinen alle hier zu vergessen wenn Sie den „Gewerkschaften“ hinterher laufen. Soviel ich weiss unterschreibt jeder einen „Arbeitsvertrag“ in dem genau definiert ist, was jeder für wieviel Stunden bekommt. Es müsste nicht nur das irrsinnige und völlig ungerechte Beamtensystem abgeschafft werden, sondern auch alle Pseudo-Gewerkschaften, die sich so nur Ihre Pfründe und Posten sichern. In Wirklichkeit produzieren Sie so erst Arbeitslosigkeit. Leider haben die Verantwortlichen die Hosen voll, wenn ein paar Flugkapitäne und Ärzte usw über ihren Lohn jammern. Wann haben Sie das Letzte mal 10%… Mehr

Thorsten
5 Jahre her
Antworten an  Stefan L.

Die Justiz streikt ja bereits. Die Polizei nimmt nur noch besonders schwere Täter fest….

Tomas Spahn
5 Jahre her
Antworten an  Thorsten

Das ist aber nicht die Schuld der Polizei …

Udo Kemmerling
5 Jahre her
Antworten an  Bummi

Ein Vorschlag auf dem Niveau von „Wir schaffen das!“ SECHS, SETZEN!!!

Old-Man
5 Jahre her
Antworten an  Bummi

„Das Beamtentum abschaffen. Das braucht niemand.“ Wohin das führt : ehemalige Bundesbahn!! Es gibt Funktionen,die kann man nur aufrecht erhalten,wenn das Streikrecht ausgehebelt ist : Polizei,Berufsfeuerwehr,um nur die beiden wichtigsten zu nennen! Wenn aber einer anscheinend keine Ahnung von „Daseinsvorsorge“ des Staates gegenüber seinen Bürgern hat,dann sollte er lieber schweigen oder die Tastatur nicht bemühen. Sozialneid auf Beamte ist absolut ungerechtfertigt,und die „super Altersversorgung“ gilt dort auch nur für wenige. Aber es reißen immer die den Hals auf,die bei jeder Kleinigkeit nach dem Staat (Beamte) rufen,absolut armselig eine solche Kommentierung!! Übrigens : Ich war oder bin kein Beamter,aber es stinkt… Mehr

Nibelung
5 Jahre her

Nichts neues, hatten wir alles schon unter Adolf und Erich, denn bei denen durfte man auch alles sagen, wenn es zur Unterstützung ihres Systems diente, aber wehe, man wahr anderer Meinung, dann setzte die Hetzjagd ein und verwunderlich ist der Versuch der Fortsetzung von heute schon deshalb, weil wir ja anscheinend in einer Demokratie zu Hause sind, da kommen schon erhebliche Zweifel auf und deshalb wehret den Anfängen, denn jeder kann der nächste sein.

Augustiner Edelstoff
5 Jahre her
Antworten an  Nibelung

Ich würde hier schon lange nicht mehr von einem Anfang reden. Wir erleben gerade den Abbau der Demokratie und den Aufbau eines Überwachungs- und Zensurstaats.
Noch lachen alle, aber bald nicht mehr. Wie Junker schon sagte, wir stellen etwas in den Raum und wenn sich dann keiner aufregt machen wir weiter bis es kein zurück mehr gibt!

Uploadfilter, Netztrojaner, Facebook Zensur, Abschalten von Medien die eine andere Meinung als die Staatsmedien vertreten, Netzzersetzungsgesetz, NSA, five-eyes, Abschaffung des Bargelds usw usw.