Sachsen: Quarantäne-Verweigerer sollen in die Psychiatrie gesperrt werden

Die sächsische Staatsregierung wollte Grenzen überschreiten: Wer der Quarantäne nicht gehorcht, wird in Psychiatrien weggesperrt. Das erinnert an düsterste Zeiten - Psychiatrien als Polizeigefängnisse? 

imago images / Matthias Rietschel
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD)

Aktualisierte Fassung, 11.4.2020 16.00: Quarantäne-Verweigerer in die Psychiatrie: Das zumindest plant nach einem Bericht des MDR die sächsische Landesregierung mit sogenannten Quarantäneverweigerern. Quarantäneverweiger sind Personen, die trotz gesundheitsamtlicher Anordnung, die eigene Wohnung nicht zu verlassen, im öffentlichen Raum aufgegriffen werden. Es ist ein Rückfall in düsterste Zeiten, in denen für irrsinnig erklärt wurde, wer sich dem Staat widersetzt hat. Es ist mehrfach problematisch: Wer gegen ein Gesetz verstößt, ist nicht automatisch verrückt. Und die Patienten der Psychiatrien werden ebenfalls entwertet – Kranke werden auf eine Stufe mit angeblichen Gesetzesbrechern gestellt; Psychiatrien zu Polizeigefängnissen umfunktioniert. Mittlerweile allerdings ist die sächsische Sozialministerin zurückgerudert. Es sollen nun doch die Psychiatrien des Landes Kranken vorbehalten bleiben und Bürger, die sich der Quarantäne entziehen, sollen dort nicht eingewiesen werden. Der Druck der Kritik in den sozialen Medien ist für die Sozialdemokratin nun doch zu groß geworden; ihr Vorstoß erinnerte insbesondere viele Sachsen zu sehr an Honecker-Zeiten. 

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In der Durchführung knüpfte die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Tradition der deutschen Diktaturen von Hitler bis Honecker. Denn die „Verweigerer“ sollten in der psychiatrischen Anstalt weggesperrt werden. Laut MDR hattee die Landesregierung bereits in den vier psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch aktuell 22 Zimmer freiräumen lassen, in denen etwaige Verweigerer festgesetzt werden sollen. Deren Bewachung solle die Polizei übernehmen. Früher lag die Zuständigkeit bei Gestapo und Stasi – haben wir nicht mehr, also muss heute die Polizei ran!

Ein Opfer des Kommunismus, das angesichts des ihn überfallenden Déjà vu nicht namentlich genannt werden möchte, erinnert sich noch gut daran, wie „der Staat“ darauf reagierte, dass er aus Zorn über die DDR sein Gewerkschaftsbuch zerrissen zurückgegeben hatte. „Es dauerte keine zwei Tage, da stand die Stasi in der Tür und holte mich ab. Keine Verhandlung, keine Anklage. Nur ein medizinisches Gutachten – und ich verschwand für mehrere Jahre in der Psychiatrischen Anstalt. Ohne jedes Menschenrecht hinter Gittern, der Willkür sadistischer Sozialisten ausgesetzt. Ich hätte es niemals für möglich gehalten, dass so etwas tatsächlich noch zu meinen Lebzeiten wieder möglich wird!“

Die SPD-Ministerin begründete die Zwangseinweisung laut MDR wie folgt:
„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten. Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, sei es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Rechtlich sieht sich Köpping auf der sicheren Seite. Die Zwangseinweisung sei durch § 30 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gedeckt. Dort steht, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.

Was Köpping – und der MDR – verschweigen: Diese Zwangseinweisung gilt aussdrücklich nur für „Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind“. Das allerdings trifft auf Covid-19 nicht zu. Und selbst wenn: Von „pychiatrischen Einrichtungen“ ist im Bundesgesetz auch für andere Infizierte an keiner Stelle die Rede – ausschließlich von Krankenhäusern „oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung“. Was wiederum nur den Schluss zulässt, dass für Köpping und ihre sächsische Landesregierung entweder bereits alle Corona-Infizierten geisteskrank sind – oder eben Quarantäneverweigerer durch ihr Handeln definitiv unter Beweis stellen, „Irre“ im Sinne der Landesregierung zu sein.

Das steht – siehe oben – in langer, totalitärer Tradition. Wer nicht Nazi ist, ist geisteskrank. Wer nicht Kommunist ist, ist geisteskrank. Wer nicht Sozialist ist, ist geisteskrank. Kurz: Wer sich staatlichem Befehl widersetzt, ist geisteskrank. Das sahen bereits die nationalen Sozialisten so, als sie heute gefeierte „Widerstandshelden“ erhängten. So schließen sich die Kreise der Antidemokraten, die sich im Gewande einer durch sie zerstörten Demokratie als Demokraten verkleiden.

Der nächste Schritt dürfte insofern absehbar sein. Ist Corona erst einmal überwunden und greifen dann die Klima-Ideologen wieder zur Macht, dann ist der Weg kurz, auch bekennende Klimasünder für geisteskrank zu erklären und in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Schließlich richtet sich ihr Handeln letztlich noch energischer gegen die kollektive Weltgesundheit als die von einem Quarantänebrecher ausgehende Infektionsgefahr. Wie hilfreich ist es da, die Psychiatrie anders als in früheren Zeiten nicht mehr als eigenständiges Wegsperrinstrument einzuordnen, sondern es als Teil der staatlichen Gesundsheitspflege den Krankenhäusern zugeordnet zu haben. Da reicht dann zum Einstieg der richterliche Einweisungsbeschluss, den Köpping formal einholen wollte, um Menschen dauerhaft zu versenken: „Schöne neue Welt” – wir kommen in Riesenschritten.

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Kommentare ( 178 )

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wneusch
4 Jahre her

Es ist ein gewohntes Instrument von Diktaturen, Andersdenkende in die Psychiatrie einzusperren. Das lässt sich leicht machen, da die Psychiatrie im Gegensatz zu echten Wissenschaften ohnehin nur auf Meinungen basiert. Psychiater mit entsprechend niedrigem Moralniveau brauchen nicht einmal den Zwang einer Diktatur, um gegen die Menschenrechte zu verstoßen. Der Fall Gustl Mollath zeigt dies deutlich.

Peter Keis
4 Jahre her

das mit der Einweisung in die Psychiatrie lief doch nicht nur zu NS- und DDR-Zeiten wie geschmiert.
Auch in unserer angeblichen Demokratie kein Problem. Denkt einfach mal an Gustl Mollath in Bayern oder an die hessischen Finanzbeamten, die man für verrückt erklärte, weil sie dabei waren, bei der Steuerfahndung einigen besonders „wichtigen“ Personen auf die Füße zu treten. Im Gegensatz zu Mollath blieb ihnen aber glücklicherweise die Einweisung erspart.

W.Schumacher
4 Jahre her

Ich stelle hier die Frage: Wenn jemand äußerlich gesund erscheint, aber trotzdem hochgradig infektiös ist, darf in seiner Privatwohnung weiter bleiben, vorausgesetzt mit der schriftlich einverständlichen Erklärung, die Wohnung bis zur Genesung nicht zu verlassen.
Wenn dieses Vertauen aber mißbraucht wird, indem der infizierte seine unwissenden Freunde vielleicht noch mit dem üblichen „Küßchen hi und Küßchen da“ begrüßt, gehört weggesperrt. Aber wohin? in einem Krankenhaus mit medizinischer Überwachung dürfte es mangels geschlossener Räume unmöglich sein. Da bietet sich die Quarantäne in einer entsprechenden Anstalt an, zumal dort Ärzte die medizinische Überwachung garantieren können. Wie kann man darin ein Problem sehen?

derAlte
4 Jahre her
Antworten an  W.Schumacher

Das Problem besteht darin, daß Sie keinen Einfluß darauf haben, wieder herauszukommen, keinen Richter, der irgendwas genehmigen/verlängern müßte usw., keinen Einfluß auf Kontakte nach draußen und Sie können sich kaum dagegen wehren, medikamentös „beruhigt“ zu werden. Eine ideale Möglichkeit, still zu verschwinden, wurde schon früher so benutzt.

Hoffnungslos
4 Jahre her
Antworten an  W.Schumacher

Woher wollen Sie wissen, ob jemand, der äußerlich gesund erscheint, denn hoch infektiös ist? Wer entscheidet das? Wer wird denn getestet, der äußerlich gesund ist? Ohne richterlichen Beschluss darf niemand eingesperrt werden, oder in die Psychiatrie eingewiesen werden!

Sani58
4 Jahre her

Ich denke mal, gerade in Sachsen werden sich die Leute bei der nächsten Wahl daran erinnern. Da muss man der Frau Kipping dankbar sein, dass sie wieder einmal ihre Herkunft und Denkmuster in Erinnerung gebracht hat.
Hat der Genosse Krätschmer ja auch seinen besten Mitarbeiterstab am Start.

U.M.
4 Jahre her

Sei es die Überwachung per Drohne, Handy App, Ausgangsbeschränkung oder Einweisung in eine Psychatrie usw. Dies sind alles Vorfstöße, die sonst einem diktaorischen Überwachungsstaat zugeschrieben werden.
Wir müssen sehr wachsam sein!

Indigoartshop
4 Jahre her

Was sich bei Licht betrachtet zeigt ist lupenreine SED-DNA.

Wir sollten endlich aufhören, den 20. Juli als ein geschichtliches Ereignis zu begreifen, als einen einmaligen, außergewöhnlichen Vorgang aus Notwehr heraus.

Johann Thiel
4 Jahre her

Wo ist das Bild von Frau Köpping geblieben?

Johann Thiel
4 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

Ah, wieder da, man verzichtet doch ungern.

derAlte
4 Jahre her

In der MDR-Nachricht heißt es: „Vorläufig keine Zwangsisolation für Quarantäne-Verweigerer in Krankenhäusern“. Also, bleibt artig.

Nachdenkerin X
4 Jahre her

Nachtrag zu meinen gestrigen Überlegungen: Ich habe Einblick in eine psychiatrische Klinik nahe meinem Heimatort. Vorausgesetzt, daß es sich bei Corona um ein hochgefährliches Virus handelt (in Anlehnung an die Gefährlichkeit der im Artikel genannten Krankheiten Lungenpest und hämorrhagisches Fieber), so müßte es ja vor allem um die Isolierung wegen der Infektionsgefahr und nicht um die „psychische Krankheit“ Quarantäneverweigerung gehen. In der mir bekannten Klinik bietet nicht einmal die geschlossene Abteilung derartige Möglichkeiten, ganz im Gegenteil, wegen der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen wären wohl in kürzester Zeit fast alle anderen Patienten infiziert. In die forensische Psychiatrie habe ich keinen Einblick. Aber… Mehr

Besserwisser
4 Jahre her

Psychiatrien sind Krankenhäuser, die abschließbar sind UND in denen medizinische Behandlungen stattfinden können. Dies trifft für „normale“ Krankenhäuser und andere Gebäude (wie Bordelle) nur ausnahmsweise zu. Wenn ein Politiker eine unsägliche Idee hat, muß man sich aufregen. Damit muß der Politiker leben. Das sind keine „sehr bösen Unterstellungen“, sondern äußerst naheliegende und sehr plausible Vermutungen. Kein Schaum vor dem Mund (nur wenn ich von moralinsauren Gutmenschen belehrt werde).