Vom „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ des EU-Ministerrats 2008 bis zum NetzDG führt ein direkter Weg.
Daraus ergeben sich weitere, fragwürdige Eigenarten des Ratsbeschlusses. So wird beispielsweise in der Wissenschaft diskutiert, ob es überhaupt menschliche „Rassen“ gibt. Dieses nicht zuletzt deshalb, weil der Begriff der „Rasse“ gezielt gefunden wurde, um vorgeblich genetisch bedingte Unterschiede nicht nur in der Hautfarbe, sondern beispielsweise in den geistigen Fähigkeiten zu konstatieren. Letzteres zumindest ist empirisch nachweisbar zu verneinen. Weshalb sich der Rassebegriff selbst ausschließlich als politisch-ideologisches Machtausübungsinstrument entlarvt.
Ein Lex Islam
Wenn nun der Rat diesen Begriff nutzt, dann dokumentiert er damit, dass auch er in genau jenen Kategorien denkt, die er zu bekämpfen sucht. Und er geht noch weiter. In dem Versuch, eine Definition eines sich im Kopf des Einzelnen abspielenden Phänomens zu finden, sowie in der faktischen Absurdität, Religionskritik ebenfalls unter die nicht zu greifende Formel des „Hass“ zu subsummieren, versteigen sich die Ratsmitglieder zu ungewöhnlichen Definitionen.
„Der Begriff Religion sollte sich allgemein auf Personen beziehen, die sich durch ihre religiösen Überzeugungen oder ihre Weltanschauungen definieren“, schreibt der Rat.
Damit nun aber begibt er sich auf extrem dünnes Eis. Denn letztlich wird jegliche Kritik an einer als Religion bezeichneten Auffassung von ihren Anhängern grundsätzlich als Angriff verstanden. Da mag diese Kritik wissenschaftlich noch so sauber begründet sein – für den religiösen Fanatiker wird jede Kritik zum Angriff. Verknüpfen wir diese Sakrosankt-Erklärung von Religion mit den anderen Kriterien, so führt kaum ein Weg daran vorbei, hier eine „Lex islam“ zu erkennen. So erklärt sich nun auch der vehemente Rassismus-Feldzug von Herren wie Aiman Mazyek ebenso wie der öffentliche Bann, der Islamkritiker wie Thilo Sarazin und Hamad abdal Samad trifft. In den Augen des EU-Rats sind letztere Rassisten und Fremdenfeinde.
Religion und Weltanschauung
Gleichzeitig aber geht der Rat noch einen verhängnisvollen Schritt weiter. Nach den Regeln der deutschen Sprache beschreibt das „und“ zwischen „ihre religiösen Überzeugungen“ und „ihre Weltanschauungen“ zwei unterschiedliche, nicht miteinander in unmittelbarem Zusammenhang stehende Dinge. Das bedeutet: Hier wird nicht nur das irrationale Bekenntnis zu einer Religion unter besonderen Schutz gestellt, sondern auch die „Weltanschauung“. Wenn es nun jedoch eine Unterscheidung zwischen beidem gibt, dann ist es jene, dass Religion als mystisch zu begreifende Welterklärung zu verstehen ist, während eine Weltanschauung immer als politische Idee betrachtet wird. Wollte der Rat also auch Kommunisten und Anhänger anderer irrationaler Politikutopien unter besonderen Schutz stellen? Es sieht so aus – und dann ließe sich sogar die Frage stellen, ob sich der Rat nicht selbst ins Knie geschossen hat – denn den Anspruch einer politischen „Weltanschauung“ erhob auch Adolf Hitler für seine in „Mein Kampf“ niedergelegte Welterklärung.
Noch etwas: Es ist unzweifelhaft und wissenschaftlich vielfach bewiesen, dass der Koran als Basiswerk des Islam über zahllose menschenverachtende Passagen verfügt, sein Umgang mit „Ungläubigen“ in vielerlei Hinsicht die Kriterien des Internationalen Gerichtshofs erfüllt. Jüngst erst beschrieb ein Journalist, wie in deutschen Moscheen Fremdenfeindlichkeit gepredigt wird. Damit müsste ein radikaler Muslim im Sinne des EU-Rats als Täter unter die angestrebte Strafverfolgung fallen. Bislang jedoch ist davon nichts festzustellen.
„Hass“ bezieht sich auf Hass
Wenden wir uns nunmehr dem Hass-Begriff zu, den der EU-Rat mit einer Zirkulär-Definition zu fassen sucht:
„Der Begriff „Hass“ sollte sich auf Hass aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft beziehen.“
Das ist ungefähr ebenso intelligent und aussagekräftg wie: „Die Farbe Grün sollte als Grün verstanden werden aufgrund des Grüns von Blättern und Schimmel.“
Es ist unverkennbar: Der EU-Rat sah sich selbst außerstande, eine sinnvolle Definition von „Hass“ zu finden. Denn „Hass“ ist als Emotion jenseits der Psychologie kaum zu fassen und ließe sich vielleicht am besten als die gewalttätige Verzweiflung des Unterlegenen beschreiben. Dennoch reduziert der Rat „Hass“ auf das von ihm gewünschte Bild, was wiederum bedeutet, dass „Hass“ beispielsweise als Folge der Ermordung des eigenen Kindes nunmehr kein Hass ist. Auch der Hass, den Che Guevara in zahlreichen Textpassagen als Grundlage eines jeden Revolutionärs beschrieben hat, ist ein solcher nun nicht mehr. Er ist irgend etwas anderes, tatsächlich nicht definiertes. Und insofern ist die Verwendung dieses Begriffs zutiefst unjuristisch. Dennoch gibt sich der Rat der Illusion hin, dieses juristisch Undefinierbare als Kategorie des Strafrechts nutzen zu können und fordert in Artikel 2 seines Beschlusses, dass schon die Anstiftung und die Beihilfe zum „Hass“ unter Strafe zu stellen ist. Wie jedoch diese Beihilfe rechtsstaatlich überhaupt erfassbar ist, wie das Individuum die Emotion eines anderen anstiftet oder gar dazu Beihilfe leisten kann, das bleibt ebenso nebulös wie der Großteil der im Amtsblatt beschlossenen Formulierungen.
Fest jedoch steht: Allein schon jeder, der die Veröffentlichung von etwas duldet, das „wahrscheinlich“ zu Gewalt oder Hass führen kann (Art.1c), steht im Sinne des Beschlusses mit einem Bein im Gefängnis. Wie nun wiederum dieses „wahrscheinlich“ überhaupt zu erkennen ist; wessen ausschließliche Ermessensbeurteilung über diese „Wahrscheinlichkeit“ entscheidet – auch dazu fällt den Räten nichts ein.
Der Türöffner zur Gesinnungsjustiz
Das Ergebnis dieser Formulierungen: ein unsortiertes Konglomerat aus Psychologie, Ideologie und politischem Wollen; jenseits konkreter juristischer Handhabungsmöglichkeiten und der konkret zu beschreibenden Straftat, öffnet damit einer politischen Willkürjustiz Tür und Tor. Sie legt den Grundstein zum Gesinnungsstaat, dient der Konditionierung des Volkes im Sinne eines von Oben als einzig zulässig definierten, politischen Denkens.
Das Papier unterstreicht diesen Huxleyschen Ansatz mit Forderungen nach „abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ – wo sich doch seit Jahrzehnten alle Strafrechtler einig sind, dass „Abschreckung“ selbst bei Mordtaten nicht funktioniert.
Juristische Personen, also rechtliche Gebilde wie Vereine, Parteien und Unternehmen, sollen ebenso mit der Drohung „abschreckender Sanktionen“ zur Räson gebracht werden wie der einzelne Blogger. Wir erinnern uns an des Heiko Maasens Gesetzentwurf, der Web-Plattformen wie „Facebook“ mit Geldstrafen bis zu 50 Millionen Euro droht, sollten sie sich weigern, die staatsanwaltschaftliche Kernaufgabe der Beurteilung und Sanktionierung strafrechtlich relevanter Inhalte zu übernehmen?
Tatsächlich erklärt der Ratsbeschluss nicht nur die Exorbitanz Maasenscher Drohungen – er erklärt auch, weshalb das vom Gesetzgeber beschlossene Strafgesetzbuch jegliche Relevanz verliert, wenn es um die Vernichtung von „Hasskriminalität“ geht. Wie ließ der Bundesminister des Innern über seinen Sprecher mitteilen? „Allein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht die Staatsanwaltschaft nach ‚eigenem Ermessen‘“. Es geht tatsächlich nicht um „Recht“, sondern darum, alles was als „rechts“ definiert wird, obrigkeitsstaatlich zum Staatsverbrechen zu machen.
Orwells Horrorvision vor der Vollendung
Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Minister im Rat noch weitergehende Vorgehensweisen vorgeschrieben:
♦ Juristische Personen sollen von „öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen“ ausgeschlossen werden. Der Bundesminister der Zensur arbeitet daran im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Er will verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Parteiensubventionierung streichen. Derzeit soll es dabei nur um die NPD gehen. Aber der Ratsbeschluss liefert jede Möglichkeit, auch anderen missliebigen Parteien den Geldhahn zuzudrehen, so die offizielle Wahrnehmung deren Tuns als „Anstiftung oder Beihilfe“ zum Hass behauptet wird. Wer hier als nächstes an der Reihe sein könnte, muss nicht mehr benannt werden. Und dass es irgendwann dann auch noch die Konservativen in der Union treffen kann – dafür schafft die „Maasi“ mit ihren „Berichten“ bereits die Grundlagen.
Immerhin: Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Verfassungsfeindlichkeit auch künftig ausschließlich durch das Verfassungsgericht und nicht durch das Parlament der konkurrierenden Parteien festzustellen ist. Tatsächlich ein kleiner Rest rechtsstaatlicher Vernunft, der hier noch durchschimmert.
♦ Juristische Personen werden mit dem „vorübergehenden oder ständigen Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit“ bedroht. Bedeutet: Alle Verlage und Webplattformen, die etwas publizieren, dem von jenen Staatsschnüfflern die „Wahrscheinlichkeit“ der Anstiftung oder Beihilfe zum „Hass“ zugeschrieben wird, sind faktisch von der Schließung bedroht. Das gilt selbst für liberal-konservative Publikationen wie Broders „Achse“ und Tichys „Einblick“, denn längst schon werden sie von der „Maasi“ entsprechend geführt und von den Berufsdenunzianten als solche diskreditiert. Die Angreifbarkeit verstärkt sich dadurch, dass auch Religionskritik höchstamtlich auf die Liste der Hassdelikte gehoben wird. Ein Satz gegen den Islam kann da schon reichen.
So stellt sich die Frage, was eigentlich diese Republik noch von jener Türkei unterscheidet, deren Vorgehen gegen missliebige Presseorgane mit Krokodilstränen bejammert wird? Der EU-Rat hat die Grundlage geschaffen, in den angeblich freien Rechtsstaaten der EU nicht anders vorzugehen.
♦ Juristische Personen können unter „richterliche Aufsicht“ gestellt werden. Die Richter werden zu Zensurorganen – was geschrieben wird, definiert die Staatsführung.
♦ Juristischen Personen droht die „richterlich angeordnete Auflösung“. Hier muss nicht einmal mehr das Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob eine Partei oder irgend etwas anderes verfassungswidrig ist – der Anschein, eine nicht obrigkeitsstaatlich genehme Partei zu sein und die Verortung dieser Partei als „rechts“ reicht völlig, um sie verschwinden zu lassen.
All diese Maßnahme einer Gesinnungspolitik, die nicht einmal mehr sachgerecht als „Gesinnungsjustiz“ bezeichnet werden kann, weisen den unmittelbaren Weg in den Orwell‘schen Horrorstaat. Wer „falsch“ denkt, dem droht der Entzug seiner Lebensgrundlagen, er wird quasi wie im tiefsten Mittelalter vogelfrei erklärt.
Der Orwellstaat wird Wirklichkeit
Wer nun etwa meint, die europäischen Regierungen – von denen übrigens heute die polnische die ungarische bereits deshalb unter die zu bekämpfenden „Hasskriminellen“ fallen, weil sie sich „rassistisch“ der Aufnahme von Muslimen verweigern – hätten mit diesem Beschluss auf Bewegungen wie Pegida reagiert, der vergegenwärtige sich noch einmal das Datum. Im Jahr 2008 gab es Pegida noch nicht. Und es gab auch nicht die Grenzöffnung für Versorgungsmigranten aus Maghreb und Südwestasien.
Das aber lässt dann nur einen Schluss zu: Die Minister agierten vorausschauend auf künftige Situationen.
Im Ergebnis bleibt nur die Feststellung: Die Tragweite dessen, was an Freiheitvernichtung gegenwärtig im Gange ist, übersteigt alles, was ich mir in der Betrachtung der deutschen Politik bislang vorstellen konnte.
Weshalb ich mich dennoch bei den beiden Ministern entschuldige? Weil ich ihnen fälschlicherweise unterstellt hatte, Urheber dieses Rückfalls in den totalitären Glaubensstaats des Mittelalters gewesen zu sein. Dabei sind sie tatsächlich nichts anderes als simple Erfüllungsgehilfen. Für diese unendliche Überschätzung ihrer Fähigkeiten entschuldige ich mich. Und für nichts sonst.
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Endlich schreibt es mal jemand, was ich die ganze Zeit schon sage (bis auf die Sache mit dem Rat, das war mir neu). Danke dafür! Wobei ich bezweifele, daß der Rat wirklich die oberste Instanz ist, auf die diese Entwicklung zurückzuführen ist. Dazu habe ich mich inzwischen zu viel mit diesen Themen beschäftigt (und sicher doch noch nicht umfassend). Oder um es anders zu sagen: „Früher habe ich über Verschwörungstheorien gelacht, inzwischen ist mir das Lachen im Hals stecken geblieben.“ Hier mal ein weiterer Hinweis zum Thema Hintergründe: Geostrategen und Präsidentenberater Zbigniew Brzezinski Dokumentiert Amerikas Griff nach der Weltherrschaft und… Mehr
Zitat: „Jenseits dessen hatte sich der Rat eindeutig festgelegt: Wenn „Rassismus“ und Fremdenfeindlichkeit per definitionem Ausschließlichkeitsphänomene der „Rechten“ sind, dann können „Linke“ weder rassistisch noch fremdenfeindlich sein. Und da „die Rechten“ in der Nachfolge der nationalistischen Sozialisten ihren „Rassismus“ nach Auffassung des Rats gegen jene ausleben, die nach „Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ zu erkennen sind, können letztlich „Nichtarier“ ebenfalls kaum jemals Rassisten sein – und mögen sie die „weiße Rasse“ (oder andere) noch so sehr verabscheuen.“ Sehr geehrter Herr Spahn, wenn der Rat damit nicht deutlich gemacht hat, das seine eigene Gesinnung zutiefst und verabscheuungswürdig… Mehr
Hallo Herr Spahn, ich bin nicht überzeugt … Bisher nahm ich an, dieses Politik- und Staatsversagen ist der Schwäche, Unfähigkeit, mangelnden Verantwortungsbereitschaft, Feigheit, ideologischen Verblendung, Dummheit, Betonköpfigkeit … unseres Politikpersonals geschuldet. Was schlimm genug wäre. Wenn nun meine Heimat von langer Hand geplant geflutet und absichtlich vorsorglich entdemokratisiert und freiheitsvernichtet werden sollte (von der EU, UN, mysteriösen Strippenziehern im Hintergrund … was echt düster wäre … ), stelle ich mir die Frage, WER etwas davon hat (also mehr Geld, mehr Macht, Privilegien …)? Irgendjemand müßte doch einen Nutzen davon haben.? Will da irgendjemand ein ganzes Land brennen sehen aus reinem… Mehr
Todesstrafe gut versteckt im Lissabon-Vertrag. Stimmt. (Google: Schachtschneider – YouTube – Todesstrafe. Mit welchem Recht also wird Erdogan kritisiert?
In diesem Zusammenhang sollte man sich auch das Global Forum on Migration and Development (GFMD) ansehen. Initiator dieses Forums war Peter Sutherland – dem Kopf hinter Merkels Türkei-Deal, der folgende Aussage tätigte: „Deutschland muß die nächsten 30 Jahre jährlich 1 Million Migranten aufnehmen“. Das GDF besteht aus 16 verbundenen Agenturen und wurde 2007 als globales Forum in Belgien gegründet, die Idee dazu entstand 2006 bei der UN. Es sieht sich selbst nicht als Teil der UN-Organisation, was Augenwischerei ist, da der UN General Sekretär an allen Treffen teilnimmt und die dort getroffenen Beschlüsse an die UN weitergibt. Aktuell interessant ist… Mehr
Der Artikel von Herrn Spahn ist hervorragend, aber leider auch völlig erschreckend. Und selbstverständlich sind alle Maßnahmen, der Regierung(en) nur zu unserem Besten. Wir entwickeln uns offensichtlich in Richtung einer Dystopie, die alles was Huxley, Orwell oder auch Kafka („Der Prozess“) beschrieben haben, übertreffen wird. Immerhin sind die Gedanken frei. Noch jedenfalls, aber es gibt einige Science Fiction-Filme, wo selbst das nicht mehr der Fall ist. Auffällig ist, dass dystopische Science Fiction-Filme derzeit Hochkonjunktur im Kino haben. Ich erinnere an Filme wie „Tribute von Panem“, „Die Bestimmung“, „The Purge“, „Hüter der Erinnerung“ usw. Filmemacher haben schon immer ein Gefühl für… Mehr
Interessanter Hinweis auf die Häufung dystopischer Filme.
Mit Ihrem letzten Satz irren Sie allerdings. Nicht die Filmemacher bestimmen, welches Drehbuch zur Filmreife kommt, sondern die Finanziers dieser meist sündhaft teuren Machwerke für ein Massenpublikum. Nicht selten werden auch die Drehbücher überhaupt erst von diesen Finanziers in Auftrag gegeben. Mir scheinen diese Art Filme daher eher eine Art Massen-Hypnose zur Schaffung von Akzeptanz Akzeptanz von geplanten oder gewollten gesellschaftlichen Entwicklungen zu sein.
Immer wenn ich denke, schlimmer kann es eigentlich nicht mehr kommen, kommt ein neuer Tatbestand zum Vorschein, der sagt: doch, es geht immer noch schlimmer!
Wenn es wenigstens jemanden gäbe, der gegen dieses Mundtotmachersystem angeht! Außer der AfD, meine ich. Aber nein, die CDU ist komplett eingeebnet. Die CSU wird von Seehofer an der kurzen Leine gehalten, und die SPD kann man vergessen, die äußert sich überhaupt nicht zum Thema Nr. 1.
Noch muss eine solche (nicht unmittelbar in Deutschland anwendbare!) Richtlinie ja in deutsches Recht umgesetzt werden, und das auf verfassungsmäßige Art und Weise. Wie die aktuelle Diskussion zum NetzDG zeigt, stößt dies ja bereits bei den Vorstufen des „Bedrohungsszenarios“, was der Autor skizziert, auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Zumindest für den Bereich des Strafrechts kann, was die Überschrift so plakativ ausweist, ausgeschlossen werden, dass die „Gedanken“ irgendwann zu „Unfreiheit“ führen: strafbar können immer nur tatsächliche Rechtsgüter bedrohende Handlungen sein, wie der Autor ja selbst aufzählt: „Anstacheln“ durch öffentliche Schrift und Rede, „Verbreiten“ oder „Verteilen“. Zudem kollidieren auch derartige Straftatbestände (die es… Mehr
Es wird von der UN durchgesetzt und zwar global.
Es ist bereits gruselig und der Ursprung ist die UN mit ihrem Plan einer globalen Technokratie, Herr Eiden. Danke für Ihren Beitrag!
Es geht noch gruseliger, mal bitte googeln:
Obama – Martial Law – Fema Camps!
Hoffentlich nur Verschwörungstheorie!
Richtig. Aber auch „über“ der UN stehen Menschen und Gruppierungen die deren Geschicke leitet und dafür sorgen das die „Weltgemeinschaft richtig besetzt ist“ oder die „Falschen“ zumindest richtig abstimmen.
Der ehemalige NSAler John Perkins (the economic hit man) weiss wie Geopolitik funktioniert:
https://www.youtube.com/watch?v=3ZpnOX4l7XA