Merkel wird für ihren Rechtsbruch von 2015 mit einem Preis der Vereinten Nationen geehrt und reicht das Preisgeld an Organisationen und Aktivisten der Migrationshilfe weiter. Das offenbart erneut ihr Staats- und Amtsverständnis.
Jeder guten Tat folgt die Belohnung auf den Fuß. Das wird sich zumindest das Preiskomitee des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees – Hoher Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen) gedacht haben, als es nun die damalige Frau Bundeskanzler namens Angela Merkel dafür auszeichnete, dass sie in dieser Funktion im Jahr 2015 über einer Million illegalen Migranten wider geltenden Rechts die Tore in die Bundesrepublik weit aufriss. Naheliegend eigentlich, denn das Resettlement-Programm des Regierungenvereins United Nations war seinerzeit noch frisch und sah vor, die überzähligen Menschen des Südens in den ohnehin schon überbesiedelten Norden zu „resetteln“, also umzusiedeln. Da Merkel hier vorauseilend Hilfestellung mit Übererfüllung leistete, ist dieser sogenannte Nansen-Preis auf UN-Ebene mehr als gerechtfertigt.
Ein Blick ins Beamtenrecht bringt Aufklärung
Diese scheinbare Selbstverständlichkeit lässt gleichwohl einen weiteren, interessanten Blick auf Staats- und Amtsverständnis der Frau Bundeskanzler a. D. zu. Festzuhalten ist hierzu, dass ihre damalige Entscheidung nicht als Privatperson, sondern in Ausübung ihres Staatsamts getroffen wurde. Dieses gilt unabhängig davon, ob damit ein Rechtbruch verbunden war oder nicht – diese Frage steht auf einem anderen Blatt, welches in der Parteienrepublik Deutschland vermutlich niemals beschrieben werden wird.
Das BBG schreibt in § 71 (Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen) vor:
„(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf andere Behörden übertragen werden.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat auf Verlangen das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht im Strafverfahren die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist. Für den Umfang des Herausgabeanspruchs gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Die Herausgabepflicht nach Satz 1 umfasst auch die Pflicht, dem Dienstherrn Auskunft über Art, Umfang und Verbleib des Erlangten zu geben.“
Kein Respekt vor Recht und Parlament
Ohne jeden Zweifel muss ein Preis, der für eine Diensthandlung verliehen wird, als „Belohnung oder sonstiger Vorteil“ im Sinne des BBG verstanden werden. Es lässt insofern tief blicken, dass Merkel diese nicht statthafte Belohnung für ihr Handeln als Bundeskanzler ohne jedes Wimpernzucken einzukassieren gedenkt und damit Dritte beglücken möchte. Hätte sie auch nur einen Fitzel Respekt vor dem Beamtenrecht, so wäre es unverzichtbar gewesen, mit der Preisverleihung zuallererst den Deutschen Bundestag anzufragen, der als oberster Dienstherr des Bundeskanzlers darüber zu entscheiden hätte, ob Merkel überhaupt das Recht haben soll, diesen für eine Diensthandlung ausgewiesenen Preis anzunehmen und sogar darüber frei zu verfügen.
Die Selbstherrlichkeit jedoch, mit der Merkel meint, über diese nach § 71 BBG unzulässige Zuwendung verfügen und dabei den ihr schon immer lästigen Bundestag ausklammern zu können, unterstreicht nicht nur ihren Habitus als selbsternannte Sonnenkönigin, sondern wird in der maroden Republik aller Wahrscheinlichkeit nach auch keinerlei juristische Konsequenzen haben – und das allein schon deshalb, weil das Preisgeld ja für „etwas Gutes“ ausgekehrt wird und Merkel mit ihrer Weiterleitung sich sogar noch selbst auf die Schulter klopft (und vermutlich einen entsprechenden Steuervorteil zu Lasten der Steuerzahler über Spendenquittung geltend machen wird).
Damit müsste sich dann zudem mit Blick auf die Staatsanwaltschaft die Frage der Strafvereitelung im Amt stellen, weil ein nicht zulässiges Handeln ungeahndet geduldet wird. Doch wir dürfen auch hier sicher sein: Da Recht und Gesetz nur für jene gilt, die nicht von der öffentlichen Sonne beschienen werden, wird Merkel ihren Verstoß gegen das Beamtenrecht nicht nur ungestraft genießen können – sie wird, wie bereits zu beobachten, dafür sogar noch öffentlich-mediale Belobigung erhalten. Schließlich war ihr rechtswidriges Handeln von 2015 ganz im Sinne der woken Gegenwartkultur, die mit Vorsatz auf die Abschaffung der europäisch geprägten Zivilisation hinarbeitet.
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„Schließlich war ihr rechtswidriges Handeln von 2015 ganz im Sinne der woken Gegenwartkultur, die mit Vorsatz auf die Abschaffung der europäisch geprägten Zivilisation hinarbeitet.“ Eine passende, leider allzu wahre Schlussbemerkung! Allerdings sollte man auch stets die mittelfristigen Ziele dieser Dame im Auge behalten, unter denen die Absicht, diesem Land einen möglichst großen Schaden zuzufügen, besonders hervorzuheben wäre. Dabei diese offenkundige Unangreifbarkeit während und selbst noch nach ihrer KanzlerInnenschaft: Ob sie – ferngesteuert oder nicht – über sicher verwahrte Dossiers verfügt, die es ihr ermöglichen, weiterhin die Fäden in ihrem Sinne zu ziehen? Mein Erstaunen hielte sich in überschaubaren Grenzen! Vielleicht… Mehr
Merkel ist eine Person mit einem perversen Demokrativerständnis. Das hat sie mehrfach bewiesen. Ohne Merkel-Kartell wären wir heute nicht dort, wo wir als Deutschland sind. Mit einem Bein über dem Abgrund. Das die Union sich immer noch nicht kritisch von ihr distanziert, liegt lediglich daran das sie keinen Beifall von der falschen Seite bekommen möchte. Dafür opfert sie lieber das Land.
Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens Historiker, Wirken und Erbe Merkels kritisch aufarbeiten.
Nicht verwechseln:
Flüchtlingspreis –> gewinnt Merkel!
Preis für Flüchtlinge –> zahlt IHR!
(Netzfund, aber der ist zu gut!)
Bundeskanzler und Minister fallen unter das Ministergesetz. Sie sind keine Beamte.
Das Preisgeld könnte man gem. §5 MinG evtl. als ‚Geschenk‘ werten:
„(3) Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu machen, die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke.“
Was für eine Farce! Da kommt eine Person daher, die unter Missachtung ihres Amtseides, der Verfassung und des Parlaments jahrelang nichts anderes getan hat, als diesem Land und Volk schwersten Schaden zuzufügen. Dazu dann noch die Chuzpe, sich für eine ebenso singuläre wie folgenreiche Fehlentscheidung des Jahres 2015 einen Preis verleihen zu lassen und das Preisgeld in generöser Attitüde an Schlepperorganisationen weiterzureichen, deren gutgehende Geschäfte sie mit ihrer desaströsen Politik zuvor bereits angekurbelt hat. Wenn nun jemand hinter dieser Geste gutmenschelnde Naivität à la „Mutti“ vermuten sollte: Das Gegenteil dürfte der Fall sein, denn die Dame schlägt damit noch einmal… Mehr
Ich fürchte, die Argumentation, dass spätere Preise wie Geschenke an Beamte zu behandeln sind, wirkt kontraproduktiv. Diese Argumentation schießt übers Ziel hinaus, stößt womöglich ab, und lenkt von den eigentlichen Missetaten eher ab, als dass es sie aufdecken hilft. Wenn Merkel eine tolle Regierungsarbeit geleistet hätte, würde ich ihr hinterher jeden Preis gönnen. Kohl hat auch reihenweise Ehrendoktoren u.a. eingesammelt.
„Schließlich war ihr rechtswidriges Handeln von 2015 ganz im Sinne der woken Gegenwartkultur, die mit Vorsatz auf die Abschaffung der europäisch geprägten Zivilisation hinarbeitet.“
Dem ist so. Allerdings ist das nicht undemokratisch. Schließlich finden das mindestens 80% der Deutschen weiterhin super, wie die Niedersachsenwahl gerade wieder bestätigt hat. Und man komme mir jetzt nicht mit irgendwelchen Umfragen wo für oder wo gegen die Leute angeblich sind.
Die Wahrheit ist ausschließlich auf dem Platz. Und das sind, solange noch eine Wahl besteht, nun mal zuerst die Wahlen. Und von irgendwie geartetem relevantem Widerstand ist da nichts zu erkennen.
Merkel hat durch ihre unverantwortliche Politik der offenen Grenzen im Herbst 2015 bis heute großes Leid über tausende Bundesbürger (und ihre Angehörigen) gebracht, die Opfer von unzähligen Vergewaltigungen und Tötungsdelikten wurden. Und jetzt bekommt sie dafür vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) einen Preis. Das ist schrecklich!
Offenbarend.
Denn das UNHCR scheint das gut zu heißen.
Und ein Ende des uns zugemuteten Desasters ist ja jetzt mit Scholz und Faeser, gar Baerbock, auch nicht abzusehen.
Zitat:“Damit müsste sich dann zudem mit Blick auf die Staatsanwaltschaft die Frage der Strafvereitelung im Amt stellen, weil ein nicht zulässiges Handeln ungeahndet geduldet wird. “
Das passiert leider nicht nur in dem im Artikel genannten Fall, sondern auch in anderen Fällen, die mehr oder weniger direkt damit zu tun haben oder direkte Folge davon sind. Durch den Apparat ist dieses Phänomen leider kaum zu knacken, weil sich der Apparat durch Weisungsgebundheit seiner angedachten Tätigkeit nicht vollumfänglich widmen kann. Also wird es Zeit für ein wenig Druck am Apparat vorbei. Wenn nötig, bis das ganze Kartenhaus zusammenbricht.
Vordergründig mag diese Person das
BlutGeld von moralindurchwirkten Bestmenschen verliehen, nicht annehmen, und noch mehr Gutes zu tun vorgeben. Aber wer weiß, vllt. sehen die richtigen Incentives auch ganz anders aus? Ein Platz in Neu-Wandlitz/Palau, gesponsorte Reisen rund um die W€lt zu Wohlfühlterminen für diese Person & Kollaborateure?