Die neue Rubrik, deren inhaltliche Ausgestaltung die verfassungsmäßige Ordnung massiv bedroht, wird „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ genannt. Wer keine Feinde hat, der schafft sich welche: Die Erscheinungen des Thomas Haldenwang. Teil 1.
Wer sich ein wenig in öffentlicher Verwaltung auskennt, der weiß: Bürokraten neigen dazu, sich unentbehrlich zu machen. Am besten funktioniert das, indem ständig irgendwelche neuen Regeln und Verordnungen aufgestellt werden, welche wiederum durch die Aufstellenden selbst zu kontrollieren sind. Ein solches Vorgehen schafft dauerhafte Arbeitsplatzsicherheit und, wenn es in irgendeinem mehr oder weniger relevanten Bereich geschieht, zudem öffentliche Bedeutung. Die ist nicht unwichtig, wenn es um die langfristige Legitimation des eigenen Tuns geht. Vor allem dann, wenn die Bürokraten sonst wenig vorzuweisen haben, was nach Qualifikation und Autorität aussieht.
Haldenwangs Klassiker
Ein klassischer Fall solchen Handelns findet sich nun beim obersten Schützer der Republik, Thomas Haldenwang. Da die Suche nach rechts-, links- und islam-extremen Bestrebungen seine Mitarbeiter offenbar nicht mehr ausgelastet hat, erfand er für den Verfassungsschutzbericht 2021 eine neue Rubrik, mit deren Beobachtung und Ausforschung sich die Herrschaften in dem imposanten Zickzackbau in Köln die Zeit vertreiben können.
Die neue Rubrik, deren inhaltliche Ausgestaltung die verfassungsmäßige Ordnung massiv bedroht, wird „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ genannt. Das klingt zumindest schon einmal recht bedeutungsschwanger. Und es lohnt, sich diese Bezeichnung etwas genauer anzuschauen – bevor wir dann einen kurzen Blick auf das werfen, was Haldenwang tatsächlich darunter zu verstehen scheint.
Staatsschutz statt Verfassungsschutz
Wo fangen wir an? Mit „verfassungsschutzrelevant“ oder mit „Staat“? Oder doch besser mit „Delegitimierung“? Was ist das eigentlich Entscheidende bei diesem neuen Wortmonster? Machen wir es klassisch: „verfassungsschutzrelevant“ beschreibt, was die Sache ist, um die es geht. „Delegitimierung“ ist das, was das zu Beschreibende tut. Und „Staat“ ist das, um was es geht, was gleichsam das Ziel der beiden zuerst Genannten ist. Daraus folgt: Es geht um den Staat.
Es wäre demnach nicht Aufgabe des Thomas Haldenwang, sich um den Schutz des „Staates“ Gedanken zu machen, sondern um den Schutz der Verfassung. In jener – in der BRD immer noch „Grundgesetz“ geheißen und als dort so definierter Verfassungsersatz noch nicht vom Souverän abgesegnet – wird zwar der Aufbau der staatlichen Organe sowie deren Aufgaben und Interaktionen beschrieben, doch was konkret unter „Staat“ zu verstehen ist, kann bestenfalls im Rahmen einer komplexen Betrachtung vollumfänglich definiert werden.
Andererseits: Wenn ein Verwaltungsjurist wie Haldenwang in der Lage ist, den „Staat“ zum relevanten Gegenstand seines Aufgabengebiets zu machen, dann sollte er wissen, was er tut. Schauen wir dazu also in den Verfassungsschutzbericht. Wenn die Leitung des Amtes ein neues Aufgabenfeld einführt, sollte dort eine nachvollziehbare und zutreffende Definition zu finden sein.
Von Recht und Nicht-Recht
Zuvor allerdings und um im schlüssigen Aufbau des Textes zu bleiben, schauen wir noch auf die „Delegitimation“ und die „Verfassungsschutzrelevanz“. Legitimation bedeutet nichts anderes, als das einem etwas – im hier vorliegenden Falle dem „Staat“ – ein Gesetzeswerk als Rechtsgrundlage seiner Begründung und seines Tuns vorliegt. Wenn besagter Staat nun, wie in der BRD zu unterstellen, auf einer solchen Rechtsgrundlage basierend besteht und handelt, dann kann das zuständige Gesetzeswerk eben maßgeblich das Grundgesetz selbst sein. Wer nun den Staat „delegitimiert“, ihm also abspricht, auf eben solcher Grundlage zu existieren und zu agieren, kann das auf unterschiedliche Weise tun.
Er kann hingehen und sagen: „Hey, Staat! Das Gesetzeswerk, auf dem Du agierst, gibt es in Wirklichkeit überhaupt nicht!“ Solche Personen lassen sich finden und sie werden vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten unter der Rubrik „Reichsbürger“ geführt. Dafür also wäre eine Neurubrizierung nicht nötig.
Kurz: Die Palette jener, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschäftigen können, weil sie die Rechtsgrundlage des Gemeinwesens, formuliert im Grundgesetz, aus den unterschiedlichsten Motivationen nicht akzeptieren, ist breit gefächert und seit Jahrzehnten in jedem Verfassungsschutzbericht gelistet. Da all jene, die das Grundgesetz für sich nicht akzeptieren und es abschaffen wollen, damit die Legitimation des Aufbaus des Gemeinwesens, mithin des Staates, nicht anerkennen und insofern zum Mittel der Delegitimation greifen, bedarf es hierfür auch keiner neuen Rubrik für die Beschäftigung der Verfassungsschützer.
Verfassungsschutz bedeutet in erster Linie Bürgerschutz
Allerdings soll an dieser Stelle ein nicht unwichtiger Hinweis nicht unterschlagen werden. Da das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Intention den Bürger vor Übergriffen durch staatliche Organe schützen sollte, hat es einen liberalen Meinungsfreiheitsbegriff formuliert, der ausdrücklich Religionen und anderen, auch politischen Weltanschauungen seinen Schutz zuspricht, solange deren Vertreter nicht aktiv auf die Überwindung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) hinarbeiten.
Die oben zitierten „Hey“-Sager haben daher auf der Grundlage des Grundgesetzes durchaus das Recht, ihre „Hey“-Sätze laut in die Öffentlichkeit zu rufen. Relevanz entwickelt das erst dann, wenn den Rufen konkrete Taten gesetzesrelevanter Natur folgen, die auf die Abschaffung oder Überwindung der aus dem Grundgesetz abzuleitenden FDGO zielen.
Was ist „verfassungsschutzrelevant“?
Doch zurück zur neuen Rubrik und dem handlungsbestimmenden Adjektiv „verfassungsschutzrelevant“. Muss man tatsächlich genau hinschauen, um zu verstehen, was mit der Verwendung dieses Wortes geschehen ist? Im Rahmen der Aufgabengebiete des BfV hätte es völlig ausgereicht, von „verfassungsrelevanten“ Dingen zu sprechen. Wobei das eigentlich auch nicht nötig wäre, denn es ergibt sich aus der Aufgabenstellung des BfV automatisch, dass Dinge und Vorgänge, mit denen es befasst ist, verfassungsrelevant sind. Andernfalls hieße es ja nicht „Bundesamt für Verfassungsschutz“.
Damit ist klar zum Ausdruck gebracht: Alles, mit dem die Behörde zu befassen ist, muss in Zusammenhang damit stehen, die Verfassung zu schützen. So stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum reicht nicht, wenn man schon als Thomas Haldenwang gleich dem Loriotschen Jodeldiplom etwas eigenes, neues haben möchte, die Rubrik „Delegitimation des Staates“? Warum muss es „verfassungsschutzrelevante Delegitimation des Staates“ sein. Gibt es denn auch eine „Delegitimation des Staates“, die nicht in irgendeiner Weise relevant für die Verfassung wäre?
Erst einmal geht es um mehr Personal
Sagen wir es so, wie es ist. Hier nun hat Haldenwang bereits die Hosen heruntergelassen. Stellte sich noch bei der Delegitimation des Staates die Frage, wozu die explizite Feststellung einer solchen angesichts des klassischen Aufgabenfeldes überhaupt nötig sei, finden wir nun die Antwort. Es geht tatsächlich ausschließlich darum, den Mitarbeitern des Bundesamtes ein neues Arbeitsfeld zu geben, welches längst durch die Bestehenden abgedeckt ist. Deshalb zusätzlich das „verfassungsschutzrelevant“ – es geht um etwas, für das nun ausdrücklich und ausschließlich das BfV zuständig ist und womit sich bloß keine andere Dienststelle beschäftigen soll. Klassisch nennt man so etwas Arbeitsbeschaffungmaßnahme, was es allerdings auch nur begrenzt trifft. Tatsächlich geht es um eine Personalaufstockungsmaßnahme und damit auch um die Bedeutung des Aufstockers in Person des Thomas Haldenwang.
Nun wird vor allem ein klassischer Verwaltungsjurist, der aus der Personalabteilung kommt, eine solche Personalaufstockungsmaßnahme nicht gänzlich ohne verwaltungsrelevante Begründung erfinden. Bevor wir allerdings nach dieser suchen, verharren wir noch einen kurzen Moment bei den durch Haldenwang verwendeten Begriffen.
Nun ja, vielleicht weiß er es nicht. Aber dann weiß es auch niemand in seinem Hause und niemand in dem ihm vorgesetzten Bundesministerium des Innern. Was wiederum nicht nur bedauerlich ist, sondern auch einen gewissen Schreck nicht verbergen lässt, hat sich doch in der deutschen Geschichte auf deutliche Weise gezeigt, wie kurz der Weg von Staatsschutz zur Staatssicherheit sein kann. Vor allem dann, wenn ein Amt, das die Aufgabe hat, gegen die Verfassung gerichtete Vorgänge zu beobachten, sich dann als Sicherheitsorgan selbst polizeiliche Gewalt aneignet und eben statt der Verfassung nun den Staat – oder noch schlimmer: die Staatspartei – schützt.
So weit ist es zwar noch nicht, aber wie heißt es so schön? – Wehret den Anfängen! Wenn ein Verfassungsschützer zum Staatsschützer wird, könnte es mit diesen Anfängen schon recht weit fortgeschritten sein.
Was versteht Haldenwang unter Staat?
Wenden wir uns dennoch nun dem Konkreten des neuen Staatsschutzorgans zu. Was außer einem indifferenten Staatsschutz ist die neue Aufgabe des BfV? Schauen wir deshalb darauf, wie „Staat“ zu definieren ist. Da stehen wir vor einem echten Problem. Denn eine eindeutige, allgemeingültige Definition gibt es nicht. Wem es Spaß macht, der kann hier gern den Link zum „Volxlexikon“ Wikipedia nutzen. Zwar gilt das nicht als wissenschaftliche Quelle und hat nicht selten die Tendenz, eine linksweltanschauliche Sicht der Dinge zu verbreiten, doch haben die Wikis hier recht nett die gänzlich unterschiedlichen Definitionsansätze zusammengefasst.
Für unsere gegenwärtige Beschäftigung sollten wir daher die Frage stellen: Wenn sich Haldenwang nun schon als Staatsschützer und nicht mehr als Verfassungsschützer begreift, was versteht er unter „Staat“?
- Meint er im Sinne des Völkerrechts eine „mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ mit eigenem Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt? Falls so, welche konkreten Ursachen können eine exklusive „Verfassungsschutzrelevanz“ begründen? Für den Schutz des Staatsgebiets ist gemeinhin die Bundeswehr zuständig. Meint Haldenwang den Schutz eines Staatsvolkes, wo doch zahlreiche Bestrebungen im Gange sind, den klassischen Volksbegriff des Grundgesetzes als Grundlage des Staates zu entkernen oder zu entfernen und durch einen multikulturellen „Einwandererstaat“ (so in einem durch das BfV nicht kritisierten Papier des Integrationsbeauftragten der Bundesregierung) zu ersetzen? Oder meint er die Staatsgewalt als Zusammenfassung aller Organe von Legislative, Judikative und Exekutive? Falls Letzteres: Was hat sich nach RAF und Islamterror nun geändert, dass hierfür 2021 eine eigene Rubrik im BfV geschaffen werden muss?
- Meint er jenes auf Legitimität gestützte „Herrschaftsinstrument von Menschen über Menschen“ nach Max Weber? Falls so, was eigentlich genau soll daran delegitimiert werden? Das Herrschaftsinstrument an sich – oder die Legitimation jener Menschen, die über Menschen herrschen?
- Ist für Haldenwang der Staat noch jenes in seinen Aufgaben einzuschränkende Instrument, um die Freiheit des Einzelnen zu schützen – auch und gerade vor der Zugriffigkeit der staatlichen Institutionen, wie es einst die Liberalen um Theodor Heuss definierten und wie es das Grundgesetz als seine Hauptaufgabe definiert hat?
- Versteht der Christdemokrat Haldenwang den Staat im marxistischen Sinne als Instrument, mit dem eine herrschende Klasse ihre Interessen sichert – was insofern schon ein „verfassungsschutzrelevanter“ Ansatz wäre, als es nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik keine herrschende Klasse gibt und das Volk der Souverän ist?
Die Antworten auf die Fragen, gibt es in Teil 2. Soweit es welche gibt.
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Das sind halt lauter Päpste und Päpstinnen.
Und Haldenwang wacht wie Mielke über deren Unfehlbarkeit.
Der erweiterte Interpretationsspielraum für den Inlandsgeheimdienst der BRD bei der Einordnung eines „verfassungsschutzrelevanten“ Verhaltens von Person X erinnert mich hier schon auch an das objektive Tatbestandsmerkmal der „Aufwiegelung“ des § 106 des DDR-Strafgesetzbuchs ( sog. „staatsfeindlichen Hetze“ gegen die DDR ): Auszüge DDR-Strafgesetze (hu-berlin.de) Die weite Formulierung beim Wort „verfassungsschutzrelevant“ ist m.E. von Herrn Haldenwang auch absichtlich so gewählt worden, weil dem Inlandsgeheimdienst der BRD bei der Frage, wann jemand ins Visier des Geheimdienstes geraten soll, ein weiter Interpretations- und Beurteilungsspielraum eröffnet werden sollte. Ein „verfassungsfeindliches“ Auftreten von Person X ist somit nicht mehr erforderlich, weil das im Rahmen der… Mehr
Das ist wohl die Reaktivierung der Stasi. Da braucht es aber schnell ein neues Ministerium und einen zusätzlichen Minister für Staatssicherheit. Wenn, dann schon richtig! Auf diesem Gebiet, gibt es sicher auch keinen Fachkräftemangel.
Der Verfassungsschutz ist Schild und Schwert der Parteien. Thomas Haldenwang zugeschrieben, der auf große Vorbilder zurückgreifen kann. P.S. Neugründungen seit 2013 werden von diesem Schutz nicht erfasst. Ob eine derartige Geisteshaltung Herr Haldenwang zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes machen müßte ? Und wer kontrolliert ihn eigentlich ? Niemand ! Ein Martin Hirsch und ein Gerhard Baum ( beide echte Bürger- und Freiheitsrechtler in der FDP der 1970er Jahre) hätten gekotzt, wenn ihnen in ihrer aktiven Zeit auch nur irgendjemand so etwas angedient hätte. Und sie hätten was dagegen getan in ihrer Zeit im Bundestag und der Bundesregierung. Beide hätten diesen Typen… Mehr
verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Staaten sind real, aber nicht legitim. Das ist ein kleiner Unterschied. Es geht nur um Herrschaft, um Ausbeutung der produzierenden Bevölkerung. „Staaten sind etwas Aufgezwungenes, manchmal nützlich, manchmal ein Mühlstein, immer kostspielig, nie legitim und nie eine Notwendigkeit für verbindliche Vereinbarungen. Wenn dies der Fall wäre, ist es schwer zu erkennen, wie ein Staat jemals wie durch Vereinbarung geschaffen werden könnte, bevor er existiert. Theorien, die mit scheinbarer Leichtigkeit in Logikfallen dieser Art verweilen, um für die Legitimität des Staates zu argumentieren, können, wenn überhaupt, durch ihre versöhnlichen Eigenschaften nur als irgendein laienhaftes Opium für das Volk… Mehr
Danke für Ihre Analyse. Der Begriff „Delegitimierung des Staates“ kann in der Tat zum Freifahrtschein werden, um jede Art von härterer Kritik am Staat und seinen Repräsentanten zu unterbinden. (Motto: Die haben in einer Demokratie immer Recht, tun das Richtige.) Im Begriff „Delegitimierung“ steckt der Bestandteil „legitim“. Der Duden kennt hier zwei Bedeutungen, die nicht identisch sind, wobei ich annehme, dass die zweite Bedeutung wichtiger und praxisrelevanter ist. 1. gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend] – das wäre fast ein Synonym für „legal“, juristisch in Ordnung. („Legal“ und „legitim“ sind aber definitiv zweierlei.) 2. allgemein anerkannt, vertretbar,… Mehr
… wenn die Bürokraten sonst wenig vorzuweisen haben, was nach Qualifikation und Autorität aussieht Das Problem scheint auf den ersten Blick zu sein, dass das GG juristisch offensichtlich so „verschwurbelt“ ist, um den „Geistesgrößen des Mainstreams“ noch verständlich zu sein (so vermutlich auch dem BVerfG?). Schön, dass das Verstehen des GG durch Herrn Spahn am Unterschied der beiden Begriffe Verfassung und Staat allgemeinverständlich durchdekliniert wurde. Dass selbst dieses Exempel wohl unerhört bleibt, davon muss man leider aber ausgehen. An „Stiftenköpfen“ scheint in der Union kein Mangel zu herrschen. Den markantesten dieser „Spezies“, also Haldenwang und Gröhe, scheint Merkel nicht nur… Mehr
Meine Befürchtung ist die, dass hier Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden, vor allem, da nichtgewählte Organisationen und Bewegungen im Einklang mit dem Willen der politischen Entscheider immer stärkeren Einfluss auf die Öffentlichkeit gewinnen.
So kann ich mir durchaus vorstellen, ins Visier zu geraten, wenn ich pfeife, wenn eine Ansammlung von Fussballspielern mit deutschem Pass vor Spielbeginn niederkniet oder ich seegestützte Schlepper auf dem Mittelmeer auch als solche bezeichne.
Der Staat will mich einschüchtern und mundtot machen.
Ab wann genau droht einer Person X in der BRD die politische Verfolgung durch den Inlandsgeheimdienst ? Ab wann ist etwas genau „verfassungsschutzrelevant“ ? Wenn ich sage, dass ich die Klima- und Energiepolitik und auch die Lockdownmaßnahmen für unsinnig und unverhältnismäßig erachte ? Wenn ich sage, dass ich Frau Baerbock als völlig ungeeignet fürs Amt als Ministerin des Außenministeriums halte oder wenn ich sage, dass ich gegen die Politik des „Great Reset“ von Klaus Schwab eingestellt bin ? Wenn ich für Trump und gegen Biden bin ? Wenn ich gegen die Zwangsimpfung bin ? Ich kenne mich da in der… Mehr
„Ich kenne mich da in der BRD gar nicht mehr aus und bin verunsichert.“
Und genau so möchten die Herr- und Damenschaften das ja auch.
Es ist sehr vernünftig und sehrt verdienstvoll, diese demokratietheoretischen Verirrungen 1:1 aufzuzählen und genau zu kritisieren, wie es hier (und an ein paar anderen Stellen: z. B. Burkhart Müller-Ullrichs Kontra-Funk) geschieht.
Wenn dieser Alp neuen Nöten gewichen sein wird, werde ich immer noch an solche tapferen und einsichtsreichen Gegenreden denken wie die hier, Thomas Spahn.- Danke, danke!
Sofern der Eingriff naheliegend ist, handelt es sich ja um normale Vorgänge. Wie gesagt, war es schon immer illegal, der deutschen Gesellschaft der Gegenwart nachzusagen, sie sei „eine Diktatur, ein Gesinnungsstaat, o.ä.“. Allerdings weiss das vielleicht nicht jeder, der sich momentan im Affekt stark ereiffert. Andrerseits ist der Eindruck nicht ganz abwegig, dass mit diesem Schritt das subjektive Druckpotential auf Skeptiker der Impfung eine Steigerung erfährt. Ich schreibe „subjektiv“, weil wissenschaftlich-medizinische Kritik zweifelsohne in einem Rechtsstaat geäussert werden darf. Ob das BMG sich diese Inhaltskritik zueigen macht, ist eine andere Frage. Es mag subjektiv frustrierend sein, dass das BVG in… Mehr