Solange sich keine 30 Abgeordneten finden, die den Antrag auf Selbstauflösung stellen, und keine 60, die ihm zustimmen, bleibt der Landtag im Amt und mit ihm der amtierende Ministerpräsident.
Die Geschichte ist bekannt und muss nicht ein weiteres Mal aufbereitet werden: Thüringens früherer Ministerpräsident Bodo Ramelow, nach der Landtagswahl noch amtierend im Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers, wollte es wissen. Darauf vertrauend, dass er gemäß Art. 70 (3) der Thüringischen Verfassung (VerfThür) im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werde, ließ er den Wahlgang ansetzen.
Ramelow hatte sich verkalkuliert. Gemäß Artikel 45 (Das Volk handelt mittelbar durch die verfassungsgemäß bestellten Organe der Gesetzgebung – also dem Parlament) und Artikel 48 (Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung und wählt den Ministerpräsidenten) in Verbindung mit besagtem Art 70 (3) VerfThür wählte das Volk von Thüringen via Parlament unerwartet den FDP-Politiker Thomas Kemmerich. Dieser nahm die Wahl an und wurde vereidigt. Ramelow war damit aus dem Amt.
So weit, so demokratisch und verfassungsgemäß. Dann allerdings setzte ein Trommelfeuer ein, das die Demokraten reihenweise einknicken ließ. Kemmerich reichte am 8. Februar 2020 schriftlich gegenüber dem Landtagspräsidenten seinen Rücktritt ein. Das konnte er machen, denn Art 75 (1) VerfThür besagt: „Die Landesregierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären.“
Allerdings änderte sich dadurch nichts an der Tatsache, dass Kemmerich de facto immer noch im Amt ist. Denn gemäß Art 75 (3) amtiert er, bis das Volk mittelbar durch den Landtag auf dem in der Verfassung vorgesehenen Weg einen Nachfolger gewählt hat.
Diese Situation schafft nun jedoch ein gerüttelt Maß ungewöhnlicher Situationen.
Eine Verwaltung ohne Regierung
Durch den überstürzten Rücktritt Kemmerichs besteht die politische Führung des Landes Thüringen bis auf Weiteres aus nur dieser einen Person: Dem amtierenden Ministerpräsidenten Kemmerich. Denn der versäumte es in der Hektik, für die Landesressorts neue Minister zu benennen. Tatsächlich werden die Ministerien gegenwärtig auf entsprechende, zulässige Bitte Kemmerichs durch beamtete Staatssekretäre geführt. Diese können zwar keine politischen Entscheidungen treffen, doch wird das Land deshalb nicht untergehen. Verwaltung funktioniert in Deutschland auch ohne einen gewählten Volksvertreter an der Spitze.
Gleichwohl kursiert nun in Thüringen ein Gutachten, nach dem die Minister Ramelows – im Gegensatz zu diesem selbst – noch im Amt seien, sie also durch ihre Abwesenheit quasi unentschuldigt fehlen. Verfasser sind Dr. Robert Wille, laut Website der Universität Potsdam dort derzeit ohne aktiven Status, und Prof. Dr. Michael Meier, ebenfalls ohne aktiven Status. Beide Herren vertreten in einem gemeinsam veröffentlichten Aufsatz die Auffassung, Ramelows Minister seien noch im Amt – eine Position, die allerdings durch die Verfassung kaum zu halten sein dürfte.
Laut Art 70 (4) VerfThür ernennt und entlässt der Ministerpräsident die Landesminister. Ramelow hatte letzteres versäumt, Kemmerich mangels Masse ebenso – und als nur noch Amtierender MP kann er es nicht mehr. Das spräche scheinbar für die Position Wille-Meier.
Entgegen dieser Auffassung jedoch spricht Artikel 75 (2) der Landesverfassung. Dort steht: „Das Amt eines Ministers endet auch mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.“ Folglich gilt: Bereits durch die Erledigung der Amtsausübung Ramelows durch die Wahl eines Nachfolgers verloren dessen Minister ihr Amt.
Zwar hatte Ramelow bis zur Inamtsetzung seines Nachfolgers (der er selbst sein wollte) seine Minister noch darum gebeten, ihr Amt geschäftsführend fortzuführen – doch spätestens mit Kemmerichs Vereidigung war dieser Zug ebenso abgefahren wie eine offizielle Entlassung, welche durch den Ablauf nun auch obsolet war. ´
Die Ministergarde des Ramelow ist mit der Vereidigung Kemmerichs Geschichte – Nachfolger gibt es nicht. Die Thüringische Verfassung ist da eindeutig, schreibt in Art 75 (3) fest: „Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.“
Ramelow, nun nicht mehr MP, konnte dieses Ersuchen nicht mehr stellen. Kemmerich, heute auch nur noch amtierender MP, kann es in dieser Funktion ebenfalls nicht. Er hätte es möglicherweise tun können, als er noch nicht zurückgetreten war – obgleich dieses eine spannende Verfassungsrechtsdebatte über diesen Vorgang hätten auslösen müssen, denn das Amt „ihres“ Ministerpräsidenten hatte sich für Ramelows Ministergarde zwischenzeitlich erledigt, weshalb es zum Erhalt der Personalkontinuität der korrekte Weg hätte sein müssen, die Ramelow-Minister durch Kemmerich erneut zu benennen und sie dann mit dessen Rücktritt von ihm selbst aufzufordern, amtierend im Amt zu bleiben.
Doch selbst das wurde versäumt in der Hysterie – und so steht nun das Land Thüringen bis auf weiteres mit nur einem einzigen und nur noch amtierenden Ministerpräsident da. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen?
Wie einen neuen Ministerpräsidenten bekommen?
Nach dem Rücktritt Kemmerichs überflügeln sich die Hysteriker mit Vorschlägen, wie das Land künftig ohne Kemmerich regiert werden könne. Und sei es nur für eine Übergangszeit. Die Kommunisten und ihre abgewählten Unterstützer bei Grünen und SPD wollen irgendwie den abgewählten Ramelow reaktivieren – und sei es nur, so die offizielle Darstellung, damit dieser einen Neuwahlprozess einleiten könne. Aus der Union ist zu hören, man möge doch ein Expertenkabinett berufen, das übergangweise bis zu Neuwahlen das Land führen könne.
All diesen mehr oder weniger klugen Vorschlägern sei ein Blick in die Thüringische Verfassung empfohlen. Wobei deren Verfasser vergessen haben, das Vorgehen für den nun eingetretenen Fall konkret zu beschreiben.
Das konstruktive Misstrauensvotum
Grundsätzlich gilt nach Artikel 73 für das Ziel, einen neuen oder anderen MP zu bekommen, das Konstruktive Misstrauensvotum. Dieses besagt, dass ein Ministerpräsident nur dadurch abgelöst werden kann, indem ihm das Landesparlament durch die unmittelbare Wahl eines Nachfolgers das Vertrauen entzieht. Ziel dieser Übung: Es soll kein Interregnum ohne Landesvater geben. Deshalb reicht es auch nicht, wenn, wie beim dritten Wahlgang zur Wahl eines MP, eine relative Mehrheit einem vorgeschlagenen Nachfolger seine Zustimmung gibt. Die Abwahl des alten durch die Neuwahl des neuen Ministerpräsidenten muss zwingend mit der Mehrheit der Mitgliedszahl des Parlaments erfolgen. Im konkreten Falle müssten sich 46 Abgeordnete für einen Nachfolger aussprechen. Bislang spricht nichts dafür, dass eine solche Mehrheit zustande käme.
Doch selbst wenn es so wäre, ist es mehr als fraglich, ob dieses Vorgehen überhaupt durch die Verfassung gedeckt ist. Lesen wir noch einmal Artikel 73:
„Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Den Antrag kann ein Fünftel der Abgeordneten oder eine Fraktion einbringen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, dürfen jedoch höchstens zehn Tage liegen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.“
Es geht hier ganz offensichtlich nicht um eine beliebige Neuwahl, sondern um eine konkrete Abwahl, welche wiederum nur dem Ziel dient, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen. Thüringens Problem: Es verfügt über keinen Ministerpräsidenten, dem das Parlament das Misstrauen aussprechen könnte oder müsste. Denn durch seine Rücktrittserklärung ist Kemmerich dem in Artikel 73 vorgesehenen Verfahren bereits zuvor gekommen. Offensichtlich in der Annahme, dass das Parlament ihm misstraut, und getrieben durch den mangelnden Ehrgeiz, sein Amt auszuüben, hat er bereits sein Ministerpräsidentenamt aufgegeben. Es macht weder verfassungsrechtlich noch politisch Sinn, einem bereits Zurückgetretenen noch nachträglich das Misstrauen auszusprechen. Denn wo niemand ist, gegenüber dem dieses geschehen könnte, kann es auch nicht stattfinden.
Damit ist die offensichtliche Hoffnung der Ramelow-Anhänger im Parlament, nun durch einen einfachen, erneuten Wahlprozess den alten zum neuen MP zu machen, nicht mit der Verfassung des Landes in Einklang zu bringen. Selbst wenn die CDU und die FDP und die AfD wider Erwarten ihre Zustimmung zur Wahl Ramelows gäben und entsprechend abstimmten – nach dem Wortlaut der Verfassung ist ein solches Vorgehen nicht zulässig. Also muss das Parlament, um Kemmerich durch jemand anderen zu ersetzen, einen anderen Weg gehen.
Auch keine Vertrauensfrage
Bedauerlicherweise haben es die Verfasser der Thüringischen Verfassung versäumt, das Prozedere für den aktuellen Fall eines durch öffentliche Hass und Hetze überstürzt erzwungenen Rücktritts eines Ministerpräsidenten explizit festzuschreiben. Offensichtlich gingen sie davon aus, dass ein solcher Rücktritt gesittet und geregelt abliefe – und nicht in der Hektik unter dem Druck der Antifa und anderer demokratiefeindlicher Kräfte. So lässt die Verfassung zwar den Rücktritt der Regierung zu – wie aber dann zu verfahren ist, beschreibt sie nicht. Damit gilt: Es sind jene Artikel anzuwenden, die konkrete Wege auf der Grundlage der geltenden Verfassung anbieten.
Für die geregelte Demission sieht die Verfassung den Weg einer Vertrauensfrage vor. Dieses bedeutet: Der Ministerpräsident stellt an die Abgeordneten die Frage, ob sie zu seiner Amtsführung noch Vertrauen haben. Sollte dabei festgestellt werden, dass dem nicht so ist – also dieser Antrag keine Mehrheit bekommen – dann endet laut Art. 75 (2) die Amtszeit des MP automatisch. In diesem Falle kann das Parlament nach Art. 50 (2) innerhalb von drei Wochen einen Nachfolger wählen.
Diese Nachwahl aber ist eben nur möglich, wenn der MP zuvor jene Vertrauensfrage gestellt hat. Da Kemmerich nun jedoch nicht mehr Ministerpräsident ist, sondern nur noch als solcher amtiert, ist auch dieser Weg versperrt. Damit fällt der Weg über die Vertrauensfrage aus.
Nur die Selbstauflösung bleibt
Somit lässt die Verfassung des Freistaates Thüringen für das Zerschlagen des gordischen Knotens nur einen einzigen Weg: Das Parlament muss sich selbst mit dem Ziel, Neuwahlen herbeizuführen, auflösen. Wie dieses zu erfolgen hat, beschreibt Artikel 50 (2.1): „Die Neuwahl wird vorzeitig durchgeführt, wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt.“ Das bedeutet: Mindestens 60 der 90 gewählten Abgeordneten müssen für die Selbstauflösung stimmen, nachdem zuvor mindestens 30 Abgeordnete einen entsprechenden Antrag eingebracht haben. Bislang spricht nichts dafür, dass eine solche Mehrheit zustande kommt – denn damit würden sich voraussichtlich nicht wenige Abgeordnete um ihre parlamentarische Zukunft bringen.
Der ewige, einsame MP
Kommt es nicht zu Neuwahlen über Selbstauflösung, dann greift zwangsläufig Artikel 50 (1): „Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet frühestens 57, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.“ Das heißt: Da die aktuelle Legislaturperiode mit der ersten Plenarsitzung am 26. November vergangenen Jahres begonnen hat, kann die nächste Wahl frühestens im Juni 2024 stattfinden.
Das wiederum bedeutet: Kommt im Parlament keine Zweidrittelmehrheit zustande, die für eine Selbstauflösung stimmt, wird Kemmerich nichts anderes übrig bleiben, als noch bis in den Spätsommer des fernen Jahres 2024 als einziger politischer Vertreter des Landes Thüringen amtieren zu müssen.
Und warum das Alles? Weil in Panik vor einem geschickten Schachzug der AfD alle Welt total die Nerven verloren hat, eine sich als Staatsratsvorsitzende aufführende Frau Bundeskanzler wider jegliches Verfassungsverständnis aus Südafrika die Rückgängigmachung einer auf parlamentarisch verfassungsgemäßen Wege erfolgten Wahl eingefordert hat und alle gesprungen sind. Aber so etwas kann geschehen, wenn man in der Politik das Gehirn abschaltet und nur noch mit dem Bauch in hysterischer Panik agiert.
Vielleicht aber ist es auch ganz spannend zu sehen, wie eine Verwaltung den Staat lenkt, ohne dabei an die Vorgaben von Partei-gesteuerten Chefs gebunden zu sein. Gesetzgebungsverfahren könnte das Parlament immer noch auf den Weg bringen – vorausgesetzt, dessen Abgeordnete finden dafür eine Mehrheit. Entsprechende Regierungsinitiativen der Exekutive allerdings fallen aus – und den nächsten Landeshaushalt müsste dann der amtierende Ministerpräsident im Alleingang einbringen und vertreten. Wobei auch hier die Frage im Raum steht, ob er das als nur amtierender MP überhaupt darf.
Könnte also gut sein, dass Thüringen unterhaltsamen Zeiten entgegen geht.
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„Offensichtlich in der Annahme, dass das Parlament ihm misstraut, und getrieben durch den MANGELNDEN EHRGEIZ, sein Amt auszuüben, hat er bereits sein Ministerpräsidentenamt aufgegeben.“ Sehr geehrter Herr Spahn, ich hoffe, Sie begehen nicht denselben Fehler wie Herr Lindner, der offensichtlich anzunehmen scheint, dass Kemmerich wegen des „beherzten Eintretens gegen Rääächtz“ seines Parteivorstandsclowns zurückgetreten ist. (Der Schwachsinn, der sich zunehmend und wirklich lästig breit macht: Die Zerstörung der Demokratie, um die Demokratie zu „retten“ und die Antwort schuldig zu bleiben, was zum Retten übrig bleibt nach der Zerstörung!) Wenn ich mich nicht irre, habe ich HIER BEI TE gelesen, dass seine… Mehr
Nachklapp: Weiß jemand, ob Mohring auch bedroht wurde? Oder, falls ja, würde das irgendwen wundern?
Auch das wird so gewesen sein. Wenn allerdings der linksfaschistische Mob die Politik bestimmt und der gewählte Ministerpräsident nicht in der Lage ist, dagegen mit den Mitteln des Rechtsstaats vorzugehen, konstatiere ich gleichwohl auch mangelnden Ehrgeiz.
Sehr geehrter Herr Spahn, ich will Ihnen gar nicht allzu heftig widersprechen – aber ein bisschen schon! Was ich in meinem o.a. Kommentar im letzten Absatz zur Demokratie geschrieben habe, gilt doch für den Rechtsstaat genauso! Die Rautenhexe verstößt, wie der Wissenschaftliche Dienst festgestellt hat, mit einer/DER politischen Entscheidung in 2015, bekanntgegeben per Twitter, gegen die Wesentlichkeitstheorie (ich hoffe, das so richtig wiederholt zu haben) und übergeht den Bundestag. Maassen wird als Behördenleiter gefeuert, weil er der Rautenhexe bezüglich irgendwelcher angeblichen Hetzjagden widerspricht und durch einen ** ersetzt. Die ANTIFA-Schlägertrupps werden, wie man gelegentlich lesen kann, aus Ministerien finanziert. Man… Mehr
Hysterie ist der passende Begriff für unsere Politiker UND unser Volk.
Wass soll’s, Thüringen hat keine Nuklearwaffen, es kann so viel also nicht passieren. Und daß die Verwaltung ohne politische Einmischung besser funktioniert, haben wir im Winter 2017/18 ja alle erfahren. Armer Kemmering, jetzt hat er sich selber an den Felsen geschmiedet, und alle dürfen an ihm und auf ihm herumhacken. ?
Es passt nahtlos in das Aktionsmuster der derzeit politisch Handelnden „Erst handeln, dann denken (wenn überhaupt)“. Hoffen lässt Dushan Wegners Feststellung „wenn Ideologie auf Realität trifft, gewinnt die Realität. Immer.“ Hoffentlich lässt sich die Realität mit dem Gewinnen nicht mehr allzu viel Zeit.
Wenn Dushan Wegner, den ich ansonsten sehr schätze, recht hat, dann frage ich mich allerdings, warum in Russland die Ideologie 70 Jahre gegen die Realität gewinnen konnte. Und warum das im Iran nun auch bereits seit 40 Jahren der Fall ist. Warum in Venezuela, Kuba, Nicaragua und anderswo die Ideologie in der Lage war, über die Realität zu triumphieren.
Nordkorea nicht zu vergessen! Wo die Ideologie durch Personenkult verstärkt wird. Und von Nordkorea lernen, heißt siegen lernen: Wir ersetzen den Personenkult durch Klimakult und ein bisschen „Flüchtlings“kult und schwupps – haben wir mehr Parallelen, als man sich wünschen möchte!
Was wiederum erklärt (s.o.!), warum manche Menschen hierzulande sich lieber der normativen Kraft des Faktischen ergeben. Wobei man hier das „Faktische“ korrekterweise durch „das Postfaktische“ ersetzen müsste! Wäre auch eine Erklärung, oder?
Wen interessiert in Merkel-Deutschland denn die Verfassung, wenn’s doch um ALLES, vulgo den „Kampf gegen räääächts“ geht? Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt! Pardon, wollte sagen: Fürs Klima und gegen rechts ist alles erlaubt.
Es ist wirklich überaus interessant, die rechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten zu betrachten. Nur: Wir leben mittlerweile in einem Land, in dem Recht und Gesetz nur noch bedingte Gültigkeit haben. Wenn man es genau nimmt, müßte die Bundeskanzlerin nebst anderen Parteipolitikern eigentlich gemäß § 6 StGB angeklagt und verurteilt werden („Wer…ein Mitglied…der Regierung…eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit (Haft) bis zu 5 Jahren bestraft – der Versuch ist strafbar.“ – Dieses Zitat stammt von einem Mitkommentatoren.) Insofern bin ich sicher, dass auch hier… Mehr
Die eigentliche Gefahr der derzeitigen Entwicklung sehe ich darin, daß der Bürger angesichts des links-grünen Macht- (und Meinungs-) kartells keine wirkliche Wahlmöglichkeit mehr hat. Daher auch die sog. Politikverdrossenheit, die sich zu einer Demokratieverdrossenheit auszuwachsen droht. An die Stelle der politischen Auseinanderstzung treten Ausgrenzung bis Verteufelung und Dämonisierung. Schon fühlt sich der Mob legitimiert, die quasi für vogelfrei Erklärten zu verfolgen, zu bedrohen. Von da ist es gar nicht so weit zum politischen Mord. Die politisch Verantwortlichen in all ihrer Dummheit, Blindheit, Machtbesessenheit ahnen anscheinend gar nicht, was sie da täglich anrichten. Rechtmäßig gewählte Parteien werden zu „undemokratischen“. Eine streng… Mehr
Wie kann eine Person im Amt bleiben, die im Stile eines Staatsratsvorsitzenden ohne Parteiamt in einem öffentlichen Auftritt bei einer ausländischen Regierung ein Landesparlament anweist, eine legale demokratische Entscheidung rückgängig zu machen?
Und wie soll man die Hofschranzen auch der FDP und der CDU beurteilen, die dieser rechtlich unmöglichen „Anweisung“ stante pede und ohne Nachdenken gefolgt sind? Ein Herr Lindner zeigt seine absolute Charakter- und Prinzipienlosigkeit durch eine Entschuldigung(!) im Bundestag.
Wenn Frau Merkel, die auch hier wieder Recht und Gesetz als Vogelschiss ignoriert, weiterhin im Amt bleibt, hat Deutschland es zur shithole country geschafft.
So traurig das Ganze ist, diese total verfahrene Situation entbehrt wirklich nicht der Komik und reizt mehr als einmal zum Lachen. Danke, Herr Spahn, für diese vergnügliche Lehrstunde!
„Bedauerlicherweise“, so schreiben Sie, „haben es die Verfasser der Thüringischen Verfassung versäumt, das Prozedere für den aktuellen Fall … (ich würde sagen: der hysterischen Aushebelung aller demokratischen Gepflogenheiten im deutschen Irrenhaus) explizit festzuschreiben.“ Hätten sich die Staatsrechtler so etwas vorstellen können, hätten sie eine Anstaltsordnung formuliert. Die fehlt uns nämlich dringend.