Ein Tatsachenbericht mit polemischer Schlussfolgerung, zornigen Bemerkungen und sarkastischen Empfehlungen.
Vorab ein Wort des Dankes. Mein tiefempfundener Dank an Gott, die Vorsehung, das Fliegende Spaghettimonster oder auch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesverfassungsgerichts – je nach tatsächlicher Verantwortlichkeit – dafür, dass die Entscheidung zur EZB-Finanzierung der Südländerschulden durch deutsche Guthaben noch vor dem 6. Mai 2020 gefallen ist. Sozusagen auf den allerletzten Drücker konnte sich der Jurist Andreas Voßkuhle als Chef des Gerichts und des Zweiten Senats mit der Klage befassen. Nur etwas später, dann hätte vielleicht der ehemalige Vizechef der CDU-Bundestagsfraktion und Merkel-Gefolgsmann Stephan Harbarth den Vorgang verhandelt. Auch wenn wir es nie werden beweisen können: Wäre es so gewesen, hätten wir vermutlich mit viel Verfassungswindungen ein deutlich anderes Urteil vorgesetzt bekommen.
Das Abschiedsgeschenk des Andreas Voßkuhle
Nun aber ist es so. Voßkuhle, der als renommierter Rechtswissenschaftler auf Vorschlag der SPD am 25. April 2008 dieses Amt übernommen hatte, legte der Bundesrepublik als Abschiedsgeschenk mit nur etwas Verspätung ein richtig dickes Osterei ins Nest. Deutschlands höchstes Gericht hatte sich auf Antrag von Peter Gauweiler und anderen mit der Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank beschäftigt. Die hatte allein schon für den Zeitraum 2015 bis 2018 rund 2,6 Billionen Euro (weil es hübscher aussieht: 2.600.000.000.000 €) in die Ankäufe ungedeckter Schecks vor allem aus Südeuropa gesteckt. Geld, dass nicht etwa irgendwo erwirtschaftet wird, sondern das die EZB virtuell schöpft. Geld, das letztlich nur dann von seinen Empfängern zurückgegeben werden kann, wenn eine galoppierende Inflation den Euro von Tag zu Tag auffrisst. So, wie diese Politik des lockeren Geldes eben auch bereits seit geraumer Zeit die Altersrücklagen anständiger Bürger aufzehrt und Immobilienpreise ebenso wie Aktienkurse trotz Corona in die Höhe treibt.
Diese EZB-Politik der ständigen Geldschöpfung nun wurde vom Bundesverfassungsgericht deutlich kritisiert. Die Ankäufe durch die EZB verstießen, so die Karlsruher Richter, gegen deren Kompetenzen. Statt mit offenen Händen virtuelles Geld zu verteilen, habe die Eurobank zu prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich verhältnismäßig seien. Weil sie das der EZB widerstandslos durchgehen ließen, hätten daher auch Bundesregierung und Bundestag Grundrechte verletzt – kurz: gegen die bundesdeutsche Verfassung verstoßen.
Es war ein Urteil wie ein Donnerschlag selbst dann, wenn sich die Richter nicht dazu durchringen mochten, den offensichtlichen Verstoß der EZB gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung der EU-Länder als solchen zu benennen. So viel Mut brachten die immer politisch denkenden Herrschaften dann doch nicht auf. Doch allein schon das im Namen des Volkes Festgestellte reichte, um die Politik kräftig zu schütteln, hatte doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in der Steueroase Luxemburg zuvor etwas anderes beschieden und der Gelddruckmaschine grünes Licht gegeben.
Der EU-Konter
Nach einer kurzen Schrecksekunde, in der die Hoheiten in EZB und Europäischer Kommission offenbar ihren Schock darüber überwinden mussten, dass es ein paar germanische Winkeladvokaten wagten, die unerschöpfliche Weisheit nicht nur der EZB-Göttin, sondern auch des EuGH in Frage zu stellen, schlugen Gemaßregelte und solche, die von der Gelddruckmaschine substantiell und in Nach-Corona-Zeiten noch mehr abhängen, zurück.
Lagarde, für die ein paar Millionen Dollar oder Euro spätestens seit ihrer Zeit als Präsidentin des Internationalen Währungsfonds in etwa dasjenige Gewicht haben, das im Geldbeutel einer Krankenschwester ein Zehn-Cent-Stück ausmacht, lehnte sich zurück und ließ wissen: Was interessiert mich dieses dämliche Gericht in der deutschen Provinz – ich bin die Sonnenkönigin des €uropäischen Geldes und mache weiter wie bisher. Selbstverständlich drückte sie es etwas diplomatischer aus – aber in der Sache ist die Aussage der EZB, sie werde auch künftig alles Notwendige tun, damit die geldpolitischen Maßnahmen mit dem Ziel Preisstabilität auf alle Teile der Wirtschaft und auf alle Gerichtsbarkeiten der Eurozone übertragen würden, nichts anderes als eine Doppelwatschen erst ins Gesicht Voßkuhles – und dann in das Gesicht der Deutschen, die es vor allem sind, die die Geldstabilität zwischen Athen, Paris und Lissabon zu finanzieren haben. Wir lernen: Als Französin muss sich die Dame nicht um die bundesdeutsche Verfassung scheren – und als La Grande Madame von allerhöchsten Gnaden steht sie über jedem Gericht, welches nicht in Luxemburg oder noch höher angesiedelt ist.
Chaos-UvdL ohne GG
Nicht minder arrogant reagierte die EU-Kommission. Ursula von der Leyen, die in jedem von ihr regierten Bundesministerium das blanke Chaos hinterließ und deshalb von Kumpel Angela Merkel auf den Sitz des Kommissionspräsidenten weggelobt wurde; die seitdem ihre deutsche Sprache verlernt hat und nur noch Englisch spricht – wo doch Deutsch für rund 90 Millionen Europäer die Muttersprache ist und nur 4,6 Millionen sich des Englischen bedienen – hält auch nichts von den subalternen, deutschen Verfassungsrichtern.
In einem Scheiben an den EU-Grünen Sven Giegold ließ sie wissen, dass die Währungspolitik ausschließliche Angelegenheit der EU sei, EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor Landesrecht habe und die Urteile des EuGH nach dem klassischen Muster des Ober schlägt Unter jede Entscheidung anderer Gerichte toppen und überflüssig machen. Kurz: Was schert das deutsche Röschen aus dem Niedersächsischen das Grundgesetz, hat sie doch nun mit dem vom deutschen Volk nicht zugestimmten EU-Konstrukt, doch mit einem wider die Regeln freier und gleicher Wahl besetzten Pseudoparlament alle Instrumente in der Hand, um das EU-Volk ohne lästige Ein- und Widersprüche zu führen.
Bemerkenswert ist diese Hinwegsetzung über das Bundesverfassungsgericht, welches doch sonst immer gern als oberste aller Verfassungsweisheitsinstanzen verkauft wird, nicht zuletzt auch deshalb, weil Voßkuhle und die Seinen festgestellt hatten, dass das EuGH-Urteil zu den EZB-Käufen nicht nur „objektiv willkürlich“, sondern sogar „methodisch nicht mehr vertretbar“ sei. Was bedeutet: Die Luxemburger Herrschaften richten nicht nach Recht, sondern nach politischer Intention – und das machen sie dann sogar so schlecht, dass der Rechtsprofessor Voßkuhle sie in Erstem und Zweitem Staatsexamen hätte durchrasseln lassen.
Die so um ihre Juristenehre gebrachten Herrschaften in dem Kleinstaat zwischen Deutschland, Belgien und Frankreich mit dem hübschen Titel Großherzogtum Luxemburg halten es derweil klassisch. Die je zwei Richter aus Belgien und Spanien, die den Vorsitz dieses Gerichts innehaben, hüllen sich in das Schweigen des Buddha. Motto: Was interessieren uns die Aussonderungen dieser Rechtsverdreher aus der deutschen Provinz, die sich erdreisten, unsere alles überragende, juristische Kompetenz auch nur ansatzweise in Frage stellen zu wollen!
Dann ist da noch das Fußvolk
Selbstverständlich kommt nun, wie immer in solchen Fällen, auch das Fußvolk aus dem Busch. So jener Giegold, der dem Bundesverfassungsgericht „Nötigung“ vorwirft und der EU-Ober-Frau empfiehlt, nun endlich ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, weil das Gericht die EU-Verträge verletzt habe.
Vor allem aber glänzt Deutschlands ehemalige Frau Justizminister, die von ihrer Partei auf den lukrativen Vizepräsidentenstuhl des EU-Parlaments wegentsorgt wurde, mit wohlfeilen Einlassungen. Katarina Barley erblickt in der Karlsruher Entscheidung das „fatale Signal“ einer „großen Institution“, die „einen schwarzen Tag“ gehabt habe. Will sagen: Kaum wagt es jemand, dem Moloch EU ein wenig die Stirn zu bieten, gibt er Anlass zu Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit. Aber das kennen wir ja schon: Wer nicht der richtigen „Haltung“ frönt, hat eben einen Dachschaden.
Auslaufmodell und Ex-Oberfinanzer Wolfgang Schäuble – jener Präsident des Deutschen Bundestages, der mit einer sogenannten Reform das ursprünglich als Bürgervertretung gedachte Parlament endgültig zum Parteienversorgungsinstitut umstricken möchte und mit wirklichkeitsfremden Corona-Vorschlägen zu schülerischem Ferienverzicht glänzt, sieht durch die Unvernunft der Karlsruher Richter gar den Euro in Gefahr. Doch da muss er sich keine Sorgen machen. Allein schon, weil niemand wüsste, wie die niemals auszugleichenden, horrenden Target-II-Forderungen der Deutschen im Falle einer Euro-Abschaffung zu handhaben wären, werden sich alle denkbaren Instanzen notfalls mit dem Einsatz einer hochgerüsteten Guardia di Finanza gegen solche Ansinnen zur Wehr setzen.
Weg damit!
Da sich nun folglich alle einig sind, dass das Bundesverfassungsgericht völlig aus dem Ruder gelaufen ist – und wir gleichzeitig feststellen, dass wir es nicht nur nicht brauchen, sondern es sogar gefährlich ist, bietet sich die Abschaffung desselben an. Wir haben ja den EuGH in Luxemburg, der doch bereits das tut, was auch vom Karlsruher Gericht erwartet wird: Entscheidungen nicht nach juristischen Maßstäben zu treffen, sondern als politische Instanz die eigenen Ziele durchzusetzen. Also abschaffen, dieses überflüssige Gericht aus Zeiten, als in Deutschland noch eine gewisse Souveränität über die eigenen Angelegenheiten anzutreffen war.
Wenn wir schon dabei sind, das Verfassungsgericht zu streichen, können wir auch gleich das als Verfassungsersatz dienende Grundgesetz entsorgen. Wir haben ja nun gelernt, dass es auf EU-Ebene ohnehin keine Bedeutung hat und dass EU-Rechtsprechung jeglichen deutschen Verfassungsgrundsatz bricht. Also in den Mülleimer der Geschichte damit – spart allein an Druckkosten unendliche Summen und erleichtert der Politikerkaste den gesellschaftlichen Radikalumbau.
Abwickeln können wir auch die Deutsche Bundesbank. Sie hat schon lange nichts mehr zu sagen – und an deutsche Verfassungsgrundsätze muss sie sich, wie wir gerade lernen, auch nicht halten. Also weg damit – überflüssig.
Und wenn nun schon das Verfassungsgericht und dessen Basiswerk namens Grundgesetz abgeschafft ist, dann können wir uns nun den Verfassungsschutz schenken. Also Tschüß, Herr Haldenwang. Der Mohr (sorry, darf man ja eigentlich nicht mehr sagen) hat seine Schuldigkeit getan – der Mohr kann gehen.
Also weg damit! Mit allem! Mit Bundes- und Landesregierungen, mit deutschen Gesetzen und deutschem Vermögen. Alles überflüssig. Lösen wir doch am besten gleich die Bundesrepublik auf. Wird auch nicht mehr gebraucht. Hat ja nichts mehr zu sagen,– und zu entscheiden schon gar nicht. Wird nur noch als Melkkuh gebraucht – aber dazu benötigt die EU nicht die zahllosen Instanzen, die den Fluss der Geldströme regeln. Das schaffen die Eurokraten in Brüssel auch so, wenn sie gleich den tumben Michel direkt melken. Vorausgesetzt selbstverständlich, solche Provinzjuristen wie der Voßkuhle werden künftig abgeschaltet. Auch wenn sie ohnehin nichts zu sagen haben – allein schon ihr lästiges Gequake wirkt störend auf die Kreise der Eurokratie. Und deren Kreise möge doch bitte das Fußvolk der unterwerfungswilligen Vasallen nicht stören – auch wenn es sich mit dem überflüssigen Titel eines Bundesverfassungsgerichtspräsidenten schmückt.
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Warum fällt mir beim Lesen des Artikels von Tomas Spahn das Reichskammergericht zu Wetzlar, 1495 – 1806, ein, das nach der Auflösung des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ im Nitschewo verschwand und nicht mehr gesehen wurde?
Ob das Bundesverfassungsgericht genau so verschwindet wie das Reichskammergericht oder als Fassade noch aufrecht erhalten wird, hängt endgültig davon ab, ob die Brüssler Zentralisten mit ihrem Ziel „Bundesstaat Europa“ siegen,- in Deutschland mit den Parteien Grüne, SPD, Linke und große Teile der Union- oder ob die EU als Staatenbund souveräner Staaten weiter Bestand haben wird.
Ihr Beitrag, Herr Spahn, verleiht meinen Gedanken Ausdruck!
Sollten wir nicht auf den Barrikaden sein, wenn das Urteil des BVG sich in Wahrheit gegen nichts anderes zu stemmen versucht, als gegen die Eliminierung des „Deutschen Volkes“? Wenn die polit-medialen Reaktionen auf den Richterspruch in apokalyptischer Deutlichkeit unseren Weg in die Bedeutungslosigkeit von menschlichen Gattungswesen vorzeichnen? Wenn wir unserer Freiheit und Menschenwürde durch eine verlogene, machtversessene politische Kaste beraubt werden? Mit Bestürzung stelle ich fest, dass die deutsche, inzwischen offenbar bildungsferne, „Intelligenzia“ sich, wieder einmal, wegguckt und das deutsche Volk seine Freiheit gegen die Despotie eintauscht, um frei von der Demokratie zu werden.
Klingt irgendwie nach der Übernahme der Sowjets im RGW . Es dauerte dann noch ein paar Jahre und dann war Schluss .
Die Option der europäischen Und deutschen Sozialisten ,d.h.aller Parteien außer der AfD ,wäre der Zusammenschluss mit dem strategischen Partner China (Zitat der CDU) und Durchsetzung des Maoismus. Dann haben die 68 Ihr Ziel erreicht.
Danke für diesen klasse Artikel. Dazu empfehle ich den Brief des Bund der Steuerzahler Bayerns an den Präsidenten der deutschen Bundesbank vom 6.02.2012 zu lesen: http://www.target-2.de/up/datei/buba_endfassung_06.02.2012_2.pdf . Fazit: Das, was wir heute vorfinden, wurde Hausgemacht durch die deutsche Bundesregierung. Das Sprichwort „Nur die dümmsten Kälber suchen sich Ihren Metzger selber“ trifft auch hier wieder voll zu! Ganz besonders zutreffend ist folgender Teil, Zitat Seite 24: „Deutschland hat ca. 82 Millionen Einwohner, die von Parteien regiert werden. Deren Mitgliederzahl beläuft sich auf rund 1.4 Millionen. Die Einnahmen der Parteien betragen knapp Euro 500 Millionen.58 Die jeweiligen Parteispitzen sind in der deutschen… Mehr
„Politisch“ geht es weiter wie bisher. Eventuell sogar noch verstärkt. Eine politische Änderung ist auch nicht möglich. Änderungen bringt nur die Realität. Corona ist das beste Beispiel dafür. Wer hätte es vor Corona für möglich gehalten, dass die Grenzen von Deutschland geschlossen werden? Niemand. Das wäre auch „politisch“ nie durchsetzbar gewesen. Aber die Realität mit den hohen Fallzahlen in Italien und im Elsaß und die Realität der Grenzschließungen durch andere Staaten erzeugten einen solchen Druck, dass es einfach geschah. Eine Art „Politischer Notwehr“. Genauso wird es mit dem Euro sein. Das wird nicht politisch oder juristisch entschieden werden, sondern durch… Mehr
Herr Spahn ich hätte ein paar Gegenvorschläge:
1. Deutschland kündigt alle EU-Verträge und steigt aus der Euro-Zone aus (z.B. um ein „one man one vote“ durchzusetzen, ein Veto-Recht im EZB-Rat, etc.)
2. Durchführung einer Volksabstimmung über EU und Euro in Deutschland. Das Ergebnis würde mich stark interessieren.
Der Kuss der Patin – Irrungen und Wirrungen um Ursula von der Leyen Die Suppermutterpowertochter, woher der Mythos der erfolgreichen Powerfrau von der Leyen stammt, ist heute kaum noch nachzuvollziehen. Ursula von der Leyen wuchs in geordneten großbürgerlichen Verhältnissen auf. “Röschen”, wie sie seit klein auf familienintern genannt wird, ist die Tochter des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, Spross einer Dynastie, die bereits unter den Welfen-Königen Schlüsselpositionen im Staat bekleidete. Standesgemäß heiratete sie in die Dynastie der “Seidenbarone” von der Leyen ein, die seit dem 18. Jahrhundert zum deutschen Establishment gehören. Wer Ursula von der Leyen daheim besuchen will, fährt… Mehr
Ach, das wird schon, keine Panik. Wenn erst die Bundesrepublik ökonomisch kaputt ist, schwindet das Vertrauen in den Euro schneller als man Wechselkursrisiko buchstabieren kann. Und sobald die Importgüter aus China mal so richtig teuer werden, kommt Bewegung in die Gedankenwelt der Bürger.
Am Anfang steht der Verfassungsbruch der deutschen Regierung und des deutschen Parlaments. Das Macht Gehabe der EZB, der EU Kommission und des EuGH, ist ursächlich der devoten deutsche Regierung zuzuschreiben.