Vieles deutet auf einen Machtkampf zwischen einer rot-grün-gefärbten Richterschaft und nicht dazu passenden Landesregierungen hin.
Der Fall um den Tunesier Sami A., dessen Klarname sich nicht einmal Wikipedia auszuschreiben traut, wird als eine der Absurditäten deutscher Rechtsgeschichte in die Hörsäle künftiger Juristen Einzug halten. Denn keine „Causa“ offenbart wie diese die unüberwindliche Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden, zwischen Recht und Politik, wie diese Farce.
Die Causa Sami A.
Zur Geschichte: A. kam 1997 nach Deutschland. Er versuchte sich als Student in Krefeld und Köln, brachte es jedoch zu keinem Abschluss und brach, nachdem sein Aufenthaltsrecht mehrfach bis zum Oktober 2005 verlängert worden war, sein Studium erfolglos ab.
Im Prozess um geplante islamische Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin, der 2005 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde, erklärte ein Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, A. sei Ende 1999 mit einer radikal-islamischen Untergrundorganisation über Saudi-Arabien nach Pakistan und von dort nach Afghanistan gereist. Dort sei er in einem Lager des Al-Qaida-Terroristen Osama bin Laden militärisch und ideologisch ausgebildet worden. Er sei bis in die Leibgarde des Chefterroristen aufgestiegen.
Obgleich A. den Kronzeugen der Lüge bezichtigte, verwickelte er sich in Widersprüche, sodass das Gericht seine entsprechenden Handlungen rechtskräftig feststellte. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass A. seit seiner Rückkehr von einer angeblichen Pilgerreise nach Deutschland als salafistischer Prediger für einen islamischen Gottesstaat geworben hatte, was als Bestätigung der Aussagen des Kronzeugen diente.
Die versuchte Ausweisung des A.
Einen ersten Versuch, den sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhaltenden A. abzuschieben, unternahm die Stadt Bochum im Jahr 2006. Zwei Versuche des Terroristen, gegen die Abschiebungsverfügung Einspruch einzulegen, wurden vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen. Eine Ausweisung erfolgte dennoch nicht. Vorsorglich hatte A. bereits im April 2006 Asyl beantragt. Er begründete dieses damit, dass ihm in Tunesien Haft und Folter drohen könnten – und die Haftbedingungen im nordafrikanischen Land unerträglich seien.
Doch auch diese Argumentation wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im September 2007 verworfen. Es lägen keinerlei begründete Voraussetzungen für Asylgewährung vor. A. wurde aufgefordert, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen, andernfalls er mit Abschiebung rechnen müsse.
Der Auszuweisende ging gegen den Beschied des BAMF vor, verzichtete nun allerdings auf einen Asylanspruch, sondern machte nur noch geltend, dass ihm in Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängten daraufhin am 4. März 2009 ein Ausweisungsverbot – A. konnten sich trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung weiterhin in Deutschland aufhalten.
Parallel dazu hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage im Prozess des Jahres 2005 eingeleitet. Das Gericht stellte das Verfahren im Jahr 2009 gegen eine Zahlung von 300 Euro ein.
Die Abschiebung 2018
Der Rest ist bekannt. Nachdem A. trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung und Ablehnung eines Asylantrags von 2004 bis 2018 in Deutschland lebte, exekutierte das Landesinnenministerium am 13. Juli 2018 endlich die Abschiebeverfügung, flog den Salafisten mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 35.000 Euro aus. Am Vorabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch erneut ein Ausweisungsverbot verhängt, welches den Behörden erst nach erfolgter Abschiebung zuging. Am 13. Juli erklärte das Gericht die Abschiebung dann für „grob rechtswidrig“.
Eine unerträgliche Farce
Nun begann etwas, das man mit halbwegs gesundem Menschenverstand nur noch als Farce aus Absurdistan bezeichnen kann.
Der Abgeschobene war zwar in Tunesien nach Überstellung inhaftiert worden, kam jedoch bereits am 27. Juli auf freien Fuß, da ein dortiger Untersuchungsrichter keine Verwicklung in Terroraktivitäten erkennen konnte. A. lebt seitdem in seiner Heimat ungefoltert und uninhaftiert als vorerst freier Mann.
Dennoch beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster am 15. August 2018, dass A. durch die Stadt Bochum zurückgeholt werden müsse. Tunesien allerdings verweigert die Ausreise, da Ermittlungen gegen A. noch nicht abgeschlossen seien.
Der Zirkelschluss der Idiotie
Wir halten fest: A. ist in Tunesien. Er wurde 13 Jahre, nachdem seine offensichtlich wegen eines vorgeblichen Studiums erschlichene Aufenthaltsgenehmigung endete, in seine Heimat überstellt. A. versuchte dieses abzuwehren, da ihm in seiner Heimat Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Mit genau dieser Begründung lehnten deutsche Gerichte die Ausweisung ab und forderten die Rückholung.
Kommt A. nach Deutschland zurück, ist spätestens dann der Beweis erbracht, dass die Gerichte einer von A. aufgebauten Farce aufgesessen sind – womit unmittelbar die Abschiebungsverfügung greifen müsste und A. zurück nach Tunesien verbracht werden muss.
Doch diese Idiotie eines Zirkelschlusses, die die Anordnung des Gerichts in dem Moment sachlich konterkariert, in dem sie tatsächlich exekutiert würde, ficht die Richter nicht an. Sie verfahren ohne Rücksicht auf Logik und Rechtsempfinden nach dem Wortlaut ihres Gesetzes – daraus kann man ihnen nicht einmal einen Vorwurf machen, solange Deutschlands Gesetzgebung derart absurde Vorgehensweisen ermöglicht.
Die Entfremdung des Rechts vom Bürger
Und doch – das ist das eigentlich dramatische an dem Vorgang – schaufeln die Richter mit ihrem Vorgehen kräftig am Grab ihres eigenen Ansehens in der Bevölkerung. Ist den Menschen schon nicht zu erklären, wieso jemand, dessen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig festgestellt wurde, über ein Jahrzehnt unbehelligt in Deutschland leben und hier für Terrororganisationen werben kann, so ist ihnen die Farce einer verlangten Rückholung nicht zu erklären, die nur möglich sein wird, wenn die vorgeblich diese Rückholung unvermeidbar machenden Begründungen definitiv sich als vorgeschoben bewiesen haben.
Ein Machtkampf zwischen Richtern und Politik
Vieles deutet auf einen Machtkampf zwischen einer rot-grün-gefärbten Richterschaft und der schwarzgelben Landesregierung an Rhein und Ruhr hin. Es scheint nur noch darum zu gehen, die politisch Verantwortlichen des Rechtsbruchs zu bezichtigen – und zu diesem Zwecke vorgebliches Recht zu nutzen. Diese Tendenz eines Machtkampfes zwischen einer politischen Jurisdiktion und einer zunehmend unpolitischen Politik zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit bis hin zu absurden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wie der biologisch absurden Einführung eines „dritten Geschlechts“ ab.
Rechtsempfinden einer Mehrheit der Bürger und Rechtsprechung gehen nicht mehr überein – und das kann nur bedeuten, dass Gesetze ihren Anforderungen, Recht im Sinne der Menschen zu sprechen, nicht mehr gerecht werden. Wodurch sich nunmehr die Richterschelte trotz der Absurdität mancher Beschlüsse wiederum relativiert. Denn die eigentliche Verantwortung dafür, dass Richter absurde Urteile fällen können, vielleicht sogar müssen, liegt bei jenen, die die Gesetze verabschieden. Folglich ist der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslage dahingehend zu korrigieren, dass solche Fälle wie jener des Sami A. künftig ausgeschlossen werden.
Unverzichtbare Korrekturen geltenden Rechts
Das beginnt mit der Erteilung von Studienerlaubnissen, die offenbar an keinerlei Bedingungen geknüpft sind als an die Einschreibung an einer beliebigen Bildungsstätte. Es führt weiter über die Absurdität, dass jemand, der kein Aufenthaltsrecht hat, sich weitere 13 Jahre im Land aufhalten kann und dabei Sozialansprüche geltend macht – und dann noch zurückgeholt werden muss, wenn er endlich abgeschoben wurde. Und es endet letztlich bei einem Asylrecht, welches ursprünglich für politisch begründete Einzelfälle gedacht war und bereits seit Jahrzehnten missbraucht wird, um einen letztlich illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
Die Gewaltenteilung ist ein hohes Gut
Auch deshalb sei zum Abschluss noch ein Wort an den Vorsitzenden des Richterbundes, Jens Gnisa, gerichtet, der im ZDF zur Causa Sami A. Stellung nahm. Gnisa sieht in der Forderung des Düsseldorfer Innenministers Herbert Reul, wonach richterliche Entscheidungen immer auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen sollten, eine „gefährliche Attacke auf unseren Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“.
Nun ja – Juristen, die völlig losgelöst das in Gesetzen und Verordnungen geschriebene Wort exekutieren, mögen zwar formal im Recht sein – ob sie aber recht haben und tatsächlich Urteile „im Namen des Volkes“ treffen, steht auf einem anderen Blatt und hat sich in der Geschichte des Öfteren als Irrtum erwiesen.
Ganz unabhängig davon hätte ich mir ohnehin diese Befürchtungen der Richterschaft um die Gewaltenteilung gewünscht, als ein Bundesminister der Justiz die Feststellung einer Straftat wie Volksverhetzung aus den Gerichten auf juristisch unqualifizierte Mitarbeiter irgendwelcher Internetkonzerne verlagerte.
Was wir derzeit erleben, ist kein Kampf um Rechtsstaatlichkeit, sondern ein Machtkampf zwischen einer offensichtlich ideologisch ausgerichteten Richterschaft und einer dieser missliebigen politischen Volksvertretung. Das wiederum ist eine Feststellung, die nicht als Kritik am Rechtsstaat an sich zu verstehen ist, sondern als Kritik an manchen Akteuren, denen offensichtlich das politische Ziel über dem zu stehen scheint, was als Recht zu verstehen wäre. Und dieses gilt im Zweifel für beide Seiten, die so gemeinsam den Rechtsstaat zu Grabe tragen.
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Das OVG Münster ist schon immer ein problematisches Gericht gewesen. Es musste regelmäßig vom BVerfG zurechtgewiesen werden, dass die Versammlungsfreiheit auch für die NPD gilt. Auch sonst fällt es regelmäßig durch zumindest gewöhnungsbedürftige Entscheidungen auf. Es ist quasi das OLG Hamm unter den Verwaltungsgerichten. Verwaltungsjustiz kann oftmals eines nicht: richtige Beweiswürdigung. Kritisches Hinterfragen von Beteiligtenangaben und die knallharte Entscheidung, diesen oder jenen Unfug einfach einmal nicht zu glauben. Worauf stützen Verwaltungsgerichte ihre Überzeugung zu den Verhältnissen in diesem oder jenem Land der Erde? Richtig: Auf Presseberichte – selbstverständlich unreflektiert. Einmal festgestellt wird daraus die ständige Rechtsprechung des Senats, der sich… Mehr
Wie redet denn ein Richter in einem Land, in dem Posten wie seiner Verhandlungsmasse zwischen Parteien sind, bitte von einem Angriff auf die Gewaltenteilung? Da ist keine.
Funktioniert das Recht in unserem Staat den wirklich? Wie kann es sein, dass das höchste staatliche Gericht Bundesverfassungsklagen ohne Begründung ablehnen kann. Sollte eine derartige Klage, die ohnehin an hohe Hürden gebunden ist, unbegründet sein, kann die Nichtannahme der Klage auch begründet werden, ja muss sogar begründet werden, um letztendlich ihre Ubegründetheit deutlich und nachvollziehbar zu machen. Alles andere wäre absurd und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Letztendlich macht es auch die Entscheidung, und in diesem Fall die Entscheidung der letzten Instanz deutlich und zu dem transparent. Darüber hinaus ist auch die Unantastbarkeit eines Richters bei weitem nicht mehr… Mehr
Wunderbar auf den Punkt gebracht, Herr Spahn. Es geht nicht um Sami A.. Es geht darum, dass die Gewaltenteilung de facto nicht mehr funktioniert, sofern sie überhaupt jemals funktioniert hat, und dieser Zustand zementiert werden soll, um die politischen Absichten einer Minderheit, die auf demokratischem Wege niemals die Mehrheit erlangen würde, dennoch gesamtgesellschaftlich durchzudrücken. Wie Sie richtig anmerken hat es die Justiz einen feuchten Kehricht interessiert, als unser Justizminister richterliche Aufgaben an private Unternehmen outgesourced hat. Es hat die Justiz auch kaum interessiert, dass seit Grenzöffnung 2015 millionenfach geltendes Recht gebrochen wurde. Und es interessiert die Justiz auch nicht, wenn… Mehr
„Der Gesetzgeber ist gefragt – und bevor er sich Gedanken über ein Einwanderungsgesetz macht, sollte er erst einmal dafür sorgen, dass das geltende Recht nicht den kontinuierlichen Missbrauch des Rechts befördert. Denn andernfalls könnte es geschehen, dass die als absurd empfundene Rechtsprechung den Bürger von Gerichten und Rechtsstaat in einem Maße entfremdet, welches das System zum Einsturz bringt.“ Warum sollte der Gesetzgeber dies tun? Es ist doch eben jener Gesetzgeber, der bewusst und gezielt diese Zustände erst herbei geführt hat. Der Gesetzgeber… das sind doch die Abgeordneten im Bundestag. Also auch jene, die z.B. das NetzDG erschaffen haben, um eben… Mehr
Bitte liebe „Rechtsgelehrte“ holt diesen islamistischen Menschenfreund zurück nach Absurdistan!
Aber vergesst nicht, dass der Sonderflug rechtzeitig vor den Wahlen in Bayern und Hessen stattfindet, damit Euch das irrelevante Rechtsempfinden der Wahlbürger herzlich danken kann … !
Es sind WENIGER die Politiker, als der WÄHLER gefragt. Denn diese Politiker und Parteien müssen ausgetauscht werden. Wer links-grüne Parteien wählt, der bekommt links-grüne Politik. Und Merkels Maske ist 2015 gefallen – nur der Wähler hat nicht reagiert.
Nachtrag zu meinem Kommentar: An und für sich hatte ich auf die FDP gewisse Hoffnungen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit gesetzt, aber was Kubicki geäußert hat, war enttäuschend. Den kleinen angeblichen Rechtsbruch laut geißelnd, aber zum Beispiel die nicht erfolgte Abschiebung (im Hunderttausender-Maßstab) abgelehnter Asylbewerber sowie die illegale Einwanderung weiterer Tausender mit keinem Wort erwähnend.
Wenn die Rechtsprechung dazu führt, dass die Bevölkerung Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt werden, muss dieser Rechtsstaat auf den Prüfstand! Und Richter, die dem Wohl des Volkes zuwider handeln, gehören selbst vor Gericht gestellt und verurteilt.
Der Rechtsstaat ist das einige „Messer“ das , das einzelne Individuum gegen den Machtapperat. In der Hand hat.
Es sind die Gesetze die, die Richter dazu bringen, so oder so zu entscheiden. Daher muss man seinen Ärger auch an die richtige Adresse senden ! An unsere Politiker , die Gesetze verabschieden, die im Nachhinein toxisch für die Bürger unseres Staates sind, oder Gesetze nicht pflegen – d.h. an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Hier fällt nur wieder auf , dass unsere Politiker unseren Staat nicht organisieren können !
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit steht bei drohender Gefahr juristisch ganz klar über individuellen Rechtsgütern wie Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Jeder terroristische Islamist ist eine solche Gefahr, sonst würde er ja nicht als „Gefährder“ eingestuft. Warum also gilt auf staatlicher Ebene nicht, was im Polizeirecht eine Selbstverständlichkeit ist?
die Richter TUN nur so – als handelten sie allein nach den „Buchstaben des Gesetzes“ – das zudem für „alle gleich“ sein soll – obwohl wie Justitia dann doch wieder „mit verbundenen Augen ( Buchstaben lesen) “ … ?
ich habe Rechtswissenschaft studiert und -zig Klausuren und Hausarbeiten geschrieben:
es gibt sehr wohl den etablierten und juristisch anerkannten Maßstab
„aller billig und gerecht Denkenden“ !
… aber offensichtlich nicht zu Ende studiert …
wieso – was ist FALSCH daran ?
das lernt man im 2. Semester – und das gilt im 12. genauso !
sind SIE Volljurist – dann schreiben Sie:
was ist FALSCH daran ?