EU-Gerichtshof Teil II: Wessen Anwalt ist der Generalanwalt?

Die Krise der EU ist zuerst eine Krise seiner Institutionen. Sie genießen zu wenig Vertrauen. Oftmals zurecht. Doch die Gründe hierfür sind meist nicht individuelle Fehler Einzelner, sondern sind institutionell verankert. Falsche Anreize, unzureichende Machtbalance und Intransparenz führen zu dieser Entwicklung.

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Vor einem Monat habe ich hier an dieser Stelle über das System des Gerichtshofs der EU geschrieben. Warum fallen dessen Urteile immer so vorteilhaft für die EU und ihre Institutionen aus? Besonders auffällig erschien mir hier die Rechtssprechung zur Politik der EZB zu sein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in seinem Vorlagebeschluss aus August 2017 noch „gewichtige Gründe“ angeführt, die das Anleiheaufkaufprogramm der EZB von März 2015 (Public sector asset purchase programme, PSPP) als möglicherweise verbotene monetäre Staatsfinanzierung ansieht. Über die europarechtliche Dimension sollte jedoch der EuGH in Luxemburg urteilen, bevor die Karlsruher Richter ihr abschließendes Urteil fällen. In seinen Schlussanträgen vom 4. Oktober 2018 schlug der Generalanwalt Melchior Wathelet dem EuGH vor, dem Bundesverfassungsgericht zu antworten, „dass die Prüfung des Beschlusses der EZB zum PSPP nichts ergeben hat, was seine Gültigkeit beeinträchtigen könnte.“

Drei Gründe führt der Belgier in seinen Anträgen auf. Ersten stehe der Beschluss nicht im Widerspruch zum Verbot der monetären Finanzierung. Alle Mitgliedsstaaten (außer Spanien) seien inzwischen aus einem Verfahren wegen übermäßigen Defizits entlassen worden. Diese objektive Lage deute darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten der Eurozone eine gesunde Haushaltspolitik verfolgten. Italien lässt grüßen!

Zweitens habe die EZB weder ihre Befugnisse missbraucht, noch offensichtlich die Grenzen ihres Ermessens überschritten. Und drittens sei das Programm verhältnismäßig, da es zur Erreichung seines Ziels ebenso geeignet wie erforderlich sei und offensichtlich nicht über das für die Erreichung des Ziels Erforderliche hinausgehe. Mehr Freispruch für die EZB geht nicht und mehr Niederlage für die Kläger auch nicht.

Doch wer ist dieser Generalanwalt eigentlich, der solche Schlussanträge schreibt? Melchior Wathelet ging mit 28 in die Politik. Er war in den 1980er und 1990er Jahren Justizminister in Belgien. Im Skandal um den Kinderschänder Marc Dutroux spielte er ein unrühmliche Rolle. „Die Zeit“ schrieb 2004 über ihn: „Die Dutroux-Untersuchungskommission erklärte schon im April letzten Jahres, dass ein Dutzend Polizei- und Justizbeamte versagt hätten. Das Parlament nahm diesen Bericht einstimmig an, aber die Staatsdiener blieben auf Ihren Posten. Die Kommission rügte auch den ehemaligen Justizminister Melchior Wathelet. Er hatte Marc Dutroux, der damals wegen Entführung und Vergewaltigung von fünf Mädchen im Gefängnis gesessen hatte, 1992 überraschend begnadigt.“

Die Dutroux-Affäre, die ganz Belgien in den 1990er Jahren erschütterte, schadete ihm nicht. Von 1995 bis 2003 war Wathelet Richter am EU-Gerichtshof. Von 2012 bis zum 6. Oktober 2018 entsandte ihn die belgische Regierung als einen von elf Generalanwälten an den EuGH. Seine Beschlussempfehlung zum Anleihenkaufprogramm ist zwei Tage vor seinem Ausscheiden datiert. Es war wohl die letzte Beschlussempfehlung für den heute 69jährigen.

Er verliert ein attraktives Amt, das, sollte er neben seinem Sohn, dem früheren belgischen Innenminister, noch mindestens ein weiteres Kind haben, mit über 28.000 Euro im Monat vergütet wird. Anders als am Bundesverfassungsgericht können Richter und Generalanwälte am EuGH wiedergewählt werden, was bei 4 von 11 Generalanwälten derzeit auch der Fall ist. Ein Richter am EuGH kommt bei gleichen familiären Bedingungen auf fast 27.000 Euro im Monat. Die 12jährige Amtszeit am Bundesverfassungsgericht ist der Höhepunkt einer juristischen Karriere, eine Berufung an den EuGH kann dagegen zu einer Dauerbeschäftigung werden. Allein diese Anreizwirkung führt nicht nur bei Richtern und Generalanwälten aus ärmeren Mitgliedsstaaten der EU zu einer Sogwirkung in Richtung Luxemburg, deren Verlängerung man gerne anstrebt. Die Unabhängigkeit des Amtes stärkt dies sicherlich nicht.

Die Krise der EU ist zuerst eine Krise seiner Institutionen. Sie genießen zu wenig Vertrauen. Oftmals zurecht. Doch die Gründe hierfür sind meist nicht individuelle Fehler Einzelner, sondern sind institutionell verankert. Falsche Anreize, unzureichende Machtbalance und Intransparenz führen zu dieser Entwicklung. Die Antwort darauf muss also lauten: Machtbegrenzung durch größtmögliche Transparenz und Offenheit und konstitutionelle Regeln, die der komplexen Struktur der EU angemessen Rechnung tragen.

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Kommentare ( 6 )

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Wieland Raventstein
6 Jahre her

Palmer und sein Ministerpräsident sind die einzigen / wenigen, die bei den Grünen den gesamten Menschenverstand einsetzen und das sehr gut. Diese cremige Turnschuhpartei schwenkt Sonnenblumen und hat richtig erkannt, dass das Klima wichtig ist. Aber sonst können sie gar nichts, weder Finanzen noch Sicherheit noch Wirtschaft noch Verteidgung. Sie sperren die A 4, und Herr Stegner wirft ihnen richtigwerweise vor, dass sie zwar an das Klima denken aber nicht an die Menschen, die Arbeit verlieren und neue suchen. Denn das tun alle anderen Partei besser.

bkkopp
6 Jahre her

Die Forderung im Schlusssatz, sagt alles, was an der EU verkehrt ist. Weder die Europapolitiker der Mitgliedsländer, noch die vielfältigen ‚Delegierten‘ und die EU-Institutionen insgesamt, wollen etwas daran ändern. Daraus ergibt sich die Frage, wieviel Reformfähigkeit der EU angesichts der Beharrungskräfte überhaupt zu erwarten ist. Vermutlich keine. Fortgesetztes Siechtum wird damit am wahrscheinlichsten.

Thorsten
6 Jahre her

Die Krise der EU ist zu ALLERERST eine Krise seiner Bürger: wolhstandsverwöhnt und sorglos lassen sie sich einlullen wider besseren Wissens untaugliche Politiker zu wählen.

Das im Ernst 20% der Wähler, die die Grünen wählten, ernsthaft glauben Deutschland mit Windkraft am Laufen zu lassen, ist Quatsch. Sie wählen den schönen Schein – böses Erwachen ist garantiert…

M.E.S.
6 Jahre her

Die Verengung von wichtigen politischen Entscheidungen auf wenige oberste Richter wird zunehmend zu einer antidemokratischen Einrichtung. Nicht ohne Grund sind diese Positionen heiß umkämpft, selbst wenn dies im Stillen wie in Deutschland passiert. Je weniger entscheiden, desto einfacher deren Kontrolle. Ob über monetäre Zuwendungen oder Erpressbarkeit, Mittel gibt es genug. Daher sind Verfassungen, die wenig Spielraum lassen, wichtig und deshalb sind Volksabstimmungen wie in der Schweiz so effektiv. Ein Vertrag von Lissabon ist nun mal keine Verfassung, wir durften nicht mal darüber abstimmen, sonst stünde es einem EuGH nicht zu diesen Vertrag nach Belieben zu ignorieren. Und das deutsche BVerfG… Mehr

Heinrich Niklaus
6 Jahre her

Unglaublich, was in die Entscheider-Positionen der EU gespült wird!

Martin L
6 Jahre her

„Die Antwort darauf muss also lauten: Machtbegrenzung durch größtmögliche Transparenz und Offenheit und konstitutionelle Regeln, die der komplexen Struktur der EU angemessen Rechnung tragen.“: Wurde schon mal versucht, die Macht der Parteien in Deutschland zu „begrenzen“? Meines Wissens nach nicht. Warum nicht? Weil dieses für die Entscheidungsträger, die Politiker, einfach zu toll ist. Ähnlich ist es mit dem System EU. Wieso sollten Politiker, „Institutionen“ freiwillig auf Macht verzichten? Wenn man sich einen der demokratischen Staaten der Welt, die Schweiz, ansieht, sieht man, dass sie ihre Demokratie nicht von jemanden geschenkt bekamen, sondern sie mussten sie sich hart (und zum Teil… Mehr