Die Parteien haben aus der grundgesetzlich verbrieften Mitwirkung an der politischen Willensbildung längst einen Quasi-Monopolanspruch abgeleitet. Das zeigt sich an der Aufblähung ihrer Apparate, nicht zuletzt der Stiftungen, die sie immer ungenierter vom Staat finanzieren lassen.
Das Thema ist heikel, weil man als Kritiker sofort unter Generalverdacht steht, nur billiges Parteien-Bashing betreiben zu wollen. Doch das liegt mir fern. Dass die Entscheidungsstrukturen einer parlamentarischen Demokratie Kosten verursachen, ist klar. Man braucht qualifiziertes Personal, nicht nur im Parlament, sondern auch im Mitarbeiterstab der Abgeordneten. Auch die nötigen Infrastrukturkosten – von der Technik bis zu den Räumlichkeiten – haben ihren Preis. Schließlich wird den Parteien im Grundgesetz ein eigener Artikel eingeräumt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ (§ 21 Abs. 1 Sätze 1 bis 3)
Dass die Parteien aus der grundgesetzlich verbrieften Mitwirkung an der politischen Willensbildung längst einen Quasi-Monopolanspruch abgeleitet haben, zeigt sich an der Aufblähung ihrer Apparate, die sie immer ungenierter vom Staat finanzieren lassen. Satz 4 aus dem zitierten Grundgesetzartikel übergehen sie gern und bewusst: „Sie (die Parteien) müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“ Zwar gibt es jährlich mehr oder weniger transparente Rechenschaftsberichte der Parteien. Doch für zwei sehr große staatliche Fördertöpfe, die vom Bundestag jährlich wiederkehrend mit dem Haushaltsgesetz und dem Bundeshaushalt verabschiedet werden, gibt es keine gesetzliche Regelung. Kostentransparenz und eine wirksame Kontrolle lassen sich daher weder für die parteinahen Stiftungen noch für die Zuschüsse an die Bundestagsfraktionen durchsetzen.
Beanstandungen des Bundesrechnungshofs über eine zweckwidrige Mittelverwendung und entsprechende Rückforderungen durch die Bundestagsverwaltung verpufften in der Vergangenheit folgenlos. Das abschließende Verdikt des Rechnungshofs: „De lege lata fehlt aber ein wirksames und rechtlich verbindliches Instrumentarium, um die Fraktionen zu rechtstreuem Verhalten zu zwingen und Verstöße zu ahnden. Dieses strukturelle Kontroll- und Vollzugsdefizit ist vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in besonderer Weise bedenklich und geeignet, die Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage zu stellen.“
Wesentlich üppiger bestückt ist ein Topf, aus dem sich die bisher sechs Parteistiftungen bedienen: Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke). Die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD erhält bisher noch keine Mittel aus dem Bundeshaushalt, weil sie erstmals im Bundestag vertreten ist. Erst ab der zweiten Wahlperiode im Parlament haben auch die Stiftungen der Grünen und der Linkspartei erstmals Zuschüsse für ihre Stiftungen erhalten. Nicht weniger als 542 Millionen Euro flossen im vergangenen Jahr aus den Etats des Auswärtigen Amtes, des Innen- sowie des Entwicklungsministeriums an die sechs etablierten Stiftungen der Parteien.
Selbst der Bund der Steuerzahler, eine kritische Stimme, wenn es um die Ausgaben des Staates geht, stellt die Arbeit der parteinahen Stiftungen nicht grundsätzlich in Frage. Aber dass für Jahreszuschüsse von inzwischen mehr als einer halben Milliarde Euro überhaupt keine gesetzliche Grundlage besteht, treibt nicht nur den Steuerzahler-Lobbyverband um. Das muss auch jeden Bürger empören, den der Staat in Gestalt der Finanzverwaltung oder der Straßenverkehrsbehörden oft wegen Kleinstbeträgen mit Hinweis auf Gesetze und Verwaltungsvorschriften traktiert. Für die Parteistiftungen existiert keine gesetzliche Norm, die Anspruch, Umfang, Obergrenzen, Verwendung und Kontrolle der Steuermittel regelt. Die Bundestagsfraktionen machen die üppigen Zuschüsse lediglich auf Basis einer gemeinsamen Erklärung der privatrechtlich organisierten Stiftungen aus dem Jahr 1998 (!) untereinander aus. Die Selbstbedienung im rechtsfreien Raum funktioniert prächtig. In den Jahren 2010 bis 2019 stiegen die Haushaltsmittel für die parteinahen Stiftungen um sage und schreibe 61 Prozent, während der Gesamthaushalt in diesen zehn Jahren lediglich um 19 Prozent aufwuchs.
Nachtrag: Der Vollständigkeit halber seien hier auch noch die Kosten der 709 Abgeordneten aufgelistet, die sich im Einzelplan 02 des Bundestags finden: Für die steuerpflichtigen Diäten der MdBs sind im aktuellen Bundeshaushalt 85.048.000 Euro veranschlagt. Die zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung ist mit 39.744.000 Euro etatisiert. Für Mitarbeiter steht jedem Abgeordneten jährlich ein Höchstbetrag von 272.058 Euro zu (Arbeitnehmerbrutto). Samt der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen summiert sich der Aufwand für die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten im Bundeshaushalt auf 261.120.000 Euro im Jahr. Für mandatsbedingte Reisekosten sowie die Beihilfe im Krankheitsfall fallen insgesamt zweistellige Millionensummen im Jahr an. Die Kosten für die Altersversorgung ausgeschiedener Abgeordneter und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich laut Plan in diesem Jahr übrigens auf 51.100.000 Euro.
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Wenn sie wenigstens arbeiten würden …
für die üppig fließenden Beträge. Aber für einen Verein von Nickern, die vom Kanzleramt am Nasenring durch die Manege gezogen werden, ist das gute Geld bloß aus dem Fenster geschmissen.
Das zu ändern wird wohl eher nicht friedlich ablaufen.Das uninteressierte Volk wird noch lange mit Giralgeld ruhig gestellt.
Und noch schlimmer: die Größe des Bundeskanzleramtes. Der Erweiterungsbau deutet darauf hin, dass Deutschland eine Präsidialrepublik werden soll!
Wozu haben wir eigentlich Ministerien? Dort sollten die Fachleute im jeweiligen Themenbereich sitzen. Das Kanzleramt sollte „lediglich“ die Arbeit der Ministerien koordinieren. Dafür sind die 750 Mitarbeiter viel zu viel!
Der Wasserkopf wächst und wächst. Die Ergebnisse sind blamabel. „Value for money“? Nein!
Dazu passt:
Russland hat 144 Mio Einwohner und 450 Abgeordnete
USA hat 326 Mio Einwohner und 435 Abgeordnete
Deutschland hat 82 Mio Einwohner und 709 Abgeordnete
FINDE DEN FEHLER!
Aber sicher doch …..denn sie/Sie haben und dürfen ihre Ausbeuter selbst wählen.
Die Selbstbedienung ist das Wesen des Staates. Haben schon Bastiat (Der Staat, die große Fiktion) oder Franz Oppenheimer (Der Staat) erkannt. Deswegen muss ja auch die Macht des Staates begrenzt werden. Das funktioniert am Besten mit kleinen Staaten, wo die Bürger dann mit den Füßen abstimmen können. Leider hängen viele „Demokraten“ dem Aberglauben an, dass gemäßt dem Economies of Scale Staaten möglichst groß sein müssen, um effizient zu sein. Der Staat ist aber ein Monopolist, der wegen fehlendem Wettbewerb kein Interesse an der Effizienz hat. Sezessionen, Stadtstaaten wären m.E. die Lösung. Da würde es wahrscheinlich auch mit der direkten Demokratie… Mehr
Es haben sich kantonale oder föderale Systeme eigentlich historisch gut bewährt, und vor allem Systeme in denen die Kommune und die Stadt recht große Autonomie geniesst, für alles was vor Ort entschieden wird. Die Schweiz, aber durchaus auch die Bundesrepublik Deustchland sind nach diesem Prinzip organisiert, anders als Frankreich, Spanien oder China. Supranationale, kontinentale oder globale Entitäten auf Regierungsebene als Gegengewicht und Antwort auf multinationale und globale Konzerne sind verständlich, führen aber tendenziell zu völlig anonymen, für die Bürger komplett unkontrollierbaren Monopolen, einem Turmbau zu Babel, und letztlich in eine globale Diktatur, Despotie und Globalfeudalismus, in dem die 10.000 reichsten… Mehr
Die Selbstbedienung läuft schon lange, aber sie fällt nur selten auf, aber da die immer dreister werden, sollte man ihnen einmal ordentlich auf die Finger hauen!.
Es gibt mehrere Umgehungstatbestände, mit denen Staatsgelder in Parteikassen umgeleitet werden: die Kooperation: Mischgesellschaften, an denen Partei und Fraktion beteiligt sind, die Aufträge gegen Entgelt für die Fraktion erledigen. Diese generieren unternehmerische Gewinne, die dann an die Partei ausgeschüttet werden. Die SPD ist dabei mit einem besonders großen unternehmerischen Apparat auffällig, aber andere Parteien haben längst nachgezogen. die NGO: gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen, gGmbH’s usw. die parteinah sind, oft auch im Namen recht deutlich die Parteinähe spüren lassen (z.B. Unions-Hilfswerk, Arbeiterwohlfahrt und Volkssolidarität, um mal die 3 großen Volksparteien beim Namen zu nennen). Auch bei den GRÜNEN ist das Gründungfieber… Mehr
7,916 Milliarden (2019) Euro Zwangsabgabe für Hofberichterstattung p.a.
Glatt vergessen
1’178 000 000 €
Summa summarum
Eine Milliarde einhundert und achtundsiebzig Millionen €
Jedes Jahr
121 Millionen Euro Fraktionszuschüssen an die sechs BT-fraktionen
542 Millionen Euro an die sechs etablierten Stiftungen der Parteien
68 Millionen Euro an den Förderbereich der Politischen Stiftungen
85 Millionen Euro Diäten der MdBs
39 Millionen Euro steuerfreie Aufwandsentschädigung für die MdBs
272 Millionen Euro für die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten
51 Millionen Euro zur Altersversorgung ausgeschiedener MdBs
(+ Zweistellige Millionensummen für mandatsbedingte Reisekosten MdBs)