Die AfD hat bei Ihrer Listenaufstellung Fehler gemacht und wird jetzt mit einer drastischen Mandatskürzung bestraft.
Der sächsische Wahlausschuss minimiert die AfD aus formal rechtlichen Gründen bei der Landtagswahl in zwei Monaten und die Häme lässt nicht lange auf sich warten. SPD, Grüne und Linke machen sich verächtlich über ihren politischen Gegner her. Ausgerechnet Generalsekretär Henning Homann von der schwindsüchtigen Sachsen-SPD – nur noch sieben bis neun Prozent in Umfragen – zetert am Lautesten, dass die AfD die Entscheidung des Landeswahlausschusses jetzt politisch instrumentalisiert wird. Sie werde sich in eine Opferrolle begeben, um ihren Dilettantismus zu verschleiern. „Die AfD provoziert damit möglicherweise eine neue Welle von Hass und wird wie so oft Verschwörungstheorien auf den Plan rufen“, beschwört Homann selbst eine Hasswelle herauf. Nur die CDU wollte sich nicht äußern. Sie fürchtet jetzt um die Existenz fast aller Direktmandate.
Warum? Nach einem Beschluss des sächsischen Landeswahlausschusses darf die AfD bei der Landtagswahl am 1. September nur mit 18 statt wie geplant 61 Listenkandidaten antreten. Die zweite Liste mit dem Gros von 43 Kandidaten wurden kurzer Hand für ungültig erklärt, weil die Aufstellung nicht in einer einheitlichen Wahl erfolgte. Die Kürzung betrifft demnach mehr als zwei Drittel aller Listenkandidaten. Die AfD will dagegen klagen und kündigt eine massive Erststimmenkampagne an. Laut aktueller Infratest-Umfrage liegt die AfD bei 26 Prozent und könnte eigentlich mit bis zu 36 Mandaten rechnen.
AfD hat auf Mängelschreiben nicht reagiert
Allerdings hat sich die sächsische AfD bei ihren Listenaufstellungen wirklich ziemlich dämlich angestellt. Zunächst hatte sie den zweiten Listenparteitag nicht als Fortsetzung deklariert. Dann noch obendrein das Wahlverfahren von Einzel- auf Blockwahl umgestellt. Obendrein bejammerte AfD-Vertreter Joachim Keiler in der Sitzung des Landeswahlausschusses kleinlaut die eigenen Fehler mit den Worten: „Wir sind keine Politprofis.“ Dabei hat die AfD so viele professionelle Juristen in ihren Reihen.
Nach Angaben von Landeswahlleiterin Carolin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni Bescheid. „Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet“, betont sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, „über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen“. Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat.
Soweit so gut oder auch nicht: Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban sieht hingegen in der Entscheidung einen „verabredeten Komplott von Vertretern der im Landtag sitzenden Altparteien“. Urban spricht von einem „durchsichtigen, juristisch nicht haltbarem Boykottverfahren“, um „den stärksten politischen Mitbewerber zur Landtagswahl Sachsen am 1. September strategisch zu schwächen“. Er kündigt eine Klage an bis hin zum Landesverfassungsgericht. Mehr noch: „Wir werden diesen Skandal im Wahlkampf benutzen“. Bundesvorsitzender Jörg Meuthen setzt jetzt alle Kraft auf eine Erststimmenkampagne.
Beschwerdeverfahren ist erst nach der Wahl möglich
Staatsrechtler Jochen Rozek von der Universität Leipzig spricht von einem Novum. Aber die AfD habe kaum Chancen, gegen die getroffene Entscheidung des Landeswahlausschusses vorzugehen, weil es „keine Beschwerdemöglichkeit nach dem Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung gibt“. Die AfD sei auf das Wahlprüfungsverfahren angewiesen, das „dann nach der Landtagswahl stattfindet“. Die Beschwerde könnte sie so erst nach der Wahl einreichen und das Verfahren würde sich wohl über Jahre hinziehen.
Auch Rechtswissenschaftler Martin Morlok hält die Kürzung der AfD-Wahlliste auf nur noch 18 Kandidaten aus formalen Gründen für richtig: „Die Basis der Demokratie muss hier strikt beachtet werden“, um Manipulationen auszuschließen. Er erinnert an die Annullierung der Bürgerschaftswahl 1993 durch das Hamburger Verfassungsgericht, weil beim Nominierungs-Parteitag der CDU die Redezeiten nicht fair verteilt gewesen seien.
Ganz anders Politikwissenschaftler Dr. Benjamin Höhne von der Martin-Luther-Universität Halle. Sicher wurden von der AfD Formfehler begangen, denn „normalerweise ist das gar kein Problem, dass man an mehreren Wochenenden einen Aufstellungsparteitag abhält, der als eine gesamte Aufstellungsversammlung gezählt wird“.
Höhne kann sich jedoch nicht vorstellen, dass diese Entscheidung des Landeswahlschusses „einer rechtlichen Nachprüfung standhalten wird“. Seines Erachtens sei der „Eingriff zu stark“, weil er die Verhältnismäßigkeit zwischen den Formfehlern und „der freien Wahl der AfD“ mit ihrem wirklichen Ergebnis im Parlament nicht gewahrt sieht. Es werde wohl nach gerichtlicher Prüfung – die AfD will vor das sächsische Landesverfassungsgericht ziehen – „nicht dazu kommen, dass man nur die ersten 18 Kandidaten wählen kann, weil der Eingriff zu stark ist“. Viele dieser Kandidaten könnten zudem noch ihre Wahlkreise gewinnen, was eine weitere Benachteiligung für die gestutzten 18 Listenplätze wäre.
Höhne betont, Landeswahlausschüsse stünden zudem immer wieder in der Kritik bei der Zulassung von Parteien, kleine fühlten sich oft ungerecht behandelt. „Aber wenn es um eine Partei geht, die einen substanziellen Mitspieler im Parteiensystem darstellt, dann ist das schon von erheblicher Tragweite.“ Obendrein könne die AfD damit ihre Opferrolle stärker in den Vordergrund stellen – damit tue „man letztlich der AfD und der Demokratie insgesamt keinen Gefallen“.
Alle anderen Parteien wären überproportional vertreten
In der Tat würden nach der Sachsen-Wahl die tatsächlichen Gewichte des Wählervotums mit Sicherheit verfälscht. Selbst Rechtswissenschaftler Morlok muss einräumen: „Der Landtag wird also de facto verkleinert, wenn die Liste weniger Kandidaten enthält als die nach Stimmen eigentlich verdienten. Der Landtag wird aber nicht verkleinert, um die Proportionalität zu wahren.“
Das heißt: Die AfD verliert durch weniger Abgeordnete – womöglich bis zu 15 – deutlich an Einfluss auf Kosten der anderen Parteien, die hingegen ihr volles Stimmengewicht mit ihren gewählten Abgeordneten behalten. Die Fraktionen von CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP werden nicht entsprechend verkleinert, um das wirkliche Wahlergebnis wieder zu spiegeln. Das könnte auch bedeuten, dass bei einer knappen Ministerpräsidentenwahl der Kandidat bei voller Fraktionsstärke der AfD gar keine Mehrheit bekommen hätte – also nur durch die Mandatsverkürzung für die AfD an die Macht gekommen wäre. So etwas nennt man einen handfesten politischen Skandal.
Obendrein sinkt das Vertrauen vieler Wähler in die Demokratie weiter. Die erleben gerade, im Nachgang der EU-Wahl, dass am Ende nicht der den Job bekommt, der sich einer Wahl gestellt hat, so wie versprochen. Sondern angeschlagene Minister wie Ursula von der Leyen, die noch parteipolitisch versorgt werden müssen. Das ist Hinterzimmerpolitik auf unterstem Niveau, undemokratisch und frustrierend für den Wähler.
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Noch nie war die Politik in Deutschland derart offen widerlich, verkommen und abstoßend. Allerdings hat es sich auch die AfD inzwischen im System gemütlich eingerichtet, so etwas hätte nicht passieren dürfen.
Sachsen ist nicht Hessen!
Deshalb wird es in Sachsen auch ordentlich knallen!
Die lassen sich nicht wie wir von der neuen Linkskultur (ich bin Hessin) unterjochen! Die Entrüstung wird derart groß sein, dass den politischen Gegnern noch gewaltig die Ohren schlackern werden nach der Landtagswahl.
Liebe Iris, hoffentlich knallt es ordentlich in Sachsen und auch anderswo !!!
Was inzwischen abläuft in diesem ehemals demokratischen rechtsstaatlichen Land, spottet jeder Beschreibung.
Wenn wirklich alle Stricke reißen und es bei der Ablehnung bleibt, dann hoffe ich sehr auf eine Trotzreaktion vieler empörter, sächsischer CDU-Wähler, die mit ihrer Erststimme die AfD-Kandidaten wählen und somit Gerechtigkeit gegenüber dieser unverhältnismäßigen Entscheidung walten lassen. Die Sachsen haben im Gegensatz zu den verweichlichten Wessis ein feines Gespür für staatliche Korruption und Willkür. Die AfD könnte 30 von 61 Direktmandaten bekommen, hätte somit theoretisch 48 Sitze.
„Verhältnismäßigkeit“ ist wohl das Schlüsselwort bei dieser Affäre! Wenn den Machthabern wirklich etwas an Demokratie oder dem Anschein von Demokratie gelegen ist, dann verhelfen sie der AfD zur Korrektur – Zeit ist genug.
Der Anspruch der Wähler auf eine korrekte Abbildung ihrer Stimmen in Sitzen ist ja alles überragend.
Die demokratische Maskerade enttarnt sich immer deutlicher.
Eigentlich erinnert das nicht daran. Denn wenn man damals genauso gehandelt hätte, dann hätte man die Wahl nicht wiederholt, sondern nur die CDU Liste annuliert. Eigentlich war die Widerholung gegenüber den anderen Parteien unfair, soweit diese ihre Liste korrekt aufgestellt haben. Aber abegesehen davon, war der damalige Verstoß der CDU inhaltlich weit schwerwiegender, denn dort wurde gegen wesentliche Elemente des Demokratieprinzips verstoßen. Hier bei der AFD geht es dagegen eigentlich nir um Formalien, womit sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt. Klar ist aber, dass wenn in Russland vergleichbareres passieren würde, sich die nationale Front einig wäre, dass damit klar bewießen… Mehr
Wir wenden es an, wenn wir es brauchen?!
Die sogenannten „demokratischen Parteien“ setzen Maske ab.
Unter ihr zeigt sich die Fratze vieler Jahrzehnte totalitärer Diktatur in Deutschland!
Nehmen wir endlich zur Kenntnis:
Deutschland hat sich verändert. Die „Demokratie“ dient zunehmend als Fassade für Links-Grünen Totalitarismus incl. Hofberichterstattung, Zensur und Wahlbetrug !
Lieber Martin Ruehle,
…ich stimme Ihnen 100%ig zu. Was ich in meinem Provinzblatt „Rhein-Zeitung“
in den letzten Tagen wieder an Links-Grün-Rot-Schwarzer Lobhudelei und vor allem Hofberichterstattung (Merkel) gepaart mit massivster AfD-Hetze lesen mußte, hat mich bewogen, das Abo zu kündigen, ÖR tue ich mir nur sehr sehr wenig an, Nachrichten dort gar nicht mehr.
Wahlregeln können doch nur dafür da sein, dass Benachteiligungen und Manipulationen ausgeschlossen werden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Niemand hat sich beschwert und manipuliert wurde auch nicht.
Dass der 2. Parteitag eine Fortsetzung des 1. war, ging aus dem Verlauf, den entsprechenden Ankündigungen und der Tagesordnung klar hervor, denn das Verfahren war aus Zeitgründen ja noch nicht abgeschlossen. Der Wechsel der Versammlungsleitung ist nun wirklich nebensächlich und das Blockverfahren wurde nur bei den letzten Plätzen angewandt und schadet keinem.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass solch unerhebliche Formfehler eine Wahlverfälschung rechtfertigen sollten!
Offenbar hat die AfD immer noch nicht kapiert, dass sie mit wirklich allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft wird. Immer noch sind eine gewisse Nonchalence und nicht vollständige juristisch wetterfeste Absicherung im Verhalten dieser Partei zu sehen, obwohl sie über jede Menge fähiger Juristen verfügt. Na gut, schaun wir mal wie der sächsische Wähler den Fall beurteilt, wenn sein Wahlverhalten was die Zusammensetzung des Parlaments angeht wegen einer Formalie, die im übrigen ihrerseits mehr als fragwürdig ist, verfälscht wird. Ein Parteitag wird in zwei Parteitage gesplittet, weil keine Zeit mehr übrig war, um alle 61 Kandidaten zu nominieren. Jeder normal… Mehr
Die Sachsen werden jedenfalls ausflippen, wenn ihr Wählerwille sich nicht im Landtag niederschlägt. Und über die bügelt man nicht so einfach hinweg, wie das die Altparteien in den westdeutschen Bundesländern so gewohnt sind.
Wehe, wehe, wenn ich an das Ende sehe!
Demokratie und Rechtsstaat in diesem Land?? Inzwischen werden sogar im Parlament, Gesetze nach Claudia-Roth-Gutdünken verabschiedet, obwohl die erforderlich Abgeordnetenmehrheit nicht gegeben ist. Kein Aufschrei der Mainstream-Medien, im Gegenteil, es wird gefeixt: Niederlage für die AfD.
„Wie kann eine Partei, die demokratisch gewählt wird, die Demokratie gefährden?“
Genau! Wenn sie es täte, wäre sie längst verboten. Ist sie aber nicht.
Schäuble hatte übrigens bei dem Fall Magnitz eindringlich vor einer „Instrumentalisierung“ gewarnt. Warum hörte man bei dem Fall Lübcke nichts dergleichen von ihm??