Gericht entschärft Schwesigs Corona-Maßnahmen

SPD-Regierungschefin Manuela Schwesig zeigte keine Angst vor Russlands Präsident Wladimir Putin, aber gegenüber dem Virus blieb sie weiter im Panikmodus. Eine Klage der AfD dagegen hatte am Freitag Erfolg. Oberverwaltungsrichter kippten die landesweite Hotspot-Regel.

IMAGO / penofoto
Manuela Schwesig, SPD, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

Sozialdemokratin Manuela Schwesig regiert seit Juli 2017 Mecklenburg-Vorpommern und seit November 2021 wieder mit einem Kabinett aus SPD- und Linksparteigenossen. In der Corona-Krise hat die 47-Jährige wie kaum ein anderer Regierungschef ihr bevölkerungsarmes Land touristisch regelrecht abgeriegelt. Selbst Bürger mit Zweitwohnsitz im Nordosten durften nicht einreisen.

Auch in diesem Frühjahr, wo deutschlandweit alle Corona-Zahlen erfreulicherweise deutlich sinken und fast alle anderen Bundesländer ihre Vorschriften zugunsten bürgerlicher Eigenverantwortung aufgeben, wollte Schwesig bis mindestens 27. April weiter ihr strenges Pandemieregime mit Maskenzwang, Testpflichten und 3G- und 2G+-Regeln im gesamten öffentlichen Leben durchsetzen. 

Ein Gericht hat jetzt „Küsten-Barbie“, wie die blonde Schwesig im Volksmund heißt, die rote Karte für ihre Regierungspolitik gezeigt. 

Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt wieder mehr Freiheiten

Einkaufen ohne Maske und volle Theater und Kinos: Ein Beschluss des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts vom Freitag macht‘s ab sofort wieder möglich. In den Supermärkten und Restaurants der Sonneninsel Usedom genossen viele Bürger die Befreiung vom Schwesig Zwang. Doch die wenigsten wussten, wem sie die Rückkehr zur liberaler Eigenverantwortung zu verdanken haben. Jedenfalls nicht der FDP.

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Richter zeigten Mut, so muss man inzwischen solche Rechtsprechung beschreiben, gaben der Klage der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern recht. Das Gericht kippte am Freitag die vom Landtag noch im März mit rot-dunkelroter Mehrheit gemeinsam mit den Grünen beschlossene Hotspot-Regel. Eigentlich sollte diese noch bis zum 27. April gelten, doch schon an diesem Wochenende der Osterferien war Schluss mit den meisten Corona-Zwängen. Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen den Landtagsbeschluss nun erfolgreich geklagt. Warum eigentlich nicht die FDP?

Das Gericht gab nun dem einstweiligen Rechtsschutzantrag der Alternative für Deutschland mit seinem Urteil in wichtigen Punkten statt – was das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Maske betrifft. Dem Gericht zufolge entfällt der Maskenzwang im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im Großhandel, bei körpernahen Dienstleistungen und endlich bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie. Obendrein müssen auch Schüler keine Masken mehr tragen.

Auch das Abstandsgebot in öffentlichen Innenräumen ist passe. Damit dürfen Kinos und Theater Schwesigs Nordosten wieder die volle Platzkapazität ihrer Säle nutzen. Bislang mussten Besucher sich im Schachbrettmuster platzieren, wodurch viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Das Gericht verwarf auch die Optionsmodelle, mit denen Anbieter die Abstandsregel umgehen konnten, wenn sie stattdessen Testpflichten verhängten. Jetzt sind die meisten Zwangstests vorbei. Wie in fast allen anderen Bundesländern seit Ende März oder Anfang April schon längst möglich. 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar

Aber: Nicht aufgehoben wurde nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Maskenpflicht bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung. Die 3G-Erfordernis bei der Anreise Ungeimpfter im Hotel habe ebenfalls Bestand und auch die 2G-plus-Verpflichtung in Clubs und Diskotheken, freut sich SPD-Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Bislang müssen ungeimpfte Gäste von Hotels und selbst Ferienwohnungen im Land von „Corona-Barbie“, wie Schwesig mittlerweile von Einwohnern ihres Bundeslandes gerufen wird, noch der Testpflicht nachkommen. Andere müssen noch ihre Impfnachweise vorzeigen.

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Obwohl sich die Corona-Zahlen hier wie überall in Deutschland entspannen. Lediglich 19 Patienten liegen am heutigen Samstag auf den Intensivstationen von Mecklenburg-Vorpommern, was einer ITS-Auslastung von gerade einmal 6,7 Prozent oder insgesamt einer sinkenden Hospitalisierung auf sechs Prozent entspricht. Auch die Impfquote liegt bei rund 75 Prozent. Für Angst und Panik gibt also es keinen Grund. Auch den Maskenzwang in Hotels und bei Veranstaltungen wird Schwesigs Corona-Regierung in den nächsten Tagen aufgeben müssen im letzten Land der Unfreiheit.

Für Schwesigs Corona-Politik kommt das Urteil insgesamt einem politischen Tiefschlag gleich, den ausgerechnet die größte Oppositionspartei AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern errungen hat. Die AfD-Landtagsfraktion bezeichnete die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als Niederlage für SPD-Ministerpräsidentin Schwesig. „Ein großer Erfolg! Die Corona-Hotspot-Regelung ist rechtswidrig“, betont Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer.

Statt politisch verordnetem Zwang der SPD-Linken-Regierung mit tatkräftiger grüner Unterstützung soll selbst im Nordosten wieder mehr Eigenverantwortung der Bürger möglich sein.

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Kommentare ( 32 )

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Oneiroi
2 Jahre her

Was mich immer wieder wundert ist, dass da scheinbar irgendwelche Leute einfach mal so für Millionen Menschen irgendwas entscheiden können, was dann Gerichte im Nachhinein wieder rückgängig machen müssen (!) und dann gibts noch nicht mal ein Verfahren gegen diejenigen, die Gesetzeswidrige Dinge mithilfe von ein Schaar von Mitläufern durchsetzen.
Wenn irgendeine Ministerpräsidentin mal auf die Idee kommt, dass alle Eselsmützen tragen müssen, setzt das die Polizei dann durch, bis ein Gericht das kippt?

Mausi
2 Jahre her

https://m.youtube.com/watch?v=6QIooVk565c

Anscheinend hat der Erbsenzähler sein Ursprungsvideo aktualisiert. Und anscheinend haben die Kritiker nicht damit gerechnet, dass der Mann sich so viel Arbeit macht. Wie z. B. die Altersgruppen für Übersterblichkeit auf 100er Schritte zu erweitern.

Und er bleibt sehr sachlich. Benennt all die Begriffe, zeigt die Unehrlichkeit, widmet sich dann aber nur den Fakten.

Hut ab vor dem Mann.

RS
2 Jahre her

Schwesig ist die Frau, die nach 1989 als erste wieder innerdeutsche Grenzen errichtet hat. Die ist für mich von Grund auf und auf alle Zeit unten durch. Für mich ist das eine Unperson.

Oblongfitzoblong
2 Jahre her

Offenbar braucht es keine Hotspot-Regeln. Die unverhohlene Drohung unseres hochverehrten Gesundheitsministers Herrn Lauterbach, dass zum Herbst die neue Killervariante auftauchen wird, hat, wie bei den jüngsten Einkäufen in unserem Supermarkt bemerkt, dazu geführt, dass die die Maskentraeger*innen wieder deutlich mehr wurden. Das Theater des GM wirkt!

leonaphta
2 Jahre her

Ich war vorgestern in einem Lokal, in dem im Innenraum eine 3-G-Regelung galt. Das hatte ich vor 1 Woche gelesen und wollte mich gestern draußen erkundigen, ob das immer noch gilt. Der Kellner sagte zu mir auf meine Frage „Warum“: „Wegen der Zahlen“.
Ich sagte spontan: das ist für mich Diktatur.
Darauf der Kellner: „Diktatur“, das brauche ich mir nicht gefallen zu lassen. Verlassen Sie die Wiese“.
Für mich ist dieses Schlupfloch „Hausrecht“ tatsächlich Diktatur, denn da wird dem Lokalbetreiber eine hoheitliche Rolle zugestanden, zu entscheiden, welche Gäste gefährlich sind und nicht: rechtsstaatlich überprüfbar ist das nicht.

Tizian
2 Jahre her
Antworten an  leonaphta

Naja, das will der Staat doch. Die Verantwortung auf den Blockwart abwälzen. Auf den ist Verlass und besser geht es doch nicht, daß sich die Bürger gegenseitig das Leben zur Hölle machen. Das ist der Plan!

Monika
2 Jahre her
Antworten an  Tizian

So bitter das auch ist, so hat es auch etwas Gutes. Die Masken sind gefallen. Jeder weiß nun gut, wo man noch sein Geld ausgeben kann, welcher „gute Staatsbürger“ einen aus echter oder eingebildeter Solidarität jederzeit bei einer Art StaSi anscheißen würde. Die Zeit des vertrauensvollen Miteinanders ist nun allerdings vorbei. Diejenigen unter uns, die es wichtig finden, mit wem man verkehrt, werden in Zukunft eben etwas genauer hinsehen. Aber keine Sorge, es gibt sie noch, die guten, ehrlichen Geschäftsleute und Freunde. Ich jedenfalls konnte in letzter Zeit schon einige herausfiltern.

puke_on_IM-ERIKA
2 Jahre her
Antworten an  leonaphta

Man braucht sein Geld da ja nicht auszugeben- dann konzentriert sich der Diktator Kellner eben auf seine masochistische Klientel, die sich gerne den schwachsinnigen und wirkungslosen Maßnahmen unterwerfen.

Seemann
2 Jahre her

Toll, daß TE darüber berichtet, in den „Qualitätsmedien“ habe ich nichts darüber erfahren.

investival
2 Jahre her

Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen den Landtagsbeschluss nun erfolgreich geklagt. Warum eigentlich nicht die FDP?

Tja … Die Mutter aller grundrechtrelevanten Fragen; seit der Bundestagswahl.
Die FDP unter Lindner ist, gerade auch für ihre klassische Klientel, unwählbar geworden.
Ich hoffe, dass sich wenigstens das bei den nächsten Wahlen noch zeigt.

Last edited 2 Jahre her by investival
humerd
2 Jahre her

„Bislang müssen ungeimpfte Gäste von Hotels und selbst Ferienwohnungen im Land von „Corona-Barbie“, wie Schwesig mittlerweile von Einwohnern ihres Bundeslandes gerufen wird, noch der Testpflicht nachkommen. Andere müssen noch ihre Impfnachweise vorzeigen.“
Abstimmung mit den Füßen = nicht nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Es gibt viele Länder, da sind auch Ungeimpfte willkommen.
Die Klage der AfD war richtig, wie das Urteil beweist. Dennoch hätten die Leute vieles selbst in der Hand, in diesem Fall einfach nicht buchen. Nicht nur Ungeimpfte. Boykott wirkt.

Juergen P. Schneider
2 Jahre her

Die Freiheit wurde Schritt für Schritt abgeschafft. Jetzt muss sie Schritt für Schritt wieder erkämpft werden. Gut, dass es noch Gerichte gibt, die sich nicht dem Machterhalt irgendwelcher Politclowns verpflichtet fühlen, sondern noch einigermaßen unabhängig urteilen. Wieso die offensichtlich unwissenschaftlichen 3G und 2G-Regeln erhalten geblieben sind, könnten die Richter auf Nachfrage mit Sicherheit nicht vernünftig erklären. Aber sei’s drum, ein weiterer Schritt in die Normalität nun auch für die Bürger von Meck-Pomm. Leider hat die Mehrheit in Deutschland immer noch die Hosen voll und trägt die Schafsmaske freiwillig weiter. Bis zu einer völligen Normalisierung ist es im Land der Corona-Angsthasen… Mehr

Warte nicht auf bessre zeiten
2 Jahre her

Überall in diesen Land steigt das Mittelmaß auf, und wo davon nicht mehr genug da ist, kommt dann eben auch die blanke Imkompetenz zum Zuge. Das ist bei Richtern und in der Justiz nicht anders. Mich würde mal interessieren, warum einige Regeln gekippt ud einige genehmigt wurden? Sachliche Erwägungen können es kaum sein. So ein Richter ist i.d.R. in den zu behandelnden Sachfragen vollkommen inkompetent, muss sich über Gutachten ein Bild machen. Müssen muß er es leider nicht. Ich sehe in dem Urteil, solange ich nicht mehr weiß , eher opportunistische richterlich Willkür. Worin liegt die sachliche Rechtfertigung der nicht… Mehr