Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Nachtragshaushalt ab – mit seltsamer Begründung

Mit ihrer Ablehnung des Eilantrags der Unionsfraktion gegen die Übertragung der Corona-Schulden für den „Energie- und Klimafonds“ machen die Karlsruher Verfassungsrichter der Bundesregierung das Regieren leichter. Die Begründung ihrer „Folgenabwägung“ ist erstaunlich.

dts Nachrichtenagentur

Überraschen kann die Entscheidung nicht: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Eilantrag der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei „unbegründet“, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Zu diesem Schluss sei man nach einer Folgenabwägung gekommen. Das macht den Regierenden das Regieren leichter – wie so manche Karlsruher Entscheidung jüngerer Zeit.

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Es geht dabei um die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Damit hatte die Bundesregierung unter Federführung von Finanzminister Christian Lindner, FDP, eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch dafür nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ übertragen. Einfacher formuliert: Schulden, die der Gesetzgeber ausdrücklich nur zu einem bestimmten Zweck genehmigt hatte, nimmt die Regierung nun zu einem völlig anderen Zweck auf. So hat Lindner die Schuldenbremse formal eingehalten, aber faktisch ausgebremst.

Dass das verfassungsrechtlich bedenklich ist, leuchtet eigentlich jedem halbwegs politisch und staatsrechtlich informierten Beobachter ein. Und auch die Verfassungsrichter haben dieses Regierungshandeln nicht grundsätzlich gerechtfertigt. Sie haben nur den Eilantrag der Unionsfraktion abgelehnt, nicht aber das damit verbundene Normenkontrollverfahren entschieden. Allerdings werden damit letztlich Fakten geschaffen beziehungsweise bestätigt, die eine spätere Entscheidung dagegen in der Hauptsache unwahrscheinlich erscheinen lassen.

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Und sie begründen diese Ablehnung des Eilantrags damit, dass die Nachteile zu groß wären, wenn sich im Normenkontrollverfahren herausstellen sollte, dass die Umwidmung der Corona- in Klimaschulden in Ordnung wäre. Die Nachteile im umgekehrten Fall wären weniger schlimm. In der Juristensprache der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

„In der Hauptsache ist der Antrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die hier gebotene Folgenabwägung ergibt jedoch, dass die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Normenkontrollantrag in der Hauptsache der Erfolg aber zu versagen wäre, die Nachteile, die zu befürchten sind, wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung unterbliebe, der Normenkontrollantrag in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, erheblich überwiegen.“

Die Verfassungsrichter halten in ihrer Begründung einen möglicherweise verfassungswidrigen Nachtragshaushalt für weniger dramatisch als das Fehlen der Schuldenmittel in der Hand der Regierung. Vereinfacht und etwas polemisierend könnte man die Argumentation der Verfassungsrichter so zusammenfassen: Hauptsache, die Regierenden haben das Schuldengeld in der Hand, ob sie es zu Recht haben, können wir immer noch entscheiden, vielleicht werden sie es ja gar nicht komplett gebraucht haben. Der von der Regierung vorgegebene Zweck des Nachtragshaushalts wird also letztlich höher gewichtet als die fragwürdige Verfassungsmäßigkeit.

In der Pressemitteilung wird das so formuliert:

„Im Falle des Nichterlasses bestünden für diesen Fall zwar – verfassungswidrig zustande gekommene – Verpflichtungen des Bundeshaushalts in Höhe von bis zu maximal 60 Milliarden Euro. Gleichwohl ist derzeit davon auszugehen, dass die Kreditermächtigungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht in voller Höhe aufgebraucht sein werden. Im Übrigen stehen dem Gesetzgeber unterschiedliche Möglichkeiten der Bewältigung der finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt zur Verfügung.

Der Erlass der einstweiligen Anordnung kann hingegen zu einer Situation führen, in welcher die von der Bundesregierung aufgelegten Programme zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht weiter finanziert werden könnten. Damit bestünde die erhebliche Gefahr, dass der angeführte Zweck hinter dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz – die Überwindung der Corona-Pandemie in ökonomischer Hinsicht – jedenfalls mittelfristig nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden könnte. Die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Folgen träfen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unmittelbar.“

Die obersten deutschen Verfassungsrichter haben damit in seltener Deutlichkeit ein Beispiel geliefert für die Rechtfertigung der alten Maxime des Jesuitenordens: Der Zweck heiligt die Mittel.

(Mit Material von dts)

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Kommentare ( 32 )

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doncorleone46
1 Jahr her

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Das ist die Folge, wenn aus einer Republik ein Parteienstaat wird. Das Verfassungsgericht war früher ein geistiger Anker, wenn man mit den Praktiken der Regierungen nicht so zurecht kam. Heute kann man diese Einrichtung in dem einen oder anderen Urteil als Gefahr für eine Demokratie wahrnehmen. Schade aber nicht zu ändern.

elly
1 Jahr her

und weiter gehts, kann offensichtlich gar nicht schnell genug gehen
09.12.2022Euro-Rettungsschirm:Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen ESM-Reform ab“https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-12/esm-reform-bundesverfassungsgericht-rettungsschirm-fdp?cid=63668918#cid-63668918
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz („EU-Wiederaufbaufonds – NGEU“) erfolglosPressemitteilung Nr. 103/2022 vom 6. Dezember 2022
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-103.html
„Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ erfolglosPressemitteilung Nr. 104/2022 vom 8. Dezember 2022
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-104.html

Autour
1 Jahr her

Das BVerfG ist ja schon seit der Einsetzung von Harbarth und der Wahl der „Grünen“ Richterin schon lange kein Gericht mehr, dass sich auf deutsches Recht beruft. Sondern ein Haltunsgericht besetzt mit willenlosen Systemlingen die nur noch jede noch so rechtlich fragwürdige Entscheidung der Politkaste in Recht umdeuten. Aber man sollte sich nicht wundern in den 30er Jahren wurde ja auch von ehemals „rechtsstaatlichen Richtern“ bestehendes Recht umgedeutet und somit ohne grossen Aufwand Unrecht gesprochen. Richter sind auf Grund der Schwammigkeit von Gesetzen in der Lage jegliche politische Strömung in ihrer „Rechtsprechung“ zu antizipieren. Darum sollte man sich nicht wundern… Mehr

nachgefragt
1 Jahr her

Das ist nicht erstaunlich. Das ist unglaublich, wahlweise himmelschreiende Verblödung, dämliches Gelaber, Verarschung, gerade noch ein Hauch von Nebelkerze. Das ist eine grobe Missachtung des Souveräns, der Bürger dieser Landes. Die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen und eine offensichtliche Lüge, da sie den Sachverhalt und die Notwendigkeit falsch darstellt, die Sache komplett verdreht. Niemand hat beantragt, soweit ersichtlich, dass die „aufgelegten Programme zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht weiter finanziert werden könn“en. Aufgabe das Gericht war es ÜBERHAUPT NICHT, diese Programme zu beenden, sondern die finanziellen Mittel ausschließlich auf diese Programme zu beschränken. Darüber hinaus die Mittel nicht… Mehr

elly
1 Jahr her

Karlsruhe segnete auch die Teilnahme Deutschlands an der EU Schuldenunion ab. „Dass die EU Schulden aufgenommen hat, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie in den Mitgliedstaaten zu bewältigen, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Bundesregierung und Bundestag durften demnach dem EU-Beschluss zustimmen, mit dem insgesamt 750 Milliarden Euro Kredite aufgenommen wurden. Einen Eilantrag dazu wies das Verfassungsgericht schon im April 2021 ab.“ „Die EU dürfe sich im Krisenfall ausnahmsweise selbst Geld am Kapitalmarkt besorgen. Eine Einschränkung nannte das Gericht aber doch: Die Mittel dürften nur der Bewältigung der Pandemie dienen. Nach Vorgaben der EU sollen die Mitgliedstaaten aber einen Großteil… Mehr

AlexR
1 Jahr her

Da wurden ja von Frau Merkel die „passenden“ Richter eingesetzt.

Franz Reinartz
1 Jahr her

Ich meinerseits finde es erstaunlich, dass Entscheidungen des BVerfG noch als erstaunlich bewertet werden können.
Recht war gestern.
Haltung ist heute.

doncorleone46
1 Jahr her
Antworten an  Franz Reinartz

Das war 1939 ebenso in Deutschland. Nach 1945 gab es sogar systemtreue Richter, die dann Ministerpräsidenten in Deutschland wurden. Nicht‘s ist unmöglich!
Deutsche lieben die Herausforderungen im Leben. Und was Michel macht, macht er konsequent.

Sonny
1 Jahr her

Hochmut kommt vor dem Fall – nirgends stimmt das mehr als in Deutschland. An allem ist nur die cdu schuld. Sie hat den Weg für diese ganzen Verwerfungen bereitet. Hätte sie nicht die Trojanerin an die erste Stelle ihrer eigenen Partei gesetzt, würde Deutschland heute anders aussehen. merkel hat den Weg bereitet für die Zustände, die wir heute ertragen müssen, den rotgrünen Sozialismus. Und das betrifft auch das Verfassungsgericht und den – schutz. Die Leute, die sie dort installiert hat, sind genau diejenigen, die die cdu wahrscheinlich noch mehr vernichten – wenn das überhaupt möglich ist. Der einfältige Wähler mit… Mehr

Paul Brusselmans
1 Jahr her

Rechtsstaatsverfahren der EU-Kommission gegen Deutshland fordern !

Peter Pascht
1 Jahr her

Dass diese Plan-Gelder welche für sie „Corona Krise“ in den Haushalt eingestellt wurden, nun durch Zweckentfremdung für die „Klimakrise“ verwendet werden sollen dürfen, ist der Beweis dafür, dass sie für die „Coron Krise“ nicht notwendig waren. Die Einstellung von Steuergeldern in den Haushalt war also nur Betrug am Steuerzahler, durch Vortäuschen einer fiktiven Notwendigkeit. Es ist ja nicht so, dass diese Gelder vorhanden sind auf irgend einem Konto. Da wird lediglich ein Plan-Ziel mit einem anderen Plan-Ziel ersetzt, schlichtweg aus parteipolitichen propagandistischen Gründen. Ein unnötiger und und unwissender Vorgang. Zweckentfremdung von Geldern des Staatshaushaltes ist durch die klaren Worte des… Mehr