Maas macht mobil

Der geschäftsführende Justizminister will Relikte der NS-Zeit beseitigen. Meint er das Kindergeld (Kinderbeihilfe 1936), den 1.Mai-Feiertag, den Muttertag, den Kirchensteuereinzug (1934), den Handelskammerzwang und so weiter?

© John Thys/AFP/Getty Images

Die Zeichen stehen auf GroKo. Da muss sich ein Heiko Maas, will er wirtschaftlich nicht von Möbelhäusern und Herrenausstattern abhängig werden, rechtzeitig erneut für einen Ministerposten ins Gespräch bringen. Schließlich ist sein „big-brother“-Zensurwerk ja noch nicht ganz vollendet. Weil ihm diese Mission nicht reicht, macht er sich nun auch noch daran, alle vermeintlichen juristischen NS-Relikte zu tilgen. Darin übrigens nicht unähnlich einer gewissen Ursula von der Leyen, die mit einem neuen „Traditionserlass“ alle Erinnerungen an die Wehrmacht vaporisieren will.

Aktuellen Anlass für seine Umtriebigkeiten meinte Heiko Maas durch ein Urteil des Amtsgerichts Gießen bekommen zu haben. Die Richter dort hatten die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache.“ Mit „Gesetzgeber“ ist der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches gemeint. Dort heißt es: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und weiter: Dies gelte nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a vorzunehmen.

Überzeugten Abtreibungsbefürwortern ist das zu viel Einschränkung. Vertreter von SPD, FDP, Grünen und Links-Partei ließen denn nicht lange mit der Forderung auf sich warten, der Paragraph 219 gehöre abgeschafft und Ärzte müssten über ihr Leistungsangebot zu Abtreibungen informieren dürfen. Unionspolitiker betonten dagegen, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. Bei einer Abschaffung des Werbeverbots könnten Abtreibungen verharmlost werden.

An die Spitze der Anti-219-Bewegung setzt sich denn sogleich der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas. Er holt zum Rundumschlag aus. Dabei merkt er noch nicht einmal, dass sich sein Rundumschlag zugleich gegen frühere SPD-geführte Bundesregierungen richtet, die am Paragraphen 219 festhielten. Und weil es dem ehemaligen politischen Ziehsohn von Lafontaine nie an Gesinnung, aber oft an Argumenten fehlt, holt er die Nazi-Keule hervor. Maas wörtlich: Der Paragraf 219 sei ein Relikt aus der NS-Zeit. Und Maas weiter: Zum Glück gehörten die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beanspruche, der Vergangenheit an. Die SPD-Rechtspolitikerin Eva Högl will gleich Nägel mit Köpfen machen, deshalb habe die SPD-Bundestagsfraktion bereits einen Gesetzentwurf formuliert. „Dieser Entwurf soll noch vor der Weihnachtspause in der Fraktion beschlossen werden“, kündigt sie an. Die SPD gehe hier voran – „gleichzeitig reden wir natürlich mit den anderen Fraktionen, um die Möglichkeiten eines interfraktionellen Vorgehens auszuloten“, so Högl. Und das in einer Zeit, in der sich noch nicht einmal die Bundestagsausschüsse, geschweige denn eine Regierung konstituiert haben.

Relikt aus der NS-Zeit? Dann hat der geschäftsführende und neue/alte Justizminister in spe noch sehr viel zu tun. Dann muss er demnächst das Kindergeld abschaffen, weil es 1936 als „Kinderbeihilfe“ von den Nazis eingeführt worden war. Und die Autobahnen. Und den 1. Mai, den Joseph Goebbels schon 1933 zu einem „einzigartigen Massenereignis“ ernannt hatte. Und den Muttertag, den die NS-Machthaber ebenfalls schon 1933 als Gedenk- und Ehrentag für Mütter deklariert hatten. Und den Handelskammerzwang mit dem „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ vom 29. November 1933. Und die Schäferhunde, die Hitler so mochte. Und die vegetarische Ernährung, die Hitler angeblich pflegte. Und die Rechtschreibreform, die 1941 initiiert, 1944 von Hitler gestoppt und in Teilen 1995 wieder aufgegriffen wurde. Und das BGB, das in weiten Teilen auch von 1933 bis 1945 galt – auf dem Papier..

Ach ja, wie wäre es mit der Abschaffung des kurz vor der Bundestagswahl 2017 vom Bundestag durchgepeitschten Maas’schen „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)? Es heißt im Volksmund schließlich nicht ganz zu Unrecht Maas’sches Ermächtigungsgesetz.


Josef Kraus war Oberstudiendirektor, Präsident des deutschen Lehrerverbands, wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und als „Titan der Bildungspolitik“ bezeichnet. Er hat Bestseller zu Bildungsthemen verfasst und sein jüngstes Werk Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt erhalten Sie in unserem Shop: www.tichyseinblick.shop.

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Kommentare ( 36 )

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36 Comments
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Wolfgang M
6 Jahre her

Eigentlich ist es ganz einfach. Abtreibung ist verboten. Unter gewissen Bedingungen ist sie für die Schwangere und den Arzt straffrei. Für etwas Verbotenes darf nicht geworben werden. Maas dürfte auf Grund seiner Qualifikation nie wieder Minister werden. Laut Grundgesetz bestimmt der Kanzler die Minister. Die Kanzler haben ihr Recht seit Ewigkeiten an die Parteivorsitzenden abgegeben. Wie der SPD-Vorsitzende das sieht, weiß man nicht.

Andreas Auer
6 Jahre her

Eine Person, die den Begriff „Abtreibungsbefürworter“ verwendet, impliziert Menachen, die Spaß und Freude an Abtreibungen haben. Alleine der Begriff ist diffamierend, bösartig und bewusst beleidigend.
Herrn Kraus frage ich ganz persönlich, wie viele ungewollte Kinder und wie viele Kinder mit Trisomie 21, zu deren Austragen er ja zwingen will, er ganz persönlich in seinem Leben schon adoptiert hat, um seine hochstehenden moralischen Anschauungen mit dazu passenden Taten zu hinterlegen. Für mich wäre dies eine interessante Information.

Trouver
6 Jahre her
Antworten an  Andreas Auer

Für einen gläubigen Menschen stellt sich diese Frage gar nicht. Am Endeffekt kann man das Kind den staatlichen Institutionen anvertrauen, wenn man selber keine Kraft besitzt, die Verantwortung zu ertragen. Aber das Kind würde am Leben bleiben.

Lukas
6 Jahre her

Man könnte schier verzweifeln, ob der Tatsache, das der krachend abgewählte Politversager Maas erneut zu Amt und Würden kommen wird.
Man muß sich aufgrund dieser Tatsache wohl wirklich mal Gedanken machen über unser
Verhältniswahlrecht. Es kann doch nicht sein, das eine 20% Splittergruppe über 80% der Wähler herrscht, die solchen Unsinn wie das Maas`sche Zensurgesetz ablehnen.

L.-J. Briehl
6 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 entschieden, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes “nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden” darf. Weiter führt das BVG aus: “Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, dass die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes – auch nur für eine bestimmte Zeit – generell aufgehoben wäre.“ Demnach muss der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft nicht als Eingriff in die Freiheitsrechte der Frau, sondern grundsätzlich als Unrecht gegenüber dem Opfer, dem ungeborenen Kind, angesehen werden. Das Töten von… Mehr

Trouver
6 Jahre her

Aber auch Dissidentenparagraph 130. stammt aus jener Zeit.

test2
6 Jahre her

Das Heilpraktikergesetz sollte er wirklich abschaffen.

Malaparte
6 Jahre her

Der unsägliche Herr Maas. Ich dachte schon wir sind ihn los. Wochenlang war er nach der Wahl abgetaucht, aber kaum fühlen sich Schulz & Co. dazu berufen, nicht nur die Stabilität Deutschlands, ach was der ganzen Welt zu retten und mithin auch die eigenen Pründe und Ämter sowie Merkels Kanzlerschaft, kommt er flink daher und vergisst auch nicht, ordentlich auf sich aufmerksam zu machen. Seit dem 24.09. ist mir schon morgens übel, gehe wohl mit schweren Befürchtungen für die Zukunft dieses Landes schwanger.

Old-Man
6 Jahre her

Lieber Herr Kraus,Sie haben alles sehr gut aufgeführt,aber Ich möchte noch etwas dazu stellen … Im März 1922 versuchte Schweyer die Parteiführer der bayerischen Landtagsfraktionen von der Ausweisung Hitlers zu überzeugen. Unter anderem, weil „das Bandenunwesen, das Hitler auf den Münchner Straßen organisiere, allmählich unerträglich zu werden beginne“. Hitler sprenge Versammlungen, klagte Schweyer, er belästige die Bürger, hetze die jungen Leute auf. Warum Hitler nicht ausgewiesen wurde Alle stimmen ihm zu – bis auf den SPD-Parteiführer Erhard Auer, der demokratische und freiheitliche Grundsätze ins Feld führte und damit fatalerweise einen Beschluss verhinderte. Schweyers Biograf Peter Christoph Düren führt dessen kurz… Mehr

Gero Hatz
6 Jahre her

Vielleicht sollte es bei der neuen GroKo einen Entnazifizierungsminister Maas geben? Offenbar ist in diesem Bereich noch so viel zu tun, dass ein spezielles Ministerium voll gerechtfertigt ist. Als Gebäude für das neue Ministerium für Entnazifizierung schlage ich die STASI Gedenkstädte Berlin-Hohenschönhausen vor. Dort gibt es noch die Infrastruktur, die man braucht, um selbst die hartnäckigsten Nazis wieder gut werden zu lassen. Heiko muss Minister bleiben (HMMB).

Michael M.
6 Jahre her

„Und Maas weiter: Zum Glück gehörten die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beanspruche, der Vergangenheit an.“

Bin ich dafür!
Mit dieser argumentation muss man zwingend
* die sterbehilfe legalisieren
* eine vollumfänglich freigabe des drogenkonsums im privaten, sowie die zugehörige legalisierung des besitz veranlassen
* sämtliche ernährungsvorschriften und zugehörige gesetze (exklusive der klaren und eindeutigen kennzeichnungspflicht) abschaffen
* die pflicht zur krankenversicherung abschaffen
*…

Der hellste ist der gute mann nicht…