Karlsruhe: Beamte und damit Lehrer dürfen nicht streiken

Gibt es wie in Deutschland eine rechtlich verankerte Schulpflicht und einen moralischen Anspruch auf Bildung, darf der Schulbesuch der Schüler nicht von den Launen von Lehrern oder dem Kampfeswillen einer Gewerkschaft abhängen.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Juni 2018 entschieden, dass Beamte und damit Lehrer nicht streiken dürfen. Anlass des Urteils war eine Klage von vier Lehrern. Diese hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen; sie waren dafür disziplinarisch belangt worden. Hiergegen hatten sie geklagt.

Nun hat der Zweite Senat unter Vorsitz von BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle verfügt: Das Streikverbot sei verfassungsgemäß, es entspreche den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, und es stehe in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. (AZ: 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15).

Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit und vor allem sichert es die Bildungsrechte der Schüler. Wenn es in einem Land wie in Deutschland eine rechtlich verankerte Schulpflicht und einen moralischen Anspruch auf Bildung gibt, dann darf der Schulbesuch der Schüler nicht von den Launen von Lehrern oder dem Kampfeswillen einer Gewerkschaft abhängen. Wohin das sonst führt, das erfahren Millionen von Schülern in anderen Ländern Europas (Frankreich, Griechenland, Großbritannien usw.) und in den USA fast jedes Jahr, wenn dort Zig- und Hunderttausende von Lehrern den Schulbetrieb wochenlang lahmlegen und sogar die Durchführung von Abschlussprüfungen verhindern.

Aber auch darüber hinaus gibt es Gründe, warum Lehrer Beamte sein sollen: Der Staat hat laut Grundgesetz Artikel 7 die volle Verantwortung für das Schulwesen übernommen. Er erzwingt gegebenenfalls die Erfüllung der Schulpflicht und besitzt weitestgehend ein Schulmonopol. Er trägt eine Garantieverpflichtung für die Schule gegenüber dem Bürger. Lehrer an öffentlichen Schulen erfüllen zudem in weiten Teilen Hoheitsaufgaben – von Ordnungsmaßnahmen bis zu Benotungen, Versetzungsentscheidungen und bis zur Vergabe bzw. Verweigerung von Berechtigungen. Das sind Eingriffe in Freiheitsrechte, die nach der Verfassung in der Regel Beamten vorbehalten sind (Art. 33 Abs. IV Grundgesetz). Zudem ist die Verbeamtung von Lehrern das Ergebnis eines generationenlangen Kampfes der Lehrerschaft. Historisch gesehen hat sich in der Verleihung des Beamtenstatus die erste große Etappe der Befreiung der Lehrer vollendet: Sie sind nun nicht mehr Diener einer Kirche oder irgendwelcher Feudalherren.

Dass der Beamtenstatus auch schwache Lehrer schützt bzw. vor einer Entfernung aus dem Dienst verschont, mag sein. Aber das gilt nach einigen Jahren eines Angestelltenvertrages auch. Im übrigen sind Lehrer, die sich als Beamte etwas zuschulden kommen lassen, realiter sogar schneller aus dem Dienst entfernt als Angestellte. Im ersten Fall kümmern sich im Klagefall die Verwaltungsgerichte darum, im zweiten Fall die oft sehr liberalen Arbeits- und Sozialgerichte.

Auch das Argument, ein Beamtensystem blockiere Leistungsanreize und fördere Mittelmaß, stimmt nicht. Leistungsanreize (Beförderungen, Prämien, Leistungszulagen) sind in allen Dienstverhältnissen möglich. Nur werden sie im Beamtenbereich leider noch zu selten angewendet oder zu sehr nach dem Gießkannenprinzip exekutiert. Aber das kann man ja ändern.

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Kommentare ( 28 )

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reiner
6 Jahre her

Ist doch ganz klar ,der Staat benötigt Büttel,die alles ausführen,was befohlen wird und sei es noch so wiedersinnig. Das ganze System fährt vor die Wand ,auch mit sogenannten Beamten. Die Lehrer müssen den Migrantenwahn ausbaden,bis zur Selbstaufgabe. Da gibt es Schulleiter,die nicht hinter ihren Lehrern stehen aus Angst vor Repressalien seitens von Migrantenclans oder der Schulaufsichtsbehörde,die sich immer wegduckt,wenn es um Asylanten dreht.Habe das selber erlebt mit zerstörten Toiletten. 4Syrische Kinder hatten in einer Grundschule eine Toilettenanlage so zugerichtet,dass keiner mehr schei……. Gehen könnte. Obwohl bekannt war,wer das war ,geschah nichts. Die Nazikeule wirkt überall. Der größte Witz ist das… Mehr

Roland Mueller
6 Jahre her

Über ein Streikrecht für Beamte könnte man nachdenken, wenn im Gegenzug die diversen Privilegien wie z. b. die Unkündbarkeit und die Nichtbeteiligung an der Sozialversicherung abgeschafft würden.

Aegnor
6 Jahre her

Interessantes Plädoyer für den Beamtenstatus von Lehrern. Muss ich zugeben, auch wenn ich dem weiterhin nichts abgewinnen kann. Wenn die Benotung (und Ausbildung) junger Menschen eine hoheitliche Aufgabe ist, dann frage ich mich, warum es überhaupt „Angestellte des öffentlichen Dienstes“ gibt. Dann ist praktisch jeder Staatsangestellter hoheitlich tätig. Aus meiner Sicht ist reine Ausbildung nicht hoheitlich, sondern eine Dienstleistung. Was Anderes wäre es, wenn Lehrer Schüler in einem bestimmten Sinne erziehen sollten – aber genau das sollen/dürfen sie in einer freien Gesellschaft ja eigentlich nicht tun. Bzgl. des Beamtenstatus allgemein ist es wohl am einfachsten, nicht den Status abzuschaffen –… Mehr

baroso11
6 Jahre her

Bin selbst Polizeibeamter und begrüße selbstverständlich das Urteil.
Manchmal muss man sich wirklich schämen, was beamteten Lehrern in ihrer üppigen Freizeit so alles einfällt.

merkelinfarkt
6 Jahre her

Schon der Einleitungssatz „Beamte und damit Lehrer …“ ist heutzutage für Nachwuchspädagogen ein Hohn! Befristete Arbeitsverhälnisse, die Jahr für Jahr immer wieder verlängert werden, sind der längst wieder gepflegte und sorgfältig verschwiegene Usus. Die betroffenen Pädagogen erleben das Gegenteil von Sicherheit ihrer Zukunft oder Planbarkeit einer eigenen Familie. Dafür wurden aus einem beamteten Lehrer – „oh Merkelwunder!“ – locker 2-3 „Jobs“ gemacht, die vor dem gnädigen Ausspruch der nächsten Befristung alljährlich auch noch kurz als Arbeitsplatzangebot die Statistik verschönern. Überall knirscht es bereits deutlich im bundesdeutschen Getriebe … Wer alternativlos wählt und dann auf das BVerfG als Korrektur seines Wahlscheines… Mehr

Hugo Treppner
6 Jahre her

Der EuGH wird das Urteil der roten Zipfelmützen wahrscheinlich kassieren. Merkel will mehr europäisches Recht, soll sie haben bei Asyl, Bildung etc. ,etc.

Oberotto vom Angelika Merkel FanClub
6 Jahre her

Ob der Unterricht nun wegen Streik ausfällt oder wegen monatelanger Krankschreibung ist am Ende auch wurscht.

Hugo Waldmann
6 Jahre her

Die ganze Klage scheint aus meiner Sicht auf der Moral von „Gutmenschen“ zu gründen. Wieder mal sehen manche eine moralische Legitimität, die aber dem Beamtenstatus zuwider laufen.

Duke
6 Jahre her

Alle Länder, die versucht haben die Lehrerverbeamtung abzuschaffen, sind von dieser Praxis meines Wissens nach wieder abgerückt. Warum? Wegen dem Wettbewerb um die Lehrer. Die Absolventen haben sich lieber die Bundesländer ausgesucht wo noch verbeamtet wurde weil das Gehalt wegen den fehlenden Sozialabgaben einfach bis zur Pension deutlich höher ausfällt. Und natürlich ist die Garantie auf lebenslange Beschäftigung ein Pluspunkt der offensichtlich viele, die hier gegen Lehrer hetzen, neidisch macht. Und ich kann das schon verstehen. Der tägliche Wettbewerb in dieser Leistungsgesellschaft ist hart und ich habe vor jedem Respekt der sich dem stellt. Aber warum sind diejenigen, die den… Mehr

Duke
6 Jahre her

An alle die meinen Lehrer hätten keinen Grund zu streiken: es geht nicht nur um Geld und Arbeitszeiten! Lehrer müssen täglich in ihrem Berufsalltag den Irrsinn ausbaden, den die Landes- oder Bundespolitik ihnen aufbürdet. Inklusion (so eine Art pädagogischer Kommunismus, menschlich gut gemeint aber in der Praxis wegen den fehlenden Rahmenbedingungen meist völlig utopisch), Integration von immer mehr sprachunkundigen Migrantenkindern, Brennpunktschulen, teilweise hochgradig sanierungsbedürftigr Schulen und völlig veraltete materielle Ausstattung, unbezahlte Zusatzarbeiten, die gar nichts mit der Lehrertätigkeit zu tun haben (notwendig weil der Staat extrem am Bildungssystem spart und entsprechende notwendige Dienstleistungen für die Schule sonst nicht ausgeführt werden… Mehr