Ist Heterosexualität also Einfalt?
Und ist Homosexualität auch Einfalt? Und erst ein x-beliebiges homosexuelles oder hetersosexuelles Paar sind, ohne, dass sie etwas miteinander zu tun haben, aber eben zur gleichen Zeit am gleichen Ort leben, Vielfalt?
Die Realität ist: ein Land mit beispielsweise gut 80 Millionen Einwohnern ist gut 80 Millionen Mal vielfältig. Aber die Einteilung der Menschen von Oben in solche, die einfältig wären und erst durch die Vielfalt anderer Menschen vielfältig gemacht werden müssten und solche die vielfältig geboren wurden, ist pure Menschenverachtung und eine ganz ekelerregende Selektion. Eine solche ist als hoheitliches Handeln vom Grundgesetz nicht nur nicht gedeckt, sondern eine solche ist ganz positiv und aktiv ein Schlag ins Zentrum der Verfassung, weil sie die Individualität des Menschen, die essentiell Bestandteil seiner Würde ist, attackiert. Die Verfassung vermeidet zu Recht das Gefasel von irgendwelcher Vielfalt und konstruiert weder einen Anspruch noch eine Verpflichtung auf oder zu Vielfalt. Das Vielfaltsgequatsche ist ein herbei gequatschtes, realiter gar nicht existentes Thema. Denn ist doch hoffentlich wohl egal, ob in einer Schulklasse oder in einem Büro oder in einer Zahnarztpraxis alle Menschen, Mitarbeiter oder Schüler aus Deutschland, aus Berlin, aus Deutschland oder dem Iran stammen. Es ist auch egal, ob sie schwul, lesbisch, homo- oder heterosexuell sind, denn es zählt die Vielfalt der Menschen, der Individuen, und doch wohl hoffentlich nicht ihre Merkmale, wie sie im Diskriminierungsgesetz aufgezählt sind.
Ist Homosexualität per se Vielfalt oder Einfalt? Ist Heterosexualität per se Einfalt oder Vielfalt? Was macht ein Homosexueller, der mehr Vielfalt in seinem Leben will? Wird er deswegen heterosexuell oder sucht er sich vielfältige weitere Sexualpartner? Wird ein heterosexueller Mensch zu vielfältigen Sexualpartnern greifen oder, wenn ihm sein Leben zu langweilig ist, eine Geschlechtsumwandlung vornehmen? Der Begriff der Vielfalt, wie er regierungsamtlich, fernsehöffentlich, mediengewaltig verwendet wird, ist bei genauer Betrachtung ein Begriff, der dem Arsenal des Psychoterrors zuzurechnen ist. Rechtfertigt ein derartiger Kampfbegriff die hoheitlichen sexuellen Übergriffe, die in Baden-Würrtemberg 2015 Bildungsstandart werden sollen?
Einem Baby „fummeln“ Erwachsene zwischen den Beinen herum, und dies aus gutem Grund, denn dies gehört zur notwendigen Pflege des Kindes. Aber schon bald sind die eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten aus der Intimsphäre des Kindes ausgesperrt und das ist gut so. Aber mit welchem Nerv organisiert das Land Baden-Württemberg einen Bildungsplan, der die Grundlage zu hoheitlichem Eingriff in die Intimsphäre des Kindes ist und auch sein soll? Muss ein Kind, das in der Findungsphase seiner eigenen Sexualität ist und statistisch zu 95% heterosexuell werden wird, zwecks Herstellung von gesellschaftlicher Vielfalt sexuelle Eingriffe ( verbale, seelische, körperliche) von Lehrern und Mitschülern hinnehmen (Darkroom, Orgasmus, Selbstbefriedigung usw.)? Ein klarer, nicht einmal politischer Kampfbegriff wie der der Vielfalt, ist mit Sicherheit keine grundgesetzkonforme Eingriffsgrundlage in die grundgesetzlich geschützte Intimsphäre auch und gerade des Kindes.
Muss ein erwachsener Mensch wissen, welche Sexualpraktiken seine Nachbarn hinter verschlossenen Türen üben? Oder darf er sich für das, was die tun und lassen, auch schlicht nicht interessieren? Ist er einfältig, wenn er sich für die Sexualpraktiken seiner Nachbarn nicht interessiert? Oder frönt er der höheren Vielfalt, in dem er höchste Toleranz lebt? Überhaupt Toleranz, die hat ja im Moment Konjunktur.
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