Der Satz „Wir schaffen das“ kann nicht für die Menschen gelten, die nicht mehr leben. Was aber ist die Bringschuld von Kanzlern den Lebenden gegenüber?
Welche Bringschuld hat ein Kanzler? Die vom Terror ermordeten Menschen haben keine Chance, unter dem Dach irgendeines, auch noch so absurden „Wir“ irgendetwas zu schaffen. Lügt ein Kanzler, wenn er in einer Situation, in der er zugleich herausposaunt, dass er davon ausgeht, dass der Terrorismus quasi wie ein Naturgesetz bisher ablief, gegenwärtig abläuft und auch in Zukunft stattfinden wird?
Muss ein Kanzler die Faktenlage kennen oder sich um Kenntnis der Faktenlage bemühen? Muss ein Kanzler seinem Wahlvolk uneingeschränkt die Wahrheit oder mindestens die Realität offenlegen?
Kann es einen Menschen, der durch Terror ermordet wurde oder einen Menschen, der alsbald oder demnächst durch Terror ermordet werden wird, interessieren, dass es statistisch leichter wäre, am morgendlichen Haferbrei zu ersticken, als vom Terror getroffen zu werden? Kommen die terroristischen Mordopfer als Todesfälle auf die Zahl der unvermeidlichen Erstickungstode, die als Vergleichszahlen durch die Medien geistern, hinzu?
Die volle argumentative, allerdings sehr unintelligente Unanständigkeit: Was hat der Vergleich eines Unfalltodes (Ersticken am Haferbrei), mit der gesellschaftlichen Hinnahme von Terrortoten zu tun? Unfälle sind dem Zufall geschuldet und zu einem gewissen Grad unvermeidbar. Terroropfer – weg mit Schaden – erhöhen die Statistik der Todesfälle. Wo ist der Unterschied? Suche den Fehler!
Muss ein Kanzler das „rassistische“ Moment des Terrors beim Namen nennen?
Ist der aktuell von allen westlichen Regierungen beklagte Terrorismus mit zigtausenden Opfern in den letzten zwanzig Jahren „rassistischer“ Natur? Bejahendenfalls, muss der Kanzler das „rassistische“ Moment des Terrors beim Namen nennen?
Bejaht man diese Pflicht, verstieße ein Kanzler durch Unterlassen der Benennung gegen seine Kanzlerpflichten!
Ist der Terror ein Reflex auf Fehlverhalten der Menschen in den westlichen Ländern? Gibt es eine Mitverantwortung der westlichen Regierungen für den Terrorismus? Oder gibt es „nur“ eine Mitverantwortung der Menschen im Westen für den Terrorismus? Gibt es ein Moment der Einladung der Terroristen durch die westliche Politik?
Ist Terrorismus irrational? Ist die Tat eines Terroristen die autonome Tat des einzelnen Terroristen oder seines Führungspersonals?
Terrorbekämpfung steht bekanntlich seit Jahrzehnten auf der Agenda der westlichen Regierungen. Stimmt das?
Gibt es eine konsistente, rational überprüfbare Anti-Terrorpolitik im Westen, die den Namen verdient? Ist der Terror ein systemisches Problem des Westens oder ein systemisches Problem Dritter?
Der schöne Satz „Wir lassen uns unser schönes westliches Leben nicht nehmen“ (mit Ausnahme der Ermordeten, die sich nichts mehr nehmen lassen können) – ist richtig oder falsch?
Die von manchen Kanzlern hochgejubelten Werte „unserer“ Verfassung gelten? Uneingeschränkt?
Sind Kanzler tragbar, die ihre Kanzlerpflichten nicht oder nur zum Anschein erfüllen?
Verwässern Kanzlerpflichten, wenn es Kanzlern gelingt, Gesellschaften zu verwirren und einem partiellen Verwirrtsein anheimfallen zu lassen mit der Folgewirkung, dass die Verfassungswirklichkeit sich von der Verfassung entfernt?
Oder anders ausgedrückt:
Ändern Kanzlerfehler unbemerkt die Verfassung?
In einer Umwelt, in der mit der Worthülse „Rassismus“ Politik gemacht wird und gleichzeitig klassifiziert wird, welcher „Rassismus“ beim Namen genannt und verfolgt wird und welcher „Rassismus“ nicht, hat der Kanzler genau welche Pflichten?
Klassifiziert der Kanzler fleißig mit oder unternimmt er etwas aktiv gegen die Klassifikation? Steht er in der Pflicht, diese Klassifikation zu dulden oder sie zu bekämpfen?
Hat auch ein Teflonkanzler dieselben Kanzlerpflichten wie jeder andere Kanzler?
Gehört es zu den Kanzlerpflichten, Zahlen und Daten offen zu legen oder offen zu legen, dass er die Zahlen und Daten nicht kennt oder für irrelevant hält? Gehört es zu den Kanzlerpflichten, das Ziel seiner Politik nachvollziehbar zu benennen und die schließlichen Konsequenzen zu erläutern?
Terrorismus und Terrorismus ist offenkundig nicht dasselbe
Muss ein Kanzler darlegen, was er unter Terrorismus versteht, falls er etwas versteht? Muss ein Kanzler differenzieren?
Handelt ein Kanzler pflichtgemäß, wenn er Asylrecht, Einwanderung, demographische Auffüllung seines Volkes unspezifisch durcheinanderkohlt, wenn er Moral und schnöde Realpolitik durcheinander quirlt?
Muss ein Kanzler den finanziellen und wirtschaftlichen Rahmen und die Prognosen seiner Politik plausibilisieren?
Darf ein Kanzler eine routiniert chaotische Politik ad infinitum fortführen?
Reicht die einmalige Kanzlerwahl alle vier Jahre zur demokratischen Legitimation jeder Kanzlerpolitik aus?
Muss ein Kanzler einen Souverän dann, wenn der Souverän den Überblick verliert, aufklären?
Muss ein Kanzler für einen vernünftigen Zusammenhalt der Gesellschaft Sorge tragen? Darf er Partikularinteressen fördern?
Darf ein Kanzler von Fluchtursachenbekämpfung reden, ohne ein konzeptionelles Angebot zu liefern?
Ist Kritik Verfassungsrecht?
Ein Kanzler hat kraft Verfassung die Richtlinienkompetenz gegenüber der Regierungsmannschaft, nicht gegenüber dem Souverän. Muss ein Kanzler das verstanden haben?
Ist Kanzlerkritik Verfassungsrecht jedes einzelnen Bürgers? Ist Kanzlerkritik nur legal? Ist sie legitim oder ist sie demokratische Grundvoraussetzung für verfassungskonforme Entscheidungsfindungsprozesse?
Können Kanzler alternativlos sein? Sind Kanzler, die Alternativlosigkeit reklamieren, kanzlerwürdig? Handeln sie pflichtkonform?
Welche Bringschuld haben Kanzler gegenüber ihrem Volk?
Kanzler können Wähler nicht austauschen, aber Bürger können Kanzler abwählen!
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