Die deutsche Öffentlichkeit ist in der Flüchtlingspolitik außer Rand und Band. Andere EU-Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, werden mit diametral anderen Maßstäben gemessen als Menschen im eigenen Land, die die Flüchtlingspolitik ablehnen. Durch fragwürdige „Kämpfe gegen Rechts“ und „Aufstände der Anständigen“ wird kein einziges Flüchtlingsproblem gelöst.
Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt kein Verfassungsgebot zur Aufnahme von Wirtschaftszuwanderern. Und das wissen die vielen Scharfmacher von oben auch ganz genau, weshalb sie über diesen Punkt mit riesigen „Gedankengebäuden“ hinwegreden.
25 EU-Länder nehmen keine oder so gut wie keine Flüchtlinge auf. Und einige Länder nehmen keine Muslime auf. Deutschland, Österreich und Schweden sind die wesentlichen Aufnahmeländer der laufend anwachsenden Wanderungsströme. Die Frage, ob die EU „dumpf“, „rassistisch“ und „rechtsradikal“ ist, ist daher nicht nur berechtigt, sondern sie scheint mit einem klaren Ja zu beantworten zu sein. Der überhitzte Diskurs in Deutschland zum Thema Flüchtlinge – ein Wort, das irreführender Weise für alle verwendet wird, die kommen – wenn man das öffentliche Geschehen überhaupt noch Diskurs nennen möchte, läuft indes auf einer gefährlichen, unguten Geschäftsgrundlage, welche die Verfassung zerstört und substituiert.
Keine gemeinsame europäische Wertegemeinschaft
Wenn sich die weit überwiegende Mehrheit der Staaten der Solidar- und der Wertegemeinschaft namens EU entscheidet, keine Flüchtlinge und Zuwanderer aufzunehmen, dann musste bisher keines der sich so entscheidenden Länder den in der deutschen Öffentlichkeit gängigen Vorwurf gefallen lassen, dieserhalb „rechtsradikal, rassistisch, dumpf und braun und fremdenfeindlich“ zu sein. In Konsequenz heißt das, dass die Ablehnung dieser Migranten außerhalb Deutschlands per se nach Auffassung der überschäumend Aktiven in Politik, Medien, Kultur, Justiz usw. unter rechtlich-moralischen Gesichtspunkten unbedenklich ist.
Offenkundig gibt es kein Verfassungsgebot, weder auf der europäischer Ebene noch auf Nationalstaatsebene, das die häufig „unsolidarisch“ genannten Länder, die die Flüchtlingsaufnahme verweigern, durch Nichtaufnahme von Flüchtlingen brechen oder, anders ausgedrückt, welches die nicht aufnehmenden Länder zwingt Flüchtlinge aufzunehmen. Wenn es ein solches konstitutives Gebot nicht gibt, dann allerdings können auch individuelle Menschen von diesem nicht existenten Verfassungsgebot nicht betroffen sein. Es gibt keine Verfassungsnorm, die einen Bürger in der EU oder auch in Deutschland dazu zwingt, Migranten, auf die das grundgesetzlich geschützte Asyl nicht zutrifft, in seinem Land aufzunehmen zu wollen oder zu müssen oder dafür zu sein.
Das deutsche Asylrecht ist so wirr und überflüssigerweise kompliziert ausgestaltet, dass es zum Mißbrauch einlädt. Mißbrauch allerdings vorallem durch die fürsorgliche deutsche Flüchtlingsindustrie, in der sich viele klammheimlich eine goldene Nase verdienen – zu Lasten der Gemeinschaft. Auch diese unbestrittene Tatsache muss im Kontext des gesamten Komplexes Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik und der Kritik an ihr in die Betrachtung einbezogen werden.
In Deutschland wird die Meinungs-und Pressefreiheit hochgehalten und als eine der wichtigen Grundfreiheiten der Verfassung angesehen. „Ausländer raus“ ist per se nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wirtschaftszuwanderer gibt es im Grundgesetz nicht
Diese Entscheidung, die nicht verkennt, dass der Spruch „Ausländer raus“ furchtbar ist, wäre unmöglich gewesen, wenn es eine Verfassungsnorm gäbe, die „Ausländer rein“ oder „Flüchtlinge rein“ als Handlungsgebot eines jeden Bürgers vorschriebe. Es geht nicht um die moralische Frage, ob beispielsweise ein Wirtschaftszuwanderer in einem Land aufzunehmen ist oder nicht. Oder ob es schön und mitmenschlich ist, das zu tun. Es geht vielmehr um die rechtliche Frage, die im öffentlichen Diskurs auf eine äußerst unangenehme Weise unterdrückt wird. Mit den doch wohl etwas dumpfen und rottenartig wirkenden Verurteilungen jeder ablehnenden Haltung oder Kritik gegenüber der Aufnahme von Migranten wird ein der öffentlichen Meinung eine Rechtslage geschaffen, die es nicht gibt.
Zur Zeit wird bereits das zur Diskussion stellen dieser Aufnahme oder jede Kritik an der Ausgestaltung der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik bereits als „rechtsradikaler“, „dumpfer“, „rassistischer“ Rechtsbruch behandelt oder bezeichnet usw. Dabei ist festzustellen, dass dieselben Verurteiler andererseits jene Staaten, welche die Aufnahme weitgehend ablehnen, mit ihren brandmarkenden, ausgrenzenden und auf Vernichtung abzielenden Angriffen ganz und gar verschonen.
Wer ein Asylbewerberheim in Brand setzt oder ähnliche Aktionen tätigt, stellt sich gegen Recht und Gesetz und muss zur Rechenschaft gezogen werden und das geschieht ja auch, Gott sei Dank. Aber einen rechtsradikalen Mob zu kreieren und aufzubauen, ist selber höchst verwerflich. Mit auf persönliche Vernichtung angelegten verbalen Angriffen auf Brandstifter jede offene Diskussion über das Für und Wider der Migrationspolitik abzutöten, ist nicht im Sinne des Geistes der Verfassung. Nicht nur die konkrete Ausgestaltung der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, die es gar nicht gibt, ist in der Meinungsfreiheit der Kritik zugänglich, sondern auch die Frage, ob ein Land überhaupt und welche Migranten aufnehmen soll, ist im Rahmen der Verfassung diskutierbar und die Verfassung steht auch nicht zur Disposition jener, die sich in der Flüchtlingsdiskussion profilieren wollen.
Hat ein Wirtschaftszuwanderer Anspruch auf Aufnahme in einem anderen Land? Diese Frage ist von der Verfassung nicht entschieden. Sie steht gar nicht drin im Grundgesetz. Mit gefährlichen Vokabeln wie „Willkommenskultur“ kann man auch nicht die Verfassung klammheimlich modifizieren. Jeden Flüchtling oder Zuwanderer trifft auch, moralisch gesehen, die Bringschuld des Ankommenwollens in der Gesellschaft und in der neuen Werteordnung, in der neuen Wirtschaftsordnung usw. Und viele Migranten wissen nicht einmal, auf was sie sich einlassen, wenn sie nach Deutschland kommen.
Fingerzeigerei und Brandmarkung
Mit der Moral ist es so eine Sache: Wirtschaftswanderer, die in ihren Heimatländern oft nicht zu den am schlechtesten situierten Bürgern gehörten, lässt sich mit einem Bruchteil der Kosten, die hierzulande entstehen, in den Herkunftsländern helfen. Und mit den Kosten, die hier für einen Wirtschaftswanderer entstehen, kann in den Herkunftsländern einer Vielzahl von Menschen geholfen werden. Soviel zur Moral, mit der die Karrieristen, wie sie hier einmal genannt werden sollen, im öffentlichen Diskurs ziemlich viel Schindluder treiben.
Für die Deutschen mit Migrationshintergrund wurde der Doppelpass konstruiert und zwar für nachgeborene Generationen, die die Heimat ihrer Eltern oft kaum kennen, um die Heimatbindung, eigentlich gegen die Integration in Deutschland, zu fördern. Stellt sich am Rande die Frage, ob es auch eine Heimatbindung für deutsche Deutsche, die durch eine katastrophale Zuwanderungs-und Flüchtlingspolitik gestört werden könnte, gibt? Außer der Rechtsfrage und der Moral sind auch kulturelle Gegebenheiten zu beachten. Also einfach ein nicht existentes Verfassungsgebot zur unbegrenzten Aufnahme von Wirtschaftszuwanderern zu konstruieren und jeden Kritiker mit Nazi—und Rassismusgeschrei mundtot machen zu wollen, ist nicht nur in der Sache abwegig, sondern es ist auch ein Moralverstoß eigener Art.
Die Fingerzeigerei unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Rechts oder unter dem Deckmantel des Aufschreis der Anständigen ist unanständig – paranoid und wahnhaft obendrein. Es ist schon eine gespenstische Situation, die sich bei genauerer Betrachtung auftut.
Soviel für heute, morgen Teil 2 zu dem, was sich hierzulande Gespenstisches vollzieht.
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