Ein amerikanischer Justizirrtum? Der Fall Jens Söring

Am 24. Juni hat der Dokumentarfilm über den Fall Jens Söring: „Das Versprechen“ von Marcus Vetter und Karin Steinberger auf dem Münchner Filmfest Weltpremiere. Bettina Röhl hat mit dem Mann, der seit 30 Jahren um seine Freiheit kämpft, korrespondiert und beleuchtet ein mehr als fragwürdiges Justizverständnis.

Screenshot: ZDF, Zoom

Vor zwei Jahren nahm ich das erste Mal mit Jens Söring, der seit 30 Jahren im Gefängnis in Virginia für den Mord an den Eltern seiner Freundin sitzt, Briefkontakt auf und „begegnete“ einem wachen, kommunikativen Geist und einem Menschen, der ohne Verbitterung – und das ist das Wunder und die Leistung zugleich – immer wieder nach vielen Niederlagen für seine Freiheit kämpft. Die Zweifel an Sörings Täterschaft wiegen schwer. Am 24. Juni hat der Dokumentarfilm „Das Versprechen“ von Marcus Vetter und Karin Steinberger auf dem Münchner Filmfest Weltpremiere.

Der heute 50-jährige Jens Söring, Spross eines deutschen Diplomaten, wuchs sehr weltgewandt und von vorneherein zweisprachig deutsch-englisch auf. Es war offenkundig eine behütete Kindheit. Seine Hochschulreife erwarb Jens Söring in Amerika, und so kam es, dass er im August 1984, gerade 18 Jahre alt, mit einem Hochbegabtenstipendium an die University of Virginia kam.

Dort traf er am ersten Tag seines gerade noch nicht aufgenommenen Studiums bei einer Begrüßungsveranstaltung der Hochbegabten die zwei Jahre ältere Kommilitonin Liz Haysom, die sein Schicksal wurde. Liz Haysom wurde seine erste und bis jetzt wahrscheinlich einzige sexuelle Beziehung. Zwei Jahre später war sein Erwachsenenleben, das gerade begonnen hatte, zu Ende. Jens Söring sitzt seither, seit dem 30.April 1986, also genau seit 30 Jahren und seit dem Urteil am 21. Juni 1990 wegen Doppelmordes an den Eltern von Liz Haysom zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt im Gefängnis.

Dass Jens Söring noch lebt, verdankt er allem Anschein nach der Tatsache, dass in Europa die Todesstrafe abgeschafft ist. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, den Jens Söring Ende der achtziger Jahre angerufen hatte, hatte entsprechend eine Auslieferung Sörings von England, wo er (und Elisabeth Haysom) zunächst nur wegen Scheckbetrügereien verhaftet worden waren, an die USA nur unter der Bedingung zugelassen, dass es in den USA, wo Söring der Prozess gemacht wurde, keine Todesstrafe für ihn gibt.

Wurde das amerikanische Rechtssystem vor einem fatalen tödlichen Justizirrtum bewahrt? Handelte es sich bei der ausgesprochenen lebenslangen Haft wegen Doppelmordes um einen fatalen Justizirrtum? In Deutschland wird die lebenslange Haft aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen und nicht vollstreckt. Im Regelfall kommen Mörder nach 10 oder 15 Jahren Haft auf freien Fuß.

Man mag sich über die unterschiedlichen Rechtssysteme streiten. Die Verurteilung von Jens Söring, die auf einer außerordentlich dürftigen, im Prinzip schon absurd dürftig zu nennenden Indizienlage, einem widerrufenen Geständnis von Jens Söring und einer Beschuldigung von Liz Haysom, die im Verfahren auch von psychologischer Seite als lügenanfällig charakterisiert wurde und die selbst als Anstifterin zum Mord an ihren Eltern zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt wurde, beruht, wäre ohne einen am Tatort gefundenen Sockenabdruck im Blut der Ermordeten, nicht zustande gekommen.

Jawohl, eine Socke – allerdings eine, die nicht gefunden wurde

Nun kann ja jemand eine Socke tragen, sich damit sorgfältig auf einen ausnahmsweise mal feuchten lehmigen Boden in der Sahara stellen und darauf warten, dass die knallende Sonne diesen Sockenabdruck versteinert und für die Ewigkeit festhält. Nicht so im Mordfall Haysom. Da gab es eine Wischspur im getrockneten Blut, die von einer Socke, allerdings einer, deren Größe mit Sicherheit nicht ganz exakt zu bestimmen war, auf feuchtem Blut fast zwangsläufig rutschend verwischt, herrührte. Die Schuhgröße der Socke wurde ungefähr mit 37-39 hochgerechnet, die Schuhgröße von Söring war zwischen 41 und 42.

Der Referenzfußabdruck von Söring passte nicht ganz (und wenn er gepasst hätte, wäre das ja auch kein Beweis gewesen, dass Söring diesen konkreten Socken je getragen hätte) wurde aber passend gemacht, nach dem Motto, Söring könnte bei der Abgabe seines Referenzabdruckes zwei Mal aufgesetzt haben und also einen zu großen Referenzabdruck abgeliefert haben.

Der Ort des Geschehens war nach der Tat eine Mischung aus wüstem Schlachthof und spießigem Wohnzimmer, die Leichen waren mit leichten flachen Schnittwunden übersät. Und ein finaler tiefer Schnitt am Hals bis zur Wirbelsäule, gehörte zu der augenscheinlichsten Auffälligkeit. Es gab kurzfristig die nicht ganz fernliegende Mutmaßung, dass es sich um zwei verschiedene Täter gehandelt haben könnte. Die ganze Wohnung, Badezimmer, Küche, Wohnzimmer waren in Mitleidenschaft gezogen.

Alle möglichen Spuren gab es, Fingerabdrücke en masse, nur von einem „Täter“ Söring, der sich ordentlich ausgetobt haben müsste, um die Menschen und die Umwelt so zuzurichten, gab es keinen einzigen Fingerabdruck, dafür gab es ja die Socke. Nein, die Socke gab es auch nicht, wie oben dargelegt, sondern nur den Abdruck. Immerhin, der Täter hatte sich womöglich an die Regel des Hauses gehalten, das Wohnzimmer nicht mit schmutzigen Straßenschuhen zu betreten?

Nicht nur die Beweislage macht keinen guten Eindruck für das Gericht, auch prozessual und bezüglich der Beweiserhebung könnte man auf den Gedanken kommen zu sagen, Rechtsstaat geht anders. In England, wo die Ermittler, die eigentlich einen Scheckbetrug aufklären wollten, durch mitgeführte Dokumente auf den Doppelmord in Virginia aufmerksam wurden, gab Söring schließlich sein später widerrufenes „Geständnis“ ab, das allerdings nicht mit der Tatsache in Einklang zu bringen ist, dass es von ihm am Tatort keine Fingerabdrücke oder andere Spuren gab.

Der junge Mann hatte sein Geständnis ohne anwaltlichen Beistand abgegeben. Sein erklärtes Motiv: er hätte als Diplomatensohn selber einen Diplomatenpass, das würde ihn schützen und zweitens müsste er das Leben seiner Freundin Liz vor dem elektrischen Stuhl, der ihr unweigerlich drohen würde, wenn ihre Täterschaft festgestellt würde, retten.

„Liebe Bettina“ schrieb Jens Söring mir und schlug vor, dass wir uns duzen …

Ich hatte diesen Fall, der immer mal wieder durch die deutschen Medien und auch durch die Weltmedien geht, nicht bewusst zur Kenntnis genommen, bis ich Anfang 2014 durch irgendeinen Zufall auf diese Unterstützerseite gekommen bin und mich dann in den Fall eingelesen habe, bis ich schließlich zu einer Leseprobe des 2012 erschienenen Buch von Jens Söring kam.

Beinahe hätte ich angesichts des Titels des Buches „Nicht schuldig“ die Lektüre gleich wieder abgebrochen. Knastbücher mit solch einem Titel gibt es genug. Das Buch war kein großer Verkaufserfolg, man hatte nichts davon gehört und wer will sich schon von einem Mörder erzählen lassen, dass er unschuldig ist.

Die ersten Zeilen der Leseprobe waren allerdings spannend, sehr gut geschrieben mit einem künstlerischen Gefühl und einer reinziehenden Ehrlichkeit gepaart mit einem angenehmen Sarkasmus. Einmal angefangen mit der Lektüre konnte und wollte ich nicht mehr aufhören zu lesen. Noch am selben Tag holte ich mir das ganze Buch auf den Kindle:

Es ist eine Collegegeschichte, es ist eine Liebesgeschichte eines jungen Mannes, der an eine zwei Jahre ältere Person geraten ist, deren Erfahrungswelt so ganz anders war: Wohlhabend, kaputt, drogenaffin, ein Jungs-und Mädchenmordender Vamp mit diversen Schulabbrüchen, einer regelrechten Flucht von zuhause und schrecklichen Geschichten von selbst erlebten Vergewaltigungen und Mißbrauch durch die eigene Mutter, zwischen Hochbegabung und dem Eingeschlossensein in absoluter innerer Einsamkeit. Musizierend, schauspielernd, schriftstellernd und beseelt von dem Drang, die schrecklichsten Erlebnisse jedem vorzustellen, der sich anbot, und einer im Prozess testierten Persönlichkeitsstörung und eben einem festgestellten ausgeprägten Hang, der Realität nicht immer den Vorzug zu geben. Der 18-jährige Jens Söring, nach eigener Beschreibung zu diesem Zeitpunkt noch „Jungfrau“, war dagegen ein weltläufiger Dorfdepp mit einem vielleicht ausgeprägten Siegfrieddrang. Er bot sich an, drängte sich auf und verfiel dieser Person und ist ihr trotz aller souveränen Reflektionen ein Stück weit womöglich bis heute verfallen.

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