Nach einer aktuellen Studie wäre Donald Trump für das Präsidentenamt unwählbar

Nach Ansicht zweier konservativer Rechtsprofessoren macht der 14. Verfassungszusatz Donald J. Trump für die Wahl zum Präsidenten untauglich. Es liegt auf der Hand, dass dieser Fall vor dem Obersten Gerichtshof landen wird. Von Celyn Arden

IMAGO

Gerade als es so aussah, als ob die Probleme der Republikanischen Partei mit Donald Trump unlösbar wären, erschien ein Deus-ex-Machina, um die Grand Old Party vor sich selbst zu retten. Nach Ansicht zweier angesehener konservativer Rechtsprofessoren macht der 14. Verfassungszusatz Donald J. Trump für die Wahl zum Präsidenten untauglich. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung dieser Analyse.

In einer 126-seitigen detaillierten juristischen Analyse kommen William Baude und Michael Stokes Paulsen – zwei Mitglieder der erzkonservativen „Federalist Society“ – zu dem Schluss, dass der 14. Verfassungszusatz, der nach dem Bürgerkrieg in die Verfassung aufgenommen wurde, „jede Person, die zuvor einen Eid auf die Verfassung geleistet hat“, von „jedem zivilen oder militärischen Amt in den Vereinigten Staaten“ ausschließt, wenn diese Person „sich an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen dieselbe beteiligt oder den Feinden derselben Hilfe oder Beistand geleistet hat“.

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Offensichtlich war diese Formulierung ursprünglich dazu gedacht, Personen, die der Verfassung die Treue geschworen hatten, dann aber Beamte der Konföderation – also der aufständischen Südstaaten – waren, von ihrem Amt auszuschließen. Aber wie die Autoren betonen, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass diese Formulierung nicht auch für eine Person gilt, die der Verfassung die Treue geschworen und dann diesen Eid gebrochen hat.

Wichtig ist, dass diese Verfassungsbestimmung von jedem Bürger oder jedem Beamten einer Gemeinde, eines Bundesstaates oder der Bundesregierung durchgesetzt werden kann, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis eine Klage zur Disqualifizierung von Trump eingereicht wird. Es liegt auf der Hand, dass dieser Fall vom Obersten Gerichtshof geklärt werden muss.

Die Schlüsselfrage vor dem Gericht wird sein, ob Trump sich an einem „Aufstand oder einer Rebellion“ gegen die Vereinigten Staaten beteiligt oder ihren „Feinden“ „Hilfe und Beistand“ geleistet hat. Zu dieser Frage schreiben die Professoren Baude und Paulsen:

Ist Präsident Trumps „vorsätzliche, bewusste Weigerung, das Ergebnis der rechtmäßigen, verfassungsmäßigen Wahl zu akzeptieren, die zu seiner Niederlage bei der Wiederwahl führte, und stattdessen sein (und anderer) Versuch, die verfassungsmäßigen Wahlergebnisse zu stürzen und sich selbst mit Gewalt, durch Betrug oder durch einen versuchten politischen De-facto-Staatsstreich gegen das Regime der rechtmäßigen, verfassungsmäßigen Regierung im Amt zu installieren oder im Amt zu halten, eine Beteiligung an einem ‚Aufstand oder einer Rebellion gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten‘“? – „Wir denken, die Antwort lautet ja.“

Darum geht es auch bei der zweiten Anklage gegen Trump (dem sogenannten Fall vom 6. Januar). Dieser Fall stützt sich auf die angebliche Verletzung verschiedener US-Gesetze – aber viele Juristen halten die gesetzliche Grundlage der Anklageschrift für schwach und vage. So wurde beispielsweise das gesetzliche Verbot des Aufruhrs in der Anklageschrift nicht angeführt, wahrscheinlich weil ein Aufruhr heutzutage Gewalt impliziert. Stattdessen wurde Trump angeklagt, erstens wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, zweitens wegen Verschwörung zur Behinderung eines amtlichen Verfahrens, drittens wegen Behinderung und Versuch der Behinderung eines amtlichen Verfahrens, und viertens wegen Verschwörung gegen Rechtsnormen. Diese Statuten können auf den Sachverhalt anwendbar sein, wie er in der Verhandlung dargestellt wurde, sind aber möglicherweise nicht klar genug, um die Geschworenen zu einer Verurteilung von Donald Trump zu bewegen.

Die Professoren Baude und Paulson weisen jedoch darauf hin, dass der Wortlaut des 14. Verfassungszusatzes weiter gefasst werden kann als ein Gesetz, da er darauf abzielt, jemanden aus dem Amt zu entfernen, der seinen früheren Eid, die Verfassung zu unterstützen, verletzt hat.

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Die Argumente für eine Disqualifizierung sind überzeugend. Es gibt zahlreiche Beweise dafür, dass Trump das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 bewusst umstoßen wollte, indem er es als „gestohlen“ und „manipuliert“ bezeichnete; dass Trump (mit Unterstützung anderer) zahlreiche Pläne verfolgte, um dieses Ziel zu erreichen; dass dazu auch Bemühungen gehörten, die Stimmenauszählung in mehreren Bundesstaaten mit Gewalt, durch Betrug oder durch beabsichtigte Einschüchterung von staatlichen Wahlbeamten zu ändern, staatliche Gesetzgeber und/oder Gerichte unter Druck zu setzen oder dazu zu bringen, die staatlichen Wahlergebnisse unrechtmäßig zu kippen, andere zu versammeln und zu veranlassen, gefälschte Listen mit konkurrierenden staatlichen Wahlmännern einzureichen, den Kongress zu überreden oder unter Druck zu setzen, die Auszählung der von mehreren Staaten eingereichten Wahlmännerstimmen zu verweigern, und schließlich den Vizepräsidenten in seiner Funktion als Vorsitzender der Auszählung der Wahlmännerstimmen unter Druck zu setzen, die staatlichen Wahlergebnisse zu kippen …

Unterm Strich ist Donald Trump an einem „Aufstand oder einer Rebellion“ „beteiligt“ und hat anderen, die sich an einem solchen Verhalten beteiligen, „Hilfe und Beistand“ geleistet, und zwar in der ursprünglichen Bedeutung dieser Begriffe, wie sie in Abschnitt drei des vierzehnten Verfassungszusatzes verwendet werden.

Der Hinweis auf die „ursprüngliche Bedeutung“ in diesem Satz ist besonders wichtig. Die Autoren wenden sich an ein originäres und rechtsbildendes Oberstes Gericht und drängen auf eine Entscheidung, dass Donald Trump – der zuvor bei seiner Amtseinführung geschworen hatte, die Verfassung zu unterstützen – nun seinen Amtseid gebrochen hat und nicht mehr berechtigt ist, ein Amt in den Vereinigten Staaten auszuüben.


Celyn Arden ist ein deutsch-amerikanischer Publizist und Hochschullehrer. Er ist stellvertretender Leiter des Berlin Policy Instituts und lehrt Rechts- und Wirtschaftsenglisch an der Hochschule Bielefeld.

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Kommentare ( 36 )

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Kraichgau
1 Jahr her

die Republikanische Partei(oder besser deren Washingtoner Zentrale) wollte schon lange wieder „Ruhe“ und „Ordnung“ im Rhino-Haufen,auf das der defakto Einparteienstaat weitergehen kann.
Absurd wird es,wenn man bedenkt,das Hillary BIS HEUTE behauptet, Wahlsiegerin gewesen zu sein.
Donald Trump hat auf der Demo aufgerufen, !friedlich und souverän! zu sein, ein Aufruf zum Umsturz oder Hilfe bei demselben können nur böswillige konstruieren wollen.
Ein Wahlergebniss anzuzweifeln,ist das gute Recht jedes Teilnehmers,unvergessen die Farce,die 2000 passierte in Florida

Phil
1 Jahr her

Sogar der sozialistische Intellektuelle und Gallionsfigur der meisten linken Amerikaner, Noam Chomsky, hat bemerkt, dass in US-Wokistan etwas fundamental schief läuft und Trump hier Gegensteuer geben könnte, allerdings erst nachdem der Ukrainekrieg begonnen hat. Während er noch vor dem Ukrainekrieg folgende Aussage zum besten gegeben hatte; „Trump ist ein soziopathischer Größenwahnsinniger – und ein Genie“. (So what? Bei uns sind die Politiker lediglich soziopathische Grössenwahnsinnige und Äonen von jeder Genialität entfernt.) Nachdem sich die Russen vom Westen nicht mehr haben auf der Nase herumtanzen lassen und in den seit 2014 schwelenden kriegerischen Konflikt eingegriffen haben, hat sich seine Ansicht bezüglich… Mehr

Monostatos
1 Jahr her

Für solche Linksaußen wie diesen Mr Arden ist jeder vernunftbegabte Normalmensch a priori rechtsextrem. Insofern sind diese beiden „konservativen“ RINO-Winkeladvokaten nur zwei – vermutlich von Soros oder Anderen – fürstlich alimentierte Gestalten, die Trump mit Rechtsbeugungen bekämpfen wollen. Klar ist, dass unter den Republikanern einige ausgesprochen sinistre Gestalten unterwegs sind, die mit den Dems und dem Deep State paktieren und denen Trump mehr als ein Dorn im Auge ist..

what be must must be
1 Jahr her

Wo ein Celyn Arden steht, darüber läßt er uns nicht im Zweifel: die Trump gestohlene und manipulierte Wahl setzt er in Anführungsstriche; dabei leugnet er mittelbar die dreisteste Wahlfälschung der westlichen Welt. Die meisten der Trump vom deep state unterstellten Taten wie „Aufstand“ oder „Rebellion“ werden von Hrn. Arden nicht etwa in indirekter Rede zitiert sondern im Indikativ, womit er diese haarsträubenden Lügen als Fakten darstellt. Wo lehrt er denn, der Herr Arden? Ach, in Berlin . . .

Der Endgegner
1 Jahr her

Also, wenn jetzt irgend ein aktivistischer Richter Trump unter einer derart dünnen, von einer einzigen, sehr spezifischen Definition abhängigen Argumentation von den Wahlen ausschließt, dann bedeutet das nichts geringeres, als knapp 40% der Bevölkerung für immer für die Demokratie zu verlieren. Man müsste schon ein bsoluter Zyniker sein, um das gut zu finden.

Mausi
1 Jahr her

Ähnlich Stoßrichtung wie die Überlegungen gegen die AfD wegen Verfassungswridrigkeit vorzugehen.
Da die Partei der Republikaner fürs Entfernen nicht geeignet ist, bleibt nur DT als Angriffsziel.

Last edited 1 Jahr her by Mausi
Kuno.2
1 Jahr her

Egal ob Trump wieder antreten darf oder nicht- die USA sitzen immer am längeren Hebel.
Gerade jetzt meldet die indische Presse den Vorfall mit den neuen chinesischen Landkarten. Da hat China einfach eine Insel die bis jetzt russisch ist, seinem Staatsgebiet zugeschlagen. Ähnliches geschah mit indischem und philipinischem Staatsgebiet. Moskau schweigt derzeit vornehm zu dem Thema, aber es ist klar dass die BRIGS Staaten ein sehr widersprüchliches Gebilde sind.

andreas donath
1 Jahr her

Ich frage jetzt nicht, von wem diese beiden Professoren ggfs. gekauft wurden. Selbstverständlich hatte Trump das Recht, diese Wahlen als manipuliert bzw. „gestohlen“ zu bezeichnen. Es gibt so viele Beweise, doch der Deep State, der so vieles in den Staaten kontrolliert, versucht alles, die Wahrheit zu unterdrücken. Die Absicht, einen missliebigen Präsidentschaftsanwärter, vor dem man in Wahrheit eine Heidenangst hat, zu zerstören, ist mehr als offensichtlich. Sie wollen ihn im übertragenen Sinne öffentlich hinrichten, doch es wird ihnen nicht gelingen. Der Mann ist zäh und eine Kämpfernatur. Sie wissen, dass er ihrem verbrecherischen Treiben ein Ende bereiten würde, wenn er… Mehr

Last edited 1 Jahr her by andreas donath
Anti-Merkel
1 Jahr her
Antworten an  andreas donath

Stimmt, aber leider sind Recht haben und Recht bekommen in dem Unrechtsstaat USA, genau wie in der B(ananen)RD zwei komplett unterschiedliche Dinge.
Die Beweise für die Wahlfälschungen werden schlicht und einfach nicht zugelassen, durch diese Ausschliessung ist es eine unbegründete Behauptung, und dann greift das Gesetz.

fatherted
1 Jahr her

Die Beweise, dass Trump etwas mit dem Sturm auf das Capitol zu tun hatte…oder es gar geplant hatte….sind nicht vorhanden…..aber was kann man nicht alles erfinden….insofern? Was sollen die Reps tun….wird er in den Vorwahlen gewählt….und tritt an….wird dann gewählt und nicht Präsident….haben die USA evtl. einen Bürgerkrieg im Vorgarten.

jopa
1 Jahr her
Antworten an  fatherted

Es gilt bei Wahlen: Du hast die Wähler und WIR haben die Zähler.
Bei amerikanischen Gerichten: Du hast die Wahrheit und WIR die Geschworenen.

Bernhardino
1 Jahr her

Ich weiß, ich bin oberflächlich, aber ich habe mal nach einem Bild von Celyn Arden geguckelt ….. Zum Thema selbst haben alle Kommentatoren bis jetzt ja gezeigt, das der gesunde Menschenverstand und wahrheitsliebende Menschen es etwas anders sehen, als diese zwei Rechtsprofessoren und wohl auch Celyn Arden.