Vor dem Obersten Gerichtshof baten die Mörder der kleinen Leonie (13) um mildere Strafen. Doch am Mittwoch wurden die Urteile gegen die Afghanen bestätigt. Es bleibt bei lebenslanger, beziehungsweise bei 19 Jahren Haft.
Jetzt ist es rechtskräftig, jetzt gibt es kein Schlupfloch mehr, für Leonies Mörder. Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten tot aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die Schülerin infolge einer Suchtmittelvergiftung – ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Einer der Afghanen wurde erstinstanzlich als unmittelbarer Täter wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe verurteilt, der jüngere fasste 19 Jahre aus.
„Massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit“
Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH (Vorsitz: Rudolf Lässig) appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine “massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich” an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des älteren Afghanen. Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht.
— Nina Scholz (@NinaaScholz) June 1, 2023
Zuerst bei exxpress.at erschienen.
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Es waren doch 4 Täter – und einer ist nach der Tat direkt Richtung GB „geflüchtet“, so dass man nach ihm fahnden musste. Dass er nicht wusste, was er angerichtet hat, kann man demnach wohl ausschließen.
Was war mit den anderen beiden? Wurden die frei gesprochen?
„Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mord und Vergewaltigung verurteilt. Die beiden 19- und 20-jährigen Mittäter wurden des Mordes durch Unterlassung und alle drei der Vergewaltigung schuldig gesprochen.“
Oder ging der 3. nicht in Revision – und was ist mit dem Vierten?
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Kann man sich alles nicht vorstellen – 4 gegen eine 13jährige.
Zitat: „Kann man sich alles nicht vorstellen – 4 gegen eine 13jährige.“ > Ja, es ist tatsächlich nur schwer vorstellbar -zumindest für uns alten weißen Männer & Frauen. Doch für die ins Land und unsere Soziaksysteme gefluteten „Bereicherer“ und „RentenkassenEINzahler“ – und hier vor allem jene mit der „Religion der Liebe“, sind auch solche Dinge offensichtlich völlige Normalität ? ? „14-Jährige brutal vergewaltigt: So schamlos ließen sich die Täter vor Gericht feiern (2016)“ https://m.focus.de/panorama/welt/prozess-in-hamburg-14-jaehrige-brutal-vergewaltigt-angeklagte-lassen-sich-vor-gericht-feiern_id_5861869.html – – – – – – „2021 – Gruppenvergewaltigung in Hamburg: Senatsanfrage enthüllt neue Details über Täter(17J. bis 21J.) Die Gruppenvergewaltigung, der eine 15-Jährige im letzten… Mehr
Ja und, in 20 Jahren wäre Leonie 33 und vielleicht verheiratet und Mutter von Kindern und diese Gestalten sind dann wieder auf freiem Fuß ist das gerecht? In den USA gibt es dafür strafen wie 99 Jahre, das wäre in diesem Fall als okay zu akzeptieren.
Man sollte den beiden Afghanen die Möglichkeit geben, ihre Strafe zu Hause abzusitzen. Es würde keine Sprach-, Essens- und Glaubensprobleme geben.
In Afghanistan hätten die nur eine Ungläubige bis zum Tod misshandelt, Frauen haben dort keinen Stellenwert. Nach 3 Monaten Knast würde man die doch laufen lassen, warum Landsleute einsperren die in fernen Ländern vergewaltigt und gemordet haben ? Die Afghanen stecken sich das Geld ein was vermutlich für die Haftstrafen auch gleich ganz bezahlt wird und ist das Geld da können die Vergewaltiger gehen. Und Baerbock fliegt noch 4000 von denen jeden Monat hier ein, da würde es mich nicht wundern wenn die Vergewaltiger ratzdiefatz hier wieder aus dem Flugzeug zu neuen Erlebnissen aufbrechen und erneut Kinder und Frauen schänden.… Mehr
Richter und die Rechtsprechung allgemein ziehen sich immer wieder hinter die Bastion zurück, nach der das Recht unabhängig vom „Volksempfinden“ zu sein habe, im Übrigen sei das sog. Gesunde Volksempfinden sowieso irgendwie Nazi. Dieser Auffassung muss man entschieden widersprechen! Wenn die aktuelle Rechtsprechung strukturell und systematisch dem widerspricht, was einer Mehrheit der Bürger nicht mehr zu vermitteln ist, dann hat sich bereits Recht in Unrecht verwandelt. Richter werden von der Allgemeinheit bestellt und bezahlt, Recht hat dem Volk zu dienen – nicht über dem Volk zu walten. In sehr vielen Fällen versagt das Recht, es wird einseitig ausgelegt und Rechtsprechung… Mehr
‚das Recht unabhängig vom „Volksempfinden“ zu sein habe‘
Dann sollte man auch nicht mehr im Namen des Volkes urteilen …
GUT & RICHTIG SO!
Zumindest scheint es im Gegensatz zu Deutschland in Österreich noch eine funktionierende und eine nicht von politischer Wokeheit zerfressene Justiz zu geben ???
Und absolut juristisch perfekt wäre dieser Fall, wenn die beiden Afghanen bei ihrer Entlassung von der Zelle direkt ins Flugzeug und ab nach Afganistan verbracht würden.
Wenn die Familien Geld haben sind sie nach 1,5 Jahren draußen.
War ja nur ganz junge Frau, dazu Herumtreiberin.
Die Afghanen kennen sich, deswg. sind ihre Frauen meist im Haus.
Sieht man auch in Deutschland! Im Winter ab 17, im Sommer ab 20 Uhr sehr wenig Muslimas unterwegs. Achtet mal drauf.
Habs das erste mal vor einigen Jahrzehnten in Ghardaia (Mittelalgerien) gesehen. 70% Männer auf den Straßen.
Frauen verhüllt wie die Ewoks in Starwars
Menschen- und Frauenrechte wurden in Afghanistan schon immer anders interpretiert als in Deutschland. Das zu erwähnen ist in Deutschland allerdings nicht erwünscht und rechts. Wir müssen also damit leben oder eben sterben. Diese „kleinen“ Nachteile, muss man in einer bunten Gesellschaft doch aushalten können. Dieser Richter, hat die kulturellen Eigenheiten in Afghanistan und die Traumatisierung der sicher psychisch kranken Flüchtlinge zudem in keinster Weise berücksichtigt. In Deutschland undenkbar! Dass es da in Deutschland noch nicht zu Protestmärschen und Solidaritätsbekundungen für die Afghanen gekommen ist, wundert mich doch sehr. Sind KGE, Frau Faeser, die Antifanten und Co bereits im klimaneutralen Sommerurlaub?
Um mildere Strafe „ersucht“ – in D schreiben sie immer von „fordern“, wenn so was in Revision geht. Bei den Täter-„Afghanen“ schafft das natürlich kognitive Dissonanzen. Da, wo sie herkommen, wäre das anders geregelt worden. Ganz anders. Aber kennen wir z.B. deren patriararchaische Ehrenkodexe wie „Paschtunwali“ – was nur einer unter vielen sein wird, dort, wo sie zudem zu 99.9% dem Islam in seinen verschiedenen Ausprägungen anhängen und Frauen per se dem Mann untergeordnet aufzutreten haben? Baerbocks uns zugedachte permanent hergeholte NGO-Afghanen – dort heute noch im Kaftan und mit Bart – morgen, ein paar Flugstunden weiter, schon bei uns… Mehr
Zitat: „dort heute noch im Kaftan und mit Bart – morgen, ein paar Flugstunden weiter, schon bei uns – rasiert, geschoren und in Turnschuhen und Jeans“
> Ich warte nur noch auf den Tag an dem wir dann von einen zweiten „Mohammed Atta“ – der ja soo nett war und soo fleißig und strebsam Städtebau an der Technischen Uni Hamburg sudiert hatte, erfahren „durfen“.
Sollte sich dann solch ein muslimischer „Bereicherer“ dazu entschlossen haben diesmal den woken Bundestag mit einen entführten Flugzeug aufzusuchen, dann wird mein Mitgefühl vermutlich stark, sehr stark genb“Null“ gehen.
In Deutschland wäre den Tätern wohl eher ein „achtenswertes Motiv“ zugestanden worden.
Dies ist ein Urteil, das, im Gegensatz zu dem Skandelurteil gegen Lina E., zufriedenstellen kann. Offenbar funktioniert der österreichische Rechtsstaat noch und das Rechtsempfinden der Richter. 21 Jahre und 19 Jahre für die Haupttäter ist etwas, was wir hier in Deutschland auch bräuchten. Der Iraker Ali Bashar fasste 15 Jahre Haft für den bestialischen Mord an der jüdischen Susanna F. in Frankfurt aus. Ihm hätten auch 21 Jahre gut zu Gesicht gestanden, bzw. die anschließende Sicherheitsverwahrung, so wie der afghanische Flüchtling Hussein Khavari nach dem entsetzlichen, reuelosen, Mord an der Maria. L. in Freiburg. Natürlich kann dies alles nie zufriedenstellend… Mehr
Was viele nicht wissen. Auch an der Abschiebung ist kulturmarxistisch gedreht worden. Abschiebungen aus der Haft heraus bedeutet nur „Halbstrafe“. Wer 20 bekommt, kann nach 10 Jahren in die Heimat. Damit man Reserven/Drohungen hat die wieder einzusperren. Anstatt voll absitzen zu lassen, in solchen Fäller 50 jährige Einreisesperre und sofort vom Flughafen in den Knast. Martin Neuffer (SPD) hat schon ca. 1981, ja 1981! vorgeschlagen Asyl nur für Europäer. In „Die Reichen werden Todeszäune ziehen“ noch auszugsweise im Internet bei den Relotius Jüngern zu finden. In der jetzigen Form ist es s**kdumm und Volks***********. Man, die Politiker und fast alle… Mehr
Bemerkenswert, dass bei den Tätern keine tiefgreifenden psychischen Probleme festgestellt wurden. Das Justizsystem sollte sich einfach von der zu einfachen Annahme verabschieden, dass schlechte Lebenserfahrungen und Erinnerungen an eigene Erlebnisse Angriffe gegen Mitmenschen oder sogar Tötungen irgendwie plausibel machen. Von Ausnahmen abgesehen (schwere nachweisbare Störungen) dürften auch Personen, denen es im Leben schlecht geht/nicht so gut geht, Hemmschwellen haben, brutale Verbrechen zu begehen.