Klimaklage erfolgreich – Menschenrechtsgericht verurteilt Schweiz

Klimaschützer haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstmals mit einer Klage für schärfere Klimaschutzmaßnahmen einen Erfolg erzielt. Der Gerichtshof gab am Dienstag der Klage eines Seniorenvereins aus der Schweiz statt.

dts
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied demnach mit einer Mehrheit von sechzehn zu einer Stimme, dass eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. Einstimmung wurde eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 (Recht auf ein faires Verfahren) festgestellt.

Der Fall betraf eine Beschwerde von vier Frauen und einem Seniorenverein, dessen Mitglieder allesamt ältere Frauen sind. Sie waren der Meinung, dass die Schweizer Behörden trotz ihrer Verpflichtungen aus der Konvention keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Die Beschwerden der einzelnen Frauen wurden für unzulässig erklärt, da sie nicht die Kriterien für den Opferstatus gemäß Artikel 34 der Konvention erfüllten, der antragstellenden Vereinigung wurde dagegen das Recht zuerkannt, die Beschwerde einzureichen.

Der Gerichtshof stellte in der Folge fest, dass die Schweiz ihren Pflichten aus der Konvention zum Klimawandel nicht nachgekommen sei. So habe es „entscheidende Lücken“ im Prozess der Einführung des relevanten nationalen Regelwerks gegeben, einschließlich des Versäumnisses der Schweizer Behörden, die nationalen Treibhausgasemissionsgrenzen durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise zu quantifizieren. Außerdem habe die Schweiz ihre Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Vergangenheit nicht erreicht.

Der EGMR erkannte zwar an, dass die nationalen Behörden bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen über einen weiten Ermessensspielraum verfügen, stellte jedoch auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen fest, dass die Schweizer Behörden“ nicht rechtzeitig und in angemessener Weise“ gehandelt hätten, um die einschlägigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen in diesem Fall auf den Weg zu bringen.

Die zuständigen schweizerischen Gerichte hätten zudem keine überzeugenden Gründe dafür geliefert, warum sie es für unnötig hielten, die Begründetheit der Beschwerden zu prüfen, hieß es weiter. Sie hätten die „zwingenden wissenschaftlichen Beweise“ für den Klimawandel nicht berücksichtigt und die Beschwerden nicht ernst genommen.

Dem Vernehmen nach könnte der Erfolg der Klimalage weitere entsprechende Beschwerden nach sich ziehen. Allerdings wurden weitere Klimaschutzklagen am Dienstag zurückgewiesen, darunter die Klage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes sowie die Beschwerde von sechs portugiesischen Studenten gegen mehrere Staaten.

Das Ausgreifen von demokratisch nicht legitimierten „Gerichten“ kommt sicher auf die Agenda der Auseinandersetzungen um die Große Transformation.

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Kommentare ( 43 )

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brummibaer_hh
7 Monate her

Deutschland ist der Menschenrechtskonvention beigetreten, ebenso wie 45 andere Mitgliedsstaaten auch. Alle haben demokratisch gewählte Regierungen, die ermächtigt sind solchen Konventionen beizutreten. Später dort gewählte dürften auch wieder austreten. Also ist wohl nix mit „demokratisch nicht lehitimiert“. Werben Sie für eine Regierung, die aus der Menschenrechtskonvention austreten möchte, aber solange es Ihnen nicht gelingt, sollten Sie nicht etwas als nicht demokratisch legitimiert bezeichnen, von dem Sie als Minderheit einfach nur nicht finden, dass es etwas entscheiden darf. Demokratie erfordert das Ringen um Mehrheiten, und die haben Sie definitiv offensichtlich nicht. Insofern sollten Sie selbst nochmal prüfen, inwiefern Ihre Ansicht einer… Mehr

HBS
7 Monate her
Antworten an  brummibaer_hh

Hier geht es NICHT um Deutschland, sondern um die Schweiz und die Schweiz ist nicht einmal Mitglied der „EU“, – die diesen ominösen „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ dominiert.
Desweitern gibt es in der Schweiz die ehrliche „direkte Demokratie“, – sprich Volksabstimmungen zu allen Themen und nicht die „Schein-Demokratie“ wie in Deutschland.

Marcel Seiler
7 Monate her
Antworten an  brummibaer_hh

„Deutschland ist der Menschenrechtskonvention beigetreten, ebenso wie 45 andere Mitgliedsstaaten auch.“ Richtig. Damals dachte man noch, es ginge um Menschenrechte und um Recht, nicht darum, dass ein Gericht über politische Fragen, hier die Klimapolitik, entscheidet.

Deutschland sollte diesem Gericht seine Legitimation entziehen, also beschließen, dass dessen Urteile für Deutschland keine Gültigkeit haben. (Das wäre vermutlich auch nötig, wenn Deutschland eine rationale Einwanderungspolitik betreiben wollte.) Was es nicht tun wird, weil der herrschenden politischen Klasse diese Art Urteile gefällt, Demokratie hin oder her.

bkkopp
7 Monate her

Mit dem Urteil, den beteiligten Richtern, und deren sowohl juristischen, als auch politisch-idelogischem Hintergrund werden wir uns noch länger zu befasssen haben. Mit allgemeinen Beschimpfungen wird man nicht weit kommen. Es bedarf einer soliden Analyse, und einer juristischen kompetenten Beratung, wie man diesen Unsinn, wenn nicht abschaffen, dann zumindest neutralisieren kann. Ähnliches gilt auch für das BVerfG-Urteil zu Klimaschutz.

brummibaer_hh
7 Monate her
Antworten an  bkkopp

Ah ja… Und das Urteil desselben Senates des BVG zu der grundgesetzwidrigen Umwidmung der 60 Mrd., die die Bundesregierung inm Schwierigkeiten gebracht hat, wollen Sie vermutlich nicht „neutralisieren“. Sozusagen ich achte ja die Gerichte, aber nur die Urteile, die mir gefallen. Auch eine Art von Rechtsprechung. Dass vielleicht anderen andere Dinge gefallen könnten als Ihnen, kommt Ihnen vermutlich nicht in den Sinn. Also liebe Richter: Vor Verkündung des Urteils bitte bei Herrn bkkopp um Absolution nachfragen.

Max und Moritz
7 Monate her
Antworten an  brummibaer_hh

Brummibaer: es gibt durchaus kritisierbare Urteile von Gerichten. Diese immer debattenlos zu akzeptieren, wäre genauso grundfalsch. Es steht Richtern ja auch immer ein gerüttelt Maß an Entscheidungsfreiheit zu. Es gibt Geldstrafe, Bewährung, Vorstrafen, die man berücksichtigen kann, Täterstatus, Opferstatus und noch massig anderes. Wenn dann in Hamburg eine ganze Anzahl an Massenvergewaltigern nicht zur Gefängnisstrafe verurteilt werden, darf man das kritisieren. Genauso darf ich das Klimaurteil kritisieren. Denn ich wäre bestimmt nicht der einzige, der darauf hinweist, dass die zuständige Richterin da in der Begründung von ihrem Ehemann abgeschrieben hatte. Sogar wortwörtlich unter Anwendung falscher Annahmen. und genauso kann ich… Mehr

Kassandra
7 Monate her
Antworten an  brummibaer_hh

Nicht das Urteil hat die Bundesregierung in Schwierigkeiten gebracht, sondern das Fehlverhalten der Regierung selbst.
Zumal die Ausgabe der Milliarden eh auf tönernen Füßen zu stehen kommt – denn CO2 ist kein Schadgas, sondern für die Photosynthese und damit das Leben auf der Erde unabdingbar!

Deutscher
7 Monate her

Zwingende wissenschaftliche Beweise, aha.
Kann das Gericht diese Beweise bitte erst verifizieren, bevor es sich darauf beruft? Oder reicht der unerschütterliche Glaube daran aus, wie einst bei der Inquisition?

St.Elmo
7 Monate her

Der EGMR macht sich lächerlich was könnte denn, vorausgesetzt die Klima Szenarien sind 100% zutreffend, die kleine Schweiz wirklich wirkungsvolles gegen den Klimawandel tun? Wenn man ehrlich ist Nichts.
Das einzige was die Schweiz machen könnte wäre den Alten Klimaanlagen zu Subventionieren aber das ist wahrscheinlich nicht das was sich Greenpeace und der Rentnerinnen Verein wünscht. aber wenn die Damen wirklich alle über 70 sind wird Sie statistisch gesehen der Tod lange vor wirklich spürbaren auswirkungen des Klimawandels ereilen.

brummibaer_hh
7 Monate her
Antworten an  St.Elmo

Dieselbe lustige Begründung wie bei uns hier in Deutschland. Wenn etwas in der Schweiz gegen Menschenrechte verstößt, dann dürfen die Richter nicht gegen die Schweiz urteilen. Wen sollte man denn Ihrer Meinung nach bitten Menschenrechte zu wahren, wenn nicht die Beschuldigten. Die Schweizer Kläger klagten aber nur gegen die schweizer Regierung. Es könnte aber sein, dass nun Amerikaner gegen die amerikanische, Franzosen gegen die französische und vielleicht gar Polen gegen polnische Regelungen klagen. China und Russland zum Beispiel sind der Menschenrechtskonvention nicht beigetreten. Da gilt die Rechtsprechung des Europäischen gerichtshofs für Menschenrechte nicht. Sind Sie berufstätig? Wie wäre es, wenn… Mehr

Kassandra
7 Monate her
Antworten an  brummibaer_hh

Schauen Sie – als Merkel die Massen über die Grenzen ließ, wurden Klagen abgeschmettert und erst gar nicht zugelassen wiewohl nicht erst seit heute klar ist, dass die Bevölkerung dadurch enorm geschädigt wird.
Was mit dieser Klage nicht geschieht – da sie ins grüne politische Kalkül passt – obwohl vollkommen unsinnig.
 

Dieter
7 Monate her

Da ja die schweizer Omas für´s Klima die Klage mit „grade uns Senioren macht die Hitze so zu schaffen“ begründen, wird doch sicher im Urteil verfügt worden sein:
Schweizer Klimarentner müssen im Sommer auf dem Matterhorn wohnen und dürfen im Winter nicht mehr nach Spanien etc.(da brennt doch die Welt)

Last edited 7 Monate her by Dieter
Proffi
7 Monate her
Antworten an  Dieter

Eine sehr bedeutende Folge des Urteils wird überhaupt nicht erwähnt. Wie soll man in Zukunft mit dem Erderhitzer Liechtenstein umgehen.

Ingolf Paercher
7 Monate her

Die Schweiz hätte also mehr tun müssen, aha. Wie soll denn dieses „Mehr“ aussehen? Die haben eh schon einen Energiemix, der geradezu vorbildlich ist.

Proffi
7 Monate her
Antworten an  Ingolf Paercher

Da der Mensch das lokale und globale Wetter nicht beeinflussen kann, ist diesbezüglich jede Art der Energieerzeugung vorbildlich. Man braucht nicht das Glaubensbekenntnis der Klimareligion zu verinnerlichen.

murphy
7 Monate her

Komisch dass die römischen und mittelalterlichen Warmzeiten – ebenso zwischen-Eiszeiten – ganz ohne Steuerhöhungen, EUGHs und sonstigen Klimaschutzmaßnahmen vorübergingen. Oder halfen da indianischen Regentänze ?

Zossener
7 Monate her

So ist das eben auch in der Schweiz mit den NGOs. Keine Chance in einem Referendum die erforderlichen Mehrheiten zu bekommen. So muss man eben die Demokratie umgehen. Typisches faschistischen Verhalten eben.

bfwied
7 Monate her

Tja, so ist es! Für Grünrotwoke können, nein, müssen wir frieren! Die Entwicklung von Bio-Waffen, von Viren wie Corona(!!!), nein, dagegen gehen die nicht vor. Und sehr willige, sich dabei ganz toll findende ältere Frauen fühlen sich um ihre Zukunft in 100 Jahren betrogen. Verstehe das, wer dazu imstande ist, an eine Prophetie ganz, ganz fest zu glauben, obwohl noch niemals eine Prophetie geklappt hat und sie bis dahin über 170 J. alt wären.

Michael Heck
7 Monate her

Ein solches Urteil führt dieses Gericht ad absurdum. Das Gericht mag festgestellt haben, dass es einen „Klimawandel“ gibt. Soweit mag das noch per se plausibel sein. Darüber hinaus scheint das Gericht aber dann doch zu sehr in indeologischen Dogmen gefangen, um seine Aufgabe erfüllen zu können. Denn: Welche Beweisaufnahme hat das Gericht durchgeführt, um unvoreingenommen folgende Fragen zu klären: Was sind die Ursachen des Klimawandels? Welchen Anteil hat der Mensch am Klimawandel? Welchen Anteil hat die Schweiz am Klimawandel? Was sind die Folgen des Klimawandels? Kann man den Klimawandel durch Dekarbonisierung stoppen bzw. verlangsamen? Welche Maßnahmen sind ausreichend, geeignet, erforderlich… Mehr