EuGH-Urteil: Wer Migration ablehnt, verstößt gegen EU-Recht

Die Anmaßung der EU in Gestalt ihres Gerichtshofs heißt, kein Staat dürfe sich das Recht nehmen, zu beurteilen, ob die Beschlüsse von EU-Gremien geeignet oder effektiv sind, um ein darin festgelegtes Ziel zu erreichen.

Kürzlich hat der Gerichtshof der EU im Vertragsverletzungsprozess gegen drei Mitgliedstaaten der EU endlich nach drei Jahren ein Urteil gefällt. Er befand Polen, Ungarn und die Tschechische Republik für schuldig, ihre „Verpflichtungen aus dem Unionsrecht“ nicht erfüllt zu haben. Dabei geht es um die Weigerung dieser drei Länder, den vom Rat der EU auf Druck von Deutschland 2015 gefassten Beschluss, zunächst 40.000 und dann 120.000 Migranten mit Berufung auf eine akute Notlage unter den EU-Mitgliedern „umzusiedeln“. 

Auf die zweifelhaften Umstände, unter denen dieser Beschluss zustande gekommen ist, haben wir bereits bei TE hingewiesen. Der Beschluss hätte nach eigenen Regeln der EU einstimmig gefasst werden müssen, was nicht geschah. Da eine Einstimmigkeit in der Sache nicht durchzusetzen war, wurde das Problem umgangen. Auch hat man seinerzeit vermieden, ein Gesetz statt einem Beschluss entsprechenden Inhalts zu verabschieden, denn dieses hätte von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen. Auch das hielt man 2015 – zu Recht – für nicht durchsetzbar. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung nun mit einer Ausnahme dem Rechtsgutachten von Generalanwältin Eleanor Sharpston, die diese Anfang März dem Gericht vorgelegt hatte. Diese eine Ausnahme war das von ihr vorgeschlagene Solidaritätsgebot, worauf im Weiteren noch eingegangen wird.

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Vor Gericht argumentierten die angeklagten Staaten, dass durch die Umsiedlung von Migranten die innere Sicherheit ihrer Länder nicht mehr garantiert werden könne. Dieses Recht der Mitgliedsländer, für die innere Sicherheit in ihren Ländern zu sorgen, wurde nun vom Gericht so gut wie für nichtig erklärt. Die Mitgliedstaaten haben „nicht die Befugnis, von den Bestimmungen des Unionsrecht durch bloße Berufung auf die Interessen abzuweichen, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit verbunden sind“, heißt es zusammenfassend in der Presseerklärung des Gerichts. 

Die Reichweite dieser Entscheidung ist kaum zu ermessen. Es schränkt die Möglichkeit der Mitgliedstaaten extrem ein, aufzunehmende Individuen, von denen terroristische Angriffe sowie Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf die gesetzliche Ordnung zu erwarten sind, nicht in ihr Staatsgebiet aufzunehmen. Frankreich durfte zwar demnach 2015 den Ausnahmezustand erklären, musste aber weiterhin Migranten aufnehmen, deren Gebaren genau zu jenem Ausnahmezustand geführt hatte. Seit 2017, seitdem dieser Schauprozess läuft, ist die öffentliche Ordnung in jedem Land, das viele Migranten aufgenommen hatte, schwerwiegend beeinträchtigt worden, in manchen Gegenden ist sie sogar nicht mehr aufrechtzuerhalten. 

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Diese nun durch den Stopp der Aufnahme weiterer Migranten wiederherzustellen oder zu verbessern ist aufgrund dieses Urteils kaum noch möglich. Jede Abweichung vom EU-Asylrecht muss vom Mitgliedstaat mit konkreten Sicherheitsgefährdungen nachgewiesen werden, der generelle Wunsch, die eigenen Sicherheitsinteressen zu wahren, gilt nicht mehr als legitim. Die EU-Mitgliedstaaten sollten den drei Angeklagten für ihre Zuwiderhandlungen dankbar sein. Denn sie veranlassten den Gerichtshof der EU in aller Klarheit darzulegen, wie weit die staatliche Souveränität der Mitgliedstaaten bereits durch EU-Beschlüsse und Verordnungen eingeschränkt ist. 

Dazu heißt es in der Urteilsbegründung des „EuGH”: „Hierzu ist festzustellen, dass das den Beschlüssen 2015/1523 und 2015/1601 inhärente Ziel der Solidarität sowie der verbindliche Charakter dieser Rechtsakte beeinträchtigt würden, ließe man es zu, dass sich ein Mitgliedstaat, im Übrigen ohne dazu eine in den Verträgen vorgesehene Rechtsgrundlage geltend zu machen, auf seine einseitige Beurteilung des behaupteten Mangels an Effektivität oder gar des angeblichen Nichtfunktionierens des durch diese Rechtsakte geschaffenen Umsiedlungsmechanismus u. a. in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Wahrung der inneren Sicherheit stützen kann, um sich jeglicher Umsiedlungsverpflichtung, die ihm nach diesen Rechtsakten obliegt, zu entziehen.“

Das heißt, kein Staat darf sich demnach das Recht anmaßen, zu beurteilen, ob die Beschlüsse von EU-Gremien geeignet oder effektiv sind, um ein darin festgelegtes Ziel zu erreichen. Dies bezieht sich auf das Argument der Tschechischen Republik, dass sich ohnehin kein Staat an die Umsiedlungsbeschlüsse gehalten habe, und diese deshalb ineffektiv und nutzlos seien.

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Von besonderer Wichtigkeit ist die Formulierung von dem „inhärenten Ziel der Solidarität“. Wir haben auf TE schon darauf hingewiesen, dass die Erhebung des Solidaritätszwangs zu einer einklagbaren Norm dazu führen werde, dass die Befolgung jedweder von EU-Gremien beschlossene Politik ungeachtet der Interessen der Einzelstaaten erzwingbar wird – unter Berufung auf die Rechtsnorm Solidarität. Die Solidaritätsnorm wäre die schärfste Waffe der EU-Führung, die staatliche Souveränität auf dem Weg hin zum Superstaat EU weiter einzuschränken. Das Gericht hat im Gegensatz zum Gutachten der Generalanwältin Sharpston darauf verzichtet, die drei Länder wegen der Verletzung des Solidaritätsgebots in EU zu verurteilen. Eine Entwarnung ist das nicht, denn im Urteilstext ist das Solidaritätsgebot als Argument durchaus vorhanden, und kann jederzeit aktiviert werden. 

Erst einmal hat das Urteil keine unmittelbaren Folgen für die Angeklagten. Der 2015 gefasste Beschluss zur Umsiedlung hat 2017 seine Gültigkeit verloren. Die Kommission kann jetzt jedoch in einer erneuten Klage Strafen, wahrscheinlich Geldstrafen, für die Beklagten verlangen.

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Nicht zufällig ist dieses Urteil nach drei Jahren Verzögerung gerade jetzt gefallen. Denn die EU-Kommission hat demnächst vor, ihre migrationspolitischen Beschlüsse vorzustellen, die wohl weitgehend den Vorschriften im UN-Migrationspakt folgen werden. Wer nun glaubt, das „EuGH”-Urteil richte sich ausschließlich gegen drei besonders unliebsame „undemokratisch“ regierte Mitglieder, wird sich täuschen.

Es ist eine Warnung an alle, die vorhaben sollten, sich weiterhin der Einwanderung in ihre Länder zu verschließen. Denn in diesem Urteil sind schon alle Instrumente zur Disziplinierung der Länder und zur Erzwingung der Migration enthalten. Es ist ebenfalls kein Zufall, dass die maßlose Hetze gegen Ungarn und Polen, die sogar in den sonst freien, oppositionellen Medien salonfähig geworden ist, gerade jetzt einen neuen Höhepunkt erreicht. Polen und Ungarn haben Regierungen, die die Migrationspolitik der EU offen ablehnen und es auch in Zukunft tun werden. Sie sind ebenso wenig perfekt wie die Regierungen jener Länder, die nun am lautesten von Diktatur und Unterdrückung schreien. Ungarn und Polen schon im Vorfeld der migrationspolitischen Beschlussfassung aus dem Kreis der anständigen Länder auszuschließen, dient dem Ziel, jeden Widerstand gegen die Massenmigration nach Europa zu schwächen und wenn möglich zu brechen. Diesem Ziel dient auch dieses Urteil des Gerichtshofs der EU.

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Kommentare ( 146 )

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Arcimedix
4 Jahre her

Ich bin ja kein Jurist, aber ist folgendes völlig irrelevant?:

Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998

Artikel 6

„Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der … eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“

Gerro Medicus
4 Jahre her

Was in diesem Zusammenhang gerne vergessen wird: die EU ist KEIN Staat und somit ist der EuGH kein demokratisch legitimiertes Rechtspflegeorgan! Davon abgesehen: Der EuGH ist von Soros-Knechten durchsetzt. Eine Studie des Europäischen Zentrums für Recht und Justiz (European Center for Law and Justice) hat ergeben, dass es zwischen mindestens 22 der 100 Richter des EuGH für Menschenrechte „starke Verbindungen“ zur Open Society Foundation gibt, die von Soros gegründet wurde und finanziert wird. Die Verbindungen zwischen den Richtern und OSF sollen „beträchtlich“ sein, so die Studie. Die betroffenen Richter sollen ehemalige Vertreter und Mitarbeiter von sieben NGOs sein, die vor… Mehr

Alf
4 Jahre her

@Spotdrossel Sie haben völlig Recht. Nur müssen sich die Länder, die eine illegale Einwanderung in die EU ablehnen, vor dem Urteil des EuGH nicht wirklich fürchten. Die EU hat keine Möglichkeiten, diese Entscheidung durchzusetzen. Die EU ist auf Finanzmittel der Mitgliedsstaaten angewiesen. Wenn die staatliche Souveränität der Mitgliedstaaten nicht mehr gegeben ist und die EU die Mitgliedsstaaten verpflichten will, dann ist die EU gescheitert und GB ist nur der Beginn. Die Mitgliedstaaten haben die Befugnis, von den Bestimmungen des Unionsrecht durch Berufung auf die Interessen abzuweichen, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit verbunden… Mehr

Schmidtrotluff
4 Jahre her

Brüssel muss sofort geschlossen werden. Die Mitte Europas liegt nicht in Brüssel. Alle Zahlungen nach Brüssel einstellen.
Ein freies Europa ist möglich, allerdings nur als Staatenbund, nicht als Bundesstaat. Gleiche unter Gleichen wählen dann den Ersten unter Gleichen.
Macht der Diktatur ein Ende ! Legt den Sumpf still. Die Mitte Europas liegt in Weißrussland. Da gehört sie hin.

Eberhard
4 Jahre her

Nur weiter so. An fehlender Demokratie, einseitiger Bevormundung und den vorhandenen nationalen, kulturellen, wirtschaftlichen und den daraus entstandenen sozialen Unterschieden, sowie den trotzdem geforderten Gleichklang Einiger, wird eine zentralistische EU wie die heutige zerbrechen. Wer glaubt die unter zentralistischer linker Diktatur einst dazu verurteilten Osteuropäer werden auch nur den Hauch einer Erneuerung eines solchen Unrechtsgebildes wieder hinnehmen, der zerstört die Vernunft und den Willen zu einer demokratischen und freiheitlichen europäischen Staatengemeinschaft. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Brexit zum europäischen Exit wird.

Dieter
4 Jahre her

Wenn die EU den Einzelstaaten das Recht, für Schutz und Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu sorgen abspricht, stellt die EU dann auch gratis Streifenpolizisten in ausreichender Menge ??
Ich bin mir nicht so sicher, ob ich das will, aber wenn jemand sich anmaßt, mir das Recht auf meine Sicherheit abzuerkennen, muß er ja zwangsläufig diese garantieren ???

Ulrich Geil
4 Jahre her

Sollen die im EU-Parlament mal irgendwelche Beschlüsse im Sinne des UN-Pakts beschließen. Der Durchsetzung dieser Beschlüsse werden sich vermutlich fast alle betroffenen Länder entziehen. Lediglich die Deutschen halte ich für krank und fanatisch genug, um den Wahnsinn (Aufstockung der Bevölkerung auf über 240 Millionen) bis zum Untergang durchzuziehen.

Gottfried
4 Jahre her

Ergänzung: Die Briten haben wegen diesem Unsinn die EU verlassen und die Dänen lassen sich auch keine Belehrungen bieten. Obwohl von Sozialdemokraten regiert, betreiben sie eine sehr restriktive Asyl- und Zuwanderungspolitik. Warum die deswegen noch nicht vor den EuGH gezerrt wurden, wundert mich.

Boris G
4 Jahre her

Man erkennt, warum der EuGH ein gewichtiger Grund für den Brexit war.

Gottfried
4 Jahre her

Als souveräner Staat möchte ich bestimmen, wen ich in mein Land lasse. Die Polen, Ungarn und Tschechen haben alles richtig gemacht.