EU-Strafe für Ungarn: Immer noch billiger, als sich dem Irrsinn zu fügen

200 Millionen Strafe und täglich eine Million Euro: Ungarn soll bluten, weil es sich weigert, katastrophale Asyl-Regeln der EU anzuwenden. Immer noch billiger, als sich an solche Regeln zu halten.

picture alliance / Xinhua News Agency | Meng Dingbo

Auf Twitter kam große Freude auf bei moralisch hochwertigen Politikern, Aktivisten und Journalisten: Der Gerichtshof der EU, die Trutzburg der Rechtsstaatlichkeit schlechthin, gegen dessen Urteile wegen dessen Endgültigkeit keine Berufung eingelegt werden kann, hat eine drakonische Geldstrafe gegen Ungarn verhängt. Der Grund: Das Land hält sich nicht an die Asyl-Regeln der EU. Das Gericht hatte im Dezember 2020 befunden, dass Ungarns harte Asyl-Politik gegen EU-Recht verstößt. Weil Ungarn dieses Urteil nur zum Teil umgesetzt hat, soll es nun eine Strafe von 200 Millionen Euro zahlen, und zusätzlich eine Million Euro täglich.

Da mögen manche in Deutschland ins Träumen geraten: Hm! Nur eine Million Euro am Tag, aber dafür keine Migrationsprobleme …. NZZ-Kollegin Fatina Keilani ließ auf Twitter, pardon, X, gleich Witz und Rechenkünste aufblitzen: „Kein schlechter Deal eigentlich. Deutschland zahlt 50-60 Millionen pro Tag für Flüchtlingsversorgung. Und dazu noch Probleme mit Kriminalität.”

— Fatina Keilani (@KeilaniFatina) June 13, 2024

Nur dass die wahre Rechnung ein wenig teurer ist. Migrationsbedingte Kosten beliefen sich 2023 auf 48,2 Milliarden Euro. Das sind mehr als 130 Millionen Euro pro Tag. Wer möchte da nicht mit Ungarn tauschen?

Es ist sicher Zufall, aber bislang hat der Gerichtshof der EU Strafen von solch alttestamentarischer Härte nur gegen EU-politisch renitente, wirtschaftlich eher weniger wohlhabende „osteuropäische” Länder verhängt. Eine ähnlich hohe Strafe war zuvor gegen Polen ergangen, als dieses noch von der konservativen Partei PiS regiert wurde. Da aber die polnische Wirtschaft mehr als dreimal größer ist als die ungarische, trifft die Strafe Ungarn dreimal härter. Polens Staatseinnahmen betrugen 2022 immerhin 274 Millarden Euro, Ungarns nur 74 Milliarden. Der Gerichtshof der EU hält es für weise und angebracht, davon 365 Millionen im Jahr als quasi permanentes Bußgeld einzufordern, also etwa 0,5 Prozent aller Staatseinnahmen. Die früher gegen Polen verhängte Strafe entsprach nur 0,13 Prozent aller Staatseinnamhen.

Das Urteil des Gerichtshof der EU gegen Ungarn ist also die proportional höchste jemals verhängte Geldstrafe gegen ein Mitgliedsland.

Warum? Weil Ungarn seine Grenzen vor illegalen Einwanderern schützt, und damit auch die EU selbst. Grenzzaun und neue Gesetze laufen seit 2015 darauf hinaus, dass illegale (ohne Einreiseberechtigung) Migranten ungarisches Staatsgebiet gar nicht erst betreten dürfen. Das, so urteilte der Gerichtshof der EU, verstoße gegen europäisches Asylrecht.

Würde Ungarn dieses Urteil umsetzen, um dem Bussgeld zu entgehen, würde sofort ein neuer Migrantenstrom durch Ungarn nach Deutschland fließen. Das Land müsste Asylsuchenden Zutritt auf sein Staatsgebiet gewähren, sie dort registrieren, und freilassen, bis ihr Ersuchen bearbeitet ist. Bis dahin sind Migranten erfahrungsgemäss aber längst verschwunden, um in anderen, reicheren Ländern ihr Glück zu suchen.

Der Höhepunkt juristischer Absurdität ist aber, dass die EU selbst sich von Orbán hat inspirieren lassen und teilweise dessen harte Politik am 14. Mai als neues „Asylpaket” verabschiedete. Zitat: „Eine wichtige Neuerung der Reform ist das obligatorische Grenzverfahren. Dieses Verfahren gilt für bestimmte Kategorien von Asylbewerbern (z. B. aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten). Ziel dieses Verfahrens ist es, an den Außengrenzen der EU eine rasche Einschätzung zu treffen, ob Anträge unbegründet oder unzulässig sind. Personen, die dem Asylverfahren an der Grenze unterliegen, dürfen nicht in das Hoheitsgebiet der EU einreisen.”

Das Urteil des Gerichtshofs der EU bestraft Ungarn also für etwas, was mittlerweile von der EU selbst als Regel eingeführt wurde.

Der Fall zeigt exemplarisch tiefgreifende rechtstaatliche und demokratietheoretische Probleme der EU auf. Rechtstaatlich: Hier wird mit Händen greifbar, dass die fehlende Kontrolle des Gerichtshofs der EU ein schwerer Mangel ist. Es gibt kein Appelationsgericht, man kann EU-Urteile, egal wie bedenklich sie juristisch sein mögen, nicht anfechten.

Demokratietheoretisch: Wenn Bürger eine Regierung wählen, weil sie eine harte Migrationspolitik verspricht, kann der demokratische Willen der Bürger nicht umgesetzt werden, weil ungewählte Richter dem einen Riegel vorschieben.
Was nun? Ungarn wird das Geld nicht zahlen, das Bussgeld muss daher technisch gesehen von den Geldern abgezogen werden, die die EU im Rahmen etwa der Kohäsionspolitik an Ungarn überweist. Der größte Teil dieser Gelder ist allerdings sowieso aus politischen Gründen suspendiert.

Orbán hat derweil erklärt, er werde sich in dieser Angelegenheit etwas einfallen lassen „was ihnen mehr wehtut, als es uns wehtut”. Woran er denkt – unklar. Die Dynamik weist allerdings auf eine kaum noch zu kittende Entfremdung zwischen der EU und Ungarn. Eine neue EU mit machtpolitischem Anspruch steht auf der Bühne. Wer Macht demonstrieren will, muss Exempel statuieren – man statuiert es derzeit an Ungarn.

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