Die Vereinigung zur Unterstützung von Whistleblowern (ASLA) wirft der Europäischen Union vor, mit ihrem Gesetz über digitale Dienste (DSA) „die Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Regulierung einzuschränken“.
Die Vereinigung zur Unterstützung von Whistleblowern (ASLA) hat dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) der Europäischen Union vorgeworfen, „die Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Regulierung einzuschränken“. ASLA bietet juristische Unterstützung für Einzelpersonen und rechtsgerichtete Organisationen in Frankreich.
Anaïs Lignier, Leiterin der Rechts- und Verwaltungsabteilung von ASLA, erklärte am 28. August gegenüber Brussels Signal, dass die EU-Gesetzgebung nach Ansicht ihrer Gruppe zur Zensur des Internets benutzt werde. „Wir beobachten einen besorgniserregenden Trend, bei dem die europäische Gesetzgebung unter dem Deckmantel der Bekämpfung von ‚Hass‘ und ‚Desinformation‘ dazu benutzt wird, eine groß angelegte Zensur des Internets zu rechtfertigen“, sagte sie.
Nach Angaben der Europäischen Kommission besteht das Hauptziel der DSA darin, illegale und schädliche Aktivitäten im Internet und die Verbreitung von Desinformationen zu verhindern. Sie soll die Sicherheit der Nutzer gewährleisten, die Grundrechte schützen und ein faires und offenes Umfeld für Online-Plattformen schaffen.
Im Rahmen der DSA kann die Europäische Kommission soziale Medienplattformen verwarnen, wenn sie es versäumen, „hasserfüllte Inhalte“ zu entfernen. Für Lignier ist die DSA-Terminologie jedoch eine offene Tür für die Zensur im Internet. „Was wir sehen, ist ein Versuch, den öffentlichen Diskurs zu kontrollieren und jede Stimme zu marginalisieren, die nicht der herrschenden ideologischen Linie folgt. Dies ist eine ernsthafte Entwicklung, die die Meinungsvielfalt und die demokratische Vitalität in Europa bedroht“, sagte sie.
Die Kritik der Organisation an der DSA folgte auf die Zensur französischer rechtsgerichteter Konten, einschließlich solcher auf Facebook und Instagram. ASLA kündigte außerdem am 26. August an, dass sie den Plattformbetreiber Meta wegen möglicher politischer Diskriminierung und ideologischer Zensur verklagen werde. In einer öffentlichen Erklärung teilte die Organisation mit: „Diese Zensurakte von META, einem der größten Technologieunternehmen der Welt, stellen eine ernsthafte und unmittelbare Bedrohung der Meinungsfreiheit dar.“
Dem französischen Verband zufolge zielte Meta auf „Patrioten“ und diejenigen ab, die die Mehrheitsmeinung vertraten, aber auch auf diejenigen, die die linken Politiker an der Macht störten. „Wir sind überzeugt, dass unsere Beschwerde begründet ist und ernsthaft geprüft werden sollte“, erklärte die Gruppe gegenüber Brussels Signal.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Rechtsstreit notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Rechte der Nutzer respektiert werden und um dem Machtmissbrauch dieser großen Plattformen entgegenzuwirken“, fügte sie hinzu.
Dieser Beitrag ist zuerst bei Brussels Signal erschienen.
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Die ASLA hat jedes Recht auf ihre Meinung, die man aber nur sehr beschränkt teilen muß, und die in anarchistischen Elementen auch argumentativ bekämpft werden darf. Wenn bestimmte Regelungen dazu mißbraucht werden können, und auch werden, tatsächlich andere Meinungen zu unterdrücken, dann müssen die Regelungen besser definiert, aber nicht gleich abgeschafft werden. Wir brauchen keine anarchischen, rechtsfreien Räume, in denen jeder nach Belieben alles verbreiten kann, ohne dass jemand dafür verantwortlich wäre. In anarchischen Räumen herrscht auch unweigerlich das Recht des Stärkeren. Dies ist aber nicht unsere jüdisch-christliche Kulturtradition wie sie sich für das menschliche Zusammenleben entwickelt hat. Tatsächlich kommen… Mehr
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION Artikel 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. Artikel 54 Verbot des Missbrauchs der Rechte Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies… Mehr
Ab einer gewissen Anzahl von Gesetzen ist es eher besser, alles ist verboten außer das was erlaubt ist. Das nennt man dann „Unsere neue Demokratie des wir“.
„EU-Digitalgesetz „schränkt Meinungsfreiheit ein“ ??? EU-Digitalgesetz schränkt gar nichts ein, denn so etwas wie EU-Gesetz gibt es nicht. „Die EU kann keine parlamentarische Regierung tragen“ Sagt das BverfG in seinem „Lissabon Urteil“. Deswegen auch keine Gesetze erlassen !!! Urteil vom 30. Juni 2009 / 2 BvE 2/08 Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Die Ratifikationsurkunde… Mehr
Wie sieht es aus, wenn man sich über VPN in den USA einloggt…dort seinen Account hat….und seine Meinung dann offen dort verkündet? Naja…mal sehen wie lange es dann noch VPN Anbieter in der EU geben wird.