Die europäischen Abenteuer eines mutmaßlichen IS-Schlächters

Vor einigen Tagen begann in Budapest der Prozess gegen das syrische IS-Mitglied Hassan Farhud. Schon bisher wurde bekannt, wie Terroristen und Mörder mit dem Migrantenstrom nach Europa gelangen und wie EU-Behörden deren unkontrollierte Bewegung im EU-Raum unterstützen und fördern.

© Christof Stache/AFP/Getty Images

Dem 27järigen Hassan Farhud wird vorgeworfen, 2015 als Mitglied des IS in der Region Idlib Hinrichtungen verordnet, beaufsichtigt und selbst mindestens 20 Menschen geköpft oder auf andere Weise ermordet zu haben. Farhud ist 2016 als syrischer Flüchtling nach Griechenland eingereist, wo er sich zusammen mit seiner Frau hat registrieren lassen. Mit dem Flüchtlingsausweis, den er von den griechischen Behörden erhielt, bereiste er anschließend mehrere westeuropäische Länder. Sehr förderlich für seine freie Bewegung im Schengen-Raum war, dass er über eine vom UNHCR gezeichnete, anonyme Mastercard verfügte, die ihm von den griechischen Behörden ausgehändigt wurde. Die Karte wurde monatlich mit bis zu 500 Euro aufgeladen, dafür musste er sich – als einzige Bedingung – einmal im Monat bei den zuständigen Behörden melden.

Doch diese Einkünfte reichten Hassan Farhud nicht. Am 30. Dezember 2018 flog er mit einer Begleiterin von Griechenland nach Budapest und versuchte, die Frau mit den Papieren seiner Frau nach Ungarn einzuschmuggeln, um von dort in Richtung Westen – vermutlich nach Belgien – weiterzureisen. Die Frau gab später zu Protokoll, dass sie Farhud 4.000 Euro für seine Schlepperdienste bezahlt habe. Der ungarische Grenzschutz nahm die beiden fest und schickte sie in das Internierungslager in Nyírbátor, wo sie darauf warteten, nach Griechenland abgeschoben zu werden. Doch zwischenzeitlich meldeten sich belgische Behörden mit Informationen über den „Flüchtling“, denn ein Verwandter Farhuds trat an sie mit belastenden Informationen und Filmmaterial heran, da er, so sagte der verängstigte Verwandte, sollte Farhud nach Belgien einreisen (was dieser vorhatte), um sein Leben fürchten müsse. Seinen Informationen nach wollte Farhud in Belgien Asyl beantragen.

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Die bisher in Budapest gehörten Zeugen sowie die Zeugenaussagen, die die belgischen Behörden zum Prozess beigesteuert haben, erzählen eine grauenvolle Geschichte. Farhud war in seiner Heimatstadt schon vor dem Syrienkrieg als Kleinkrimineller bekannt und gefürchtet. Er soll sich später dem IS angeschlossen und andere aus seiner Umgebung dazu gezwungen haben, es ihm gleichzutun. Ein Zeuge berichtete, dass sein Bruder nein gesagt habe; deshalb seien mehrere Mitglieder seiner Familie hingerichtet worden. Er benannte einen Freund, der Augenzeuge der Hinrichtungen war. Im Mai 2015 soll Farhud mit seiner Truppe den Imam des Städtchens hingerichtet haben, die Einwohner wurden gezwungen, den Mord mitanzusehen. Ein anderer Zeuge bestätigte die Geschichte und berichtete, dass Farhud mit Messern und Gewehren Menschen ermordet habe, unter anderem auch einen Verwandten von ihm. Ein Zeuge berichtete, dass die Exekutionen außerhalb seines Dorfes stattgefunden hätten, dort hätten Farhud und seine Truppe die Menschen geköpft und anschließend die Köpfe ins Dorf gebracht. Während der Verhandlung bestätigte ein Zeuge nach dem anderen die ungeheure Brutalität Farhuds, der dank seiner Leistungen für den IS bald zum „Emir“ aufgestiegen sei.

Die Verteidigung Farhuds ist nicht weniger haarsträubend als seine ganze Geschichte. Zunächst behauptete er, für den griechischen Geheimdienst zu arbeiten, was die griechischen Behörden jedoch verneinten. Als nächstes behauptete er, Analphabet zu sein und deshalb kein Mobiltelefon bedienen zu können, die als Beweis dienenden Filme über das Abschlachten von Menschen hätten andere auf sein Gerät geschmuggelt. Sollte ihn das ungarische Gericht verurteilen, wovon nach jetzigem Stand der Dinge auszugehen ist, erwartet ihn eine lebenslängliche Haftstrafe, die in Ungarn auch tatsächlich lebenslänglich bedeutet.

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Der Fall Hassan Farhud zeigt in einem Fall so gut wie alle Krankheiten des europäischen Migrationssystems auf. An keiner Station seiner Einreise in den Schengen-Raum ist Farhuds Identität jemals genau geprüft worden. Er hat in Griechenland problemlos den Flüchtlingsstatus erhalten. Wir wissen bis zum heutigen Tage nicht, wo überall er im Schengen-Raum herumgereist ist. Zusätzlich erleichtert wurde seine freie und unkontrollierte Bewegung durch die Aushändigung und ständige Aufladung einer anonymen EC-Karte. Die Finanzierung der Karten erfolgt durch UN- und EU-Beiträge, sowie von einer Organisation „Humanitarian Ventures“, die wiederum von George Soros finanziert wird mit dem Ziel, „benachteiligten Bevölkerungsgruppen in der ganzen Welt, insbesondere Flüchtlingen und Migranten die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu beschleunigen“.

Allein im Januar 2019 soll die EU 60.000 dieser anonymen EC-Karten ausgegeben haben – ohne Identitätsprüfung der Besitzer. Kroatische Grenzschützer berichten, bei vielen der Migranten, die in den letzten Monaten versucht hatten, illegal die kroatische Grenze zu überschreiten, solche EC-Karten gefunden zu haben. Noch nie wurden die Mitgliedstaaten – deren Steuerzahler für diese besonders perfide Form der Förderung der illegalen Migration geradestehen – zu dieser Vorgehensweise konsultiert, stellte anlässlich des Prozesses in Budapest Staatssekretär Csaba Dömötör fest. Die ungarische Regierung fordert deshalb seit längerem die Einstellung dieses EC-Karten-Programms.

Was stattdessen geschieht: Ungarn, Polen und die Tschechische Republik sollen demnächst in einem Vertragsverletzungsverfahren angeklagt werden, weil sie sich 2016 geweigert hatten, am verantwortungslosen Umverteilungsprogramm Merkels teilzunehmen. Zum Tragen kommen soll dabei ein vollkommen neuer Rechtsbegriff, nämlich der „Grundsatz der Solidarität“, den diese Länder laut EU-Vertrag verletzt haben sollen. So wird sichergestellt, dass Massenmörder wie Farhud in der EU weiterhin willkommen sind.

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