Stalking-Gesetz gegen Majestätsbeleidigung?

Kein geeigneter Lösungsansatz ist die Forderung nach einem Zweiklassenrecht, nach einem neuen Gesetz gegen ein ominöses Politiker-Stalking.

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Politiker-Stalking, ist das so etwas wie Präsidentenbeleidigung des kleinen Mannes? Wenn es nach dem Deutschen Städte- und Gemeindebund geht, soll Politiker-Stalking jetzt als Straftatbestand eingeführt werden. Deren Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nämlich forderte die Bundesregierung zu einem entschlossenen Vorgehen gegen die zunehmende Bedrohung kommunaler Mandatsträger und Mitarbeiter auf. Nun gibt es allerdings längst eine Art Stalking-Paragrafen. Den so genannten Nachstellungsparagrafen 238. Laut Landsberg gibt es hier allerdings eine Strafbarkeitslücke, die geschlossen werden müsste.

Landsberg führt den Begriff „Hasskriminalität“ ein, das deutsche Pendant zum US-amerikanischen hate crime. Vom hate speech (Hass-Sprech) also zum hate crime. Leider kennt das deutsche Strafrecht so eine Form der Kriminalität aber überhaupt nicht. Allenfalls als Neuerung und Bestandteil des Netzdurchsetzungsgesetzes des Justizministers Heiko Maas zur Kontrolle der Massenempörung auch gegen seine Politik im Internet. Die Angelegenheit ist also terminologisch unklar, aber man kann sagen, dass sich der ziemlich junge Begriff Hasskriminalität bisher dort verortet, wo sich kriminelle Handlungen gegen eine bestimmte klar definierte Zielgruppe richten. Gegen Juden, gegen Schwule und bestimmte Volksgruppen. Beispielhaft könnten hier die Kriegsverbrechen während des Kosovo-Konfliktes sein.

Wenn nun also Gerd Landsberg als Reaktion auf den des Messerangriff gegen den Altenaer Bürgermeisters Hollstein Maßnahmen gegen Hasskriminalität fordert, möchte er Politiker in ihrer Funktion als Politiker in eine Reihe stellen mit verfolgten spezifischen Gruppen und Minderheiten. Nur was hat bitte hat das mit Stalking zu tun? Laut Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebund hat die Hasskriminalität gegenüber kommunalen Politikern massiv zugenommen. Hier allerdings würden ihm sicher auch viele Politiker der AfD in den Kommunen zustimmen, die er eventuell nicht gemeint haben könnte. Die Welt titelte schon Mitte 2016 ein „Erschreckendes Ausmaß der Gewalt gegen die AfD“.

Gefördert übrigens möglicherweise auch noch aus dem Familienministerium, wie die WELT mutmaßte: „Brandanschläge, Schmierereien, Drohungen: Nach Attacken auf die AfD wurden mehr als 800 Anzeigen gestellt. Mögliche Antifa-Täter könnten von Fördergeldern des Familienministeriums profitiert haben.“ Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch stand beispielweise zeitweise „unter Personenschutz des Landeskriminalamtes“. Und bis so eine Maßnahme ergriffen wird, muss schon einiges an Hasskriminalität im Wortsinne passiert sein. Gab es damals irgendeine Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebund?

Politik statt Recht
Höchstamtlich: „Hasskriminalität“ ist kein juristisches Kriterium (oder doch?)
Tatsächlich forderte man schon im Februar 2016 ein „Bündnis für mehr Sicherheit“. Man untertitelte allerdings bereits denkbar ungenau, als man wieder Hasskriminalität und Politikerstalking miteinander vermengte: „Sicherheitspaket von Bund und Ländern notwendig – Aktionsplan gegen Hasskriminalität – Politikerstalking unter Strafe stellen“. Gemeinsam mit der Freiherr von Stein Akademie wurde ein Gutachten erstellt und vorgestellt. Hier ist die Rede von verbalen Angriffen aus der Anonymität der Fernkommunikation heraus. Hasskriminalität per Definition ist das jedoch noch nicht. Wer ist betroffen? Von AfD-Politikern ist hier keine Rede. Wohl eher im Gegenteil: „Viele der Angriffe haben einen rechtsextremen Hintergrund, wobei auch andere Gruppen mit anderem Hintergrund, wie etwa radikale Tierschützer gelegentlich eine Rolle spielen, was Informationen aus der Praxis zeigen.“ Linksradikale Hasskriminalität gegen Politiker? Fehlanzeige beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Tierschützer, ja, die schon. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: Es gibt Strafbarkeitslücken. Beleidigungen seien durchaus „vom strafrechtlichen Schutz umfasst, die viel häufigeren Drohungen jedoch überwiegend nicht.“ Diffuse Drohungen seien nach geltendem Recht nicht strafbar. Das will man ändern. Und man schlägt die Einführung eines §238a StGB vor, der so benannt wird: „Nachstellung gegenüber Amts- und Mandatsträgern“.

Hier soll nun tatsächlich unter Strafe gestellt werden, wer „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte privat Kontakt zu ihm (Amts- und Mandatsträger ) herzustellen versucht.“ (Punkt 2) Weiter soll bestraft werden, wer für solche Politiker Waren bei Amazon bestellt. Im Wortlaut: Wer „unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt.“ Weitere genannte Punkte sind wiederum vom Strafrecht bereits abgedeckt. Eine Luftnummer? Wir fassen zusammen: Die Empörung des Geschäftsführers mag sich zwar spontan am Fall Andreas Hollstein entladen, hat aber im Hause Deutscher Städte- und Gemeindebund eine Vorgeschichte.

Fraglich auch, ob Politiker der AfD den gleichen Weg eingeschlagen hätten, wie es jetzt Gerd Landsberg stellvertretend für kommunale Politiker erledigt. Die er im Übrigen überhaupt nicht vertritt. Als Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vertritt er allenfalls die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Bund und EU.

Und nein, Andreas Hollstein wurde ganz sicher nicht gestalkt. Er wurde verletzt von einem Messer am Hals. Bei dem Angriff auf den Bürgermeister von Altena gehen die Ermittler nun von einer Spontantat aus. Spontan hin oder her: die Staatsanwaltschaft wertet den Angriff als versuchten Mord. Ja, man kann auch spontan morden. Außerhalb von Kriegen passieren die überwiegenden Morde spontan. Nach Einschätzung des Bürgermeisters in der Talkshow „Maischberger“ entging er nur deshalb schlimmeren Verletzungen oder wurde deshalb nicht getötet, weil zwei Döner-Imbiss-Angestellte zur Hilfe eilten und man den Messerangreifer so mit vereinten Kräften abwehren konnte. Hollstein zitierte bei Maischberger den Täter: „Ich bringe dich um, du gibst mir nichts mehr zu trinken, hast 200 Ausländer in die Stadt geholt.“

PR statt Journalismus
Maischberger: Politische Instrumentalisierung einer Gewalttat
Die Angelegenheit mit dem abgestellten Wasser wird bereits ausgiebig in den Medien und sozialen Netzwerken diskutiert. Was allerdings kaum thematisiert wurde, ist die Aufgabe Hollsteins bei den Stadtwerken Altena. Er ist dort als Bürgermeister der Stadt einer von zwei Geschäftsführern. Die Gesellschafter der Stadtwerke sind zu 75,1 Prozent die Stadt, die übrigen Anteile gehören der Mark.-E AG (Hagen). Ursächlich für die laut Ermittlungsstand Spontantat des arbeitslosen Maurers könnte also mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auch die Funktion Hollsteins bei den Stadtwerken gewesen sein, die ihm das Wasser abgestellt haben. Hass spielte hier sicher eine Rolle. Aber Hasskriminalität im Sinne von hate crime gegen Politiker oder Politiker einer bestimmten Partei dürfte hier nicht im Spiel gewesen sein.

Wenn nun also beispielweise die Badische Zeitung fragt „Wird „Politiker-Stalking“ eigene Straftat?“ und sich dabei auf Aussagen Gerd Landsbergs beruft, dann geht das an dessen Forderungen vorbei. Das deutsche Strafrecht deckt umfangreich alle hier genannten Straftaten ab. Den Verfolgungsbehörden wird ein breites Instrumentarium an die Hand gegeben, wenn sie es denn auch anwenden würden. Es ist tatsächlich so: Was der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes hier in einer Art spontaner Empörung in Übersprungshandlung fordert, ist nicht weniger, als ein Zweiklassenstrafrecht.

Ja, Politiker stehen nun Mal im Rampenlicht. Sie suchen sogar ganz bewusst und immer wieder die Nähe zum Volk, also zum Wähler. Aber nicht nur Landsberg, auch der Angegriffene selbst, der Bürgermeister Andreas Hollstein meldete sich in eigener Sache umfangreich zu Wort. Nicht nur bei Maischberger, auch gegenüber der ZEIT mahnte er, die „Verrohung unserer Gesellschaft“ ernster zu nehmen. „Ich habe zusehen können, wie sich das Verhältnis zwischen Wählern und Gewählten gewandelt hat“, sagt der 54-jährige Bürgermeister von Altena, der seit den 90er Jahren in der Kommunalpolitik arbeitet. „Es hat sich eine Haltung breit gemacht nach dem Motto: Wir sind dagegen – und deshalb ist alles legitim.“

Bei vollstem Mitgefühl für das Opfer darf eines nicht unerzählt bleiben: Gerade Hollstein selbst hat sich in der Vergangenheit immer wieder massiv als Verbündeter der Zuwanderungspolitik Angela Merkels präsentiert. Noch Mitte 2016 legte er einen verstörenden religiösen Übereifer an den Tag, als er gegenüber dem Deutschlandfunk äußerte: „Ich kann nur dafür beten, dass die Kanzlerin den Kurs, den sie hält, weiter hält.“ Er wolle seinen Kindern kein Europa übergeben, an denen Menschen an Zäunen verhungern. Nun mag sich der Bürgermeister auf sein Altena beschränken, für die Geschicke Europas sind sicher andere Instanzen zuständig.

Die Stadt Altena nahm mehr Zuwanderer auf, als sie musste. Und man brachte sie schnell in Wohnungen unter anstatt in Lagern. Hollsteins selbst befand damals dazu: „Die eigenen vier Wände sind wichtig. (…) So stellen wir jeder Wohngemeinschaft auch einen sogenannten Kümmerer oder eine Kümmerin zur Seite. (…)Es gibt ja auch Deutsche, die wir vielleicht gar nicht so gerne in Deutschland haben, aber mit denen müssen wir leben.“

Der Messerattentäter sollte laut Meldungen der Presse seine Wohnung räumen. Ihm wurde sogar das Wasser abgestellt. Um die Maßnahme durchzusetzen? Bei Maischberger erinnerte der Justizminister Heiko Maas daran, dass derjenige, dem man das Wasser abgestellt hat, wohl seine Rechnung nicht bezahlt hätte. Ja aber warum hat die Stadt dem Mittellosen die Rechnung eigentlich nicht bezahlt, wie anderen auch? Meldete der Mittellose nicht rechtzeitig oder gar nicht seinen Anspruch an? Und wo waren hier die städtischen „Kümmerer“?

Sicher hat auch das im Mikrokosmos Altena dazu beigetragen, dass sich das Verhältnis zwischen Wählern und Gewählten gewandelt hat. Nein, es soll hier sicher auch nicht darum gehen, eine kriminelle Straftat zu entschuldigen. Hier geht es ganz klassisch um die Ursachenforschung. Um die Frage, wie man so einen Angriff hätte verhindern können. Und auch das darf man dem Opfer leider nicht ersparen, zu einem späteren Zeitpunkt, nach strenger Verurteilung des Täters nach dem Strafgesetzbuch, darum, nachzufragen nach möglichen Versäumnissen als Bürgermeister, als Geschäftsführer der Stadtwerke.

Überhaupt kein geeigneter Lösungsansatz jedenfalls ist die Forderung nach einem Zweiklassenrecht, nach einem neuen Gesetz gegen ein ominöses Politiker-Stalking. Denn wenn wir den Begriff Stalking etwas weiter fassen, dann hat der Bürger sogar das gute Recht, wenn nicht sogar die originäre Aufgabe, gewählten Politikern genau auf die Finger zu schauen. Nur wählen gehen reicht nicht. Aber selbstverständlich können auch am Wahltag Problemlösungen auf den Weg gebracht werden.

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Kommentare ( 39 )

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39 Comments
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berk
7 Jahre her

„unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte privat Kontakt zu ihm (Amts- und Mandatsträger ) herzustellen versucht.“

Hat Frau Nahles nicht unter Verwendung sonstiger Mitteln der Kommunikation, Amts und Mandatsträger mit den Worten „Ab morgen kriegen sie in die Fresse“ genau dem Gesetzesvorschlag entsprochen? Dann wäre sie dran.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie viel Zeit Gerichteund Polizei benötigen, die ganzen Tatbestände abzuarbeiten. Da bekommen die „echten“ Islamisten“ immer mehr Möglichkeiten und Ressourcen, ihre Vorstellungen für Europa und die Welt umzusetzen, wenn unser Staat sich mit solchen Unsinn lähmt

A.Schmidt
7 Jahre her

Angeblich ist in Altena die Grundsteuer seit Jahren besonders hoch, was zum Wegzug erheblicher Teile der Bevölkerung führte. In jedem Fall ist der Ausländeranteil (bzw. Anteil von Personen mit Migrationshintergrund ca. 30%) in Altena nach Werdohl scheinbar am zweithöchsten in der Region, evtl. sogar ganz NRW und die Wirtschaft in weiten Teilen im Niedergang begriffen. Aktuell wird gerade der Abriss eines ehemals grossen Nadelherstellers (Insolvenz nach Übernahme durch einen britischen Konkurrenten) in der Lokalpresse bejubelt, da dort ein Lebensmittel-Discounter hinkommt, als gäbe es nicht schon mehr als genug solcher Discounter an jeder zweiten Ecke. Die einschlägigen rot-grünen Lokal-Claqueure applaudierten hierbei… Mehr

Eberhard
7 Jahre her

Eine kriminelle Tat bleibt eine solche, egal welche Ursache. allerdings finden die Juristen immer Gründe zur Strafminderung. Angefangen von schlechter Kindheit bis Suchtmittelmissbrauch. Wer allerdings so einen Fall, wie diesen Messer Angriff aus eigener Verärgerung, sofort als politische Straftat einordnet, will daraus seine eigene politische Einstellung als einzig richtige der Öffentlichkeit vermitteln. Vorsicht vor politischen Hasardeuren. Immer haben bestimmte Politiker versucht, irgendwelche Verbrecher zu Verschwörern zu machen, um ihre undemokratischen eigenen Handlungen zu verschleiern. Letztendlich führte das auch zu den Diktaturen. Angefangen vom Reichstagsbrand bis zu den furchtbaren politischen Prozessen unter Stalin, in der DDR und heute noch in China… Mehr

Ruud
7 Jahre her

Das normale „Stalking“ Gesetz an sich ist schon ein Irrsinn. Ich hatte einen Nachbarn, der mich mit lauter Bass-Musik genervt hat. Ich klingelte dann bei ihm, worauf nicht er, sondern seine Freundin aufmachte. Sie entschuldigte sich sofort, die Musik wurde aber die nächsten Wochen nicht leiser. Bei den nächsten „freundlichem Bitten“ kamen nur noch Beleidigungen und Beschimpfungen von ihm. Irgendwann war wieder mal seine Freundin da während beim Nachbarn der Bass wummerte, ich wartete bis sie ging und „verfolgte“ sie dann bis zu ihrem Auto. Ich redete dort normal mit ihr und bat sie nochmal, ihren Freund darauf hin zu… Mehr

Falk Kuebler
7 Jahre her

„Stalking-Gesetz gegen Majestätsbeleidigung“ Langsam vergeht mir die Fähigkeit zu Ironie oder Sarkasmus… Was ich mich in diesem Zusammenhang nicht zum ersten Mal frage: Es müssten sich doch gegen solche Auswüchse (natürlich erst wenn sie passiert sind, denn die Ankündigung ist zwar politisch unerträglich, aber sicher nicht justitiabel) Juristen (wie z.B. Steinhöfel) finden, die dagegen mit einer Flut von intelligent konstruierten Verfassungsklagen kämpfen, die dann auch bis zum EuGH durchgezogen werden. Ein zur Finanzierung all dessen gegründeter Schützt-den-Verfassungsstaat e.V. (ob der Name „Verfassungsschutz e.V.“ noch frei wäre?) würde sich vor Spenden vermutlich kaum retten können. „Wir“ (wer immer das ist) müssten… Mehr

Dagmar Kluth
7 Jahre her

….. erwähnt wurde. Schon der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es sich vermutlich nicht um eine fremdenfeindlich motivierte Tat handele. Entgegen dieser Erkenntnis sprangen nahezu alle Medien auf den Zug: rechtsextrem, fremdenfeindlich. Extrem befremdlich erscheint der Auftritt von H. Maas bei Maischberger, der lautstark in diese Hetze einstimmte. Sollte er als geschäftsführender Justizminister sich nicht neutraler verhalten? In meinen Augen ist er ein Meister des Hate-speech und der Hetze, obwohl er dieses am lautesten beklagt. Aber es bleibt wohl immer dabei: Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.

Dagmar Kluth
7 Jahre her

Mein Kommentar bei der WELT, in dem ich mein Befremden darüber äußerte, wie diese Zeitung aus dem Angriff auf BM Hollstein eine rechtsextremistische Tat zu konstruieren versucht, passierte die Zensur nicht. Der ermittelnde Staatsanwalt hatte in einer Pressekonferenz in epischer Breite die wirtschaftliche Situation des Täters dargestellt, wobei auch dessen Ausspruch: „Ich habe nichts zu saufen“

Eco
7 Jahre her

Als erstes gibt es einen stalking-Paragraphen. Ob er wirklich gut ist, ist natürlich eine andere Frage.
Solange ganz normale Menschen wie Ärzte, Lehrer, … in Bewertungsportalen diffamiert wurden war das der Politik egal. Jetzt, wo es Politiker selbst trifft, ist alles plötzlich gaaanz furchtbar.

Anton Bauer
7 Jahre her

Dr. Andreas Hollstein ein vorbildlicher Christenmensch !!! ??? Als BM von Altena, kümmert sich Dr. Andreas Hollstein vorbildlich und unermüdlich um die Sorgen der Flüchtlinge und löst deren Probleme. Nachzulesen im Tagesspiegel, wobei auffällt, dass es über dessen Zweitjob als GF der Stadtwerke Altena nicht einmal Andeutungen gibt. http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/nach-attentat-auf-buergermeister-hollstein-die-abgruende-von-altena/20657008.html Bereitgestellt wird für die Flüchtlinge keine Massenunterkunft, sondern Wohnungen, Geld und u.a auch die Versorgung mit Energie und Wasser. Lieferant von Gas und Wasser: Stadtwerke Altena, vertreten durch dessen GF, Dr. Andreas Hollstein. Die Stadtwerke Altena weisen auf ihrer Webseite auf die substanzielle Bedeutung des von ihnen verkauften Wassers hin: Die… Mehr

gmccar
7 Jahre her
Antworten an  Anton Bauer

Wäre eventuell mal interessant, zu erfahren, was es da in Altena für Grundstücksgeschäfte gibt. Der bedauernswerte Alkoholiker, dem man jetzt eine Anklage wegen versuchten Mordes an den Hals hängt, besitzt ja offensichtlich ein Haus mit Grundstück. Ist da schon eventuell eine Verwertung im Gespräch ?

Josefine
7 Jahre her

Gehört es nicht zum Grundrecht eines jeden Menschen, sauberes Trinkwasser zu haben?
Ist es in Ordnung, wenn eine Gemeindeverwaltung einem Gemeindemitglied das Wasser abdreht?
Eine grundsätzliche Frage. Da er seine Wasserrechnung nicht bezahlt hat, muss man davon ausgehen, dass er kein Geld dafür hat(te).