Die antidemokratische Ideologie kommt hier so selbstbewusst daher wie nie. Offensichtlich sind sich die Grünen ihrer Sache so sicher wie nie. Der nächste Antrag kommt bestimmt. Die Ideologie ist längst tief eingesickert. Angela Merkel muss heute als erfolgreichste Grüne verstanden werden.
Gerade wurde ein wirklich beunruhigender Beleg dafür bekannt, wie sehr sich die Fraktion der Grünen im Bundestag mittlerweile vom verfassungsgemäßen Demokratieverständnis der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet hat. Zunächst hatten die grünen Antragsteller darauf spekulierten, das ihr Papier 19/1851 als Zusatzpunkt 7 zu Tagesordnungspunkt 14 (Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung) einfach so mit durchgewunken werden würde. Wurde er aber trotz später Abendstunde in Berlin dann doch nicht.
Aber anstatt es einfach bei diesem gescheiterten Versuch zu belassen – wir sprechen gleich über den unerhörten Inhalt – konnte Renate Künast vor Enttäuschung über das Misslingen nicht an sich halten und twitterte noch aus der laufenden Sitzung: „Gegen unseren Antrag „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ stimmen gerade @CDU @CSU @SPD @AfD.“
— Renate Künast (@RenateKuenast) April 26, 2018
Um was ging es? Grüne Idee war es, ein generelles Einvernehmen (inkl. AfD-Fraktion) in Sachen „Geldhahn abdrehen bei NPD“ dazu zu nutzen, einen viel brisanteren Antrag mit unterzumogeln. Ein Vorgehen, das offensichtlich Schule macht: Denn vergleichbar verlief im Juli 2017 die Abstimmung zum Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), als zum einen die für eine Abstimmung erforderliche Abgeordnetenzahl weit unterschritten, aber nicht festgestellt wurde. Und zum anderen, weil dieses NetzDG von Heiko Maas geschickt im Windschatten der Abstimmung zur „Ehe für Alle“ versteckt wurde.
Zusatzpunkt 7 ist nicht weniger als ein dreiseitiger Anschlag auf die Demokratie getarnt als Demokratie-Verteidigung. Ebenso wie der Ort des Antrages, so auch die Argumentation: Von hinten durch die Brust ins Auge. Was hier offiziell und in schriftlicher Form vorliegt, müsste von den entsprechenden Stellen eigentlich daraufhin überprüft werden, diese Fraktion und ihre Abgeordneten ausnahmslos unter Verfassungsschutzbeobachtung zu stellen.
Der Antrag mit dem Titel „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ beginnt mit der Aufforderung an den Deutschen Bundestag festzustellen:
„Rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiten Hass und Hetze. Die zu beobachtende Enthemmung bei Worten und Taten gibt Anlass zu größter Sorge. Hetze und Gewalt muss mit allen geeigneten rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Mitteln entgegengetreten werden.“
Menschenfeindliches Gedankengut sei nicht nur ein Problem der „rechten Ränder“, steht da weiter, sondern sickere in die Gesellschaft ein. Lautstark bedienten populistische Kräfte in unserem Land rassistische, antisemitische, völkische, homophobe und sexistische Deutungsmuster.
Der Bundestag soll ebenfalls feststellen, dass „Gleichgültigkeit“ gegenüber Hass und Hetze Demokratie gefährdet. Zu welchen Maßnahmen nun jene gezwungen oder genötigt werden sollen, die sich angeblich „gleichgültig“ zeigen, dazu gleich mehr.
Antrag 19/1851 liest sich wie eine Aufforderung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik einen Ermächtigungszusatz anzufügen, wenn der Bundestag beschließen soll: „Es ist Aufgabe aller demokratischen Kräfte, einer Spaltung der Gesellschaft unmissverständlich entgegenzuwirken. Gegenüber Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen darf es keinerlei Entgegenkommen geben.“ Eine Kampfansage gegen Meinungspluralismus mit den Mitteln des Rassismus-Vorwurfs (Ungleichwertigkeit). Und grundsätzlich die völlig falsche Antwort auf die Frage, was eigentlich zur besagten Spaltung der Gesellschaft geführt hat.
Aber es geht weiter: Der Bundestag soll, so die Grünen, dafür sorgen, dass sich niemand mehr sicher fühlt. Es steht da wirklich so: „Niemand darf sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beschimpft, verhetzt und Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen ihrer Obdachlosigkeit oder wegen einer Behinderung, beleidigt bedroht und angreift.“ Nun sind hier eine Reihe möglicher Straftatbestände aufgeführt, die rechtstaatlich längst umfangreich sanktioniert werden. Aber das ist nicht mehr genug. Also geht es den Grünen in ihrem Antrag um einen über das geltende Recht hinausgehenden Maßnahmenkatalog. Ein Antrag als Auftrag an die Gesetzgebung bisher rechtskonforme aber unbequeme Meinungen und Haltungen stärker zu sanktionieren.
Wie soll nun laut Antrag dieses von den Grünen beantragte Maßnahmenprogramm aussehen? Zunächst sollen die Arbeit privater Organisationen „gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ dauerhafter gefördert werden. So entfallen lästige Weiterförderungsanträge. Neben der finanziellen und strukturellen Absicherung soll endlich auch eine umfassende Unabhängigkeit garantiert werden. Also keine lästigen Bekenntnisse zur Verfassung usw. Für all das, so fordern es die Grünen in ihrem Antrag, soll die Bundesregierung „einen Entwurf für eine bundesgesetzliche Grundlage zur Demokratieförderung vorlegen.“ Was für ein Wurf!
Weiter soll noch die Präventionsarbeit massiv ausgebaut werden. Es geht den Grünen um den Ausbau der politischen Bildung an Schulen und in Jugendzentren: „Deshalb sind vorsorgende und zielgerichtete Angebote der Schule oder Jugendarbeit besonders wichtig.“ „Alles“ soll unternommen werden, jungen Menschen in „Umbruchs- und Orientierungsphasen“ jene Werte und Chancen zu vermitteln, die eine offene und vielfältige Gesellschaft für alle bietet. Zur Erinnerung, wir befinden uns hier mitten in einem Antrag der Grünen mit dem Titel: „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ und keineswegs in einer Integrationsbroschüre für junge Immigranten.
Punkt vier im Maßnahmenkatalog: „Rechtsextremen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken“ – hier geht es den Grünen darum, diese rebellischen gallischen Dörfer in Mitteldeutschland ideologisch endlich und ein für alle Mal zu befrieden, einzufrieden – notfalls eben mit staatlicher Gewalt, wenn die linksgrün-kompatiblen NGOs dort so kläglich versagen. Einzelne Dörfer? Ach was, gleich alle neuen Bundesländer mit diesem Dresdeninfekt, blühende Landschaften mit vierzigjährigem Demokratie-Defizit. Schlimmer: mit einer natürlichen Skepsis linken Ideologien gegenüber. Also mit „Angsträumen“: wo „rechtsextreme Dominanzbestrebungen“ Regionen gefährden. Hier sollen Orte und Ortsteile wieder für den demokratischen Rechtsstaat zurück gewonnen werden, bevor sie endgültig verdresden. „Der Staat darf sich nicht zurückziehen, sondern muss dort verstärkt in demokratische Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Sozial- und Jugendarbeit investieren.“
Punkt 6: „Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsextremismus aufstellen.“ Es bräuchte einen „Neustart im Umgang mit Rechtsextremismus insbesondere beim Verfassungsschutz.“
Punkt 7: „Den Schutz von Opfern rechter Gewalt verbessern.“ So bedient eben jede Ideologie ihre Klientel. Nur hier soll es vom Bundestag abgesegnet und als Arbeitsauftrag an die Regierung delegiert werden. Ein bundesweites Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll aufgebaut werden. Also wieder tausende von neuen staatlich alimentierten Jobs. Die Ideologie ernährt ihre Folgsamsten. Und in dem Zusammenhang tauchen dann in diesem Antrag erstmals die „Flüchtlinge“ auf. Wer rechte Gewalt erfährt, soll automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten als „Signal gegen die „Ausländer raus-Zielsetzung rassistischer Gewalttäter und Gewalttäterinnen“. (… lässt sich übrigens auch organisieren, flüstern sie in manchen Gruppen …)
Punkt 8: „Hass und Hetze im Netz effektiv und rechtsstaatlich entgegentreten.“ Mehr Personal für die Internet-Recherche gegen Rechts.
Punkt 9: „Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln.“ Hier wird eine auffällig geringe Aufklärungsquote rechter Gewalt gegen Flüchtlingseinrichtungen bemängelt. Die Zuordnung von Gewalttaten in die richtige Richtung muss konsequenter passieren. Also auch hier mehr Personal. Es kann offensichtlich nicht sein, dass beispielsweise Antisemitismus plötzlich ein Zuwanderungsdelikt wird. Da muss der gute alte Nazi aus der Bonner Republik wiederbelebt werden, wo sich blöderweise immer mehr Rechte konsequent zu Israel bekennen.
Punkt 10 fordert ein strengeres Waffengesetz auch gegen zur Waffe zweckentfremdete Gegenstände. Nun ist ein Messer ein Messer. Und damit schneidet man Brot. Oder man sticht Leute tot. Nun muss man es uneingeschränkt befürworten, gegen rechtsextreme Messerstecher vorzugehen. Aber irgendetwas an diesem Satz klingt plötzlich so unvollständig. So falsch.
Der Antrag wird abgelehnt gegen die Stimmen der Grünen und eines Teils der Linken. Die protestiert lautstark im Bundestag, dass nicht nur ein „Teil“, sondern alle Linken mit den Grünen gestimmt hätten. Ändert zwar nichts mehr, war der Linken aber offensichtlich wichtig, so noch im Redeprotokoll zu erscheinen. Die Grünen haben sich mit diesem Antrag nachlesbar vom in der Verfassung verankerten Demokratieverständnis der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Dankbar muss man dieses Geständnis entgegennehmen, denn es liegt jetzt unwiderruflich schwarz auf weiß vor.
Auf noch eine Weise ist dieser Antrag dann selbsterklärend: Die antidemokratische Ideologie kommt hier so selbstbewusst daher wie nie. Offensichtlich sind sich die Grünen ihrer Sache so sicher wie nie. Der nächste Antrag kommt bestimmt.
Und die große Koalition macht alles andere als einen wehrhaften Eindruck. Die Ideologie ist längst tief eingesickert. Angela Merkel muss heute als erfolgreichste Grüne verstanden werden. Ihr Parteibuch ist dabei völlig nebensächlich geworden.
Noch allerdings steht das Volk im Wege. Aber der Inhalt dieses Antrags erzählt ziemlich genau, wie man auch diesen Störfaktor aus dem Wege räumen will. Irgendwann demnächst.
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Sie schlagen ja schon vor, die Grünen vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.
Damit sollte es aber nicht sein Bewenden haben. Gegen einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit sollte sich doch von kundigen Juristen eine strafrechtliche Handhabe finden lassen!
Das Ganze erinnert tatsächlich an die DDR: Meinungsterror. Im tiefsten Inneren sind viele Grüne Kommunisten, die die Demokratie nicht verstanden haben. Auch die DDR nannte sich „Deutsche Demokratische Republik“. Exemplarisches Beispiel findet man in Baden-Württemberg. Das derzeitige Wahlrecht für den Landtag ist keine Wahl mit einer Parteikandidatenliste. Unbeliebte Politiker in einem Wahlkreis ziehen eher nicht in den Landtag ein, da sie sich nicht über eine Liste absichern können. Diese Liste wollen die Grünen wiederum einführen, um den Frauenanteil zu erhöhen. Aus meiner Sicht sollte man gerade die Kandidatenlisten der Parteien beschränken, da sie zu Parteienverdrossenheit beitragen. Es erinnert wiederum an… Mehr
Wenn die Grünen den Antrag wenigstens generell gegen Extremismus gestellt hätten, aber durch ihren ausdrücklichen Bezug auf Rechtsextremismus geht ihnen die Glaubwürdigkeit leider wieder verloren.
Aus dem letzten Bundestagswahlkampf blieb bei mir der Eindruck einer starken Überalterung bei den Grünen hängen. An den Ständen ging es zumindest von der Kopfbehaarung her ziemlich unbunt zu: verschiedene Schattierungen von steingrau zu friedhofsblond. Das ist mir bei keiner anderen Partei in dem Maße aufgefallen. Vor kurzem stand ein Ortsverband bei mir in der Nähe kurz vor der Auflösung, weil sich kaum Vorstandskandidaten fanden. Letztlich könnten die Posten doch noch besetzt werden, und zwar ausschließlich mit weißen Männern, davon 2/3 im Rentenalter – traurig, diese patriarchalen Tendenzen. Was ich damit sagen will: das Ganze wächst sich vermutlich aus. Bis… Mehr
früher hieß es man soll sich in acht nehmen vor der gelben Gefahr (China). Heute sind wir einer viel größeren Gefahr ausgesetzt , der „grünen Gefahr“ der Überregulierung , der grünen Bespitzelung, der Identitätsauslöschung durch grünlinkes ausrichten auf den Universalmenschen der sich leicht führen und lenken lässt. Die Zerstörung eines Industrielandes durch grüne Idiologie muss verhindert werden !
Heute ist erster Mai… und wer terroriert an diesem Tag gerade wieder das Land, seit jahren übrigens?
Wann stellen die Grünen das endlich ab oder fordern wenigstens ein Verbot dieser Terroristischen Vereinigung die da immer ihr Unwesen treibt?
Wieso sollten die Grünen, ein Verbot vom inoffiziellen und bewaffneten Arm ihrer Jugendorganisation fordern? Das ergibt doch gar keinen Sinn? Abgesehen davon, hätten die auch nicht die Möglichkeiten, das abzustellen. Natürlich könnte man diesen roten Sumpf austrocknen, theoretisch, wenn man es denn wollte. Aber natürlich will man das nicht, sondern braucht die im Kampf gegen Rechts, wo sie die illegalen Aktionen durchführen, Brandanschläge, direkte Aktion, KV, individueller Terror. Dafür dürfen sie dann auch ab und zu einmal, wie heute wieder in Berlin, ein wenig über die Strenge schlagen. Das ist mit eingepreist.
„Niemand darf sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beschimpft, verhetzt und Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen ihrer Obdachlosigkeit oder wegen einer Behinderung, beleidigt bedroht und angreift.“ Wo ist das Problem bei dieser Aussage? Bei der ganzen Aussage wohlgemerkt und nicht bei der lächerlichen Trennung die der Autor versucht, in dem erst das „ niemand darf sich sicher fühlen“ betont und dann den inhaltlichen Kontext nachliefert. Stellen Sie sich doch mal vor: jemand beschimpft Sie menschenverachtend (z.B. Nazisau) oder verfolgt Sie wegen Ihres demokratischen Engagements (wie auch immer… Mehr
Hallo Herr Jordan,
Sie sollten bedenken, dass all die genannten Dinge schon längst unter Strafe stehen – unabhängig davon, wer der Täter und wer das Opfer ist. Man konnte sich dabei noch nie „sicher fühlen“. Die Grünen implizieren in ihrem Antrag jedoch, dass das nicht so sei.
Hallo Frau Friedl – na ja…vielleicht implizieren sie ja auch nur einen erhöhten Handlungsbedarf ob eines zumindest aus ihrer Sicht massiven Anstiegs rechtsextremer, und rechtspopulistischer Umtriebe, Verbrechen usw… Wenn man für Pluralität ist und für Meinungsfreiheit und für eine gesetzliche gestützte Toleranz, dann kann man doch eigentlich nichts dagegen haben, wenn so ein Antrag eine politische „Ermächtigung“ solcher Strukturen fordert. Zu einer Bedrohung wird er doch erst durch Auslegung. Wallasch unterstellt einfach, dass er nach Wunsch der Grünen irgendetwas nicht mehr darf – aber wo steht das? Was soll das sein? Der Antrag richtet sich doch ganz klar gegen Dinge,… Mehr
Den massiven Anstieg rechtsextremer Umtriebe hätte ich gerne mal von Ihnen nachgewiesen.
…machen Sie aus „Umtriebe“ was Sie wollen…ich habe ja schon geschrieben „aus deren Sicht“. Ich persönlich habe keine Zweifel daran, aber das war eben nicht mein Punkt, wie ich ja im Weiteren geschildert habe…das hier so schön hermetisch vor sich hindümpelnde Lager der neuen Rechten, bemüht doch immer so gern den Narrativ vom „das wird man doch noch sagen dürfen“ und unterstellt, dass sie es eben nicht dürften…warum dann die Aufregung und das Wutschnauben wenn der politische Gegner in so einem Antrag seine Meinung kund tut?
Es gibt von links den Spruch, dies oder jenes sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Wer einen Gesetzentwurf oder eine solche Beschlussvorlage in den Bundestag einbringt, der tut definitiv mehr … als bloss seine Meinung zu äussern.
Ich hab schon viel länger den Eindruck, dass die Grünen (und teilweise die Linken mit ihrem Sponsoring von Linksextremisten) längst ein Fall für den Verfassungsschutz sein müssten.
In Österreich ist das aber schon anders, die sind irgendwie schlauer als wir hierzulande …
Deshalb haben die auch ihre Hymne gegendert.
Soviel kann man gar nicht fressen, wie Mann kotzen muesste (frei nach Max Liebermann)