Machen Berliner Staatsanwälte gemeinsame Sache mit Rechtsextremisten? Diesen Eindruck haben Erklärungen der Berliner Generalstaatsanwältin und des Justizsenators erweckt; zwei ermittelnde Beamte wurden versetzt. Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte widerspricht.
Haben Justizsenator und Berliner Generalstaatsanwältin unliebsame Beamte aus politischen Gründen umsetzen lassen? Beispielweise der Tagesspiegel will gar einen „Aufstand in der Berliner Justiz gegen Senator und Chefanklägerin“ erkannt haben. Eingegriffen wurde jedenfalls von der Generalstaatsanwältin ins Verfahren zu den rechtsextremistischen Neukölln-Anschlägen. Dagegen gab es massive Kritik.
Haben der Justizsenator und die Generalstaatsanwältin nicht entschieden genug gegengesteuert, als in einigen Medien schon von rechtsextremen Netzwerken innerhalb der Justiz die Rede war? Ist gar die Fürsorgepflicht verletzt worden oder gibt es diese Netzwerke am Ende tatsächlich? TE sprach darüber mit Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, dem Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte.
Tichys Einblick: Wird Berlins Sicherheitsarchitektur Blaupause für die Bundesrepublik?
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel: Das will ich nicht hoffen.
Was genau ist passiert, was jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft so in Verruf gebracht hat?
Einer der jetzt Beschuldigten aus dem rechtsextremen Spektrum soll schon vor einigen Jahren in einem anderen Verfahren, dem ein Überfall auf einen Wahlkampfstand der AfD mit verletzten Personen zugrunde lag, von dem umgesetzten Abteilungsleiter als Zeuge vernommen worden sein. Im weiteren Verlaufe der Zeit soll es sodann eine Kommunikation – keine Telefonüberwachung – zwischen dem mittlerweile hier Beschuldigten und einem Mitbeschuldigten gegeben haben, in der der seinerzeit Vernommene sinngemäß geäußert haben soll, man müsse die Staatsanwaltschaft nicht fürchten, weil er – der seinerzeit vernommene Zeuge – davon ausginge, dass der Staatsanwalt auf ihrer Seite stehe und wohl auch der AfD nahestehe. Die Nachfrage, ob der betreffende Oberstaatsanwalt das so geäußert habe, soll der damals Vernommene verneint und klargestellt haben, dass es seinem Eindruck entspräche. Das ist unser Kenntnisstand.
Der Übernahme des Verfahrens in Sachen rechtsextremistische Anschlagserie durch die Generalstaatsanwältin sollen aber schon auf der Ebene der Staatsanwaltschaft Reaktionen vorausgegangen sein.
Hier in der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Berlin ist bekannt geworden, dass es einen polizeilichen Vermerk über diese ausgewertete Kommunikation zwischen den beiden Beschuldigten gibt. Und nachdem das bekannt geworden ist, die hiesige Behördenleitung entschieden, dass die beiden Kollegen umgesetzt werden sollen und die Ermittlungen innerhalb der weiterhin bestehenden Abteilung von einer anderen Person geführt werden sollen. Und die hiesige Behördenleitung hatte beabsichtigt, keine Pressemeldung zu veröffentlichen, insbesondere auch zum Schutz der betroffenen Kollegen. Hier sollte also nichts vertuscht, sondern einfach in dieser Art und Weise vorgegangen werden, die durchaus der Üblichkeit entspricht, sodass dann das Verfahren von einer anderen Person geführt wird. Das allerdings hat die Generalstaatsanwältin dann nicht gehindert, ihre Presseerklärung in der gewählten Form zu verfassen, der sich der Justizsenator Herr Dr. Behrendt mit den bekannten Äußerungen angeschlossen hat. So ist diese Presseerklärung herausgegangen und Frau Koppers, die Generalstaatsanwältin, hat dann noch in der Berliner Abendschau ein Interview gegeben und versucht, die Vorgänge zu erläutern. Dieses Interview mag sich jeder ansehen und für sich die Frage beantworten, ob die Angelegenheit dadurch besser geworden ist. Denn der Schaden, der auch für die beiden betroffenen Kollegen in persönlicher Hinsicht eingetreten ist, erweist sich als immens, weil diese natürlich ohne weiteres zu identifizieren waren. Das führte gar dazu, dass in einem durchaus dem linken Spektrum zuzuordnenden Blatt sogar mit der Überschrift „Kamerad Staatsanwalt“ einer, nämlich der Abteilungsleiter, dort auch namentlich genannt worden ist.
Welche Schatten werfen denn bezüglich der mutmaßlich rechtsextremen Neuköllner Anschlagserie die eklatanten Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen? Ist das nicht eigentlich die Vorgeschichte, die zu diesen möglicherweise überzogenen Reaktionen bzw. der Nervosität seitens der Generalstaatsanwaltschaft geführt haben?
Da muss ich etwas weiter ausholen. Bei der Behauptung der großen Versäumnisse bei der Bekämpfung und Verfolgung des Trios im Zusammenhang mit den NSU-Straftaten gibt es weit voneinander abweichende Ausführungen, die sich in einzelnen Berichten finden.
Gibt es denn heute keinen Konsens über diese Versäumnisse bei der NSU-Aufklärung?
Der ist in der Politik selten zu erreichen.
Auch nicht bei der Frage, ob bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen die Behörden zehn Jahre gepennt haben?
Ich kann dem nur widersprechen. Ich selbst war auch für den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages tätig und kann Ihnen nur sagen, dass das, was am Ende als NSU-Skandal samt Anwurf zusammengefasst wurde, die Behörden hätten tatenlos zugesehen, Würdigung ist, die man nach meiner Erkenntnis so nicht ziehen kann. Und genau das ist das, was uns hier im vorliegenden Fall ganz besonders ärgert. Die von der Frau Generalstaatsanwältin ausgedrückte mögliche Besorgnis der Befangenheit hat nämlich dazu geführt, dass in den Medien sowie der Öffentlichkeit davon die Rede ist, es gäbe ggf. rechte Netzwerke innerhalb der Berliner Justiz. Es wird der Vorwurf erhoben, rechtsextremistische Straftaten würden deswegen nicht ausreichend aufgeklärt und verfolgt. Damit ist ein ganz dunkler Schatten über die Strafverfolgung geworfen worden. Wobei an diesem Vorwurf tatsächlich inhaltlich aber auch überhaupt nichts dran ist. Diese Vorwürfe sind geradezu grotesk und es wirft ein ganz bezeichnendes, nämlich falsches Licht auf die Justiz, weil sowohl im rechten als auch linken Bereich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte jeden Tag all das tun, was ihnen gesetzlich obliegt, nämlich mit bestem Wissen und Gewissen und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Straftaten aufzuklären. Und alleine aus dem Umstand, dass bestimmte Straftaten jedenfalls nicht bis zur Anklagereife hin aufgeklärt werden können, darf und kann nicht der Schluss gezogen werden, dass die Ermittlungen fehlerhaft geführt werden.
Gibt es einen Zusammenhang mit der Kritik an der Polizeiarbeit (Rassismus, rechte geheime Netzwerke) aus bestimmten Kreisen und bis hinauf in die Senatsregierung? Sind jetzt die Staatsanwaltschaften im selben Fadenkreuz nach bewährtem Muster?
Das ist genau das, was uns besorgt, aber auch empört. Es ist erschütternd, dass eine Staatsanwaltschaft in ein derartiges Licht gerückt wird. Das gleiche gilt für die Polizei, doch vermag ich als Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte tatsächlich nur etwas zur Arbeit der Staatsanwaltschaft anzumerken. Dass aber der vorbeschriebene Eindruck in der Öffentlichkeit erweckt wird, teilweise auch von den Medien mit verbreitet, wirft ein ganz erschütterndes Bild auf die Justiz, weil es nicht den Tatsachen entspricht.
Vom Vorwurf von der Polizei hinüber zur Staatsanwaltschaft ist es allerdings stringent.
Ja, es werden ähnliche Vorwürfe erhoben. Wobei ich mich zur Arbeit der Polizei weder verhalten will noch verhalten kann. Aber ich betrachte das Bild, das die Staatsanwaltschaft abgibt, und da ist der Vorwurf, hier werde nicht rechtmäßig ermittelt, schlicht falsch. Und im Übrigen sei auch das noch erwähnt: dem fraglichen Verfahren, das wegen einzelner Taten natürlich großes Aufsehen erregt hat, reden wir über teilweise schlimmste Straftaten, bis hin zur Brandstiftung an einem Carport in unmittelbar an ein Wohnhaus angrenzend, das auch bewohnt war. Wir reden mithin von Straftaten, die zu verdammen, die zu verfolgen sind und für die es nicht die geringste Entschuldigung oder Rechtfertigung gibt. Nur: Aus dem Umstand, dass nicht mit den erhofften Ergebnissen aufgewartet werden kann, sprich, dass gegen die Beschuldigten, die ja durchaus ermittelt sind, hier bislang keine Anklagen erhoben werden konnten, tragen nicht den Schluss, dass die Ermittlungen unzureichend waren. Wir haben in Berlin dutzende – in manchen Jahren waren es hunderte – abgebrannte Kraftfahrzeuge.
Die Täter stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem linksautonomen Spektrum. Auch diese Straftaten werden ganz überwiegend nicht aufgeklärt. Aber niemand käme doch ernstlich auf die Idee, zu unterstellen, dass die damit befassten Staatsanwälte befangen oder parteipolitisch in irgendeiner Art und Weise voreingenommen sind. Nein, es gibt einfach rechtliche Grenzen, über die wir natürlich justizpolitisch debattieren können, die aber die Staatsanwaltschaft an den Rand dessen bringen, was tatsächlich möglich ist. Und natürlich wird auch von unserer Vereinigung keinem einzigen Verletzten und Geschädigten vorgeworfen, dass aus deren Kreisen Vorwürfe gegen Strafverfolgungsbehörden laut werden. Das ist menschlich nachvollziehbar. Denen gehen die Verfahren nicht schnell genug, dann sind vielleicht die Ergebnisse nicht so, wie sie es sich wünschen. Das ist aus dem Kreise derer, die nicht Berufsjuristen sind, völlig nachvollziehbar und menschlich bestens verständlich. Aber die Verantwortlichen, insbesondere Vorgesetze, die müssen natürlich aus ihrer Sicht alles dafür tun, das dieser Verdacht, der nunmehr gegen die Staatsanwaltschaft und auch gegen die Strafverfolgungsbehörden insgesamt im Raum steht, zerstreut wird. Denn es entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen, dass hier Versäumnisse bei der Strafverfolgung aufgetreten sind. Das, was ich hinzufügen will: Dieses Verfahren ist ob der Auswirkungen in der Öffentlichkeit sowohl medial als auch sonst dem Justizsenator bzw. der Justizverwaltung berichtet worden, das heißt, denen haben zwar nicht die Akten vorgelegen, aber der Inhalt des Verfahrens ist ihnen dargeboten worden. Und darüber hinaus – und das wiegt noch schwerer – sind die Akten bereits mehr als einmal der Generalstaatsanwaltschaft in anderem Zusammenhang vorgelegt worden. Mit anderen Worten: Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits mehrfach diese Ermittlungsakten zur Durchsicht vorliegen. Dass dort unzureichende, zu langwierige oder bedenkliche Ermittlungsmaßnahmen ergriffen wurden, ist nach meiner Kenntnis nicht beanstandet worden.
Sind Staatsanwälte eigentlich eher dem konservativen Spektrum zuzuordnen? Ist das Ihr Eindruck?
Also weder habe ich den Eindruck noch wäre ein solcher empirisch belegbar und zum anderen kann ich auch nur sagen, dass die Wiederholung von Vorurteilen und Behauptungen die Richtigkeit damit nicht zu belegen vermag. Und es kommt hinzu: Natürlich muss man der Fairness halber sagen, dass der Vermerk über die ausgewertete Kommunikation zwischen den Beschuldigten der Generalstaatanwaltschaft tatsächlich erst kürzlich bekannt geworden ist. Das war vorher in den Akten nicht enthalten, sondern das sind Aktenbestandteile, die tatsächlich erst Ende des letzten Jahres hinzugefügt worden sind. Aber das ist genau das, was Sie ansprechen – natürlich: Wenn vorher schon Ermittlungen unzureichend geführt worden wären, hätte es der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht oblegen, darauf hinzuweisen und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sei es Ermittlungsaufträge nahezulegen, anzuregen oder gar anzuordnen. Und umso erstaunlicher wirkt es, dass jetzt aufgrund der Erkenntnisse über die Kommunikation zwischen Beschuldigten eben der Schluss gezogen wird, zwei Dezernenten umzusetzen und vor allem auch die Ermittlungen dann von der Generalstaatsanwaltschaft zu übernehmen. Und bezeichnenderweise auch nur für dieses eine Verfahren. Es wird nicht etwa gesagt: Wenn gegen einen Oberstaatsanwalt die Besorgnis der Befangenheit auch nur möglich erscheint und er auch in anderen durchaus öffentlichkeitswirksamen Verfahren tätig war, diese Verfahren auch zwecks Prüfung zu übernehmen, sondern die verbleiben sämtlich bei der Staatsanwaltschaft.
Staatsanwälte sind weisungsgebunden: Gibt es Anweisungen bei rechtsextremistischen Straftaten entschiedener Vorzugehen?
Nein. Das kann ich Ihnen sagen, denn ich weiß auch wovon ich rede: ich habe selber diese Abteilung, aus der die Kollegen jetzt umgesetzt worden sind, einige Jahre geleitet. Ich war dort zudem viele Jahre als Dezernent tätig und kann aus demnächst 29 Jahren Erfahrung sagen, dass es keine politischen Vorgaben gibt, Verfahren in einer bestimmten Art und Weise zu führen oder gar mit einem bestimmten Ergebnis abzuschließen. Derartige Weisungen, Bitten oder Anregungen sind mir zu keinem Zeitpunkt begegnet. Und ich kann es nur wiederholen: Natürlich ist es der Generalstaatsanwaltschaft freigestellt, bestimmte Verfahren aus ihren Erwägungen heraus dann auch zu übernehmen und dort zu führen. Das ist denen nicht zu verwehren. Und ja, natürlich: Der Beruf des Staatsanwaltes ist ein weisungsgebundener. Es ist eine Hierarchie – so wie ich es schon sagte: Innerhalb der Staatsanwaltschaft gibt es jeweils weisungsbefugte Vorgesetzte. Und ich halte es persönlich auch für richtig, dass die Generalstaatsanwaltschaft selbstverständlich weisungsbefugt ist gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und ich gehe darüber hinaus:
Ich selber, ich weiß, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft teilweise umstritten ist, halte es auch für richtig, dass wir selbst gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz entsprechenden Weisungen unterliegen. Die Frage ist nur, und deshalb ist das hier ein ganz bemerkenswerter Fall, die Frage ist, wie diese Weisungsbefugnis ausgeübt wird. Und da ist meine knapp dreißigjährige Erfahrung die, dass tatsächlich so etwas – mir bekannt – nie getan worden ist. Und auch hier: Natürlich darf die Generalstaatsanwaltschaft dieses Verfahren an sich ziehen. Nur muss man sehen, dass mit der Presseerklärung, die die Generalstaatsanwältin veröffentlicht und der sich der Justizsenator angeschlossen hat, mit dem Inhalt und dann den Folgen, die das in der Öffentlichkeit ausgelöst hat – sei es medial, sei es von Verfahrensbeteiligten, sei es von Verteidigern – , dass dann dieser Anschein, der erweckt worden ist, dem entgegengetreten gehört. Und ob es dann ausreicht, wenn der Justizsenator an anderer Stelle sagt: Nein, ein Generalverdacht bestehe nicht, dem müsse nicht nachgegangen werden, kann nicht festgestellt werden. Denn genau dieser Anschein ist hervorgerufen worden und genau der wird allenthalben veröffentlicht und verbreitet.
Erleben wir eine Politisierung der Justiz?
Das kann man in dieser allgemeinen Form weder in die eine noch die andere Richtung beantworten. Wir haben 16 Bundesländer, wo das sicherlich auch unterschiedlich gehandhabt wird. Diesen Vorwurf würde ich in dieser Form und Allgemeinheit nicht erheben.
Wie ist die Stimmung im Haus?
Wir haben hier im Haus nicht nur verärgerte Kolleginnen und Kollegen, sondern auch durchaus verunsicherte, die einfach die Sorge umtreibt, wie denn bestimmte, möglicherweise als unzureichend angesehene Verhaltensweisen – Ermittlungsführung und anderes – dann zu persönlichen Konsequenzen führen können.
Aber das würde doch eine Politisierung bestätigen, wenn ich aus dieser Unsicherheit heraus mich anders verhalte, dann habe ich doch auch andere Verhaltensweisen möglicherweise, was die Strafverfolgung rechter und linker Gewalttaten angeht.
Ich würde es nicht unter der Überschrift „politisieren“ fassen wollen. Das sind Spekulationen und Schlussfolgerungen, die gezogen werden dürfen in der Öffentlichkeit. Nun sind wir Staatsanwälte in aller Regel gehalten, uns an Tatsachen zu orientieren. Wir sehen das und wir bekommen auch mit, dass im Kollegium hier vielfach – aber auch außerhalb der Staatsanwaltschaft – die Schlussfolgerung gezogen oder die Annahme gehegt wird, dass hier politische Vorgaben gemacht worden sind. Dazu können wir uns in tatsächlicher Hinsicht nicht verhalten. Das ist letztlich der Würdigung auch der Nichtjustizbeteiligten überlassen.
Die Generalstaatsanwältin wollte jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.
Wenn man alleine auch nur den Anschein der Besorgnis der Befangenheit vermeiden will, begeben wir uns natürlich ein stückweit in die Hände von Beschuldigten oder anderen Personen aus dem Umfeld von Straftätern. Man stelle sich da einmal im Bereich der organisierten Kriminalität vor, dass der eine Beschuldigte gegenüber einem anderen am Telefon verbreitet, beispielsweise von einer Abteilungsleitung oder einer Dezernentin habe man nichts zu befürchten, weil man dieser Person regelmäßig monatlich 200 Euro Bestechungsgeld zahle. Oder im politischen Bereich: Wer oder was gibt uns den die Gewähr, dass nicht Personen aus diesem Kreis bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt entsprechende Äußerungen jetzt über den nächsten Dezernenten so äußern?
Könnte das dann zur Blaupause werden?
Die Gefahr besteht. Natürlich. Umso mehr Anlass und Grund besteht für Vorgesetzte sowie politische Funktionsträger, zur Wiederherstellung des Ansehens der Staatsanwaltschaft umgehend Sorge zu tragen.
Danke für das Gespräch.
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Strafverfolger können niemals „Weisungsgebunden“ sein, wenn auch die gängige Praxis genau dieser Prämisse folgt. Genau hier endscheidet sich für den mündigen Bürger eine Abwägung in den „oberen“ Etagen dieser Demokratie. Erste Frage: Warum Weisungsgebunden? Zweite Frage: Was hat es mit dieser Weisungsgebundenheit auf sich? Eines sollte in einem aufgeklärten Staatswesen klar sein, dass es diese totalitäre Art des Eingriffs in die Rechtsabläufe überhaupt nicht geben darf, oder dürfte. Meiner Auffassung nach hat sich ein Staatsanwalt (hier wird nicht gegendert!) ausschließlich an der gültigen Rechtslage und nach rechtsstaatlichen Prinzipien für die Aufgaben, die sich aus seiner Beauftragung ergeben, zu interessieren. Die… Mehr
Exakt.
Uff, alle Wetter – so gehen Interviews. Danke dafür!
Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
Theodor Körner
A pro pos Theodor Körner. Steht das Lied der Lützower „Schwarze Jäger“ eigentlich schon auf dem Index? Ist doch krass Nazi 🙂
Es ist ja wohl bereits jetzt so, daß laut eigentlich Geltendem Gesetz Straftaten /viele Straftaten von Linken gat nicht mehr als Straftaten gewertet / angesehen und verfolgt werden. Dagegen aber alles Denken und Tun das nicht mit Linke Ideologien konform ist krimalisiert wird und bereits jetzt zumindest teilweise verfolgt wird, auch wenn es nach eigentlich geltendem Gesetz ganz legal und keineswegs Gesetzeswiedrig ist. Diesen eigentlichen Bruch der Verfassung Will man ausbauen und alle die in dieser Beziehung sich noch an eigentlich rechtsstaatliches Gesetz halten aus Ämtern vollends entfernen. Damit auch den Weg (Willkür) vollends frei machen um, Alle die eine… Mehr
Danke für das Interview. Aber grundsätzlich macht es nur das Grundproblem an eben einem konkreten Beispiel fassbarer: FEHLENDE Gewaltenteilung und Scheindemokratie. Die theoretische Gewaltenteilung des Staates, wie sie durch den staatlichen Zwang (Schulpflicht) der breiten Masse der Menschen vom Staat diktiert (Lehrplan) eingetrichtert wird, ist in der Praxis ein MÄRCHEN. Daher ist direkte Demokratie die einzige Möglichkeit, diese von den (Finanz-Eliten) (Geld schafft an) Missbrauch des Begriffes Demokratie zu korrigieren. Kein Wunder, dass sich fast alle Parteien (bitte selbst die jeweilige Position recherchieren) GEGEN echte direkte Demokratie aussprechen. Auch lesen: Markus Krall – Bürgerliche Revolution, dort wird dies auch gut… Mehr
Zitat:“Ich selber, ich weiß, dass das innerhalb der Staatsanwaltschaft teilweise umstritten ist, halte es auch für richtig, dass wir selbst gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz entsprechenden Weisungen unterliegen. Die Frage ist nur, und deshalb ist das hier ein ganz bemerkenswerter Fall, die Frage ist, wie diese Weisungsbefugnis ausgeübt wird. Und da ist meine knapp dreißigjährige Erfahrung die, dass tatsächlich so etwas – mir bekannt – nie getan worden ist.“ Das Problem ist doch folgendes: Wenn die StA der Weisungsbefugnis des Justizsenats/Justizministeriums unterliegt, kann der zuständige Justizsenator/Justizminister die Ermittlungen in Fällen die ihn selbst, den eigenen oder einen anderweitig betroffenen Senat/… Mehr
„Wenn ich als feindliche Macht dieses Land kapern will, muss ich also nur zusehen, dass ich das Justizministerium bzw. die Regierungspartei, der es gerade unterstellt ist, durch Bestechung oder Druck unter meine Kontrolle bringe.“
Schön, du hast gerade den Jackpot geknackt.
Ich habe das schon langer auf dem Schirm. Schwierig ist die Herangehensweise an dieses Problem. Hat etwas mit der Entschärfung einer Zeitzünderbombe gemein. Die Bombe kann dabei hochgehen.
Und das wäre nicht das optimale Endergebnis. Ich würde eine gelungene Entschärfung vorziehen. Im Interesse aller Beteiligten.
Rechts antäuschen und links überholen. Wie durchsichtig!
„Wird nach der Polizei jetzt die Staatsanwaltschaft rot-grün politisiert?“
Warum sollte man bei der Staatsanwaltschaft auf etwas verzichten, was doch bei Richtern, Medien, ÖRR, Merkelschutz- sorry: Verfassungsschutzbehörden, Schulen – ja sogar beim BVerfG schon so viel linksgrüne Früchte getragen hat?
Vor allem: wann hat man in Deutschland je einen Irrweg früher als am Punkt des völligen Zusammenbruchs gestoppt?
Nein, es beilbt dabei: erst kommt die Asche, dann -vielleicht!- der Phoenix. (Oder aber neue Asche, so wie bislang.)
Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht interessant: Warum wäre eine politische Nähe zur AfD überhaupt ein Problem, Ermittlungen gegen Rechtsextreme zu führen? Hier wird offenkundig ein Frame gesetzt, der im Interview übrigens nicht thematisiert wird. Ich kann darin nämlich gar kein Problem entdecken. Dieser Frame soll aber (neben der Schädigung dieser Oppositionspartei, deren Mitglieder oder Sympathisanten – das ist die Botschaft, die darin enthalten ist – keine staatsanwaltliche Tätigkeit ausüben können) dazu genutzt werden, Staatsanwälte zu einer politischer Erledigung ihrer Arbeit anzuhalten. Das ist keine Politisierung – denn diese wäre in alle Richtungen offen – das ist eine Gleichschaltung. Grüne… Mehr
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind schon lange rotgrün unterwandern.
Auch die Königin im Kanzleramt wurde von der rotgrünen Staatsanwaltschaft beschützt.
Nicht mal wegen offen begangenen Gesetzesbrüchen, wie gegen GG § 16a Absatz2 und noch einigen anderen Gesetzesbrüchen, trotz fast tausend Strafanzeigen, wurde gegen Merkel nicht ermittelt.
Mit einem Rechtsstaat hat das schon lange nichts mehr zu tun, das ist reine Missachtung der hier geltenden Verordnungen und Gesetzen.