Rassismus ist, wenn Du als Flüchtling nicht sofort in den Bundestag kommst

Der Rückzug des aus Syrien eingewanderten grünen Kandidaten Alaows lässt Fragen offen, die er und die Grünen nicht beantworten und die berichtenden Medien gar nicht stellen. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Tareq Alaows

Tareq Alaows ist 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen und hat hier um Schutz gebeten. Er wollte jetzt für die Grünen in den Bundestag und wurde auch als Kandidat in Oberhausen-Wesel III (Wahlkreis 117) nominiert. Seine Themen sind Flucht und Migration, er setzt sich für Organisationen wie Seebrücke (sichere Fluchtwege nach Deutschland) ein und kritisiert Teile der deutschen Gesellschaft für ihren Rassismus. Für seine Kandidatur muss er zwingend Deutscher sein, aber nicht zwingend dort wohnen, wo er sich um ein Direktmandat bemüht – Tareq Alaows lebt in Berlin. Gestern hat er seine Kandidatur zurückgezogen.

Zeit Online titelte am Mittwoch, Alaows sei „der erste Geflüchtete, der für den Bundestag kandidierte.“ Aber es gilt: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist laut § 15 Bundeswahlgesetz Grundvoraussetzung – spätestens am Wahltag, muss der Gewählte Deutscher sein.

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Ein Anspruch auf die Einbürgerung besteht im Regelfall erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von acht Jahren, bis 1999 sogar erst nach fünfzehn Jahren. Diese Frist kann sich bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben und bei besonderen Integrationsleistungen (zum Beispiel überdurchschnittliche Deutschkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement) auf sechs Jahre verkürzen.

Alaows hat, so erfahren wir von einer Pressesprecherin der Beauftragten der Bundesregierung für Integration, einen Antrag gestellt auf „Ermessenseinbürgerung“. Dazu heißt es auf der Website der Bundesregierung: „Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.“ Ob dies geschehen ist, konnte die Sprecherin nicht sagen.

Jetzt hat Alaows also seine Kandidatur zurückgezogen. Der Grund dafür soll einer Pressemitteilung der Grünen zufolge eine Bedrohungslage gegen ihn und seine Familie sein. Laut Außenminister Heiko Maas (SPD) ist das „erbärmlich für unsere Demokratie“. Alaows wäre laut Maas „der erste aus Syrien Geflüchtete, der für den BT kandidierte“. Aber auch Maas macht nicht klar, ob Alaows schon Deutscher ist, um kandidieren zu können. Vollkommen unabhängig übrigens davon, ob die Grünen in Oberhausen-Wesel ihn als Direktkandidaten nominiert haben. Denn auch die Nominierung bleibt eine reine Willenserklärung.

Alaows wohnt zwar in Berlin und nicht in Oberhausen, aber ein Direktmandat für die Bundestagswahl ist nicht an den Wohnort gebunden – der muss laut Bundeswahlgesetz nur in Deutschland liegen.

Warum also jetzt der Rückzug? Die Medien bekommen dazu Informationen in einer Pressemitteilung auf der Website der Grünen in Dinslaken.

Erstaunlich in den Folgestunden nach Veröffentlichung der Grünen: Ganz gleich, welche der berichtenden Zeitungen man online dazu liest, im Wesentlichen wird die Pressemeldung wiedergegeben und eine Empörung angeheftet. Recherche zum Fall selbst: vielfach Fehlanzeige. Die Grünen aus Dinslaken vermelden die Rückzug von Alaows von seiner Kandidatur. Alaows begründet diesen Rückzug umfangreich in der Pressemitteilung:

„Die hohe Bedrohungslage für mich und vor allem für mir nahestehende Menschen ist der wichtigste Grund für die Rücknahme meiner Kandidatur. (…) Meine Kandidatur hat gezeigt, dass wir in allen Parteien, der Politik und der Gesellschaft starke Strukturen brauchen, die strukturellem Rassismus entgegentreten und Betroffenen helfen. (…) Die große öffentliche Aufmerksamkeit für meine Kandidatur hat gezeigt, was für uns, geflüchtete Menschen, möglich sein kann. In unserer Gesellschaft mangelt es leider an diskriminierungsfreien Räumen in allen Bereichen des Lebens. Es ist an uns allen, dies konkret in unserem Umfeld anzugehen und zu verändern. (…) Ich danke allen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben! Ich habe viele Situationen erlebt, die mir große Hoffnung gegeben haben – sowohl in der Partei als auch außerhalb. Unglaublich viel Unterstützung von Einzelpersonen, aus der Zivilgesellschaft und auch aus meinem Team. Dafür bin ich sehr, sehr dankbar!”

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Aber was genau ist Alaows, seiner Familie oder Freunden und Bekannten im Zusammenhang mit seiner Bewerbung passiert? Die Grünen aus Dinslaken sprechen nur unkonkret von einer „angespannten Sicherheitslage“, die eine Kandidatur unmöglich gemacht hätte.

Noch verwirrender: Nachfragen der Presse sind nicht erwünscht. Denn weiter heißt es dort: „Aufgrund des Schutzes von Herrn Alaows und seines privaten Umfelds zieht sich Herr Alaows für einen gewissen Zeitraum aus der Öffentlichkeit zurück. Deswegen steht weder er noch sein Team für Nachfragen zur Verfügung. Wir bitten Sie um Respekt vor dieser Entscheidung und von weiteren Anfragen bis auf weiteres abzusehen.“

Schutz wovor?

Die Bild berichtet, nach Auskunft eines Parteisprechers habe es „anonyme Morddrohungen gegen die Familie des Politikers in Syrien gegeben“ für den Fall, dass Alaows an der Kandidatur festhalte. Wohlgemerkt: „in Syrien“.

Den anderen berichtenden Medien und Politikern wie Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Heiko Maas (SPD) reicht die Pressemitteilung dennoch völlig aus, um von Erbärmlichkeit zu sprechen wie Maas, beziehungsweise den Rückzug der Kandidatur „hochgradig beschämend für unsere demokratische Gesellschaft“ zu finden wie Göring-Eckardt via Twitter. Wissen die beiden mehr über das, was die Grünen nicht erzählen und wonach sie nicht gefragt werden möchten?

Um nur ein Beispiel aus den Medien zu nehmen: Die Frankfurter Rundschau schreibt „trotz seines von Rassist:innen erzwungenen Rückzugs“ hätte sich der Kandidat bei seinen Unterstützern bedankt. Was weiß die Zeitung mehr, außer, was die Grünen in Dinslaken geschrieben haben und warum übernimmt sie es ungeprüft?

Pressefragen, die auch die Umstände genauer betrachten könnten, sind von den Grünen und Alaows, wie schon erwähnt, nicht erwünscht. Aber Polizeidienstellen haben Pressestellen, die dazu befragt werden können. Also ruft TE in Dinstlaken/Wesel an, um zu erfahren, was genau die Bedrohungslage war, die Tareq Alaows zur Absage seines Vorhabens, für die Grünen in den Bundestag zu kommen, bewegt hat. Die zuständige Pressesprecherin der Polizei in Dinslaken/Wesel weiß von keiner Anzeige und von keinen Ermittlungen des Staatsschutzes. Für Staatsschutzdelikte sei man auch nicht zuständig, es hätte aber auch keine Weiterleitung gegeben.

Also probiert es TE, wie vorgeschlagen, in Duisburg. Tatsächlich sei etwas im Zusammenhang mit Tareq Alaows reingekommen, so die Auskunft der Polizei in Duisburg. Allerdings wäre man sich noch über die Zuständigkeit uneins. Vielleicht ginge der Fall auch nach Berlin, dem Wohnort des mutmaßlich Geschädigten, heißt es.

TE will genauer wissen, um was für eine Bedrohungslage es sich handelt und erfährt immerhin, dass es sich um Vorfälle auf Facebook handele. Über weitere Details erfahren wir aber vorerst nichts. TE soll aber bitte am Folgetag, also heute früh, noch einmal in Duisburg bei der Pressestelle nachfragen. Machen wir. Und erfahren, dass keine Anzeige der Grünen oder von Alaows vorliege. Ein Antragsdelikt läge nicht vor, erfahren wir. Inwieweit der Staatsschutz von sich aus aktiv wird, bleibt von Seiten der Pressestelle der Polizei Duisburg im Moment unklar. Was war aber nun auf Facebook, wie im ersten Gespräch mit der Polizei Duisburg erwähnt? Heute will man dazu nichts mehr sagen.

Man kann die Zustände in den sozialen Medien grundsätzlich bedauern: Und auch, wer sich gegen den Löschwahn in diesem Medien stellt, weiß um den Unterschied zu einer dort geäußerten Bedrohung, die ja geahndet werden muss – sogar unabhängig von ihrer Ernsthaftigkeit. Aber um über diesen Fall berichten zu können, braucht es weiterhin viel mehr als nur die dünne Pressemeldung der Grünen.

Es braucht deutlich mehr Informationen, um beispielsweise auch Rechtsextremisten zu vermuten oder gar islamistische Extremisten ausschließen zu können, denen das politische Engagement der Grünen und von Alaows missfallen könnte.

Dann allerdings wären Anwürfe, wie sie Maas und Görung-Eckardt geliefert haben, allenfalls Mutmaßungen. Es wäre für die Einschätzung des Falles hilfreich gewesen, die Grünen und Alaows hätten hier konkretere Angaben gemacht. Aber wo selbst die Nachfrage nicht erwünscht ist, kommt man in keine Richtung weiter. So erfährt man auch nichts darüber, was aus dem Einbürgerungsantrag geworden ist, dessen Genehmigung für die Kandidatur zwingend notwendig gewesen wäre.

Bei der Polizei liegt jedenfalls keine Anzeige vor. Fragen über Fragen und deutsche Politiker von Maas bis Göring-Eckardt, die selbst diese bedauerliche Entwicklung parteitaktisch in den Wahlkampf zerren.

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Kommentare ( 243 )

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243 Comments
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Lore Kokos
3 Jahre her

Ist dem Autor aufgefallen, dass der Rückzug gerade noch rechtzeitig vor der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der Grünen erfolgte? Als Direktkandidat hatte Herr Alaows ganz sicher keine realistische Chance in den Bundestag gewählt zu werden. Auf der LDK hätten die Grünen ihn also ganz gezielt auf einer der vorderen Listenplätze wählen müssen, um den Einzug in den Bundestag zu sichern. Wenn die Grünen in NRW tatsächlich so gut abschneiden wie es die Umfragen aktuell hergeben, könnten sie bis zu 50 Abgeordnete in den neu zu wählenden Bundestag entsenden. 2017 hat es allerdings nur für 12 gereicht. Da braucht es taktische Disziplin bei… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Lore Kokos
Deutscher
3 Jahre her

Es wird wohl irgendwann Forderungen nicht nur nach Quotenkandidaten ohne deutschen Hintergrund geben, sondern auch nach Quotenstimmen für diese.

Rafael
3 Jahre her

Da die Bedrohungslage untragbar gewesen ist, empfehle ich eine rasche Rückkehr in die sichere Heimat. Die Kämpfe sind vorbei, jetzt gilt es aus Syrien einen toleranten und gendergerechten islamischen Staat zu machen. Ein prosperierendes Land in dem die Religionsfreiheit (Christenverfolgung beenden) groß geschrieben wird. Es gibt sicherlich ein Parlament für das der Herr (oder doch lieber seine Frauen?) kandidieren können.

Konservativer2
3 Jahre her

Die Regierung hat schlichtweg erkannt, dass sie kein neues Volk wählen oder das alte einfach ins Waisenhaus abschieben kann, obwohl sie das missratene vorhandene ablehnt – das teilt sie uns ja jeden Tag mit. Jetzt baut sie sich halt ein neues. Dem alten kann man währenddessen die Steuern für diesen Umbau aufbrummen, dafür ist es gut genug.

Und wenn keiner mehr zahlt? Sagen wir mal so, auch die russische Nomenklatura bringt Geld und Kinder ins Ausland…

Last edited 3 Jahre her by Konservativer2
Lore Kokos
3 Jahre her

Die Vorgänge sollten auf jeden Fall von der zuständigen Strafverfolgungsbehörden untersucht werden. Drohungen gegen Menschen sind nach § 241 StGB strafbar, die Vortäuschung einer Straftat nach §145 d. Warum ich für diesen Vorschlag 23 mal den gesenkten Daumen erhalten habe, ist mir ein Rätsel. Ein umfassendes Ermittlungsverfahrens ist der einzige Weg um die Vorfälle zu prüfen. Bis heute hat man uns doch nur mitgeteilt, dass es eine „hohe Bedrohungslage“ gab. Die Staatsanwaltschaft darf ein solches Verfahren sicher einleiten, es sei denn ihre Vorgesetzten machen von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch. Gerade weil die Grünen mauern, sollte hier der Rechtsstaat seinen Aufgaben unvoreingenommen… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Lore Kokos
Kassandra
3 Jahre her

Wir haben keine Ahnung, wie es in Syrien momentan tatsächlich aussieht und wie die Menschen dort miteinander umgehen. MSM wie Politik halten die Mär warm, dass das Volk dort weiter allüberall in Ruinen lebte – dabei läuft vieles wie bei uns – bis hin zu Osterfeierlichkeiten: https://twitter.com/manaf12hassan/status/1378074632494985217 Wir müssen! uns fragen, weshalb man sich solche Informationen selbst zusammen suchen muss und weshalb eine realistische Berichterstattung über Syrien wie auch über andere Länder seit Jahren hier gar nicht mehr erfolgt! Also stimmt das, was Maas da von sich gibt, überhaupt: https://twitter.com/HeikoMaas/status/1376881155094499337 Und wem werden die 1.738.000.000 Mrd. Euro zugesteckt? Wohlgemerkt: zu den… Mehr

Physis
3 Jahre her

Ich bin mir da nicht so sicher, denn mich quält(e) eine bisher unbeantwortete Frage. Und die heisst/hiess: Darf man z.B. einen eingedeutschten Türken eigentlich auf „seine“ Vergangenheit ansprechen? IMMERHIN nennt man sich doch DEUTSCHER, oder? Und kann man eigentlich DOCH WIRKLICH gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen? Nun, meine Frage habe ich mir selber beantwortet. Die Antwort ist: Die Verhängung einer „Sippenhaft“ für alle Zeit ist ABTRÄGLICH! Schliesslich fühlen sich z.B. Türken für deren Völkermord ….. auch nicht verantwortlich. Zumindest H E U T E nicht mehr…! Naja, bei „uns“ nennt man das wohl Holocaust-Leugner…! Holocaust übrigens mal googlen! Man ist… Mehr

IJ
3 Jahre her

Die Gewährung von besonderen Rechten für Ausländer sollte m.E. stets das Reziprozitätsprinzip zwischen den beteiligten Staaten berücksichtigen. Dann erübrigen sich Rassismusvorwürfe, da für alle Beteiligten in den beteiligten Nationen gleichsam das Prinzip der Gleichbehandlung und der Gleichheit vor dem Gesetz gelten. Wie steht es daher mit der Kandidatur Deutscher Staatsangehöriger im Syrischen Parlament und in sonstigen zentralen Syrischen Staatsorganen? (P.S. Ich weiß. Ein verspäteter Aprilscherz.).

Last edited 3 Jahre her by IJ
Konservativer2
3 Jahre her
Antworten an  IJ

Na ja, einerseits ein Scherz, andererseites wieder ein Punkt, der durch die Meinungsmacher KONSEQUENT ausgeblendet wird. Welcher Deutsche will, abgesehen davon, ins syrische oder türkische Parlament? Und, wenn wir schon dabei sind: warum nicht?

Logisch: dort ist die soziale Sicherung tendenziell mangelhaft, und das Feierabendbier kann auch problematisch sein. In Syrien ist Rausgehen so sicher wie die Teilnahme an einer BLM-Demonstration, also auch nicht der Bringer.

Womit wir wieder bei der Frage wären: weshalb kommen Syrer zu uns (und nicht nach Saudi-Arabien oder Russland) und weshalb bleiben Norweger zu Hause?

SwingSkate
3 Jahre her

Der Herr aus Syrien wollte wohl die Erkenntnis ausnutzen, dass im Merkel-Land demjenigen alle Aufstiegsmöglichkeiten offenstehen, der die Deutschen des Rassismus bezichtigt. Dabei wäre diese Oberlehrer-Attitüde in seinem Heimatland deutlich angebrachter, schließlich liegt Syrien in Trümmern, Deutschland (noch) nicht. 

Anna Log
3 Jahre her
Antworten an  SwingSkate

Wobei Syrien von ausländischen Mächten in Schutt und Asche gelegt wurde. Deutschland macht das ohne äußere „Hilfe“. Da dauert sowas halt etwas länger.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Anna Log

Syrien liegt insgesamt gar nicht in Schutt und Asche. Auch, wenn man das in deutschen Gazetten beständig so beschreibt.

RA.Dobke
3 Jahre her

Erbärmlich, was da mal wieder von einem Heiko Maas zu hören ist. Er taugte, nicht etwa tauchte, schon nicht als Justizminister. Als es eng wurde tauchte er da aber ab und tauchte ebenso lächerlich und untauglich als Aussenminister auf. Ich finde ihn isngesamt erbärmlich, aber was ihn und seine SPD angeht, da kenne ich kein ERBARMEN !
Auf die Grünen gehe ich hier nicht ein, es lohnt hoffentlich nicht mehr, noch Geist auf diesen politischen Wirsinn oder Wirsing – ach egal – zu verschwenden. :o[